Flagge
englisch: Flag; französisch: Pavillon; italienisch: Bandiera.
Friedrich Kobler (2003)
RDK IX, 1537–1568
I. Allgemeines
A. Definition
Die F. ist in der Regel aus textilem Material von beliebiger Form und Größe gefertigt. Sie ist dazu bestimmt, durch Zuschnitt, Farbe(n) und/oder bildliche Gestaltung Informationen zu übermitteln. Sie ist nur an einer Seite befestigt, von der sie abwehen kann. Durch Flattern (Flackern) soll sie Aufmerksamkeit erregen.
Im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch wird in der vexillologischen Lit. zwischen F. und Fahne (RDK VI 1060-1168) unterschieden. Über die Kriterien, die dies begründen, herrscht jedoch keine Übereinstimmung. Im folgenden gilt als unterscheidendes Merkmal, daß die F. durch gleichartige Stücke ersetzbar ist, die Fahne dagegen ein Unikat darstellt, das Personen oder Körperschaften vertritt (ebd. Sp. 1060). Das Tuch der F. ist von der Halterung unabhängig; es ist meistens nicht fest mit dem Flaggstock verbunden, sondern wird mit Hilfe der Flagg(en)leine gehißt und niedergeholt.
Ihre Verbindung mit Stock oder Leine durch Ringe, Laschen, Klammern, Karabinerhaken u. ä., auch durch Kugeln und Scheiben als Schutz gegen Abrutschen (zu letzterem [41] Bd. 2 Nr. 16.8), ist leicht zu lösen, anders als beim fest mit der Stange verbundenen Fahnentuch.
F. können an der zu Flaggleine oder Flaggstock gerichteten, mit einem Saumtau („Liek“, „Leik“) verstärkten Schmalseite von einer Querstange aus Holz oder Metall abwehen, die an Kleine, Mast, Rahnock, Wanten oder F.stock befestigt ist.
Um bei Windstille das F.tuch offenzuhalten, ist dieses gelegentlich mit einem Gestänge verbunden.
Das gilt besonders für den Flüger (dazu Sp. 1538) sowie für die Warnungs-F. bei Schiffen, die Schießpulver transportierten (Amtsbl. der Kgl. Preuß. Regierung zu
Königsberg, Nr. 5, Königsberg i.O., 31.1.1855, S. 18f. Nr. 27; vgl. auch [16] S. 256); Hans Woede, Wimpel der Kurenkähne, Würzburg 1965 [Ostdt. Beitr. aus dem Göttinger Arbeitskreis, 32], S. 85-91, Abb. 37-41).
F. und Fahne waren ihrer Funktion nach erst zu unterscheiden, als Fahnen auf Fahrzeugen, namentlich auf Schiffen, mitgeführt oder auf eroberten und beherrschten Plätzen aufgepflanzt wurden und so die Notwendigkeit zu ihrer Vervielfältigung entstanden war.
In der Regel werden F. durch den Gebrauch verschlissen, so daß kaum Originale, besonders aus der Zeit vor 1600, erhalten sind. Für die Geschichte der F. ist man daher vor allem auf bildliche Darstellungen angewiesen.
B. Wort
Das nhd. Wort „Flagge“, im 17. und 18. Jh. auch „Flacque, Flakke“ (Grimm Bd. 3 Sp. 1709f.), „Flache“ ([16] S. 255), ist nordischen Ursprungs (vermutlich abgeleitet vom altnordischen „flo̧gra“ - flattern: [44] S. 297) und zuerst in England bezeugt, wo „flag“ sowohl Fahne als auch F. bedeutet (belegt um 1480: The Oxford Engl. Dict., Oxf. 221989, Bd. 3 S. 989f.). Im 16. Jh. ist F. in den Sprachen seefahrender Völker Nordwest- und Nordeuropas nachgewiesen (dänisch „flag“ [1569], niederl. „vlag[h], vlagg[h]e“ [1599]: [16] S. 254). Im Dt. ist das Wort seit dem fr. 17. Jh. gebräuchlich und gilt als aus dem Neu-Niederl. übernommen ([44] S. 297).
F. nannte man manchmal Stander („Standert“ in Lübeck 1460: [19] S. 20f.; s. auch [16] S. 254), sofern man sie nicht als „Fahne“ oder „Banner“ ansprach (ebd.). Dreieckige, oft schmale, längliche F. werden auch „Wimpel“ genannt (dazu: ebd. S. 833-835). Aus dem Franz. wurde gelegentlich „pavillon“ übernommen (Preußen 1701: [17] S. 65; [35] S. 281). Zu „Gösch“ s. Sp. 1556. - War der „Verklicker“ (Windrichtungsanzeiger) als Topp-F. gesetzt ([16] S. 806), bezeichnete man ihn in den Städten an Nord- und Ostsee als „Flüger, Flügel“ (vlugher, vloghel; zuerst im Hamburger Schiffsrecht um 1270 nachgewiesen: [19] S. 19f.), im 18. Jh. auch als „Schiff-Fahne“ (Zedler Bd. 34 [1742] Sp. 1500).
C. Material
Als Material diente Segeltuch (Leinwand, „Kartek“: [17] S. 4; vgl. Grimm Bd. 5 Sp. 239), leichtere Segelleinwand (Schiertuch), Roßhaargewebe („Haartuch“: [17] S. 5); leichtes wollenes Tuch ist im 18.-19. Jh. genannt ([16] S. 254 und 263; [35] S. 221). Für Admirals-F. wurde auch Zendel, ein leichter Seidenstoff, verwendet (belegt 1577: [17] S. 4), Seide für die kaiserliche F. Österreich-Ungarns ([13] S. 4).
Über die zur Bebilderung verwendeten Materialien fehlen weitgehend Angaben. Ob sie gestickt, bemalt oder mit Applikationen versehen waren, ist ebenso meistens unbekannt.
In Gold, Silber und heraldischen Farben auf Seide gemalt und mit Silber und schwarzen Schnüren versehen wurde die preuß. Königs-F. 1844; zwei Ersatz-Exemplare aus dem Jahr 1846 waren von feinem Kaschmirstoff, bemalt, eine vergoldet ([17] S. 37).
II. Gestaltung
Erst für die Zeit nach 1600 sind genauere Angaben über Form und Größe von F. möglich, da diese seitdem vermehrt in der Seefahrt gebraucht wurden und bezeugt sind. Zur selben Zeit wurden F. auch in F.büchern und F.tafeln systematisch erfaßt (s. Sp. 1563 bis 1565).
A. Größe und Form
Theoretisch ist das Format von F. im Gegensatz zur Fahne unbegrenzt, jedoch darf das Tuch nicht so groß und schwer sein, daß es nicht mehr auswehen kann. Die Schnitte der F. gleichen denen von Fahnen (s. RDK VI 1061-1071).
Je nach Anbringungsort sind Schiffs-F. unterschiedlich groß. Die größte ist meist die am Heck gehißte F., gelegentlich „Die grosse F.“ genannt, oft die Staats- oder National-F. (Abb. 7). Topp-F., meist von mittlerer Größe (mit Ausnahme von Rang-F.) sind keineswegs immer in Form und Größe gleich.
Die „Gösch“ (s. Sp. 1558) ist nicht selten kleiner. Wimpel niederl. Schiffe sind manchmal bandartig lang (s. [13] S. 15; zu Wimpeln des 19. Jh. mit 9 × 248 und 10 × 575 cm: Marijke van den Brandhof, Viaggen, vaandels & standaarden van het Rijksmus., Amst. 1977, S. 94 Nr. 246 [1820] und S. 67 Nr. 162 [um 1890]).
Die Maße der einzelnen F. sind seit der 2. H. 17. Jh. in Zchgn. eingetragen, auch die Binnenmaße der Unterteilungen (z. B. Zchgn. niederl. und schwedischer F. von 1664 [?] im Hess. Staatsarchiv Darmstadt: C. G. U. Scheffer, Måttbestellda svenska korsflagger vid 1600-talets mitt, Livrustkammaren 11, 1967-1969, S. 25-41, bes. S. 29f. und Fig. 4f.; ders., Nach Maß bestellte schwedische Kreuzf. um die M. 17. Jh., in: [26] S. 105-114). Das „Tableau des dimensions générales et particulières des Pavillons, Guidons et Flammes, pour vaisseaux ... de la République Française ...“ vom 27. Pluviôse des Jahres II des Revolutionskalenders (15. Februar 1794) enthält die Maßtabellen der franz. F., dazu seitlich Zchgn. mit Maßstab (Cat. raisonné du Mus. de la Marine, Paris 1909, Nr. 847).
Seither wurden Größen auch amtlich festgelegt. Bei Schiffen des Norddt. Bundes war 1867 für die Kriegs-F. ein Maß von 3,75 × 6,25 m bestimmt (1871 vom Dt. Reich übernommen), für die Königsstandarte (ab 1871 Kaiserstandarte) 4 × 4 m, ebenso für die Rang-F. Die Lotsen-F. maß 2,75 × 4 m. - In Österr.-Ungarn war für die kaiserliche F. das Format 4,54 × 4,54 m vorgeschrieben ([13] S. 1 und 4).
1. Längsrechteckige F.
Sie wurden in der neuzeitlichen Seefahrt bevorzugt, zumeist in der Proportion von etwa drei zu zwei Teilen. Diese Form überwiegt auch bei den an Land gebrauchten F., insbesondere bei National-F. Zusätze an der freien Seite sind selten.
Um die unterschiedliche Aufgabe der Schiffe als Kriegs- oder Handelsschiff erkennbar zu machen, wurde letzteren in manchen Staaten der längsrechteckige Zuschnitt von F. vorgegeben, während bei Waffen führenden Schiffen die freie Seite der F. keilförmig (schwalbenschwanzartig) eingeschnitten ist.
Am Querholz festgemachte Rechteck-F. gibt es an Land auf bildlichen Darstellungen seit dem 2. Dr. 19. Jh. bei Festbeflaggung, oftmals als hängende F.
Am freien Ende sind die F. oft keilförmig eingeschnitten (Beisp. auf Lithographien von Gustav Kraus 1835, 1836 und 1842: [34] S. 257 Nr. 384, Rauten-F. am linken Bildrand; ebd. S. 276 Nr. 413, S. 312 Nr. 490).
Als schmales Rechteck ist der Flügel (Flögel) seit dem späten MA belegt.
Beisp.: Siegel der Stadt Elbing von 1242 ([31] S. 38 und 122 Nr. 41) und der Stadt Middelfart, Dänemark, 15. Jh. (ebd. S. 159 Nr. 115).
Eine dänische Verordnung von 1748 legte für den Flügel eine Länge von zwei bis fünf Ellen fest, „und die Breite soll 1/16 Theil der Länge ausmachen“ ([35] S. 329).
2. Quadratische F.
Im 14. und 15. Jh. wurden mehrfach Banner quadratischen Zuschnitts (dazu RDK VI 1065) an Bord von Schiffen in der Funktion von F. dargestellt.
Nachbildung eines Kreuzfahrerschiffs u.a. mit den F. von England, Auvergne und Flandern: Bankett Kg. Karls V. von Frankr. für Kaiser Karl IV. (Paris, Bibl. nat. de France, ms. franç. 2813, fol. 473v: François Avril, L’Enluminure à la Cour de France au XIVe s., New York und Paris 1978, S. 107, Taf. 34); siegreiche Rückkehr der Galeeren Ferrantes von Aragon nach der Seeschlacht von Ischia, 1465 (Tavola Strozzi, Francesco Pagano oder Francesco Roselli zugeschr., 1472/1473, im Mus. di S. Martino in Neapel: Gino Doria, Il mus. de la certosa di S. Martino, o. O. 1964, Taf. IV). Eine quadratische F. („Baniere quarre“) ist in den „Ordonances for the government of the French fleet, a. d. 1338“ Zeichen der Abfahrt ([14] S. 428f.).
Auf Seekarten des 14.-16. Jh. sind Hauptstädte von Staaten sowie deren Besitzungen in Übersee durch quadratische Banner angegeben.
Beisp.: Anonymer Portulan, Portugal, um 1475; Portulan von Pedro Reinel, dat. 1504 ([25] S. 1, Taf. 1f.); gedruckte Karte des Nordatlantik von Pedro Reinel, um 1535 (Peter Kemp und Richard Ormond, The great age of sail, Oxf. 1986, S. 15 Abb. 9).
Aus dem 16. Jh. gibt es zahlreiche bildliche Belege für die Verwendung quadratischer Heck- und Topp-F.
Beisp.: Gem. mit der Seeschlacht von Lepanto, 1571 (Friedrich Sarre, Die Seeschlacht von L. Ein unbekanntes Bild aus der Werkstatt Tintorettos. Mit einem Anhang über seine hist. Bedeutung von Ottfried Neubecker, Jb. preuß. K.slgn. 59, 1938, S. 233-246; Ausst.kat. „Venezia e la difesa del Levante da Lepanto a Candia 1570-1670“, Venedig 1986, S. 25-27 Kat.nr. 11); Darstellung des Kampfes brit. Schiffe mit der Armada, 1588 ([40] Abb. S. 23 und 523).
Der bei der „pompa funebris“ für Karl V. in Brüssel 1559 mitgeführte Dreimaster zeigte am Topp die F. mit dem Reichsadler sowie F. von Spanien und Habsburg-Burgund (an Deck die Banner Tirols und burgundischer Provinzen; Kupferstich in: La magnifique et sumptueuse Pompe Funebre ... du ... Empereur Charles Cinquième ..., Antw. 1559: Ausst.kat. „Kaiser Karl V. [1500-1558]. Macht und Ohnmacht Europas“, Wien 2000, S. 351-353 Kat.nr. 416).
Im 19. und 20. Jh. war die quadratische F. in mehreren Ländern charakteristisch für den Stander des Souveräns ([22] S. 62 und 64).
Für Sardinien ist diese Form 1819 belegt ([12] Taf. 11), für Preußen 1844 ([17] S. 34-40 und 70, Taf. 11), für die Standarte des Deutschen Kaisers und der Angehörigen seines Hauses 1871 ([13] S. 1) sowie für das Haus Österreich (ebd. S. 4: „Kaiserliche F.“).
Von denjenigen F., die den Rang anzeigten, waren in Preußen die Admirals-F. und die F. des Marineministers quadratisch zugeschnitten (festgelegt 1863: [17] S. 55, Taf. VIII Abb. 1 und 5; [13] S. 2, Taf. 3).
Vereinzelt waren im 19. Jh. Signal-F. quadratisch, so in Preußen 1825 die Lotsen-F. ([17] S. 30, Taf. VI Abb. 3).
Unter den Handels-F. sind im 19. Jh. die F. von Riga und Reval in F.büchern in quadratischer Gestalt wiedergegeben ([12] Taf. 25).
Als Turm- und als Zelt-F. wurden quadratische F. mit angefügten Bändern oder ohne solche („Schwengel“, „Schwen[c]kel“: Grimm Bd. 9, Sp. 2528f.) im 15.-16. Jh. verwendet, auch auf Schießständen (vgl. [23] Abb. 96, 101, 105, 112f., 130f., 174). Zu F. an Troßwagen s. die Holzschnitte bei [32] Bd. 1 S. 247 und 250, Bd. 4 S. 1187-1189).
3. Hochrechteckige F.
Hochrechteckige, als F. gesetzte Banner (zu letzteren RDK VI Sp. 1065) gibt es sowohl in Darstellungen von Schiffen als auch von Befestigungsanlagen. Als Topp-F. sind sie im MA selten bezeugt (z. B. 1199 erstmals belegtes Siegel von Dunwich: [31] S. 120 Nr. 37).
Als Heck- oder Bug-F. gesetzte Banner sind auf engl. (ebd, Abb. S. 94 sowie Nr. 19, 237-240 u. ö.), dt. und niederl. Siegeln des 13.-15., kaum noch des 17. Jh. wiedergegeben (ebd., Abb. S. 47 und S. 198 Nr. 194 sowie S. 103-105 Nr. 3-7).
F. auf Burgen: Zwei F. auf der seit 1259 franz. Burg von Loches in einem Glasgem. in der Kath. von Tours (CVMA, France, Recensement II [1981] S. 127f., Abb. 106); vgl. ferner eine nordital. Hs. um 1400: Bologna, Univ.bibl., ms. 2197, fol. 2r(Thérèse und Mendel Metzger, La vie juive au MA ..., Freiburg (Schweiz) und Paris 1982, Abb. 66).
Seit dem 20. Jh. kommen solche F. als National-F. häufiger vor, z. B. bei der Beflaggung von Plätzen und Straßen. Auch Werbe-F. des 20. Jh. sind des öfteren hochrechteckig.
4. Gonfanon
Der Gonfanon, eine Kriegsfahne in rechteckigem Zuschnitt mit Lätzen oder Zipfeln an der freien Seite (s. RDK VI 1061-1065), wurde im MA auch als Schiffs-F. verwendet.
Schmal-hochrechteckig mit angefügten Zipfeln sind die F. normannischer Schiffe auf dem sog. Teppich von Bayeux, nach 1066 (Bayeux, Mus. de la Reine Mathilde; Wolfgang Grape, Der Teppich von Bayeux, Mchn. 1994, Abb. S. 132 und 134; vgl. dazu die Fahnenlanzen der Militärs mit Gonfanon: ebd. Abb. S. 108, 112, 144f., 141-144 U.Ö.).
In einer Hs. des 13. Jh. ist ein längsrechteckiger Gonfanon mit langgestreckten Lätzen am Bug des Schiffes dargestellt, mit dem Aeneas und seine Truppen in Italien landen: Heinrich von Veldeke, Eneide, Berlin, St.bibl. PK, Ms. germ. fol. 282, fol. XLVIIIv, Regensburg (?), um 1210/1220 (Faks. bearb. von Nikolaus Henkel und Andreas Fingernagel, Wiesb. 1992).
Ein längsrechteckiger Gonfanon mit drei oder vier Lätzen ist als Flüger gesetzt auf Siegeln von Seestädten im 13.-15. Jh. ([30] S. 26-29, 40-47; [31] Nr. 42, 54, 218; [41] Bd. 2 S. 326 Nr. 15.9b; Abb. 1). Auf Portulanen des Spät-MA sind Hafenstädte durch einen Gonfanon ausgezeichnet (Georges Pasch, Les drapeaux des cartes-portulans, in: [26] S. 133f., Fig. 84-89; vgl. dazu Giuseppe Gerola, L’elemento araldico nel portolano di Angelino Dell’Orto, Atti del Reale Ist. Veneto di Scienze, Lettere ed Arti 93, ... 1933-1934, 2. T. S. 407-441).
In der Neuzeit führte Venedig den Gonfanon als Staats-F. sowohl zu Schiff als auch zu Land.
Die F. des Bucintoro (Giacomo Franco, Habiti d’huomeni et donne Venetiane, Ven. 1610, Taf. 10 und 12) ist auf F.tafeln des 17. und 18. Jh. wiedergegeben (Abb. 5).
In Stadtansichten Venedigs ist der Gonfanon auf dem Marktplatz mehrfach dargestellt: Holzschnitt in Bernhard von Breydenbach, Die heyligen reyssen gen Iherusalem ..., Mainz 1486; Gem. von Gentile Bellini, Prozession am Markustag (Venedig, Gal. dell’Accad., dat. 1496; Giovanna Scirè Nepi, Die Accad. in Venedig. Meisterwerke venezianischer Mal., Mchn. 1991, S. 98-101, mit Abb.). - Auf dem Holzschnitt von Matteo Pagano mit einer Prozession werden dem Dogen acht Gonfanons vorangetragen (um 1543/1555; Gino Benzoni, I dogi, Mail. 1982, Abb. 33).
5. Rechteckige F. mit abgewandelter Flugseite
Halbrund schließt die Admirals-F. des Juan d’Austria, gesetzt in der Seeschlacht von Lepanto 1571 (Revue de l’Art Chrétien 32, 1889, S. 412-415, Taf. nach S. 415). Französische Galeeren um 1700 führten im Kampf eine Heck-F. mit halbrunder Flugseite (Paris, Mus. de la Marine: Kat. 1975, S. 19 und 2. Abb. nach S. 16).
Im Holzschnitt Lucas Cranachs d. J. mit der Belagerung Wolfenbüttels 1542 sind auf den Grashütten der Truppen Sachsens und Hessens F. mit halbrunder Flugseite aufgepflanzt ([32] Bd. 2 S. 640-647 Nr. 676-683).
F. der Türkei und nordwestafrikanischer Staaten, abgebildet in F.tafeln des 18. und 19. Jh., sind an der Flugseite kielbogenförmig zugeschnitten (Beisp. bei [25] Taf. 5 Nr. 82f. und 85 sowie Taf. 85).
Keilförmigen Einschnitt weisen die Staats-F. (kgl. F.) von Dänemark, Schweden und Norwegen auf, auch die F. von Schleswig-Holstein und Stralsund sowie die franz. Standarte ([8] Nr. 75, 84, 86f., 111), ferner die F. „van t’Volk van Engeland“ (ebd. Nr. 3f.). Unter den F. islamischer Staaten ist der „Große türkische Stander“ und die F. des Pascha keilförmig tief gespalten (ebd. Nr. 123f.). Im 19. Jh. endet die Kommando-F. bei mehreren Staaten keilförmig (Frankreich, Sizilien, Kirchenstaat, Toskana, Spanien: [13] Taf. 25, 40-43), ebenso die Standarte des Kommodore der drei Flotten Englands (ebd. Taf. 18) und die Prinzliche Standarte des Kgr. Italien (ebd. Taf. 37). - Die schwedische Königs-F. hat den liegenden Kreuzarm in einen spitzen Zipfel ausgezogen ([8] Nr. 85); im 19. Jh. ebenso für die kgl. F. von Dänemark und Norwegen ([13] Taf. 48-52).
Kurvig eingezogen sind gelegentlich Turm-F. abgebildet.
Beisp.: Holzschnitte von David de Necker mit Ansicht der Plassenburg in Kulmbach, 1554 (Strauss, Single-leaf woodcut, Bd. 2 S. 802f. Nr. 5f.).
6. Dreieck-F.
Dreieckige Schiffs-F. sind quadratischen und rechteckigen nachgeordnet. Vielfältige Abwandlungen in Form und Proportion sind bezeugt. Man unterscheidet zwischen ungeteilten und gespaltenen F.
Paul Hoste unterschied die tief geteilte, dadurch zweizipflige „cornette“ der Schiffsdivisionen von der ungeteilten langgestreckten „flamme“ der einzelnen Schiffe ([5] S. 421, Taf. 133).
Als Flüger dargestellt sind Dreieck-F. seit der Zeit um 1300 (s. die Schiffssiegel bei [31] S. 167 Nr. 131, S. 187 Nr. 171, S. 207 Nr. 211, S. 212 Nr. 221).
In einer Darstellung der Belagerung Venedigs durch Kg. Sigismund 1412 trägt das Schiff des Königs am F.stock des Mastkastells eine Dreicck-F. (Berner Chronik Diebold Schillings von 1484, Bern, Stadtbibl., Ms. hist. helv. I.16., fol. 586r; [23] Abb. 87).
Kriegsschiffe führten im 16. Jh. häufig langgestreckte Dreieck-F.
Ein Gem. mit der Ansicht des Schiffs „Adler von Lübeck“, um 1565, zeigt gespaltene F. an den Rahnocken: Abb. 3. Ein im 17. Jh. von der Schiffer-Compagnie von Wismar gestiftetes Gem. zeigt eine solche F. unter der Stadt-F. am Vormast eines Schiffs (Kdm. DDR, Meckl. Küstenregion, Bln. 1990, S. 217, mit Abb.).
Im Lauf des 17. Jh. wurde es in der Kriegsmarine üblich, für Offiziere, die keine Rang-F. führten, eine lange, meist zweizipflige Dreieck-F. zu setzen (vgl. [13] S. 2, Taf. 3 Abb. 7).
Boots-F. sind häufig dreieckig, manchmal langgestreckt:
Niederl. Beisp. des 17. Jh. bei Irene de Groot und Robert Vorstman, Sailing Ships, Maarsen 1980, Abb. 22, 113, 118, 152, 155, 157, 161 u. ö. Keilförmig eingeschnitten sind die Dreieck-F. („Doppelstander“) der bewaffneten Schiffe und Boote auf dem Rhein mit dem Landfriedensaufgebot der vier rhein. Kurfürsten: Kupferstich „Reysiger Zeug und munution der vier churfürsten ...“, dat. 1580 (Heinrich Hunke [Hg.], Hanse, Bd. 2: Rhein und Reich, Bln. 1942, Abb. S. 43).
Handelsschiffe führten im 19. Jh. als Reederei-F. oder als Namens-F. des Schiffes oftmals eine Dreieck-F., zumeist am Großmast.
Dargestellt sind solche F. häufig auf sog. Schiffsbildern. Beisp. für Reederei-F.: Rosemarie Pohl-Weber und Emil Pütz, Bremer L.mus., Schiffahrtsabt., Mchn. und Zh. 1981 (Schnell, K.führer 1279), Abb. S. 9 und 16; [38] Nr. 21. - Beisp. für F. mit dem Schiffsnamen: ebd. Nr. 41, 45, 47.
Die preuß. „Seehandlungsschiffe“ führten seit 1825 nicht nur die Kriegs-F., sondern auch die Dreieck-F. der Kriegsschiffe (genehmigt erst 1834: [17] S. 32f., Taf. VI Abb. 19-21).
Unter den Signal-F. befanden sich, seit 1697 belegt, auch Dreieck-F. ([5] S. 423f.; [13] Taf. 88-91; Abb. 11).
An Land wurden Dreieck-F. als Zelt-F. (Holzschnitt von Erhard Schoen, um 1535: [32] Bd. 3 S. 1171 Nr. 1225) und auf Gebäuden verwendet.
Seit wann F. auf Türmen verwendet werden, ist ungewiß, da aus Darstellungen nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um F. oder Wetterfahnen aus anderem Material handeln sollte. Im 19. Jh. wurden tief gespaltene Dreieck-F. („Doppelstander“) auf Schlössern von Familienangehörigen regierender Häuser oder auch von nicht regierenden Adelshäusern gesetzt; vgl. Entwürfe von Georg Moller für Schloß Heiligenberg der Fürsten von Fürstenberg, 1846, ferner für ein Schloß des Fürsten Wittgenstein bei Sayn (Ausst.kat. „Darmstadt in der Zeit des Klassizismus und der Romantik“, Darmstadt 1979, S. 197-199 Nr. 149 und 153, S. 193 Nr. 145).
B. Farben
Die für F. auf See am häufigsten gebrauchten Farben sind Weiß, Blau und Rot; Schwarz und Gelb kamen zuerst in der brit. Marine in Gebrauch. Gelb ist manchmal Alternative zu Weiß. Grün ist selten; Mischfarben (Orange, Purpur) kommen nur vereinzelt vor. In den großen Marinen des 17. und 18. Jh., insbesondere der britischen und niederländischen, dienten unterschiedliche F.-Farben als taktisches Führungssignal sowie als Kennzeichen ihrer Herkunft. Ebenso verwiesen F. an Land auf Nationen, Kommunen oder Korporationen usw.
1. Einfarbiges Tuch
Bloßes einfarbiges Tuch wurde in der Schiffahrt vorwiegend für solche F. verwendet, durch die allgemeine Hinweise übermittelt werden sollten.
Sonderfall war die zweihundert Jahre lang übliche Kennzeichnung der seit 1660 in drei Geschwade eingeteilten brit. Kriegsflotte durch weiße, blaue und rote F. (bei Admiralen am Großmast: [39] S. 21, Abb. 16); nach diesen Farben wurden die Geschwader benannt.
Als National-F. wurden einfarbige Tücher nur selten gebraucht.
Weiß: Franz. Kriegsschiffe führten eine weiße Haupt-F., 1647 belegt; franz. Kauffahrern wurde 1661 das Führen einer weißen F. untersagt (ebd. S. 25 und 28). - Als Signal, mit dem ein Admiral seine Untergebenen zur Beratung rief, diente nach niederl. Berichten von 1629 bis 1716 eine weiße F. ([16] S. 256; s. auch [11] S. 696). - Mit F. in dieser Farbe zeigte man um dieselbe Zeit vor Begegnungen friedliche Absichten an („Friedens-F.“; [16] S. 256f. und 258). Engl. Truppen vermuteten deshalb 1580 irrigerweise in einer weißen F. das Zeichen von Verhandlungsbereitschaft ([36] S. 30f.). -Seit dem 19. Jh. war die F. eines Parlamentärs ebenfalls weiß (belegt 1848 und 1864; [16] S. 259). - Weiße F. waren seit dem 18. Jh. auch Zeichen der Kapitulation. Belegt ist dies etwa aus Freiburg i.Br. 1713 und 1744 (Günter Noé, Dr. Franz Mayer von Fahnenberg, Badische Heimat 63, 1983, Eckard S. 99-108; Josua Hofer, Mülhauser Geschichten von 1741 bis 1797, Mulhouse 1899 [Le Vieux Mulhouse, 3], S. 23).
Blau: Das Signal der blauen F. am Topp des vordersten Mastes diente dazu, die Mannschaft an Bord zu rufen (Belege E. 17. und 18. Jh. bei [16] S. 255f.; 1730 als „Versammlung-F.“ bezeichnet, die der Admiral aufstecken ließ: ebd.). Der zu diesem Zweck gebrauchte „Blaue Peter“ war wohl spätestens 1762 eine blaue F. mit weißem Rechteck als Mittelfeld; er entsprach damit der F. „P“ des modernen Internationalen Signalbuchs (ebd. S. 100f.; vgl. Abb. 11). - Die „Bestimmungen und Vorschriften des Kgl. Niederl. Beschlusses vom 9. Dez. 1845 über das gegenseitige Ausweichen der Dampf- und Segelschiffe in den Gewässern des Königreichs“ schrieben in Art. 8 vor, daß ein Dampfschiff, insofern es „das ihm angewiesene Ufer nicht halten könne, bei Tage ... eine blaue F. bis zum halben Mast aufziehen“ müsse.
Rot: Nationalitätskennzeichen war der rote Flüger Hamburgs, der im Hamburger Seerecht 1270 zwingend vorgeschrieben war („Hamburger Ordelbok“; [30] S. 68f.). Im 18.-19. Jh., auch nach 1837, zeigten Hannoversche Handels- und Dienstschiffe die rote F. mit dem Union Jack ([21] S. 87f. und 90-93, Abb. 2 und 5) oder mit dem Hannoverschen Wappen (ebd. Abb. 8f.). - Im 18. Jh. sind rote F. mehrmals als Zeichen zur Abfahrt genannt. - Durch die rote F. („Blut-F.“) wurde um 1700 Gefechtsbereitschaft angezeigt. - Ferner bedeutete die rote F. das Zusammenrufen einer (Gerichts-)Versammlung durch den Admiral ([16] S. 256). - Als Zeichen revolutionärer Gesinnung sind rote F. im 19. Jh. an mehreren Orten bezeugt, z. B. 1815 in Hüningen und Beifort (Journ. des Mittel- und Niederrheins, Nr. 101 vom 24.8.1815, S. 860), bei den Aufständen der Seidenarbeiter in Lyon 1834 sowie in den März-Unruhen in Dtld. 1848 ([29] S. 198-206; [43] S. 308f. Nr. 489; s. auch ebd. S. 287 Nr. 446 S. 309f. Nr. 401-494).
Grün: Für ein quarantänepflichtiges Schiff war im 19. Jh. die grüne F. vorgeschrieben ([16] S. 256). Eine grüne Warn-F. bedeutet „Wrack“ (Whitney Smith, Flags. Through the ages and across the world, New York 1975, S. 83). - Nationales Zeichen war die grüne F. seit dem 17. Jh. für Irland; F. mit grünem Grundtuch sind 1642 bezeugt ([36] S. 42). In der Rebellion gegen England 1798 waren grüne F. Sammlungssignale der Insurrektion (ebd. S. 114-116). - In der Schweiz wurde für den 1798 gegr. ersten Kt. Aargau dekretiert, daß an den Freiheitsbäumen „grüne Fähnen“ verwendet werden sollten (Günter Mattern, Kt. Aargau 1798, Schweizer Archiv für Heraldik, Jb. 1986, S. 51f.). Die Lemanische Republik, 1798-1803, führte grüne F., „couleur de Guillaume-Tell, Stauffacher et Melchthal“ (Charles Ruchet, Les armoires du canton de Vaud. Archives héraldiques suisses 1905, S. 37-40, bes. S. 39; eine solche F. mit der Beschriftung „République Lémanique“: Albert und Berty Bruckner, Schweizer Fahnenbuch, St. Gallen 1942, S. 350; Louis Mühlemann, Wappen und Fahnen der Schweiz, Luzern 1974, S. 136 und 139).
Gelb: Bei Jean Cóvens und Corneille Mortier ist für die Niederl. angegeben, daß die Haupt-F. der Schiffe manchmal gelb sei ([11] S. 687). - Das 1823 für die preuß. Königs-F. vorgesehene Gelb wurde bemängelt ([17] S. 43). - Im Signalwesen besagte die gelbe F. in der 1. H. 19. Jh., daß das Schiff frei von Krankheiten sei (1825 vom Brit. Parlament legalisiert: „My vessel is healthy“; [39] S. 84 und 106 Anm. 145). In Umkehrung dazu steht in Pierer’s Universal-Lex. der Vergangenheit und Gegenwart ..., Bd. 46, Altenburg 1858, S. 155, die gelbe F. sei bei allen Nationen als Quarantäne-F. angenommen. Belegt ist dies seit 1861 ([16] S. 256).
Orange: Als Farbe des Fürstenhauses der Oranier ist als F. von Middelburg in den drei F.büchern von 1669-1670 angegeben ([27] S. 170). Zu anderem Gebrauch s. auch Sp. 1556.
Schwarz: Die Farbe war 1330 in den Seerechts-Statuten der Stadt Riga für den Flüger vorgeschrieben ([30] S. 134). - In der Neuzeit wurde diese Farbe bei Trauerfeierlichkeiten verwendet: Der Kg. von Schweden sandte 1659 die Leiche des niederl. Vizeadmirals Witte Cornelisz de Wit dem holl. Generaladmiralleutnant in einer Galiote zu, die ausschließlich schwarz beflaggt war ([11] S. 987; ebenso 1660 bezeugt für den Ritter Barclei, Vizeadmiral des Weißen Geschwaders, dessen Leichnam nach London gesandt wurde: ebd.). Beim Leichenbegängnis von Kg. Karl X. Gustav von Schweden 1660 war die gesamte Flotte schwarz beflaggt, schwarze F. wehten auf den Küstenbefestigungen (Abb. 4). Eine schwarze, weiß eingefaßte Trauer-F. war 1810 auf der Kuppel des Invalidendoms in Paris anläßlich der Trauerfeier für Marschall Jean Lannes, Hzg. von Montebello, gehißt (Westphälischer Moniteur 1810, Nr. 83 S. 375f.). - Die Grundfarbe Schwarz kam bei Piraten-F. vor (Belege des 18.-19. Jh. bei [16] S. 259). - Als Symbol der von ihm angestrebten Anarchie propagierte Bakunin 1849 eine schwarze F. (Roland Gaucher, Le drapeau noir, Miroir de l’hist. 224, August 1968, S. 25-33, bes. S. 29). Die Verwendung von Schwarz für Pulver-F. ist in Preußen 1850 belegt durch die „Bekanntmachung der Königl. Regierung. Polizei-Verordnung betreffend den Privatverkehr mit Schießpulver“, S. 111-120; s. auch Amtsbl. der Königl. Preuß. Regierung zu Königsberg, Nr. 33, 1854, S. 173, Belege von 1871 und 1879 bei [16] S. 256 und 259.
2. Mehrfarbiges Tuch
a. Die Kombinationsmöglichkeit der Farben in zweigeteilten F. ist beschränkt und war daher bald erschöpft, besonders wenn man sich an heraldische Vorgaben halten wollte. Beispiele aus dem 17.-18. Jh. sind durch F.bücher und F.tafeln (dazu Sp. 1563-1565) nachgewiesen ([4] Nr. 38, 68, 74; [7] Bl. 3 und 8; [8]).
Hinzugesetzte Bilder lassen weitere Möglichkeiten zu (ebd. Nr. 103 und 110). Eine andere Erweiterungsmöglichkeit war das mehrfache Wiederholen der Farben, gerad- oder ungeradzahlig.
Mehrstreifige Farbenpaarung in Rot und Weiß ist charakteristisch für das elisabethanische England bis zur Errichtung des Commonwealth 1649 ([39] S. 14) sowie für Wismar ([6] Nr. 69).
Die rot-weiße vielstreifige F. von Bremen zeigt diese Farbkombination als geschachten Pfahl zum Liek hm ([8] Nr. 109).
Blau und Weiß kombiniert ist die F. von Reval (Otto Greiffenhagen, Revals Wappen und F., in: Beitr. zur Kunde Estlands, Bd. 13 H. 5, 1928, S. 133-140) und von Bayern ([33] S. 63-66; Beisp. bei Gerhard Schober, Prunkschiffe auf dem Starnberger See, Mchn. 1982) sowie von Dünkirchen ([4] Nr. 56), ferner die franz. Handels-F. ([6] Nr. 55).
Blau und Orange: Nassau ([33] S. 57f.).
Rot und Schwarz: Württemberg, eingeführt 1816 ([13] S. 3, Taf. 6).
Grün und Weiß: Rotterdam ([7] Bl. 3) und Oporto ([8] Nr. 4), die F. des Kgr. Sachsen ([33] S. 74-77) und die Handels-F. von Portugal ([8] Nr. 56).
Auch Wiederholung nur einer der beiden Farben erfolgte aus heraldischen Gründen.
Rot-Weiß-Rot als F. von Österreich wurde 1787 eingeführt (Ottfried Neubecker, Die Bedeutung von Handels- und Schiffahrtverträgen für das F.wesen, in: Facetten van Vlaggenkunde, Muiderberg 1971 [Vervielfältigte Vortragsmss. Leeuwarden 25. 9. 1971], S. 26-38, bes. S. 31f.). Rot-Gelb-Rot führten span. Kriegs- und Handelsschiffe ([13] S. 12, Taf. 43f.; Kgl. Bestimmung für Kriegsschiffe 1785: Boletín de la Real Acad. de la Hist. 90, 1927, S. 284-289), Gelb-Rot-Gelb badische Binnenschiffe (Verordnung von 1891: [33] S. 66-68).
Gelegentlich wurde die Schiffs-F. einer Stadt farblich alternativ angegeben, so die von Königsberg i. Pr., in Blau und Weiß oder Schwarz und Weiß ([6] S. 28, Taf. 62f.).
Diagonale Teilung des F.tuchs haben Luzerner Zelt-F. in Benedicht Tschachlans Berner Chronik, 1470 (Zürich, Zentralbibl., Ms. A 120: [23] Abb. 7; vgl. ebd. Abb. 130f. und 150).
Ausführliche Signal-Codes mit ein- und zweifarbigen F. sind seit dem 17. Jh. bekannt; die erste Systematisierung wurde 1697 in Lyon veröffentlicht ([5] S. 418-424).
Der Code basiert auf dem Zeigen von F. in Weiß, Rot und Blau und in Kombinationen dieser Farben. In der brit. Marine kamen die Farben Gelb und Schwarz hinzu. Weitere Mitteilungen erfolgten durch F., die an unterschiedlichen Stellen gehißt wurden (belegt 1746: [18] S. 166). In der brit. Handelsmarine erfolgte erst 1804 auf Verlangen der Brit. Ostindien-Gesellschaft eine Kodifizierung der „Commercial and Military Signals“ von Sir Home Popham (ebd.). 1817 folgte der Code des Kapitäns Frederick Marryat, Vorläufer der modernen Signalbücher seit M. 19. Jh. Daneben gab es handschriftliche Listen (Beisp. einer solchen Signaltafel bei [38] S. 228f. Nr. 176).
b. In drei Farben gestreifte F.
Bis E. 18. Jh. sind die Streifen waagerecht angeordnet; erst durch die Trikolore Frankreichs mit ihren drei breiten senkrechten Streifen (dazu s. unten) kamen auch F. mit dieser Streifung in Gebrauch, die durch Umschlagen des Tuches auch zum Verdecken einzelner Streifen führt.
Als Schiffs.-F. auf niederl. Schiffen wurde seit 17. Jh. Rot (Orange)-Weiß-Blau in gleich breiten Streifen geführt („Staaten Vlag of Prince“); mit dem jeweiligen Wappen bezeichnete diese Amsterdam, Hoorn oder die Provinz Zeeland, mit Buchstaben die Ostindische oder Westindische Kompanie ([8] Nr. 20f., 26f., 29 und 33f.).
Die F. der Stadt Rostock war um 1700 in die drei waagerechten Streifen Blau-Weiß-Rot unterteilt (ebd. Nr. 108); die F. von Helgoland zeigte dieselbe Farbenstellung verdoppelt (ebd. Nr. 120). - Die F. der russischen Marine ist Weiß-Blau-Rot (ebd. Nr. 115). - Die F. der Schiffe von Emden, auch die des Bistums Münster, war Gelb-Rot-Blau (Günter Mattern, Die ostfriesischen Farben, Heraldischer Ver. „Zum Kleeblatt“ ..., Jb. 1972/1973, S. 77-80). - Span. Galeonen führten eine F. in Rot-Weiß-Gelb, die F. flandrischer Schiffe hatte zusätzlich das burgundische Astkreuz im weißen Streifen ([8] Nr. 48f.). - Zweimal Rot-Gelb gestreift sowie oben und unten weiß gerahmt war die F. des bourbonischen Sizilien (ebd. Nr. 51).
Die seit der Französischen Revolution gebrauchte Trikolore mit gleichbreiten senkrechten Streifen in Blau-Weiß-Rot wurde Vorbild für zahlreiche National-F.
Zunächst war nur das Obereck der weißen Schiffs-F. mit der Farbtrias besetzt (Cecil King, French evidence concerning the French Jacks, The Mariner’s Mirror 18, 1932, Nr. 3; [22] Abb. S. 74). Im Jahr 1794 wurde die Trikolore nach Entwurf von Jacques Louis David eingeführt, doch 1815 zugunsten des bourbonischen Weiß abgeschafft und erst seit 1830 wieder gebraucht (ebd. S. 74f.; [29] S. 243-246; Maßstabzeichnungen der ersten F. der Franz. Republik, 1790: „Tableau des dimensions générales ...“ [Sp. 1539]). In Anlehnung an die Trikolore führten deren senkrechte Teilung die Cisalpinische Republik 1797-1802, die Römische Republik 1798-1799 für ihre F. ein, diese in Schwarz-Weiß-Rot, jene in Grün-Weiß-Rot, die dann zur F. der ital. Freiheitsbewegung wurde ([22] S. 68f. und 76f.).
Oftmals galten im 19. Jh. dreifarbige Streifen-F. als Ausdruck antimonarchischer, republikanischer Gesinnung. Dies betraf auch Schwarz, Rot und Gelb (= Gold), welche die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 als Farben für eine dt. F. geschlossen hatte ([29] S. 220).
Die von Burschenschaften übernommenen, 1832 verbotenen Farben sollten den Wunsch nach dem einen dt. Staat ausdrücken (s. RDK VIII 1510f., Abb. 32; [43] S. 64 Nr. 47). In den März-Unruhen 1848 wurden oft demonstrativ F. in dieser Farbzusammenstellung gezeigt ([42]; Abb. 10). Trotz des Frankfurter Beschlusses ließ sich in Preußen diese Farbentrias als Handels-F. nicht durchsetzen und blieb als Kriegs-F. nur bis 1852 in Gebrauch ([19] S. 58-60; [35] S. 5). Die für den Norddt. Bund 1867 eingeführte F. in Schwarz, Weiß und Rot wurde 1871 vom Dt. Reich übernommen und blieb bis 1933 als dt. Handels-F. in Verwendung ([22] S. 80f.). Als National-F. wurde in der Weimarer Verfassung 1919 die „republikanische“ Farbstellung Schwarz-Rot-Gold eingeführt (Veit Valentin und Ottfried Neubecker, Die dt. Farben, Lpz. 1929).
c. Andere Teilungen.
Am weitesten verbreitet ist die Teilung durch ein Kreuz mit mehr oder weniger breiten Armen von Kante zu Kante des Tuches. Die Ursache für Teilung und Farbwahl liegt oftmals in der Heraldik. Am häufigsten ist ein orthogonales, meist liegendes Kreuz. Gelegentlich sind Quartiere oder Vierung mit einem Schild, mit Figuren oder Buchstaben belegt (Weißes Kreuz auf Blau mit Herzschild bei franz. Handelsschiffen, [7] Bl. 9).
Beisp.: Ein weißes Kreuz auf rotem Fond haben die F. von Dänemark ([8] Nr. 84f. und 93; Arne Danielsson, 1676 Ås Dannebrog på kärnan i Hälsingborg, Medd. från kung. Armémus. Stockholm 29, 1968, S. 25-46) und von Bergen in dänischer Zeit (zw. 1630 und 1813; in der Vierung des Kreuzes ein quadratisches Feld mit dem ein Schwert führenden Löwen im Blattkranz: ebd. Nr. 94; s. auch Jan Henrik Munksgaard, Et gammelt bergensk rederiflagg, Sjøfarthistorisk Årbok 1982, S. 9-36; ders., Dannebrog i blått på danske og norske skip, ebd. 1985, S. 143-206). Ebenso zeigt die F. von Malta ein weißes Kreuz auf rotem Grund ([8] Nr. 62).
Blaues Kreuz, erstes und viertes Feld Weiß, zweites und drittes Rot: Rußland (ebd. Nr. 117).
Gelbes Kreuz auf Blau: Schweden (ebd. Nr. 87, 95); Riga in schwedischer Zeit, in der Vierung des Kreuzes das Stadtwappen (ebd. Nr. 88).
Blaues, weiß gesäumtes Kreuz auf Rot: Norwegen, seit M. 19. Jh. ([22] S. 66f.).
Schwarzes Kreuz, gesäumt in Schwarz-Weiß, in der Vierung ein Kreisfeld mit dem preuß. Adler, das Obereck gestreift in Schwarz, Weiß und Rot auf weißem Fond, zeigte die Kriegs-F. des Norddt. Bundes von 1867 bis 1871 und des Dt. Reichs 1871-1922 ([19] S. 49-53; [22] S. 72f.).
Ein dem schwarzen Kreuz aufgelegtes, lediges weißes Kreuz der Fond oben rot, unten blau, der horizontale Kreuzbalken weiß gesäumt, ist im Ms. von 1669/1670 als F. von Portugal abgebildet ([24] Nr. CXLI), ein schwarzes Kreuz auf mehrfach diagonal in Blau, Rot und Weiß gestreiftem Fond, zusätzlich im ersten Feld ein stehendes weißes Kreuz bei [6] Nr. 45; [8] Nr. 54.
Auf weißem Fond ein gelbes Kreuz mit aufgelegtem roten Kreuz ist auf der F.tafel von Jacques-Nicolas Bellin 1756 als F. der Toskana wiedergegeben ([25] Taf. 7); ein rotes Kreuz auf Weiß zeigt die F. von Genua ([4] Nr. 65). In der F. von Sardinien ist in den vier Quartieren je ein Mohrenkopf (ebd. Nr. 53).
Das diagonale Kreuz (Andreaskreuz) verweist oft auf den Landespatron.
Die F. von Rußland zeigt bei [8] Nr. 116 ein blaues Kreuz auf weiß-blau-rotem Grund, in der F.tafel von Bellin, 1756, bei [25] Taf. 7 ein blaues Kreuz auf Weiß. Ein weißes Andreaskreuz auf Schwarz ist im Ms. von 1669/1670 für Rußland abgebildet ([24] Nr. CXXXIII), ein weißes Kreuz auf Blau für Schottland (ebd. Nr. LXXXVII).
Ein diagonales rotes Astkreuz ist dem weißen oder blauen Tuch von burgundischen F. aufgelegt (der Kollane des Goldenen Vlieses entnommen: [4] Nr. 35f.; [8] Nr. 46f.).
Orthogonales und diagonales Kreuz kombiniert zeigt die Geus englischer Kriegsschiffe („Union Jack“).
Das stehende rote Georgskreuz ist weiß gesäumt, das Andreaskreuz weiß, der Fond der F. blau ([4] Nr. 11; [8] Nr. 12). Eine ähnliche Kombination zeigt die Gösch russischer Schiffe: blaues, weiß gerandetes Andreaskreuz vor schmalem stehenden weißen Kreuz auf rotem Fond ([25] Taf. 7 und 9).
Geschacht in Rot und Weiß ist eine der F. von Brabant auf F.tafeln wiedergegeben ([8] Nr. 57), ebenso die Lotsen-F. Spaniens ([25] Taf. 11). -Eckkeile in Rot, Weiß und Blau kennzeichnen die Geus von niederländischen Schiffen ([8] Nr. 22-25). - Felde rung des längsrechteckigen F.tuchs in Dreiecke gab es im 19. und 20. Jh. bei Reederei-F. (vgl. [15] Taf. Haus-F. vor S. 887).
C. Bebilderung
Bilder in F. sind meistens Wappen, Schildfiguren oder Ordensinsignien. Meistens handelt sich um hoheitliche oder herrschaftliche F., auch Stadt-F., seltener um die F. von Handelsschiffen. Häufig diente einfarbiges Tuch (s. Sp. 1546-1549) als Fond. Alle Grundfarben sind möglich, Orange wurde nur gelegentlich für bebilderte F. vorgeschlagen (Beisp. aus Preußen, 1816 und 1817: [17] S. 17f. und 41).
Einen doppelköpfigen, die Rudolfinische Krone tragenden Adler, vor dessen Brust ein Schild mit doppelköpfigem Adler gesetzt ist, zeigt die kaiserl. F. des Hl. Röm. Reichs Dt. Nation in einem Ms. von 1669/1670. Umgehängt ist die Kollane des Goldenen Vlieses ([24] Nr. XI). Einen schwarzen Greifen auf gelbem Grund hat die Haupt-F. Rostocks (Günter Mattern und Ottfried Neubecker, Beitr. z. Gesch. der Fahnen und F. dt. Länder, T. III, Heraldischer Ver. „Zum Kleeblatt“, Jb. 1984-1985, S. 64, Abb. 96).
Das Vollwappen mit den Wappenhaltern erscheint auf dem kgl. Stander Großbritanniens ([4] Nr. 4).
Das Kleinod des Goldenen Vlieses trägt die F. Spaniens (ebd. S. 16f., Taf. 28), das des St. Michaels- und des Hl.-Geist-Ordens jene Frankreichs (ebd. S. 27, Taf. 52), den Schwarzen-Adler-Orden die F. Preußens ([17] Taf. VII). Beim Stander Kg. Wilhelms III. von England ist der Wappenschild eingefaßt vom Kleinod des Hosenbandordens ([4] Nr. 2). Den Wappenschild allein, höchstens mit einer Rangkrone, gibt es z. B. bei der F. „van’t Volk van Engeland“ ([8] Nr. 3f.), bei der F. von Portugal (ebd. Nr. 41 und 55; [13] Taf. 47), von Monaco ([8] Nr. 66), von Königsberg (brandenburgischer Adler; ebd. Nr. 92), bei der k.k. österr. Kriegs-F. ([13] Taf. 14), bei den F. von Sizilien und Toskana (ebd. Taf. 41f.). Das Stadtwappen erscheint auf F. von Amsterdam ([8] Nr. 26), von Ragusa (ebd. Nr. 69) und von Bremen (Staats-F.; [13] Taf. 11).
Die gemeine Figur des Wappens ohne den Schild kommt vor unter den F. des dt. Sprachgebietes sowohl bei Staats-F. (Brandenburg: [8] Nr. 96-98 und 104; [17] Taf. 1f., 6 und 9f.; Abb. 5. Vgl. auch Kurland: [8] Nr. 114) als auch bei Stadt-F.: Hamburg (ebd. Nr. 106; Heinrich Reincke, Gesch. der hamburgischen F., Hamburger Übersee-Jb. 1926, S. 11-36), Stralsund ([8] Nr. 111) und Rostock (ebd. Nr. 101). - Der mittlere Teil des Tuches vertritt den Schild auf der Unions-F. des Admiralsschiffs von Erik von Pommern (Abb. 2); gleiches gilt in der Neuzeit für das Tuch der kgl. F. von Großbritannien ([4] Nr. 3; [9] S. 3, Taf. 1; [13] Taf. 17; [21] S. 88f., Abb. 3) und bei der span. National-F. ([8] Nr. 121; [13] Taf. 44).
Das achtspitzige Ordenskreuz kennzeichnet eine der F. von Malta ([4] Nr. 43). - Das *Eiserne Kreuz ist ab 1816 auf preuß. F. ([17] Taf. 9f.), von 1867 bis 1871 auf der Kriegs-F. des Norddt. Bundes gezeigt ([19] Taf., unter 9) und charakterisiert preußische Kommando-F. ([17] Taf. VIII); nach 1871 ist das Eiserne Kreuz Bestandteil der Kriegs-F. des Dt. Reiches ([19] Taf., unter 10 und 11).
Heilige sind selten auf F. dargestellt.
Die F. Eriks von Pommern, 1427, trägt das Bild der Muttergottes und des Apostels Jakobus d. Ä. (Abb. 2). -Auf F. des Kirchenstaates sind die Apostel Petrus und Paulus zu seiten des Gekreuzigten ([24] Nr. I und III) oder ohne diesen wiedergegeben ([4] Nr. 27; [13] Taf. 40). Auf der Stadt-F. von Ragusa (Dubrovnik) erscheint der hl. Benedikt ([7] Bl. 8; [13] Taf. 16).
Piraten-F., schwarz mit Totenkopf und Knochen oder Schwertern, wurden von Seeräubern in den Gewässern Mittelamerikas verwendet (dazu Robert I. Nesmith, Pirates of the Spanish Main, New York 1961; vgl. [16] S. 259).
Einen der roten F. mit geflügeltem Stundenglas und geschwungenem Schwertarm beigefügten Totenkopf zeigt der „Pavillon des Corsaires“ in La Connoissance des Pavillons ou Bannieres ..., Den Haag 1737, Taf. 89 ([1] Nr. 27, Ndr. von ebd. Nr. 98).
III. Gebrauch der F.
F. wurden in erster Linie in der Schiffahrt verwendet, an Land von Staaten und Kommunen vornehmlich für militärische Anlagen verschiedenster Art, ferner für Festdekorationen. Zu besonderen Verwendungen s. Sp. 1547-1549.
Die frühesten nachgewiesenen F. sind Flüger.
Frühe Beisp. sind möglicherweise zwei Textilfragmente aus einem Grab in Mammen bei Viborg, Dänemark, 970/971 (Else Østergård, Textilfagmenterne fra Mammengrave, in: Mammen ..., Aarhus 1991 [Jysk Arkæologisk Selskabs skrifter, 28], S. 132f. Abb. 13 a).
Bis zur 1. H. 17. Jh. bezeichnete die von Schiffen geführte F. so gut wie immer deren Heimathafen (Abb. 3). Daneben kamen seit der 2. H. 16. Jh. vereinzelt, häufiger seit dem 17. Jh. F. in Gebrauch, die staatliche Zugehörigkeit kundtaten, ehe im 19. Jh. allgemein National-F. geschaffen und zu Wasser und an Land gebraucht wurden.
1. F. auf Kriegsschiffen
Kriegsschiffe führen als Haupt-F. die in Schnitt und/oder Bebilderung von der Landes-F. unterschiedene, aufwendig gestaltete Kriegs-F. (Staats-F.), die in F.tafeln und F.büchern des 17. und 18. Jh. oftmals als kaiserliche oder königliche F. bezeichnet ist. Diese größte Schiffs-F. wurde am Heck geführt oder an der Gaffel gesetzt. Die meist nur den Kriegsschiffen zustehende Gösch (Bug-F., Geus, Jack) wehte am Bugspriet.
Waren Schiffe in Dienst gestellt, zeigte der Kommando-Wimpel am Top des Großmastes an, wenn der Kapitän an Bord war; wenn er vertreten wurde, hißte man die F. am Vortopp. War ein Admiral oder Kommodore an Bord, wurde dessen Rang-F. gesetzt.
Je nach Rang wurde diese F. an unterschiedlichen Stellen aufgezogen: für den Admiral (Stander, Kommando-F.) am Großmast, für den Vizeadmiral am Vortopp, für den Konteradmiral am Kreuztopp, bei Zweimastern für Vize- und Konteradmiral am Vortopp. Die Königs- oder Kaiserstandarte hatte Vorrang vor allen anderen F. In allen diesen Fällen wurde der Wimpel für den Schiffskommandanten nicht gesetzt. In Frankreich wurde diese Bestimmung 1670 erlassen ([3] S. 455; s. auch Dict. de Marine ..., Amst. 1702, S. 482) und von den anderen Marinen gleichartig gehandhabt: s. Roedings Wb. der Marine, Lpz. 1794-1798, Bd. 2, Sp. 589; Militair Conversations-Lex. ..., hg. von Hanns Eggert Willibald von der Lühe, 3. Bd., Adorf 1836, S. 105. Zur Preuß. Kabinettsorder 1858 s. [17] S. 71, für die Marine des Dt. Reiches nach 1871 [13] S. 2.
Wurde in der Marine Österreich-Ungarns die kaiserliche F. am Vormast gehißt, bedeutete das die Anwesenheit eines Erzhzg. oder einer Erzhzgn. Die Kriegs-F. am Topp von Groß-, Vor- oder Kreuzmast zeigte an, daß sich entweder ein Admiral oder aber ein hochrangiger Staatsangehöriger an Bord aufhielt (ausführlich dazu: ebd. S. 4).
Flottenverbände konnten durch unterschiedliche Haupt-F. unterschieden werden.
Die F. der drei Geschwader der brit. Marine (s. Sp. 1546) hatten zusätzlich im 1. Viertel des Tuches den Union Jack, die weiße F. war darüber hinaus mit dem roten Georgskreuz belegt. In Anlehnung an brit. Praxis führte die russische Marine unterschiedliche F. für ihre drei Seedivisionen ([12] Taf. 23; [13] S. 30f.).
2. F. für Handelsschiffe
Im Spät-MA führten Handelsschiffe einen Flüger oder eine Topp- oder Heckflagge, die nach Farbe und Bebilderung unterschieden waren und den Heimathafen zu erkennen gaben. Der Ausbau der staatlichen Flottenverbände führte seit A. 17. Jh. zu immer stärkeren Beschränkungen des F.gebrauchs bei Handelsschiffen. Diese reichten von Vorschriften zu Farbe und Bebilderung bis zum Verbot bestimmter Schnitte des Tuchs, welche der staatlichen Schiffahrt vorbehalten blieben (s. Sp. 1540 und 1546). Das Führen der Gösch blieb Handelsschiffen untersagt.
Waren in Preußen im 19. Jh. Handelsschiffe vom Recht der Wimpelführung ausgeschlossen (Vorschrift 1824: [17] S. 45), so wurde bis zur Entscheidung 1834 diskutiert, ob Seehandlungsschiffe weiterhin ebenso wie die Kriegsschiffe in der F. das Eiserne Kreuz zeigen sollten und den Wimpel der Kriegsschiffe führen durften (letzteres brachte Befreiung von Liegekosten im Hafen; im einzelnen: ebd. S. 31-33).
Die F. staatlicher Handelsgesellschaften hatten entweder eigene Zeichnung oder Zusätze zur Landes-F.
In den Niederlanden führte die Allgemeine Ostindische Kompanie im weißen Streifen der niederl. F. die ligierten Buchstaben AOC, die Westindische Kompanie ein GWC ([8] Nr. 33f.). Die Schiffe der brit. Ostindienkompanie führten eine neunstreifige F. in Rot-Weiß mit rotem Georgskreuz auf Weiß im Obereck (ebd. Nr. 15). Zur F. der preuß. Seehandlungsschiffe s. oben.
Seit dem 19. Jh. führen Handelsschiffe, vor allem seit der Gründung von Reedereien, sog. Haus-F. (Kontor-F., Reederei-F.). Deren Form, Größe, Farbe und Bebilderung ist beliebig und unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen, mit Ausnahme des Gebrauchs staatlicher Hoheitszeichen (vgl. [15] Taf. vor S. 887).
Die Haus-F. ist meist kleiner als die am Heck oder an der Gaffel geführte National-F. Bei den Dreimastern wurde die Haus-F. am Großmast gehißt, während am Vormast eine auf das Land des Zielhafens verweisende National-F., am Fockmast eine oft dreieckig geschnittene F. mit dem Namen des Schiffes gesetzt wurde. Bei Zweimastern sowie bei den mit Masten ausgerüsteten Dampfschiffen wurden oftmals die F. nur des Zielhafens sowie die Namens-F. aufgezogen (vgl. die sog. Kapitänsbilder oder Schiffsporträts: [38] Nr. 41, 44f., 47, 49; [28] Abb. S. 198, 208, 213, 220, 224f., 228, 233-235, 247f., 255f.).
3. Signal-F.
Seit dem 14. Jh. ist der Gebrauch der F. für die Übermittlung von Signalen belegt.
Laut dem engl.-franz. „Liber niger admiralitatis“, wohl aus der Zeit Kg. Edwards III. (gest. 1377), wurden durch eine F. auf halber Höhe des Mastes Kapitäne und Schiffsmeister durch den Admiral zusammengerufen oder diesem durch eine „en hault“ gesetzte F. feindliche Schiffe gemeldet ([14] S. 18-21 Nr. XVIIIf. und 18f.; vgl. ebd. S. 26 Nr. VI; ferner die „Ordonances ... a. d. 1338“: ebd., S. 428f. und 443f.).
Die erste bekannte Systematisierung eines Signal-Codes mit F. erschien 1697 in Lyon ([5] S. 418-424).
Beschrieben ist, wie man mit einzelnen oder mehreren F. in Weiß, Rot und Blau Nachrichten übermittelte und welche Mitteilungen durch das Hissen von F. an unterschiedlichen Stellen des Schiffes signalisiert werden konnten (ebd.; [18] S. 166).
Das 1817 veröffentlichte Signal-System des Kapitäns Frederick Marryat wurde seit den 1850 er Jahren nach und nach durch alle seefahrenden Nationen übernommen und im „Internationalen Signalbuch“ der Handelsschiffahrt festgeschrieben (Sea signals assimilated: ... showing how the flags of Marryat’s code can be made available for the commercial code for the use of all nations, authorised by the Bord of Trade ..., Ld. 1857; zu den Systemen: [13] Taf. 88-90).
Die F. stehen für einzelne Buchstaben, können jedoch durch Zusammenstellen statt dessen einen bestimmten Inhalt signalisieren (vgl. [5]; Abb. 11). - Die innerhalb der Kriegsmarine gebrauchten F.alphabete unterlagen strenger Geheimhaltung.
Einzeln gehißte Sonder-F. haben spezielle Bedeutung als Parlamentär-F., Pulver-F., Quarantäne-F., Signal zum Auslaufen, Gefechtsbereitschaft etc. (s. Sp. 1547f.); vom Winker eines Eisenbahnzuges geführte Warn-F.: Abb. 12.
4. F.gala
Bei der festlichen F.gala werden alle F. verwendet. Die F.leine wird bei Schiffen romanischer und slawischer Länder querschiffs von Bord zu Bord gespannt, an jedem Mast einzeln über Rahnocken und Topp (Abb. 8). Beflaggung längsschiffs mittels der vom Heck über die Toppen der Masten bis zum Bug (Klüverbaum) gespannten Leine wurde in den deutschen Küstenländern, in England, den Niederlanden und Skandinavien praktiziert („Beflaggung über die Toppen“; s. Pierers Universal-Conversations-Lex., Bd. 68, Oberhausen und Lpz. 1876, S. 155).
Solche Beflaggung ist bildlich erst seit M. 19. Jh. belegt und kommt möglicherweise aus England. Beisp.: John B. Baines, Gem. 1860 (Veröff. der Arthritis Foundation Kapstadt, o. J.); Schiffsparade anläßlich des Diamantenen Thronjubiläums von Kgn. Victoria, Gem. von Charles Dixon, dat. 1898 ([40] S. 152, c).
5. F. als Festdekoration an Land
Zum Festschmuck wurden seit E. 18. Jh. F. aller Formen verwendet, darunter seit dem 2. V. 19. Jh. häufig auch hängende F. Üblich waren F. in den Nationalfarben.
Mit F. bestückt waren *Ehrenpforten (RDK IV 1498 Abb. 24), staatliche Gebäude, z. B. Bahnhöfe (Eisenbahn und Dpfl., Mchn. 1990 [ICOMOS Hh. des Dt. Nat.komitees, 4], Abb. 5, 8, 20f., 27, 33 u. ö.; vgl. auch Abb. 12) und Ausstellungsgebäude (Ausst.kat. „Weltausst. im 19. Jh.“, München 1973, passim), ferner Straßenfronten bei fürstlichen Einzügen ([34] S. 276 Nr. 413, S. 312 Nr. 490). - F.masten an Straßen und Plätzen stellte man auf bei Festzügen ([37] Bd. 1 Abb. S. 203), auch bei Siegesparaden (München 1871: ebd. Bd. 2 Abb. 128), ferner auf Festplätzen (Oktoberfest München 1835: [34] S. 257 Nr. 384). Anderen Anlaß boten Grundsteinlegungen (zum Weiterbau des Kölner Domes 1842: [37] Bd. 2 S. 176 Abb. 139) und Einweihungen von Denkmälern (Abb. 9; [34] S. 106 Nr. 114) sowie Brückeneröffnungen (New London Bridge, 1831: Ausst.kat. „Metropole London“ Essen 1992, Kat.nr. 152, Abb. S. 302).
6. F. an Ballons
Ballons waren vor allem in den Jzz. nach den ersten Starts 1783, später bei Rekordversuchen häufig mit National-F. oder F. des Abflugorts versehen; diese waren meistens an der Gondel montiert (Abb. 12; Ausst.kat. „Leichter als Luft. Zur Gesch. der Ballonfahrt“, Münster i.W. 1978, Abb. 36-39, 52, 63 u. ö.).
IV. Flaggenbuch, Flaggentafel
Seit dem 17. Jh. führte der Wunsch, die Kenntnis von F. zu systematisieren, zu F.büchern und F.tafeln. Offenbar gleichzeitig gab es zu dieser Zeit handschriftliche Sammlungen von F. und gedruckte Bücher über Schiffsbau und Seefahrt, die Abschnitte über F. enthalten, manchmal als dem Text beigegebene F.tafel(n). Ungewiß ist, ob die angegebenen Datierungen den Zeitpunkt der Aufzeichnung oder des Drucks anzeigen. Inwieweit F.bücher und F.tafeln den zeitgenössischen Gebrauch von F. dokumentieren, ist nicht gesichert, zumal solche F.tafeln häufig über einen längeren Zeitraum hinweg kopiert wurden (vgl. die Bemerkung bei [1] zu Nr. 3 und Nr. 30).
Ob F.bücher und F.tafeln, ausgenommen Signalbücher, auf See benutzt wurden, ist unbekannt und eher zweifelhaft.
Die Bezeichnung „F.buch“ geht anscheinend auf den niederl. Kapitän Paulus van der Dussen zurück, der um 1700 ein „vlagge-boeck“ verfaßte (Klaes Sierksma, Vlagge-Boeck van den Herr Paulus van der Dussen ..., Spieghel Historiael. Maandblad voor geschiedenis en arch. 14, 1979, S. 663-668).
A. Handschriften
Die F. sind gewöhnlich leicht flatternd wiedergegeben. Das Zubehör (Flaggstock, Befestigungsweisen und dergl.) hat dokumentarischen Wert. Die heraldische Genauigkeit bei der Wiedergabe des Tuchs im einzelnen war dagegen offensichtlich von zweitrangigem Interesse. Erläuterungen sind meistens knapp oder fehlen. In den frühen Hss. fanden die Mittelmeerländer und Frankreich besondere Beachtung.
Beisp. ist die neapolitanische Hs. „Bandiere usate in mare di diverse nazioni sopra i legni da guerra e mercantili“, dat. 1667 (Annapolis, Maryland, US Naval Acad. Libr.; [1] Nr. 8); vgl. ferner eine Hs. in Tytsjerk, um 1667/1670 ([24]), sowie das sog. Ms. J. Moutton in Salon-de-Provence, Priv.bes., um 1670 („Les pavillons et les étendars des mers suivant la diversitté [!] des nations“; [27]). Wenig später entstand die „Coll. of naval flags and colours“ von Robert Gradon, 1686 (Cambridge, Univ., Magdalene College, Pepysian Libr.; [1] Nr. 53). Zum F.buch van der Dussens s. Sp. 1562.
Aus dem 18. und 19. Jh. sind nur wenige handschriftliche F.bücher bekannt; genannt seien: Gerrit Hesman, „Wapen- en vlaggenboek“, 1708 (Leeuwarden, Stadelijke Boekerej; ebd. Nr. 60; Faks. von Klaes Sierksma und J. T. Terluin, Ljouwert 1975); „Blasone marittimo del Mediterraneo nel quale si contegnono i paviglioni ...“, 1765 (Winchester, Ma., Flag Research Center Libr.; [1] Nr. 16A); eine Hs. des 18. Jh. mit dem modernen Titel „Flags“ (New York, Public Libr.); ferner niederl. Hss. des 19. Jh.: D. Muller, „Meest bekende Zeevlaggen des waerelds, getekend ... 1782, verbeten ... 1800“ (Amsterdam, Nederlands Scheepvaartmus.; ebd. Nr. 86) und „Verzameling der vlaggen by alle natien in gebruik“, Amsterdam 1844-1850 (ebd. Nr. 124).
B. Gedruckte F.bücher
Beschreibungen und bildliche Wiedergaben von F. sind zunächst Bestandteil umfänglicher Abhandlungen über Seefahrt und Schiffsbau sowie von Wörterbüchern.
Die Farbangaben für F. werden dem Betrachter vermittelt durch Schraffuren nach den Regeln der Heraldik; oft wurden sie zusätzlich koloriert.
Georges Fournier beschrieb einige wenige F.: Hydrographie ..., Paris 1643, S. 795-797 (Ndr. Paris 1979; vgl. [1] Nr. 51). Beschreibungen von F., doch ohne Abb.: Estienne Cleirac, Us et Coustumes de la Mer, Ausg. Bordeaux 1647, S. 61-79, „Livres et Couleurs des Pavillons des Nations“, s. [20] S. 333; [1] Nr. 23). Einen bildlosen Abschnitt bietet auch Nicholaus Witsen, Aeloude en hegendaeghsche Scheepsbouw, Amst. 1671, S. 359-373 ([1] Nr. 130), ferner Georges Guillet de Saint Georges [3]. - Bebildert ist die Neuausg. von Cleirac, Rouen 1671 [2]. 45 F.beschreibungen, dazu auf 18 Taf. die Abb. von 36 F. enthält Desroches, Dict. des Termes Propres de Marine, Paris 1687 ([1] Nr. 31; vgl. [20] S. 333). - In dem von Carel Allard verlegten „Nieuwe Hollandse Scheeps-Bouw ...“, Amst. 1695 ([4]; [1] Nr. 2) nehmen F. und deren Abb. den größten Teil des Werkes ein; die Neuaufl. Niewe Hollandse Scheeps-Bouw ..., Amst. 1705 ist erweitert um einen zweiten Teil [6] so-
wie dem „Byvoegsel ...“, Amst. o. J.; [7]. Allards Werk wurde - meistens freilich nur dessen Tafeln - bis ins fr. 19. Jh. kopiert ([20] S. 39; s. auch Sp. 1565 und Abb. 6). Zahlreiche weitere F.-Bücher des 18. Jh. bei [1].
F. sind auch in Werken zur Heraldik belegt.
F. als Beisp. für heraldische Schraffuren bei Georg Andreas Boeckler, Ars heraldica, Nbg. 1688, Taf. 2 und 6, Beschr. S. 86f.). Daniel de la Feuille folgte meistens den Beschreibungen und Abb. der F. bei Desroches und Cleirac (Méthode nouvelle pour apprendre l’art du blason, Amst. 1695, S. 111-126; [20] S. 334 und 38; [1] Nr. 41). Das genealogisch-heraldische Handbuch „Die durchlauchte Welt. Anderer Teil“ Hbg. 1698, Samuel Heinrich Schmidt zugeschr. (ebd. Nr. 109) enthält F.abb. nach Desroches. In der Nachfolge steht Simon de Vries, De Doorlughtige Weereld, Deerde Deel, Amst. 1700, S. 479-504, die „Scheeps-vlaggen“ ([1] Nr. 126K). -Benjamin Schiller (Hg.), Der geöffnete See-Hafen ... der meisten Nationen ..., Schiff-Flaggen und andere See-Zeichen ..., Hbg. 1702, enthält 14 Tafeln mit 76 Kupferstichen von F. Alle bis zum Ersten Weltkrieg gebräuchlichen hoheitlichen dt. F. wurde bei Siebmacher beschrieben und abgebildet ([13] S. 3, Taf. 5-11).
F.bücher als Tafelwerke ohne kommentierenden Text sind für das 19. Jh. charakteristisch. Publikationen dieser Art sind häufig in England erschienen (vgl. [1] Nr. 34-36, 74, 92f. u. ö.). Die F. wurden in der Regel in streng rechtwinkligem Lineament wiedergegeben.
Beisp.: „Pavillons des puissances maritimes“, Paris, um 1836, mit Ill. von Louis-René Letronne [12].
Im 19. Jh. erschienen auch Kalender und Almanache mit Abbildungen von F.
Beispiele: „Gothaischer genealogischer Hof-Kalender auf 1826“, mit Kupferstichen von „Kampanje-F. der vornehmsten europ. Seemächte“; „Flaggen-Almanach gesammelt lithographiert und hg. im Lithogr. Inst. von Depperman und Kuschke“, Hbg. 1845, mit 64 Tafeln. Neue F. wurden auf diesem Weg bekanntgemacht; vgl. den kolorierten Kupferstich in dem in Berlin erschienenen „Hist.-genealog. Calender ... für 1784“ sind F. und Wimpel „der 13 vereinigten Staaten von Nord America“ abgebildet.
Gedruckte Signalbücher gibt es seit dem 2. Dr. 17. Jh. Als ältestes Beisp., das jedoch nur Beschreibungen enthält, gilt: James Duke of York and Albany, Instructions in Sailing, Ld. 1672.
Weitere Werke: s. [20] S. 39f.; Paul Hoste 1697 [5]; J. Millan, Signals for the Royal Navy and ships under convoy ... and the flags of all nations, Ld. 1746 [1] Nr. 84). - Zu den Signalbüchern des 19. Jh. s. oben; für die Niederlande: Weduwe Hijner (Hg.), Algemeen Signaal-Boek, tot Gebruik voor Koopvaardij-Scheepen aller nationen ..., o. O. 1821.
C. Flaggentafeln
F.tafeln kamen anscheinend später auf als die gedruckten Bücher; sie reihen deren Abbildungen zu Zeilen. Die Reihenfolge der F. spiegelt daher vor dem 19. Jh. die Anordnung in Buchveröffentlichungen. Die Tafeln sind entweder als Einzelblätter erschienen oder in Buchpublikationen über Seefahrt und Schiffsbau eingebunden, auch in Lexika und Atlanten.
Im 18. Jh. sind F.tafeln überwiegend in Büchern enthalten; im 19. Jh., in dem der größte Teil der F. gedruckt wurde, sind es häufig einzeln erschienene Tafeln, meist Lithographien (Beisp. bei [1] Nr. 9 A, 16, 21, 28, 30 B, 32, 37, 46, 46 A u. ö.).
Eine der wichtigsten, oft kopierten F.tafeln ist die von Cornelis Danckerts vor 1711 herausgegebene F.tafel (nach [4]; [6]; s. [1] Nr. 30; vermehrte Ausg. von Pieter Schenk, dat. 1711: ebd. Nr. 108; vgl. auch Abb. 6). Matthäus Seutter gab eine Kopie dem „Atlas Novus“, Augsb. 1741, bei (Bd. 2 Taf. 145; [1] Nr. 111). - Neben den reinen F.tafeln gibt es auch Tafeln, auf denen Wappen wiedergegeben und F. beigesellt sind (vgl. [25] Taf. 4f.) oder F., die eine Schiffsdarstellung rahmen (L. Le Breton, Coupe et arrimage d’un vaisseau ..., o. O., um 1850, mit 118 F.; [1] Nr. 74 A).
Handschriftliche F.tafeln sind nur wenige überliefert (ein Beisp. bei [38] S. 228f. Nr. 176).
Zu den Abbildungen
1. Lübeck, Archiv der Hansestadt Lübeck, Stadtsiegel von 1255. Nach Rolf Hammel-Kiesow (Hg.), Seefahrt, Schiff und Schifferbrüder, Lübeck 2001, S. 14 Abb. 6.
2. Ehem. Lübeck, Marienkirche, F. vom Admiralschiff des Erik von Pommern, Kg. von Dänemark, Schweden und Norwegen. Ca. 4,44 × 1,42 m. 1427. Nach Hans Hildebrand, Sveriges Medeltid, 2. T., Stockholm o. J., S. 536 Abb. 432.
3. Lübeck, Schifferges., Darstellung der Karacke „Adler von Lübeck“, gebaut 1565/1566, abgewrackt 1581. Öl auf Holz, 1,50 × 1,90 m. 2. H. 16. Jh. (nach 1566). Foto Mus. für K. und Kulturgesch. der Hansestadt Lübeck (Neg.nr. B 1078).
4. Schwedische F. bei den Trauerfeierlichkeiten für Kg. Karl X. Gustav von Schweden († 1660). Kupferstich, 28,3 × 48,8 cm, in: Samuel von Pufendorf De rebus a Carolo Gustavo Sueciae Regis gestis, Nbg. 1696, lib. 7, Taf. E 6, Detail. Foto Bayer. St.bibl. München.
5. Johann Georg Wolfgang nach Michiel Maddersteeg, Prunkjacht „Liburnica“ Kg. Friedrichs I. von Preußen. Kupferstich, 41 × 35 cm. Um 1705. Foto Stadtmus. Berlin (Hans-Joachim Bartsch).
6. Johann Baptist Homann nach Cornelis Danckerts, F.tafel. Kupferstich, 50 × 59 cm. Um 1715. Foto Engelbert Seehuber, München.
7. Matthäus Seutter nach J. B. Homann, Orlog- oder Kriegsschiff. Kupferstich und Radierung, koloriert, Ausschnitt (Gesamtmaße 50,4 × 57,8 cm). M. 18. Jh. Foto Germ. Nat.mus., Nürnberg.
8. Alexo Berlinguero de la Marca, Das span. Kriegsschiff „S. Eugenio“. Aquarell, 68 × 52,5 cm. Madrid, Mus. naval. 1775. Nach [28] S. 9.
9. Hans Joseph Schneberger, Einweihung des Denkmals für Ludwig van Beethoven auf dem Münsterplatz in Bonn. Klebebild, 37 × 52,5 cm. 1845. Bonn, Stadtmus. (Inv.nr. SMB 1991/G 292) Foto Mus.
10. Gustav Kühn, „Kampf zwischen Bürgern und Soldaten ... in Berlin, den 18ten und 19ten März 1848“. Kolorierte Lithographie, 38,3 × 32,7 cm, aus: Neuruppiner Bilderbogen, Nr. 2031. Nach [42] S. 19.
11. „Die Flaggen des internationalen Signalbuches“. Farbige Lithographie, 23,5 × 17,7 cm, in: Pierers Universal-Conversations-Lex., Bd. 68, Oberhausen und Lpz. 1876, 2. Tafel vor S. 153.
12. Salzburg, Mus. Carolino Augusteum (Inv.nr. F. 2006). Reisespiel „Nichts ist mehr unmöglich“. Kolorierte Lithographie, Ausschnitt (Gesamtmaße 52,5 × 67,5 cm). Wien, um 1850. Nach Ausst.kat. „Biedermeiers Glück und Ende ...“, München 1987, S. 636 (Gesamtabb.).
Literatur
1. Whitney Smith, The Bibliogr. of Flags of Foreign Nations, Boston, Ma. 1965. - 2. Estienne Cleirac, Les us et coutumes de la mer, Rouen 1671. - 3. Georges Guillet de Saint-Georges, Les Arts de l’Homme de l’Epée, Paris 1680, IIIe partie, L’Art de la Navigation. - 4. Carel Allard (Hg.), Nieuwe Hollandse Scheeps-Bouw ..., Amst. 1695. - 5. Paul Hoste, L’Art des Armées Navales, Lyon 1697. - 6. C. Allard (Hg.), Niewe Hollandse Scheeps-Bouw ..., Amst. 1705. - 7. Ders., Byvoegsel tot de Niewe Hollandes Scheeps-Bouw ..., Amst. o. J. (nicht vor 1709). - 8. Cornelis Danckerts, Table des Pavillons qui l’on arbore Dans toutes les Parties du Monde Connu, Consernant la Marine ..., Amst. vor 1711. - 9. Corneille Mortier (Hg.)., L’Art de Bâtir les Vaisseau ..., Bd. 2, Les Pavillons ou Bannières Que la plûpart des Nations arborent en Mer, Amst. 1718. - 10. Johann Rudolph Fäsch (Hg.), Kriegs-Ingenieur-Artillerie- und See-Lex., Dresden und Lpz. 1735. - 11. Jean Cóvens und C. Mortier, Dict. de la Marine ..., Amst. 1736. - 12. Pavillons des Puissances maritimes, o. O. o. J. (Paris 1836). -13. Johann Siebmacher, Die Wappen und F. der Herrscher und Staaten der Welt, bearb. von Maximilian Gritzner, Nbg. 1858 (Johann Siebmachers Großes Wappenbuch, Bd. 1, 1. Abt.). - 14. Travers Twiss (Hg.), The Black Book of the Admiralty, Bd. 1, Ld. 1871 (Rerum Brit. medii aevi, Mon. Juridica). - 15. Meyers Großes Konversations-Lex., Bd. 68, Lpz. und Wien 1904. - 16. Friedrich Kluge, Seemannssprache, Halle a. d. S. 1911. -17. Johann Friedrich Meuß, Die Gesch. der preuß. F., Bln. 1916. - 18. William Gordon Perrin, Brit. Flags, Cambr. 1922. - 19. Karl Schultz, Die dt. F., Bln. 1928. -20. Howard Millar Chapin, Seventeenth C. Flag Books, The American Book Collector 1933, H. 3, S. 332-334, H. 4, S. 38-42. - 21. Ottfried Neubecker, Die Gesch. der F. von Hannover, Hannoversche Gesch.bll. 3, 1935, S. 83-108. - 22. Ders., Fahnen und F., Lpz. 1938. - 23. Walter Muschg und Eduard Achilles Gessler, Die Schweizer Bilderchroniken des 15./16. Jh., Zh. 1941. -24. Klaes Sierksma, Flags of the World 1669-1679, Amst. 1966. - 25. Ders., L’Histoire fixée en drapeaux. Gesch. dokumentiert in F.tafeln. Hist. captured in Flags, Bussum o. J. (1966) - 26. Recueil du IIe Congr. internat. de Vexillologie Zürich 1967, Zh. 1968. - 27. Louis Mühlemann, Les pavillons des nations maritimes au XVIIe s. d’après le ms. de J. Moutton, in: [26] S. 153-172. - 28. Hans Jürgen Hansen (Hg.), Kg. der Seefahrt, Oldenburg und Hbg. 1966. - 29. Arnold Rabbow, dtv.-Lex. politischer Symbole, Mchn. 1970. - 30. Hans Horstmann, Vor- und Frühgesch. des europ. F.wesens. Die Rechtszeichen der europ. Schiffe im MA, Bremen 1971. - 31. Herbert Ewe, Schiffe auf Siegeln, Bielefeld und Bln. 1972. - 32. Geisberg-Strauss. - 33. Günter Mattern und O. Neubecker, Beitr. zur Gesch. der Fahnen und F. dt. Länder, II. T., Heraldischer Ver. „Zum Kleeblatt“ ..., Jb. 1976/1977, S. 48-98. - 34. Christine Pressler, Gustav Kraus 1804-1852, Mchn. 1977. - 35. Helmut Hecker und Günter Hoog (Hgg.), Dt. F. Slg. von Vorschriften zum F.recht Dtld. und der dt. Küstenländer, Hbg. 1978 (Werkh. des Inst. für Internat. Angelegenheiten der Univ. Hamburg, H. 32). - 36. Gerard A. Hayes-McCoy, A Hist. of Irish Flags from Earliest Times, Boston, Ma. 1979. - 37. Ausst.kat. „Der Kölner Dom im Jh. seiner Vollendung“, Köln 1980-1981. - 38. Ulrich Pietsch, Die Lübecker Seefahrt vom MA bis zur Neuzeit, Lübeck 1982 (Mus. für K. und Kulturgesch. der Hansestadt Lübeck. Hh. zur K. und Kulturgesch. ..., 5). - 39. Timothy Wilson, Flags at Sea, Ld. 1986. - 40. Concise Cat. of Oil Painting in the Nat. Maritime Mus. [Greenwich], Woodbridge 198. -41. Ausst.kat. „Die Hanse“, Hamburg 1989. - 42. Angelika Iwitzki, Europ. Freiheitskämpfe. Das merkwürdige Jahr 1848, Bln. 1994. - 43. Ausst.kat. „Aufbruch zur Freiheit“, Frankfurt a. M. 1998. - 44. Kluge, Etymologisches Wb. der dt. Sprache, bearb. von Elmar Seebold, Bln. und New York 242002.
Bei der Bearbeitung des Art. wurden Vorarbeiten von Ottfried Neubecker (†) verwendet.
Verweise
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