Firmung

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englisch: Confirmation; französisch: Confirmation; italienisch: Cresima.


Karl-August Wirth (1986)

RDK VIII, 1337–1387


RDK VIII, 1339, Abb. 1. Paris, zw. 850 und 855.
RDK VIII, 1339, Abb. 2. Berlin, 3. V. 12. Jh.
RDK VIII, 1341, Abb. 3. Toledo, 2. V. 13. Jh.
RDK VIII, 1341, Abb. 4. Prag, M. 14. Jh.
RDK VIII, 1343, Abb. 5. Alberto Arnoldi (Maso di Banco?), um 1340-1350, Florenz.
RDK VIII, 1343, Abb. 6. Paris, zw. 1384 und 1409.
RDK VIII, 1345, Abb. 7. München, 1409.
RDK VIII, 1345, Abb. 8. New York, 1. Dr. 15. Jh.
RDK VIII, 1345, Abb. 9. New York, um 1440.
RDK VIII, 1347, Abb. 10. Rogier van der Weyden (zugeschr.), um 1453, Antwerpen.
RDK VIII, 1349, Abb. 11. Maarten van Heemskerck (Entw.) und Phil. Galle (Ausf.), 1575.
RDK VIII, 1349, Abb. 12. Antwerpen 1575.
RDK VIII, 1353, Abb. 13. Philipp Galle (1537-1612).
RDK VIII, 1355, Abb. 14. Molsheim, Elsaß, 1624.
RDK VIII, 1357, Abb. 15. Nicolas Poussin, 1639, Belvoir Castle, Grantham.
RDK VIII, 1359, Abb. 16. M. Schertz (Entw.) und Joachim von Sandrart (Ausf.), Lüneburg 1672.
RDK VIII, 1361, Abb. 17. Johann Ulrich Kraus, Augsburg 1706.
RDK VIII, 1361, Abb. 18. Dresden und Leipzig 1713.
RDK VIII, 1365, Abb. 19 a. Bernard Picart, Amsterdam 1723.
RDK VIII, 1365, Abb. 19 b. Bernard Picart, Amsterdam 1723.
RDK VIII, 1367, Abb. 20. Joh. Andreas Pfeffel d. Ä., Augsburg 1738.
RDK VIII, 1367, Abb. 21. Jos. und Joh. Klauber, Augsburg 1751.
RDK VIII, 1369, Abb. 22. Anton Jos. Walch, 1749, Füssen im Allgäu.
RDK VIII, 1371, Abb. 23. P. Longhi, gegen 1740 oder um 1751, Venedig.
RDK VIII, 1371, Abb. 24. J.-B. (?) Chérin (Guerin), 1774, ehem. Kassel.
RDK VIII, 1373, Abb. 25. Wien, 1793 gebraucht.
RDK VIII, 1373, Abb. 26. Franz (Ferenc) Stuckhart, 1. Dr. 19. Jh., Linz.
RDK VIII, 1375, Abb. 27. Leopold Heuberger, um 1820, Linz.
RDK VIII, 1375, Abb. 28. Jos. Nicolaus Lang, 1821 gebraucht, Wien.
RDK VIII, 1377, Abb. 29. Jos. Nicolaus Lang, 1826 gebraucht, Wien.
RDK VIII, 1377, Abb. 30. Joh. Jakob Neuss d. J., 2. Dr. 19. Jh., München.
RDK VIII, 1379, Abb. 31. Einsiedeln o. J. (1838 gebraucht), Basel.
RDK VIII, 1381, Abb. 32. Andreas J. J. H. Müller, zw. 1843 und 1851/1852, Remagen.
RDK VIII, 1383, Abb. 33. August Gaber nach Friedrich Overbeck, Regensburg 31882.
RDK VIII, 1385, Abb. 34. Linz, 2. Dr. 19. Jh.

F. = Firmung; F.d.A. = Firmung durch Apostel

I.

A. Definition, Voraussetzungen

Die F. (lat. confirmatio, consignatio, sphragis) ist nach röm.-kath., auf Act 8, 14-17 sowie 19, 6 und Hebr 6,2 gründender Lehre das Sakrament der besonderen Geistmitteilung Gottes (zur Stellung der F. im Rahmen der Sakramente s. dort).

Voraussetzung für solches Verständnis der F. war, daß Taufe und F. als zwei getrennte Vorgänge stattfanden -was zunächst nicht der Fall war (vgl. B. Neunheuser [34] S. 75-77 und J. D. C. Fisher [48]) - und daß dargelegt wurde, was die F. von der gleichfalls den Hl. Geist vermittelnden Taufe, was die Salbung bei der Taufe von der zweiten, mit der Besiegelung (consignatio, sphragis) verbundenen bei der F. unterscheide; damit notwendig verbunden war die Bestimmung, was dem Empfänger des F.sakraments, dem Firmling, mit dessen Spendung mitgeteilt werde.

Ursprünglich galt die Salbung nach der Taufe als Vollendung und, der mit ihr verbundenen Consignatio wegen, als Besiegelung des in der Taufe Begonnenen (vgl. [34] S. 75-77). Papst Innozenz I. bezeugt, daß man die F. als eigenständiges Sakrament verstand (Epistola ad Decentium Eugubinum: [60] Bd. 20 Sp. 559f.; I. Konzil von Lyon, 1245: [55] S. 270 Nr. 831), das bei der Synode von Orange, 441, erstmals als „confirmatio“ bezeichnet wurde (art. 2: ed. Charles Munter in: CCSL 148, 1963, S. 78; s. a. [28]). Dieser Begriff legte eine Erklärung nahe, die in der Folgezeit immer wieder fortgeschrieben wurde.

B. Theologische Erklärungen

1. MA

In den einflußreichen theologischen Erklärungen der F. aus dem Mittelalter ging es vornehmlich darum, zu beschreiben, was die F. bewirkt, ihre Sakramentalität zu definieren und zu begründen, weshalb einzig der Bischof ordentlicher Spender des F.sakraments sei.

So wie die Taufe Reinigung, ist die F. Stärkung, bewirkt Vermehrung der Gnade und kräftigt im Kampf gegen die unsichtbaren und sichtbaren Feinde der Gläubigen, alle Versuchungen und alle Gegner des christlichen Glaubens; sie bestärkt zu unerschrockenem Bekenntnis Christi (Ps.-Eusebius von Emesa [früher dem Faustus von Riez zugeschr.], Homilia 29 in Pentecosten, 3: ed. Fr. Glorie in: CCSL 101, 1970, S. 338; Decretum Gratiani, Pars III, dist. 5: [60] Bd. 187 Sp. 1855f.; Petrus Lombardus, Sententiarum lib. IV, dist. 7: ebd. Bd. 192 Sp. 855f.; Innozenz III., Epistola „Cum venisset“: [55] S. 253 Nr. 785; Konzil von Florenz, 1439, „Decretum pro Armenis“: ebd. S. 334 Nr. 1319). Eine eindringliche Kennzeichnung des mit der F. Bewirkten bietet die Gegenüberstellung von Gefirmten und „nur“ Getauften in einer Vision der Hildegard von Bingen (Liber scivias II, 4: ed. Adelgundis Führkötter O.S.B. und Angela Carlevaris O.S.B., CCCM 43, 1978, S. 159-171, Taf. nach S. 158: die Reproduktion von einer Kopie der zugehörigen Ill. im seit Kriegsende verschollenen ms. 1 der Nassauischen L.bibl. in Wiesbaden, fol. 60r, zw. 1151 und 1179 entstanden). Die Befähigung zum geistlichen Streit, zum Kampf für Christus, wurde immer wieder als Wirkung der F. bezeichnet (Hrabanus Maurus, De institutione clericorum lib. I, cap. 30: ed. Aloisius Knoepfler, Mchn. 1900 [Veröff. aus dem Kirchenhist. Seminar Mchn., Nr. 5], S. 53-58; vgl. [27]); es ist dem Gefirmten aufgegeben, wie ein Sturmkämpfer („pugil“) den Namen Christi zu verteidigen (Bonaventura, Breviloquium VI, cap. 8: Tria opuscula ... S. Bonaventurae. Breviloquium ..., Quaracchi 41925, S. 226-229). Dem in der Taufe Geborenen und durch die F. zur geistlichen Mannesreife Gelangten macht es der Empfang des F.sakraments zur Aufgabe, die Gerechtigkeit zu mehren (Thomas von Aquin, Summa theologica III, quaest. 72, art. 5, als genauere Definition des unauslöschlichen Merkmals [„character“], das mit der Sakramentsspendung dem Empfänger eingeprägt wird; vgl. hierzu A. Adam [37] und für die Definitionen anderer hochma. Theologen P. Fransen [40] Sp. 149).

Die Sakramentalität der F. beruht auf der Überzeugung, die F. tradiere ältesten, apostolischen und damit implicite von Christus eingesetzten Brauch. Die theologische Begründung dafür lieferten Autoren des 13. Jh.; die wohl folgenreichste war die des Thomas von Aquin, wonach Christus gemäß Io 16,7 den Geist verheißen habe, der in seiner Fülle den Menschen nicht vor Auferstehung und Himmelfahrt Christi habe geschenkt werden können (Summa theologica III, quaest. 72, art. 1 ad 1). Allgemein sah man in der F.d.A. in Samaria (Act 8, 14-17) das primum exemplum für die Spendung des F.sakraments (vgl. etwa Walahfrid Strabo, Liber de exordiis et incrementis quarundam in observationibus ecclesiasticis rerum 27: ed. A. Knoepfler, Mchn. 1890, S. 85f.).

Auf dieses Beispiel berief man sich auch bei der Begründung, weshalb die F. durch Bischöfe erteilt wird: Sie stehen in der Nachfolge der Apostel. Die Texte gallischer Synoden des 5. Jh. (Riez 439, Orange 441, Arles zw. 449 und 469: [48] S. 129-131), welche die zuvor schon vielerorts bestehende Gewohnheit, die Spendung der F. dem Bischof vorzubehalten, für verbindlich erklären, wurden in die wichtigsten kanonistischen Sammelwerke aufgenommen (Ps.-Isidor, Anselm von Lucca, Burchard von Worms, Ivo von Chartres und schließlich auch das Decretum Gratiani, Pars III, dist. V: [60] Bd. 187 Sp. 1855-1858; vgl. Horst Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung der pseudoisidorischen Fälschungen, Bd. 3, Stg. 1974 [Schr. der MG, Bd. 24, 3], S. 874f., 904f. und 980f.). Damit wurde diese Bestimmung des ordentlichen Spenders der F. festgeschrieben.

2. Neuzeit

Die hoch- und spätma. Definitionen und Interpretationen der F. überdauerten das Ende des MA. Zu ihnen traten in der Neuzeit röm.-kath. Stellungnahmen im Konfessionenstreit und, im Gefolge der Gegenreformation, polemisch zugespitzte Auslegungen; sie gingen oftmals in die im Druck verbreiteten Hilfsmittel der nunmehr mit größerer Anstrengung betriebenen Katechese ein, die vor der Sakramentsspendung zu halten den Firmenden ausdrücklich aufgetragen war (vgl. etwa A. Piscara Castaido [3] S. 340 und [15] S. 307) und in deren Dienst viele der in der Neuzeit geschaffenen F.bilder stehen, dem Zweck entsprechend überwiegend größere Auflagen gestattende Werke der Druckgraphik.

Die gegenreformatorischen F.auslegungen wandten sich z. T. gezielt gegen Ansichten von Reformatoren und sind ohne Kenntnis von diesen nicht angemessen zu charakterisieren, zumal die beabsichtigte Wirkung früh schon die Auseinandersetzungen polemisch verfärbte. So hat sich auch bis in Handbücher der Gegenwart die Auskunft erhalten, „die Reformatoren“ seien einhellig Gegner der F. gewesen (zur Pauschalisierung dieser Behauptung s. Sp. 1378; vgl. auch Joh. Auer, Die Sakramente der Kirche, Rgbg. 1972 [Kleine kath. Dogmatik, hg. von J. Auer und Jos. Ratzinger, Bd. VII], S. 107). Es sollte jedoch unterschieden werden, ob - und wann - reformatorische Kritik sich gegen die Sakramentalität der F. und gegen die Lehre, sie zu spenden sei einzig der Bischof befugt, oder gegen den F.ritus richtete.

Gegen die Sakramentalität hatte Luther noch zu Beginn des Jahres 1520 nichts einzuwenden (Ein Sermon Von dem NT: ed. J. K. F. Knaake in: [16] S. 367.16), und als - wenn auch veränderungsbedürftigen - kirchlichen Brauch ließen sie die meisten Reformatoren gelten (vgl. [58] und [45] S. 200f.), so daß bei den Streitgesprächen der Konfessionsparteien die F. längere Zeit hin kein ernsthaft kontroverses Thema war (hierzu [45]).

Die Meinungsgegensätze, die schließlich zur Entzweiung führten, betrafen vorab die Lehrmeinung über die F. und ihren Ritus, für Phil. Melanchthon eine „otiosa ceremonia“ ([18] S. 507; s. auch;Konfirmation). Die Unerweisbarkeit der Einsetzung des F.sakraments durch Christus führte dazu, das F.sakrament abzulehnen (so 1520 Luther, De captivitate Babylonica ecelesiae praeludium: ed. J. K. F. Knaake in: [16] S. 549f.); hinzu kam, daß einige Reformatoren den aus der apostolischen Nachfolge abgeleiteten Rechtsanspruch (s. Sp. 1338) bestritten, das Amt des Bischofs allein befähige zur ordnungsgemäßen Spendung der F.

Der Theologenstreit hatte weiters zur Folge, daß die nach dem Tridentinum ausschließlich der röm.kath. Lehrmeinung dienenden Darstellungen des Firmritus (s. Sp. 1364ff.) gerade jene Argumente unterstützten, welche die Sakramentalität der F., den nach röm.-kath. Lehre ordentlichen Spender sowie die tradierten oder jetzt absichtsvoll eingeführten rituellen Formen der F. eindrucksvoll vor Augen stellen konnten. Es gab fortan nur noch eine - scheinbare - Gemeinsamkeit, die Darstellungen der F.d.A. (s. Sp. 1352ff.), für Altgläubige Beleg biblischen Ursprungs der F., für Protestanten ein (anderweitig interpretationsfähiges) Historienbild.

Die katholischen Theologen betonten die Sakramentalität der F. Sie griffen dabei auf die älteren Begründungen zurück, öfters auf das von Thomas von Aquin formulierte Argument (s. Sp. 1338; vgl. etwa J. Eck [7] S. 365-368, J. Gropper [13] Bl. 83v-90r oder J. Cochlaeus [5]), das noch im 19. Jh. bei Erklärung der F. Gewicht hatte. So liest man z. B. bei G. A. Fischer [9, S. 186]: „Höchstwahrscheinlich hat Jesus seinen Aposteln den Gebrauch der F. nach seiner Auferstehung ... anbefohlen“, da er sich in den 40 Tagen zwischen Auferstehung und Himmelfahrt mit ihnen über die Einrichtung der Kirche unterhalten habe und sie bald darauf firmten. Das Konzil von Trient erklärte sich 1547 gegen eine Reihe prot. Einwände, die den Teilnehmern des Konzils als Auszug vorlagen, wobei Melanchthons Einschätzung der F. (s. oben) ausdrücklich verworfen und die F. als ein „verum et proprium sacramentum“ bezeichnet wurde (Sessio VII, De sacramento confirmationis can. 1: [55] S. 384 Nr. 1628, dazu Hubert Jedin, Gesch. des Konzils von Trient, Bd. 2, Frbg., Basel und Wien 1957, S. 332). Einläßlich wurde die Sakramentalität der F. in der katechetischen Literatur erörtert, z. B. im Catechismus Romanus, pars II, caput 3 (art. 3: [4] S. 122f.), und in der „Summa doctrinae christianae“ des Petrus Canisius S.J., wo die F. als ein „sacramentum novae legis aeque sacrosanctum“ erklärt wird (zuerst Wien 1555; vgl. [56] Bd. 1 S. 29). - In der exegetischen Literatur konnte die Kommentierung von Act 8,17 Anlaß zu einläßlichen dogmatischen Bemerkungen über die F. werden (so z. B. bei Cornelius a Lapide S.J., Commentaria in Scripturam Sacram: ed. Augustinus Crampon, Bd. 17, Paris 1857, S. 197-199).

Demgegenüber begründeten französische Autoren im späten 17. Jh. die Sakramentalität der F. mit ihrer wichtigsten Wirkung, der einstmals durch die Apostel vermittelten Herabkunft des Hl. Geistes; sie verbanden damit eine weniger konfliktträchtige historische Ableitung, die zwar das Eingeständnis des fragwürdigen Schriftbeweises enthalten konnte (so Cl. Fleury in seinem „Catechisme historique“ [10] S. 218, der, ins Deutsche übersetzt, seit M. 18. Jh. mehrfach verlegt wurde, z. B. in Münster 1750 und, die am weitesten verbreitete Ausgabe, ebendort 1786), meist aber doch einen Katalog jener Autoritäten darbot, die den Glauben an die Sakramentalität der F. gemäß der Schrift bezeugten (vgl. Cl. Fleury [10] S. 217-219 und F. A. Pouget [20] S. 216f.; ähnlich auch J. B. Bossuet [2] S. 82f.).

An der aus dem Traditionsargument gefolgerten Bindung der Sakramentsspendung an das Amt des Bischofs hielt man fest (Konzil von Trient, Sessio VII a. a. O. can. 3: [55] S. 384 Nr. 1630) und stellte sie immer wieder als das Kennzeichnend-Besondere der F. dar: Daß sie ein Bischof erteilt, läßt ihren höheren Rang gegenüber der Taufe erkennen. Diese auch im MA schon vorgebrachte Meinung (vgl. z. B. Hugo von St-Victor a. a. O. [Sp. 1373] cap. 4: [60] Bd. 176 Sp. 461B-462A; Petrus von Poitiers, Sententiarum lib. V, cap. 9: ebd. Bd. 211 Sp. 1241) wurde zu einem der wichtigsten gegenreformatorischen Argumente (vgl. Catechismus Romanus II, 3, 13: [4] S. 127) und begründete die fortan ständig eingeforderte Pflicht zum Empfang der F. Seiner Wirkungen wegen wurde er den Katholiken als unerläßlich vorgeschrieben, notwendig, um stark genug für das öffentliche Bekennen des katholischen Glaubens zu sein. Alte Erklärungen, was die F. bewirke, wurden von der gegenreformatorischen „Propaganda fidei“ in Dienst genommen. Hochschätzung der F. wurde einem besonderen Bekenntnis zum Katholizismus gleich geachtet und anhand von Hinweisen auf Exempla aus der Hagiographie dargelegt, wie „bey gewissenhaften leuthen ... dises heilige Sacrament allzeit hochgehalten und ein geringe mit eingeloffene Hinlaͤßigkeit von ihnen streng gebuesset worden“ ist ([7a] S. 167, wohl unter Benutzung der von L. Beyerlinck zusammengestellten Liste von Beispielen, vgl. [1] S. 369f.).

C. Firmritus

Ohne Kenntnis der Geschichte des Firmritus sind dessen bildliche Darstellungen unlesbar. Er blieb nach nicht mehr genau bestimmbaren Anfängen (1), von wenigen späteren Ergänzungen und einzelnen Modifikationen abgesehen, vom 12. Jh. an im wesentlichen gleich (2).

1. Anfänge

Die Anfänge liegen in Jahrhunderten, aus denen man nur wenige einschlägige Nachrichten besitzt, und diese sind überdies vielfach so beschaffen, daß sie eindeutige Interpretation nicht gestatten; zudem spricht beinahe alles dafür, daß sie in der Regel nur über Gewohnheiten informieren, die zu bestimmter Zeit an einzelnen Orten oder in gewissen Gebieten bestanden, also ohne zwingende Gründe nicht verallgemeinert werden können. Selbst nachdem es, Ergebnis über tausendjähriger, von wechselnden Impulsen gesteuerter Vorgeschichte, im Hoch-MA zu einer gewissen Vereinheitlichung des Firmritus gekommen war, überdauerten lokale Besonderheiten. (Inwieweit die nicht zu allen Zeiten hohe Einschätzung des F.sakraments dem Vorschub leistete, steht hier zur Erörterung nicht an.)

Als Beispiel sei die Spendung des F.sakraments durch Priester genannt, die, entgegen im 5. Jh. ergangenen Vorschriften (s. Sp. 1338), von Papst Gregor I. (590-604) Priestern in Südgallien als Stirnsalbung Getaufter gestattet wurde [51, S. 479]. Noch im 16. Jh. scheinen in einigen abgelegenen Gegenden Priester unmittelbar nach der Taufe gefirmt zu haben (vgl. Antonie Tuschen, Die Taufe in der altfranz. Lit., Diss. phil. Bonn, Wanne-Eickel 1936, S. 103f.). Auch begründete Dispensation von der Vorschrift, die Spendung des F.sakraments habe dem Bischof zu obliegen (s. Sp. 1338 und 1341), hat es immer wieder gegeben. Es war aber, dem Vorkommen von F.darstellungen (s. Sp. 1364ff.) entsprechend, kein Beleg dafür beizubringen, daß man einen solchen Sonderfall jemals bildlich geschildert hätte.

Wiewohl es aus der Zeit, in der Firmriten ausgebildet wurden und sich zu verfestigen begannen, keine bildlichen Darstellungen der F. gibt (Versuche, sie zu installieren, beruhen auf nicht stichhaltigen Interpretationen), sind doch die in ihr aufgezeichneten Nachrichten für die Geschichte des Firmritus und seiner Darstellungen bedeutsam geworden durch historisierende Rückgriffe und Bemühungen, Altbezeugtes, doch inzwischen längst aus der Übung Gekommenes wieder einzubürgern (vgl. etwa Sp. 1348).

Auf die Taufe folgten im Rom des 2. Jh. Geist-Epiklese, Handauflegung und Salbung (Hippolyt von Rom, Traditio Apostolica 21: ed. Bernard Botte O.S.B., Münster i. W. 41972 [Liturgiewiss. Quellen und Forschgn., H. 39], S. 54-59). Ob diese Handlungen, die später wesentliche Elemente des Firmaktes waren, als Teil der Taufe anzusehen sind oder als selbständiger Vorgang, ist umstritten: Letzteres nimmt C. Vogel an [50, Sp. 486f.], die andere Ansicht vertreten P. Fransen [40, S. 147], G. Kretschmar [58, S. 192f.] und J. Ysebaert, Greek Baptismal Terminology ..., Nimwegen 1962 (Graecitas Christianorum Primaeva, I), S. 370-374. Quellen des 3. Jh. belegen an die Taufe anschließende sakramentale Geistmitteilung (vgl. R. Béraude [43], bes. S. 81f.; ob sie in einem eigens dafür vorgesehenen „Consignatorium“ erfolgte - wie Fr. J. Dölger [23] wahrscheinlich zu machen suchte -, ist unsicher, vgl. [36] und [39] Sp. 46f.).

Bei der Frage nach den Anfängen des Firmritus sind auch die seit dem 4. Jh. vorliegenden Nachrichten zu beachten, denen zufolge es mancherorts bei der Taufe zwei Salbungen gab, eine vom Priester besorgte anfangs des Körpers, später nur noch des Scheitels und eine vom Bischof vorgenommene - ihm vorbehaltene - zweite, die Consignatio. Die erste Salbung galt als Teil der Taufe, die andere als deren Vollendung, welche auch als zeitlich von der Taufe getrennte Handlung vorgenommen werden konnte (Belege bei G. Kretschmar [58] S. 195).

Eine besondere Bedeutung kommt - gemäß Act 8, 17 und 19,6- der Geste der Handauflegung zu. Als Segnung mit beiden, über mehrere Firmlinge ausgestreckten Händen scheint sie schon im 3. Jh. Bestandteil des Firmritus gewesen zu sein (R. Béraude [43] S. 89; später von Durandus von Mende wieder aufgenommen, vgl. dessen „Pontificale“, lib. I, 1: ed. Michel Andrieu, Le Pontifical Romain du moyen âge, Bd. 3, Vat. 1940 [Studi e Testi, Bd. 88], S. 334, sowie sein „Rationale divinorum officiorum“, lib. VI, cap. 84: Ausg. Lyon 1568, Bl. 365r). Nur von der Handauflegung sprachen Hieronymus (Altercatio Luciferani et Orthodoxi 8: [60] Bd. 23 Sp. 143) und mehrere Päpste des 4. und 5. Jh. [51, S. 479]. Im 6. Jh. in Rom noch einmal als wesentlicher Teil der F. angesehen (vgl. Aimé-Georges Martimort, L’église en prière, Paris usw. 31965, S. 576), maß man vom 7. Jh. an der Handauflegung immer weniger Gewicht bei, und schließlich wurde sie durch die Salbung ersetzt, die, schon für Papst Sylvester I. (314-335) durch den Liber Pontificalis glaubwürdig bezeugt, mit der Consignatio verbunden sein konnte (vgl. Leop. Duchesne und Cyrille Vogel, Le L. P., Bd. 1, Paris 1955, S. 77). In den römischen Sakramentaren des 7. und 8. Jh. sind, sofern sie nicht nur eine „Oratio ad infantes consignandos“ enthalten, Handauflegung und Salbung als getrennte Handlungen aufgeführt (vgl. auch Papst Gregor III., Epistola 7: [60] Bd. 89 Sp. 584; sonst [51] S. 479-481). In den Sakramentaren und Ordines, die im Zusammenhang mit der Liturgiereform der Karolingerzeit stehen - und in denen sich auch die älteste derzeit bekannte bildliche Darstellung des Firmritus findet (Abb. 1) -, ist von der Handauflegung fast nie mehr die Rede, und ebenso ist es in den römischen Pontificalia des 9.-A. 13. Jh. (vgl. ebd.). Innozenz I. setzte unter Berufung auf Act 8,14-17 an die Stelle der Handauflegung die Stirnsalbung, die man seit dem 12. Jh. als eigentliches Zeichen der F. verstand; denn in ihr sei die Handauflegung der Apostel weiter wirksam (so Innozenz III., Epistola „Cum venisset“: [60] Bd. 215 Sp. 285; vgl. ferner Innozenz IV., Epistola „Sub catholica professione“, 4: [55] S. 270 Nr. 831; ähnlich die „Professio fidei“ des Michael Palaeologus auf dem II. Konzil von Lyon, 1274: ebd. S. 277 Nr. 850; „Decretum pro Armenis“ a. a. O. [Sp. 1338]: ebd. S. 334 Nr. 1317-1319). In dem Maße, wie Salbung und Consignatio als Kernstück des Firmaktes verstanden wurden, mehrten sich auch die Deutungen der Salbung und der Materie, mit der sie vorgenommen wurde. Ähnlich wie Bruno von Segni, Tractatus de sacramentis ecclesiae [60, Bd. 165 Sp. 1162], sah Thomas von Aquin in der Salbung ein sichtbares Zeichen der unsichtbaren Gnade und eine Hilfe, um nicht aus falscher Scham erröten zu müssen, wenn das Bekenntnis Christi gefordert wäre (Summa theologica III, quaest. 72, art. 9); die Beschaffenheit des Chrisam versinnbildliche die Gnadenfülle des Hl. Geistes (vgl. Io 1, 16; ebd.), sein Wohlgeruch, hervorgerufen durch den dem Ol beigemischten, vor Fäulnis bewahrenden Balsam, die Gnade, die vor der Ansteckung durch Sünde schützt und zur Erhaltung der Unschuld beiträgt (so z. B. J. Dietenberger [6] Bl. s3r; J. Gropper [13] S. 126f.).

2. Vom 12. Jh. an

Etwa vom 12. Jh. an blieb die Form, in der gefirmt wurde, ziemlich konstant. Es kam nur zu geringfügigen Erweiterungen.

Firmpate oder -patin begleiteten ihr Patenkind zum Ort der F. (s. Sp. 1364f.) und präsentierten es dem Bischof (über die Weise, in der das gewöhnlich geschah, s. Sp. 1365f.). Die Haare des Firmlings mußten gewaschen sein; waren sie so lang, daß sie in die Stirn hingen, wurden sie vor der Salbung abgeschnitten (Synode von Köln, 1281: [53] S. 233).

Am Beginn der F. rief der Bischof auf die Firmlinge den Hl. Geist herab und bat für sie um dessen sieben Gaben (vgl. M. Gerbert [12] S. 11f.). Sodann salbte er die Stirn des vor ihn Gebrachten -seit Innozenz I. in Form eines Kreuzes (a. a. O. [Sp. 1337]) - und sprach dazu die Formel „signo te signo crucis (et) confirmo te chrismate salutis in nomine Patris et Filii et Spiritus sancti“ (so erstmals erwähnt im röm. Pontificale des 12. Jh., vgl. M. Andrieu, Le Pontifical Romain au moyen âge, Bd. 1, Vat. 1938 [Studi e Testi, Bd. 86], S. 247).

1725 ordnete Benedikt XIV. die Form der Salbung neu und versuchte, den Brauch der mit dieser verbundenen Handauflegung wieder zu beleben; schließlich wurde diese in der Appendix zum Pontificale von 1752 vorgeschrieben und in der Bulle „Ex quo“, 1756, erläutert (Petrus Gasparri [Hg.], Codicis Iuris Canonici Fontes, Bd. 2, Rom 1948, S. 508; vgl. [51] S. 474). Inwieweit die Vorschrift angenommen wurde, ist schwer zu beurteilen.

Während der Salbung trat der Firmling mit dem rechten Fuß auf den rechten Fuß seines Paten, ein erstmals im 12. Jh. nachzuweisender Brauch, der verschiedene Erklärungen fand (s. unten). Noch im Pontificale von 1752 vorgeschrieben, scheint er doch in der Neuzeit nicht mehr allerorts üblich gewesen zu sein; schon E. 16. Jh. wurde gelegentlich empfohlen, an seiner Stelle möge der Pate seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings legen (vgl. [62] S. 428; zu diesem Gestus s. Sp. 1366).

Früher glaubte man, das Treten auf den Fuß sei aus der germanischen Rechtspraxis übernommen (so z. B. I. Herwegen [25] S. 12-14, Conrad Borchling, Rechtssymbolik im germ. und röm. Recht, Vortr. Bibl. Warburg 3, 1926, S. 248f., und H. Schauerte [62] S. 427f.); das Treten des Lehensherrn auf den Fuß des Vasallen ist aber nur für geistliche Lehenshöfe bezeugt (Belege bei Chrn. Gottlob Haltaus, Glossarium germ. medii aevi, Lpz. 1758, Sp. 579f., dazu Amira-Schwerin S. 88) und kein Symbol der Verbindung von Firmling und Paten, ebensowenig eines der endenden Muntschaft (Emil Goldmann, Art. „Fußtreten“, in: Hdwb. dt. Aberglaubens Bd. 3 Sp. 243-247, hier Sp. 246f.; vgl. auch [33] S. 250).

Nach der Consignatio gab der Bischof dem Gefirmten einen leichten Backenstreich. Der E. 13. Jh. von Durandus von Mende in sein Formular der F. aufgenommene Brauch (Sp. 1345: a. a. O. Bl. 364v), der vielleicht schon vorher an einigen Orten üblich war, soll äußerliches Zeichen sein, das dem Firmling hilft, sich den Firmakt einzuprägen (und wiederholtem Empfang des F.sakramentes wehren: so J. Feucht [8] Bl. 79r), und wurde als Ritterschlag zum „miles christianus“ gedeutet ([1] S. 372A; s. Sp. 1338). Die früher auch für den Backenstreich angenommene Übernahme aus der germanischen Rechtspraxis ist unzutreffend (s. [25] S. 12-14, [62] S. 427f. und zur Art der Begründung Arnold Angenendt, Bonifatius und das Sacramentum initiationis, zugleich ein Beitr. zur Gesch. der F., Röm. Quartalschr. 72, 1977, S. 133-183, dazu aber auch Herb. Schneider, Dt. Archiv für Erforschg. des MA 34, 1978, S. 277f.).

Früher - seit alters üblich - schloß sich an die Salbung der Friedenskuß an [43, S. 89]. An dessen Stelle trat der während des Backenstreiches gesprochene Friedensgruß „Pax tecum“ (vgl. Durandus von Mende [Sp. 1345]: a. a. O. Bl. 364vf.). Dem folgten die Antiphon „Confirma hoc“ (Ps 67, 29; vgl. Carolus Marbach, Carmina Scripturarum ..., Strbg. 1907 [Ndr. Hdhm. 1963], S. 152), Versikel, Oration und bischöflicher Segen (dieser seit 10./11. Jh. belegt: [33] S. 250).

Die F. beendend, erfolgte das Anlegen der Stirnbinde (hierzu s. Sp. 1373ff.). Deren ebenfalls durch Brauchtum zu einem Ritus gewordene Abnahme war Abschluß der mit der F. zusammenhängenden Handlungen.

Ort der F. war ursprünglich jeder (Kirchen-) Raum, in dem getauft wurde, Zeitpunkt der F. jeder Tauftermin. Das änderte sich, nachdem Taufe und F. zwei zeitlich getrennte Vorgänge geworden waren.

Der Bischof firmt entweder in seiner Bischofskirche oder in einer Pfarrkirche seiner Diözese.

Am Sitz des Bischofs, wohin man die Firmlinge zu bringen pflegte, wurde gemäß seit dem 9. Jh. vielerorts üblichem Brauch in der Osteroktav gefirmt (Vita sancti Faronis Meldensis: ed. Bruno Krusch in: MGSS rer. Mer. V, Hann. 1910 [Ndr. 1979], S. 195; Gerhardus Augustanus, Vita sancti Oudalrici episcopi: ed. Gg. Waitz in: MGSS IV, Hann. 1841 [Ndr. Stg. 1981], S. 393; Hrabanus Maurus a. a. O. lib. II, cap. 39: ed. A. Knoepfler a. a. O. [Sp. 1338] S. 1371.). Vom 12.-13. Jh. an wurde die F. meist an Pfingsten gespendet (oder, wie in Mailand im 17. Jh., in der Pfingstoktav [20] S. 222); Gründe für die Wahl dieses Zeitpunktes nannte schon Amalar von Metz (Liber officialis, lib. IV, cap. 29, 8-16: ed. Ioannes Mich. Hanssens S.J., Amalarii episcopi opera omnia liturgica, Bd. 2, Vat. 1948 [Studi e Testi, Bd. 139], S. 498-500), ähnlich später Thomas von Aquin, Summa theol. III, quaest. 72, art. 12.

Als frühestes Zeugnis für das Firmen in einer Pfarrkirche gilt die Nachricht des Cyprianus von Toulon, Caesarius von Arles † 542 habe in einer Pfarrei seines Bistums gefirmt (Vita Caesarii episcopi Arelatensis, lib. II: ed. Bruno Krusch, in: MGSS rer. Mer. III, Hann. 1896 [Ndr. Mchn. 1977], S. 490). - Der Zeitpunkt, zu dem die F. erteilt wurde, richtete sich nach dem Itinerar des Bischofs, dessen Besuch – gerade der F. wegen - in regelmäßigem Abstand gefordert wurde (Bonifatius, Epist. 105: ed. Mich. Tangl in: MG Ep. sel. I, Bln. 1916 [Ndr. Bln. 21955], S. 100; vgl. [11] S. 449).

II. Darstellungen

A. Vorkommen

Das Vorkommen von F.darstellungen scheint – zunächst – sehr weit gestreut. Dieser Eindruck wird dadurch erweckt, daß die meisten zu Bildfolgen der sieben Sakramente gehören und somit überall dort anzutreffen sind, wo man (aus fast immer genau benennbaren Gründen) Anlaß zu deren Wiedergabe hatte. Das war so häufig der Fall, daß es zu Darstellungen in nahezu allen Kunstgattungen kommen konnte (vgl. hierzu Sakramente, auch *Katechismus).

In einigen Bildfolgen der Sakramente aus dem 15. Jh. findet man die Wiedergabe der F. und die möglicherweise als Sakrament verstandene „Klerikerweihe“ in ein Bild zusammengefaßt. Dieses zeigt entweder die „Firmung“ eines Klerikers (Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 968 Der Name des Attributs „[Sache“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.], fol. 133r, Frankreich, 2. H. 14. Jh.: [59] Bd. 2 S. 95; Bischof erteilt einem knienden jungen Mann im Mönchshabit den Backenstreich: New York, Morgan Libr., M. 691, fol. 18r) oder die Erteilung der Tonsur (Fragment eines um 1475 in Tournai gefertigten Bildteppichs in London, Vict. Alb. Mus.; auf dem zugehörigen Fragment im Metrop. Mus. in New York die Inschrift „... Confirmation et tonsure ...“: William Wells, The Seven Sacraments Tapestry - A New Discovery, Burl. Mag. 101, 1959, S. 97-105, Abb. 15 und 21).

Abgesehen von derartig allgemeinen Anlässen, die F. abzubilden, stößt man auf deren Wiedergaben fast ausnahmslos dort, wo ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem liturgischen Vorgang besteht. Oftmals begegnet man F.bildern in Pontificalia, entweder dem Text des Firmritus als Initiale vorangestellt (vgl. Abb. 7) oder am Beginn ma. Pontificalia, gleichsam als „Titelbild“, weil der Bischof der ordentliche Spender dieses Sakraments ist (vgl. etwa Chartres, Bibl. mun., ms. 508 [CCXXV], fol. lr, Frankreich, 1389: Yves Delaporte, Les mss. enluminés de la bibl. de Ch., Chartres 1929, S. 120-122, Taf. 17). Mit der Erteilung des Sakraments hängen auch die F.darstellungen in erweiterten Sakramentaren zusammen: In solchen Fällen sind sie, wie im Drogo-Sakramentar, (Initial-)Bild zur „Oratio ad infantes consignandos: ‚O(mnipotens)‘“, vgl. Abb. 1.

Weiterhin können F.bilder den liturgischen Vorgang erklärende Texte illustrieren, so beispielsweise die von Leopold von Wien O.S.A. im Auftrag Hzg. Albrechts III. von Österreich besorgte deutsche Übersetzung des „Rationale divinorum officiorurn“ des Durandus von Mende in cod. 2765 der Österr. Nat.bibl. in Wien, fol. 1r, zwischen 1384 und 1406 in Wien entstanden (Ausst.kat. „1000 Jahre O.Ö.“, Wels 1983, S. 188f. Nr. 9.05, mit Abb.).

Dem Andenken an den Empfang des Sakraments dienen die Darstellungen seiner Spendung auf *Firmungsmedaillen, die, wohl in Analogie zu den *Konfirmationsmedaillen der Protestanten, im ausgehenden 18. Jh. aufkamen [64]; diese Patengeschenke an Firmlinge bieten wenigstens in den beiden ersten Dr. 19. Jh. die bei weitem zahlreichsten der F.bilder (vgl. Abb. 25-27 und 29f.). Als Patengeschenke gelten auch mit F.darstellungen geschmückte gläserne Henkelkrüge aus dem 2. V. 19. Jh. im Österr. Mus. für Volkskde. in Wien und im Oberösterr. L.mus. in Linz (Abb. 34; Ausst.kat. „Volkstümlich geformtes, bemaltes, geschliffenes Glas“, Schloßmus. Gobelsburg 1975, S. 43 Nr. 97f., Abb. 16f.; Franz Carl Lipp, Bemalte Gläser, Mchn. 1974, S. 46 und 166 Nr. 126). - Die mit bildlichen Darstellungen, häufig (auch) solchen der Spendung des F.sakraments geschmückten, seit der kath. Restauration (überall?) gebräuchlich gewordenen Firmzettel sollen an den Empfang der F. erinnern und sind zugleich Formulare, die diesen dem Firmling testieren (z. B. Abb. 31; hierzu Chr. Burckhardt-Seebass [54], s. auch Gaben des Hl. Geistes).

Gelegentlich wird die F. als eine bestimmte Begebenheit oder ihre Spendung durch einen bestimmten Bischof geschildert.

Beispiel für ersteres ist das 1645 entstandene Gemälde aus Nic. Poussins zweiter Sakramentenfolge, welches ein Ereignis aus der Zeit der Christenverfolgung unter Marc Aurei vergegenwärtigt (Eusebius, Hist. eccl. V, 1, 35; vgl. Hans Wolfg. von Löhneysen, Die ikon. und geistesgesch. Voraussetzungen der sieben Sakramente des N. P., Zs. für Religions- und Geistesgesch. 4, 1952, S. 133-150, bes. S. 143; Edinburgh, Nat. Gall. of Scotland: Anthony Blunt, N. P., Ld. 1967, Bd. 2 Taf. 155).

Ausnahmsweise firmt ein namentlich bezeichneter hl. Bischof.

So wurde im 2. Dr. 18. Jh. auf einem Kupferstich von Gottfr. Bernh. Göz und den Gebr. Klauber in einem Klebeband der Staats- und Stadtbibl. Augsburg, Bl. 117 unten links, „S. Maurilius ex Clerico Episc. Andegavensis“ dargestellt, wohl wegen seiner hohen Wertschätzung der F. (s. dazu die Katechismuserklärung von M. Eschenloher [7a] S. 167f., auch [1] S. 369). Bei anderen hl. oder sel. Bischöfen war die Spendung des F.sakraments mit wunderbaren Krankenheilungen verbunden, mit der Heilung von Blinden bei Rempertus von Bremen und Foco „von Melch“ oder mit der eines Fallsüchtigen bei Malachias (vgl. ebd. S. 372B und [7a] S. 171).

Ob typologische Konzeptionen wie die des „Pictor in Carmine“ (vgl. Sp. 1363) die Entstehung nicht zu Sakramentenfolgen gehörender F.bilder zur Folge hatten, ist ungewiß.

B. F. durch Apostel

1. Allgemeines

Die Apostelgeschichte berichtet, daß durch Vermittlung der Apostel Gläubigen in Samaria und in Ephesos Gottes Geist mitgeteilt worden sei. Act 8, 14-17: Auf die Nachricht von der Bekehrung Samarias hin begaben sich Petrus und Johannes dorthin, beteten für die Getauften um den Hl. Geist, legten ihnen die Hände auf, „und sie empfingen den Hl. Geist“; Act 19, 6: Paulus legte unter dem Eindruck seiner Predigt zum Glauben bekehrten und getauften Ephesern die Hände auf, und „da ... kam der Hl. Geist auf sie“.

Darstellungen dieser Ereignisse sind vom MA an nachzuweisen, so z. B. in der Velislav-Bibel (Abb. 4).

Wann sie als Illustration zur Apostelgeschichte aufkamen, ist ungewiß. Möglicherweise waren solche Darstellungen in den sehr umfangreichen Bildfolgen enthalten, die literarisch früh bezeugt sind.

Beda Venerabilis berichtet von einer von Cuthwin, Bischof von Dunwich, aus Rom mitgebrachten Handschrift, in der ‚an jeweils passender Stelle’ nahezu alle Geschehnisse aus dem Leben des hl. Paulus dargestellt waren (Aliquot quaestionum liber, quaest. 2: [60] Bd. 93 Sp. 456 B-D; vgl. Paul Lehmann, Wert und Echtheit einer Beda abgesprochenen Schrift, S.ber. der Bayer. Akad. der Wiss., Philos.-hist. Kl., Mchn. 1914, H. 4 S. 3-21). Diese Bemerkung ist immer und immer wieder Gegenstand von Interpretationen gewesen: Wilh. Levison, England and the Continent in the Eighth C., Oxf. 1946, S. 133 und Anm. 1; Dorothy Whitelock, After Bede, Jarrow 1978 (Jarrow Lecture 1960), S. 5: Abbildung zumindest derjenigen Geschehnisse, die Paulus in II Cor aufzählt; Dies; Bede and His Teachers and Friends, in: Gerald Bonner (Hg.), Famulus Christi. Essays in Commemoration of the 13th Centenary of the Birth of the Venerable Bede, Ld. 1976, S. 23; George Henderson, Bede and the Visual Arts, Jarrow 1980 (Jarrow Lecture 1980), S. 7.

Im 15. Jh. wurden in Canterbury über dem Hochaltar sechs Bücher aufbewahrt, die man in der Zeit des Missionsaufenthaltes von Augustinus entstanden glaubte. Zu diesen zählte ein Buch mit den Passionen der Apostel sowie dem Streit mit Simon Magus (Act 8,18-24; Montague Rhodes James, The Ancient Libraries of C. and Dover, Cambr. 1903, App. B S. 501f., Taf. 67), der durch das Ereignis in Samaria ausgelöst und später wiederholt zusammen mit diesem abgebildet wurde (vgl. z. B. Abb. 16 und 18); ob jenes Buch die illustrierte Cuthwin-Handschrift war, geht aus den Quellen nicht hervor.

Angesichts der sicher auf ältere (wohl byzantinische) Vorlagen zurückgehenden Illustrationen zur Apostelgeschichte in italienischen Handschriften des 13. Jh. ist auf eine Bildfolge von außerordentlicher Dichte zurückzuschließen; sie kann allerdings nur mehr lückenhaft rekonstruiert werden (vgl. Luba Eleen, Acts Ill. in Italy and Byzantium, Dumbarton Oaks Papers 31, 1977, S. 253-278). Zu den wenigen Fehlstellen gehört die Illustration der Verse, welche die F. in Samaria schildern. Die Lücke läßt sich durch die Illustration zu Ps 103, 30 im ms. 78 A 5 in Berlin, StMPK, Kk., fol. 89v, schließen (Abb. 2; vgl. dazu demnächst Wolfg. Augustyn, Der lat. Hamilton-Psalter im Berliner Kk. ..., Diss. phil. Mchn. 1987).

Wie häufig die verschiedenen Darstellungen der F.d.A. in Bildzyklen vorkommen, die das Leben der hl. Petrus, Paulus oder Johannes schildern, bleibt zu untersuchen (in den vielszenigen Bildfolgen der römischen Freskomalerei aus Spätantike und Früh-MA wurden die F. nicht berücksichtigt), desgleichen, ob Darstellungen des predigenden Paulus als solche seiner Predigt in Ephesos (Act 19, 4) und damit vielleicht auch als bildlicher Hinweis auf die unmittelbar anschließende F. verstanden werden dürfen.

Andererseits gibt es Darstellungen, die mit der Wiedergabe der F. in Samaria leicht zu verwechseln sind, z. B. solche der Taufe des Cornelius in Caesarea (Act 10), bei der Petrus diesem die Hände auflegt (vgl. etwa Romein de Hooghe [Entw.] und Jacob Lindenberg [Ausf.], Kupferstich zu den Episteln des NT, in: Jac. Basnage, ’T Groot Waerelds Tafereel ..., Amst. 1707 [?], 135. Abb.) oder predigt (vgl. - anders - [65], dazu Sp. 1364).

Zahlreiche Darstellungen der F.d.A. resultieren aus dem regelmäßig wiederkehrenden Gebrauch der sie überliefernden Perikopen in der Liturgie: Act 19, 6 gehört zur Lesung in der Pfingstvigil (s. oben); Act 8, 14-17 ist die der Messe am Dienstag nach Pfingsten („Am dritten Pfingsttag“), und dieser Tatsache wird die Wiedergabe der F. in Samaria in Po stillen verdankt (Joh. Ulrich Kraus, Heilige Augen- und Gemueths-Lust, Vorstellend Alle Sonn- Fest- und Feyrtaͤgliche Nicht nur Evangelien, Sondern auch Epistelen und Lectionen, Jene Historisch, Diese auch Emblemmatisch ... In vielen Kupffer-Stuͤcken von frembder und gantz neuer Invention ..., Augsb. o. J. [1706], Kupfer 42, Ausschnitt: Abb. 17).

Man findet die Wiedergabe der F. in Samaria auch zu anderen in der Pfingstliturgie verwendeten Texten gestellt. Im Berliner Hamilton-Psalter dient sie als Illustration zu Ps 103, 30, „Emitte spiritum tuum ...“ (Abb. 2; zum liturgischen Gebrauch vgl. C. Marbach a. a. O. [Sp. 1349] S. 207f.); sie vergegenwärtigt hier pfingstliches Geschehen - während in dieser Handschrift andererseits das Bild der Ausgießung des Hl. Geistes (fol. 58r) sich bezieht auf Ps 67, 29, „Confirma hoc ...“, die Antiphon des Firmritus (ebd. S. 152, ferner Sp. 1349).

Das Inserieren von F.d.A.darstellungen in Stundenbücher erfolgte aus unterschiedlichem Anlaß, doch von Fall zu Fall genau beschreibbarem Grund. Solche Bilder sind der Heiliggeistmesse beigesellt (so im Stundenbuch der Katharina von Kleve: Abb. 9) oder der „Hora de sancto Spiritu“ zugeordnet (z. B. Stundenbuch nach liturgischem Gebrauch in England, Malibu, The Paul Getty Mus., Ms. Ludwig IX 8, fol. 30r, Ill. zur Complet, Willem Vrelant, Brügge, um 1460: Anton von Euw und Joachim M. Plotzek, Die Hss. der Slg. L., Bd. 2, Köln 1982, S. 142-159, hier S. 143, Abb. 157). Ob es Wiedergaben der F.d.A. als Alternative zu solchen der Spendung des F.sakraments gab, die zur Heiliggeisthore im „Officium beatae Mariae virginis“ gestellt wurden (Paris, Bibl. Nat., ms. nouv. acq. lat. 3093, p. 169, Paris, zw. 1384 und 1409: Meiss Bd. 1, 2 Abb. 18), bleibt zu erkunden. Derzeit reichen weder die Informationen der Fachliteratur noch die eigenen Ermittlungen aus, um ein abgerundetes Bild über das Vorkommen von Darstellungen der F.d.A. in Stundenbüchern zu geben.

Eine Reihe von Bildern der F.d.A. kommt in Verbindung mit solchen der Sakramentsspendung vor, eine Zusammenstellung, die der „Pictor in Carmine“ bereits im späten 12. Jh. vorgeschlagen hatte (Nr. 125: Cambridge, Corpus Christi College, Ms. 300, fol. 68v, vgl. auch Röhrig, Rota, S. 74) und die im 1. Dr. 13. Jh. in der Toledaner Bible moralisée realisiert wurde (Abb. 3); bisweilen ersetzen Darstellungen der F.d.A. solche der Sakramentsspendung (so Abb. 25, 29f. und 33; s. auch Firmungsmedaille, Sp. 1387ff., und Firmzettel wie den von J. A. Klauber † 1837 gefertigten, 1843 in der Diözese St. Pölten gebrauchten im Bayer. Nat.mus. München, Slg. Kriss, und Gaben des Hl. Geistes). Die F.d.A. wurde als erstes Zeugnis für die Spendung des Sakramentes der F. angesehen (s. Sp. 1338). Besonders deutlich wird dies in Bildern zu den Katechismen des Petrus Canisius S.J., in denen zur Schilderung der Sakramentsspende die einer oder auch beider F.d.A. als Nebenszene(n) tritt, womit die Argumentationsform der Katechese - Lehrgegenstand und Schriftbeweis - in Bildern wiederholt wird.

Ein 1574 von Luca Bertelli in Venedig verlegter Kupferstich „Typus Ecclesiae Catholicae ad instar brevis laicorum catechismi“ belehrt über den Ursprung der Sakramente, ihre theologische Bedeutung und ihre Verwaltung durch die Kirche; jedes Sakrament ist u.a. durch seinen Spender vergegenwärtigt, der in seinen Händen ein großes Gefäß hält, in welches der Blutstrahl aus der Seitenwunde des Gekreuzigten fließt. Auf der Wand des Gefäßes ist mit Bibelzitaten und bildlicher Darstellung auf die ntl. Grundlagen des betreffenden Sakramentes hingewiesen, im Falle der F. ist „Io. 14,26 (vv. 23-31 = Evangelium der Messe an Pfingsten und der Heiliggeistmesse; v. 26: vgl. Catechismus Romanus III, 9, 6). Luc. 24 (v. 49: vgl. ebd. II, 3 [de sacramento confirmationis], 21 [confirmationis nomen und ductum sit]: [4] S. 128). Actus 19 (vv. 1-8 = Lesung in der Pfingstvigil).“ zitiert und eine F.d.A. abgebildet (E. M. Vetter [63] S. 314, Taf. 110 Abb. 178; Gemäldekopie im Bischöfl. Mus. in Haarlem, um 1580: Knipping Bd. 2 S. 377 und 376 Abb. 361). Für die Ausgabe von P. Canisius, Institutiones christianae pietatis seu parvus catechismus catholicorum, Antw. (Joh. Beller) 1575, wurde die Darstellung exzerpiert (vgl. Abb. 12; wiederholt in der Ausg. 1578 desselben Verlegers: [56] Bd. 1 S. 145*f.).

In dem von Joh. Bapt. Romanus S.J. konzipierten, durch P. Canisius textierten Bilderkatechismus mit Stichen von Phil. Galle nach Entwürfen von Peter van der Borcht (Antw. [Christoph Plantin] 1589, vorbereitet bereits um 1574; vgl. ebd. S. 74*, 159* und 273-399) ist die F. in Samaria Hintergrundsszene, und im Kupferstich „Sacramentum Confirmationis“ desselben Stechers sind beide F.d.A. geschildert (Abb. 13; s.a. Sp. 1359f. und 1364). - Bei den in Deutschland gedruckten bebilderten lateinischen und deutschen Ausgaben der Canisius-Katechismen (Übersicht bei Esther Gläsener, Die Kupferstiche der Gebrüder Klauber zum Katechismus des P. Canisius, M.A.-Hausarbeit Mchn. 1985 [masch.], S. 16-20) wurde - wie z. B. in Abb. 21 - auf die Hinzufügung von Darstellungen einer der F.d.A. in der Regel verzichtet.

Eine andere Möglichkeit, den sakramentalen Charakter der F. zu verdeutlichen, bestand darin, die Person des hl. Petrus in Darstellungen der F. in Samaria hervorzuheben (s. Sp. 1360).

2. Firmung in Samaria

Bis ins ausgehende MA nur ein sporadisch aufgegriffenes Bildthema (vgl. z. B. Abb. 2, 4 und 9), wurde die F. in Samaria im Gefolge der Gegenreformation häufiger dargestellt, um in apologetischer Absicht zunächst die dogmatische, später die historische Begründung des F.sakraments zu unterstützen.

a. Ikonographie

Die vor 1800 entstandenen Beispiele, zumeist Werke der Druckgraphik, besitzen in ikonographischer Hinsicht recht geringe Variationsbreite. Gewöhnlich schilderte man die beiden durch Physiognomie und antikische Kleidung charakterisierten Apostel, die mit einigen der Bekehrten disputieren (Abb. 4), die kniende Gläubige segnen oder ihnen die Hände auflegen (Abb. 3, 9, 11, 13 und 16f.); das geschieht manchmal im Beisein von Zeugen und an näher gekennzeichnetem Ort, mehrfach auf einem Platz (so z. B. die Kupferstiche von Phil. Galle und J. U. Kraus: Abb. 13 und 17), in einer Porticus (Kupferstich in Jac. Weller [Hg.], Biblia, ..., Lüneburg 1672: Abb. 16). In der um 26 Darstellungen aus der Apostelgeschichte bereicherten Postille von Paul Vermehren findet die F. in Samaria in einem Innenraum statt und ist als Vorgeschichte des Streitgespräches zwischen Petrus und Simon Magus (Act 8, 18-24) wiedergegeben (Jesus und seine Kirche, Dresden und Lpz. 1713: Abb. 18). Die Taube des Hl. Geistes fliegt zu den Gläubigen herab (Abb. 2; mehrere Tauben: Abb. 3) oder schwebt im Strahlenkranz über Aposteln und Firmlingen (so Abb. 11, 13, 16-18 und 20). Lichtstrahlen, Feuerflämmchen oder Tautropfen- „ros coeli“ ist eine vielgebrauchte Metapher für die Gaben des Hl. Geistes - verdeutlichen das Geschehen (vgl. Abb. 16, 18, 20 bzw. 13 und 17).

Bisweilen ist den firmenden Aposteln ein dritter Nimbierter beigesellt (mit Buch: Abb. 3; Kranke heilend: Abb. 11), wohl der Diakon und „Evangelist“ Philippus, auf dessen wunderbare Krankenheilungen und Predigten hin die Einwohner von Samaria sich zum Christentum bekehrt hatten (Act 8, 5-8.12f.).

Gelegentlich ist nur ein Apostel wiedergegeben, dann immer Petrus, dessen Amt in der Kirche diejenige Tradition begründet, in der die Bischöfe das F.sakrament erteilen (so Abb. 9). - Entsprechender Absicht dürfte es zuzuschreiben sein, daß Petrus in Pontifikalkleidung firmt (vgl. Abb. 20), manchmal auch sitzend - wie es der Ritus der F. Bischöfen erlaubt (s. Sp. 1369f.) - vor ihm Knienden die Hände auflegt, während Johannes dies im Stehen besorgt (G. B. Göz, Kupferstich der „Confirmatio“; unbezeichnete Wiener [?] F.medaille, 1793 gebraucht: Abb. 25).

Im 19. Jh. nahm die Zahl der Darstellungen rasch zu. Die meisten von ihnen sind der Tatsache zu verdanken, daß die F. in Samaria anstelle der Schilderung des nach kirchlichem Ritus gespendeten F.sakraments auf F.medaillen sowie auf Firmzetteln wiedergegeben werden konnte (vgl. Abb. 25 und 29f., auch [64] Abb. 4 und 7; Firmzettel: z. B. [54] Abb. 3 a und 5).

Bisweilen sind die Darstellungen nunmehr figurenreicher, und die Schilderungen, jetzt z. T. lebhafter und weniger gleichförmig, lassen die Absicht erkennen, dem Betrachter das in der 1. H. 19. Jh. (und darüber hinaus) für angemessen erachtete religiöse Empfinden zu vermitteln. Deutlich treten dabei sowohl moralisierende als auch irenische Elemente der kath. Restauration zu Tage (vgl. etwa Friedr. Overbecks Erklärung seiner F.darstellung in „Die sieben Sakramente ...“, Rgbg. 31882, o. S.). Dem entspricht seine Auskunft über das, was er mit seiner Schilderung der F. in Samaria (s. unten und Abb. 33) zum Ausdruck bringen wollte: Beide Geschlechter empfangen von einander gesondert den Hl. Geist, was „auf die Sonderung von allem Irdischen und Fleischlichen hinweist, als erste Bedingung, um für die Aufnahme des Geistes Gottes empfänglich zu sein“; das aber ermöglicht und führt dazu, daß „alle Trennungen unter den Christen aufhören“ (ebd.).

Unter den Darstellungen der F. in Samaria aus den beiden ersten Dr. 19. Jh. erlangte keine eine den Versionen Friedrich Overbecks und Joseph Führichs auch nur entfernt vergleichbare Breitenwirkung. Overbeck griff das Thema zur Wiedergabe des F.sakraments im Rahmen einer Bildfolge der sieben Sakramente auf, an der er von 1846 an arbeitete (vgl. Stephan Seliger, O. Sieben Sakramente, Jb. Bln. Mus. 6, 1964, S. 151-172). Die wichtigste der Bildredaktionen ist die der großen, 1853-1862 in Rom geschaffenen Kartons, von deren Komposition verschiedene Wiederholungen existieren; zur Ausführung als Wandgemälde oder als Bildteppiche ist es weder in St. Stephan in Wien noch in italienischen Kirchen gekommen, trotz lebhaften Interesses, das sowohl der Wiener Erzbischof als auch der Kardinal Mich. Viale Prelà daran bekundeten (vgl. Overbecks Brief vom 29.6.1857 an Eduard von Steinle: Margaret Howitt, F. O., Sein Leben und Schaffen ..., Frbg. 1886, S. 306f.). Die nach Photographien v. J. 1865 von Aug. Gaber geschaffenen Holzschnitte, zuerst um 1870 bei G. J. Manz in Regensburg und später mehrfach wieder erschienen (s. oben), machten Overbecks F.bild weithin bekannt (Abb. 33). - Führich entwarf seine Darstellung für Mich. Viale Prelà, als dieser noch päpstlicher Nuntius in Wien war (Heinr. von Wörndle, Jos. Ritter von F., Sein Leben und seine K., Mchn. 1911 [Die K. dem Volke, 6], S. 21 und 17 Abb. 26); später widmete er dem Thema zwei Bleistiftzeichnungen: Die 1850 datierte schenkte Prinz Albert 1852 seiner Gemahlin, der Kgn. Victoria, und die v. J. 1851 erwarb der Leipziger Kunstverein 1861 für die Graph. Slg. des Mus. für bildende Künste in Leipzig (dazu Ders., J. F.’s Werke, Wien 1914, S. 164 Nr. 867 und S. 170; die ältere Wiener Bildfassung - ebd. S. 103 Nr. 560 - wurde 1855 in Wien von Joh. Zitek in Kupfer gestochen und, beredtes Zeugnis für die zu erwartende Verbreitung, mit Bildunterschrift in deutscher, französischer und englischer Sprache von G. J. Manz in Regensburg gedruckt). Ungewöhnlich ist die Schilderung der beiden Phasen des Firmgeschehens, des Gebetes und der Gebetserfüllung: eine Augsburger F.medaille aus dem 2. V. 19. Jh., von J. J. Neuss d. J. gefertigt, zeigt den betenden Johannes und den firmenden Petrus (Abb. 30). Vereinzelt blieben Darstellungen, in denen die F. in einer Landschaft mit Bäumen erfolgt (Firmzettel mit Lithographie von J. Zimmern [† 1851], 1851 und 1855 in der Diözese Basel gebrauchte Beispiele im Schweiz. Mus. für Volkskde., Basel, Inv.nr. VI 30 221 und VI 30 223: [54] Abb. 5).

b. typologie

In der Typologie wurde der F. in Samaria selten gedacht. Der „Pictor in Carmine“ kennt nur einen Typus: Deut 34, 9. Josua empfing den Geist der Weisheit, nachdem ihm Moses die Hand aufgelegt hatte (a. a. O. [Sp. 1357]). Friedrich Overbeck setzte die Gesetzesübergabe an Moses (Ex 19, 16ff., traditionell Typus der Ausgießung des Hl. Geistes) und Moses schlägt Wasser aus dem Felsen (Ex 17, 1-6) zur F. in Samaria in Bezug (Abb. 33; aus einem Fels springender Wasserstrahl auch in der Darstellung in P. Vermehrens Postille: Abb. 18).

In Bildfolgen, in denen das Wirken der sieben Gaben des Hl. Geistes mit exemplarischen Geschehnissen veranschaulicht wird, findet man die F. in Samaria als Beispiel für das „donum spiritus fortitudinis“ dargestellt (Firmzettel von 1855, s. oben).

c. Embleme

Embleme für die F. in Samaria kommen sehr selten vor, z. B. in der Postille von J. U. Kraus (Abb. 17).

Hier nehmen sie Bezug auf das Auflegen der Hände und den Empfang des Hl. Geistes. Wie bei der prot. Postille zu erwarten (vgl. Sp. 1339f.), fehlt jede Anspielung auf das F.sakrament. An die Würdigkeit als Voraussetzung für den Empfang der Gnadengabe gemahnt das Emblem „Ad Candida. Ich liebe das Reine“, dessen Icon eine auf ein offenes Turmfenster zufliegende Taube zeigt (vgl. Picinelli lib. IV, cap. 21 nr. 197, S. 189, und Picinelli-Erath lib. IV, cap. 20 nr. 267, Bd. 1 S. 284). Im zweiten Emblem ist eine aufgehängte Glocke wiedergegeben, zwei Männer mit abgehackten Händen können das Glockenseil nicht ergreifen: „Reddit resonantia tactus“, aber „Ohne hand / Ist kein Klang mir Zuerkandt“, nur „Durch der Apostel Wort und Treües händ auflegen / Empfiengen Sie den Geist und allen Seelen Seegen“. Beide Embleme wurden von Anton Wenzeslaus Haffe 1724/25 in Gewölbemalereien in der Spitalkirche in Gundelfingen (ehem. Patrozinium: Hl. Geist) wiederholt, jedoch auf andere Darstellungen bezogen (Cornelia Kemp, Angewandte Emblematik in süddt. Barockkirchen, Mchn. und Bln. 1981 [Kw. Stud., 53], S. 204f.). - Gegen den Versuch, die Gnadengabe unwürdig zu erlangen, gegen „Die verdamliche Simonie“, richtet sich das Emblem mit dem aus Mt 10, 8 genommenem Lemma in P. Vermehrens Postille, dessen Icon einen aus dem Fels sprudelnden Quell zeigt (Abb. 18).

3. F. in Ephesus

Die F. in Ephesos ist zwar als Beleg für die apostolische Authentizität des Firmsakramentes wiederholt zitiert (vgl. z. B. Abb. 13), doch nur sehr selten dargestellt worden. Die Beischrift „Als Paulus ihnen die Hände aufgelegt hatte, kam der Hl. Geist über sie“ und das Bibelzitat weist eine Firmungsmedaille von J. F. Lang, die seit 1821 gebraucht wurde, als Schilderung der F. in Ephesos aus (Abb. 29). - Wieviele Möglichkeiten für die Wiedergabe von Act 19, 1-6 bestanden, kann Maarten van Heemskercks Beispiel bezeugen (Zchg., dat. 1549, in Darmstadt, Hess. L.mus., Inv.nr. AE 393: Gisela Bergsträsser, Niederl. Zchgn. 16. Jh. im Hess. L.mus. D., Darmstadt 1979 [Kat. des Hess. L.mus. D., Nr. 10], S. 78f. Nr. 60, mit Abb.; danach Stich von Dirk Volkertsz Coornhert, dat. 1553 (Hollstein, Dutch Fl. engr., Bd. 4 S. 229 Nr. 96). Er verband die Schilderungen der Taufe (Act 19, 5) mit derjenigen der F.; jenen Vorgang gab er anschaulich wieder - Paulus tauft im Sitzen einen der Epheser -, diesen allein durch die über einer Gruppe der Bekehrten schwebende Heiliggeisttaube. Die Bildbeischrift spricht von beiden Handlungen als einem Vorgang. Eine vergleichbare Kombination auf einer Medaille von 1574/1575 wurde von Pollard [65] als Pauluspredigt mißdeutet (vgl. Sp. 1356).

C. Firmritus

Für die Schilderung der Sakramentsspendung steht nur eine relativ begrenzte Zahl von Bildmotiven zur Verfügung. Ob diese Bilder das F.sakrament vorstellen (meist im Rahmen einer Sakramentenfolge) oder an dessen Empfang erinnern sollen, ist in ikonographischer Hinsicht unerheblich. Der liturgische Vorgang gestattet nur wenige Variationsmöglichkeiten, und diese beruhen auf unterschiedlicher Kombination von einzelnen, als charakteristisch empfundenen Handlungen bei der Sakramentsspendung.

1. Ikonographie

Für die Darstellungen des Firmritus, denen in der Bilderfindung engere Grenzen gezogen sind als denjenigen der F.d.A., können die im Folgenden aufgeführten Bildmotive als konstitutiv angesehen werden.

Der Ort, an dem die F. gespendet wird, ist in den Darstellungen bis zum ausgehenden MA -wenn überhaupt - nur andeutungsweise wiedergegeben: in einem Innenraum (vgl. Abb. 8). Vom späteren 15. Jh. an mehren sich diesbezüglich genauere Schilderungen (vgl. Abb. 14, 19 a und b, 21-24 und 31f.).

Es wird in einem Chorraum von den Stufen des Hochaltares aus gefirmt (Abb. 19 a und b, 21-24 und 31). Manchmal ist die Architektur so genau wiedergegeben, daß der Bau identifiziert werden kann (Wien, St. Stephan: F.medaille von Leop. Heuberger, 1821 gebraucht: [64] Abb. 6; Salzburg, Dom: Firmzettel, um M. 19. Jh. gebraucht, in Basel, Schweiz. Mus. für Volkskde., Inv.nr. VI 32 059: erwähnt bei [54] S. 54 Anm. 66). Erst seit dem 1. V. 19. Jh. entstanden F.darstellungen, welche die Erteilung des Sakraments außerhalb des Kirchenraumes abbilden, z. B. vor St. Stephan in Wien (Abb. 27; vgl. auch [64] Abb. 15).

Über das Alter der Firmlinge bestanden unterschiedliche Bestimmungen und Gewohnheiten.

Vom 475. bis ins 12. Jh. war die F. im Kindesalter allgemein üblich ([43] S. 91f.; [17] S. 92-97). Sie hielt sich vielerorts noch lange Zeit (Regelungen für die F. kleiner Kinder aus dem 17. und 18. Jh.: [53] S. 251 und [16] S. 305). Nachdem im IV. Laterankonzil (1215) für die Erstkommunion das Alter von etwa 12 Jahren als geeignet bestimmt worden war [40, Sp. 151], wurde mehr und mehr auch für die Firmlinge höheres Alter gebräuchlich. Das Konzil von Trient empfahl, die F. nicht vor dem siebten und nicht nach dem zwölften Lebensjahr zu spenden (vgl. H. Jedin a. a. O. [Sp. 1341] Bd. 2 S. 322, Bd. 3, Frbg., Basel und Wien 1970, S. 124-126; Catechismus Romanus II, 3, 15: [4] S. 127). Im späten 18. und A. 19. Jh. lag das allgemein übliche Firmalter bei etwa zwölf Jahren [43, S. 92].

Begleitung und Präsentation der Firmlinge obliegt Eltern oder Firmpaten. Letztere werden erstmals im 9. Jh. erwähnt [33, S. 249]. Die Patenschaft kann nur ein selbst Gefirmter und nicht mit dem Kirchenbann Belegter übernehmen; jeder Firmling sollte einen Firmpaten gleichen Geschlechts haben [4, S. 339]. Die Art der Präsentation hängt vom Alter der Firmlinge ab und folgt bestimmten Gewohnheiten.

Sind die Firmlinge noch in frühem Kindesalter, werden sie auf dem rechten Arm vor den Bischof getragen (so noch eine Kölner Synode von 1652: [53] S. 251). Diese Art der Präsentation zeigt bereits das F.bild des Drogo-Sakramentars (Abb. 1), später- noch in Zeiten, als längst das Alter des Vernunftgebrauchs zur Bedingung für den Sakramentsempfang erklärt worden war - eine Reihe von italienischen Darstellungen aus dem Trecento (Abb. 5; Fresko von Roberto d’Odorisio [?, der Giotto-Schule?] in Neapel, S. M. Incoronata, 1352-1354: Ferd. Bologna, I pittori alla corte angiovina di Napoli, Rom 1969, Taf. VII Abb. 13; Pontificale des Andrea Calderini, fol. 1, N-Italien, um 1380: Ill. From One Hundred Mss. in the Libr. of Henry Yates Thompson, Ld. 1906 [Cat. of the H. Y. Th. Mss., 2nd Ser.], Taf. 26) und von englischen aus der Zeit um 1500 (vgl. Francis Bond, Fonts and Font Covers, Ld. 1908, S. 256-263; Alfred Fryer, Additional Notes on Fonts with Representations of the Seven Sacraments, Arch. Journ. 77, 1920, S. 1-7; Gordon McNeil Rushforth, Seven Sacraments Compositions in Engl. Mediaeval Art, The Antiquaries Journ. 9,1929, S. 83-100; Ders., Medieval Chr. Imagery as Illustrated by the Painted Windows of Great Malvern Priory Church ..., Oxf. 1936, S. 406).

Den stehenden oder (manchmal auf den Altarstufen) knienden Firmling präsentieren die Eltern (so z. B. Berlin, St.bibl. StPK, ms. germ. fol. 742, fol. 103v, SW-Dtld., um 1450: Beschr. Verz. Bln. Bd. 5 S. 67), viel häufiger jedoch besorgt dies nur eine Person - Vater oder Mutter, Firmpate oder -patin (vgl. etwa Abb. 19 a und b sowie 21; zahlreiche Beispiele bei [64]). Diese führt ihn mit der Linken vor den Bischof (so Abb. 14, 19 a und b und 21; [64] Abb. 4), steht bei der Sakramentsspendung hinter dem Firmling, legt ihre Rechte auf dessen rechte Schulter (zur Handauflegung s. Sp. 1348; auch [53] S. 251; vgl. Abb. 19 a und b, 31 und die Beispiele bei [64]) oder betet (Abb. 13; ebd. Abb. 11). Seltener sieht man den Paten hinter dem Firmling gleich diesem knien (vgl. Abb. 19 b und 23f. sowie ebd. Abb. 37). Es ist eine große Ausnahme, wenn die Begleiter nicht unmittelbar bei ihrem Patenkind stehen (so Abb. 6) oder Firmlinge gänzlich ohne Begleitung blieben (Abb. 22), was bisweilen mit ihrem Alter zusammenzuhängen scheint (vgl. Abb. 24, vielleicht als Hinweis auf die F. von Konvertiten); ungewöhnlich sind Darstellungen, die Firmlinge verschiedenen Alters zeigen (Abb. 24).

Wie der firmende Bischof wiedergegeben ist, hängt davon ab, wann die F. stattfindet und welcher Firmakt geschildert werden soll.

Hinweis auf den Zeitpunkt der F. kann die Gewandung des Firmenden geben.

Erfolgt die F. während oder nach einer Messe, so trägt der Bischof eine Kasel (über Dalmatik und Tuniceila), Mitra und Bischofsstab (vgl. etwa Abb. 6). Letzterer, in frühen Darstellungen ziemlich regelmäßig in der Hand des Bischofs (wie Abb. 1,3, 6f.), wurde seit dem Spät-MA meist einem assistierenden Kleriker anvertraut (so Abb. 14, 19 a und b, 22-24, 27 und 31); seltener kommt es vor, daß ein Kleriker die Mitra hält (Kupferstich von Joh. Chrn. Marschand, Nürnberg, zu Petrus Canisius, Catholischer Catechismus mit Feinen Kupffern ..., Bamberg 1705, S. 49 Kupfer 2). Aus den erst vom Spät-MA an häufiger belegbaren Abbildungen des Bischofs im Pluviale (Abb. 4, 7f., 10, 12-14, 19 a und b, 21f., 24, 27 und 31f.) kann der genaue Zeitpunkt der F. nicht mit Sicherheit erschlossen werden; denn diese Bekleidung läßt es offen, ob er die F. vor oder nach der Messe spendet, ob er etwa während des nicht zur Messe gehörenden Vorgangs andere Paramente angelegt hat. Ohne Pluviale, nur mit Rochett und Stola - also wie bei der Taufe - ist der Firmende in einem französischen Pontificale vom E. 15. Jh. vorgestellt, was wohl auf Sakramentsspendung außerhalb der Messe hindeutet (Lyon, Bibl. mun., ms. 5144, fol. 14r: Leroquais, Pont., Bd. 4 Taf. 117); eindeutig ist dies der Fall bei Abb. 23 und bei der Firmungsmedaille von Phil. Jacob Goriupp, da der Bischof hier Mitra und Chorkleidung - Soutane, Rochett und Mozetta - trägt (Graz, Steiermärk. L.mus. Ioanneum, Inv.nr. 40 548, Beschau Graz 1838: Sp. 1393/1394 Abb. 4).

Auf Assistenz des Bischofs ist nur in einigen F.darstellungen verzichtet, so in Abb. 5, in Berlin, St.bibl. StPK, ms. germ. fol. 742, fol. 103v (Sp. 1366) oder auf einem Kupferstich mit Wiedergabe der Sakramente, E. 16. Jh. von Antonie Wierix (Marie Mauquoy-Hendrickx, Les estampes des W. conservées au Cabinet des Estampes de la Bibl. Roy. Albert Ier, Bd. 2, Brüssel 1979, S. 179 Nr. 1348, mit Abb.).

Ein Sonderfall ist die Illustration in der um 1370 in Toulouse für Hzg. Ludwig I. von Anjou geschaffenen Hs. von Guillaume de Déguilleville, Pèlerinage de vie humaine: hier steht die Personifikation der „Raison“ hinter dem als firmender Bischof dargestellten Moses und erklärt Funktion und Wirksamkeit der heiligen Öle (Heidelberg, Univ.bibl., cod. Pal. lat. 1969, fol. 4ra: Rosemarie Bergmann, Die Pilgerfahrt zum himmlischen Jerusalem ..., Wiesb. 1983, S. 92 Abb. 12).

Zunächst besteht die Assistenz in der Regel aus einem, bis zum 16. Jh. meist in der Dalmatik des Diakons wiedergegebenen Kleriker; dieser reicht dem Bischof das Salbgefäß zu (Abb. 6 und 13), das oft auf einem Tablett steht (so z. B. Abb. 3 und 14), oder er hält ein Buch (Madrid, Bibl. Nac, ms. Vit. 18-6. Der Name des Attributs „[Sache“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. aus der Kath. in Toledo], fol. 8r, Avignon, 2. H. 14. Jh.: Ausst.kat. „Min. esp. et flamandes dans les coll. d’Espagne“, Brüssel 1964, S. 34 Nr. 59, Taf. 36). - Vom 15. Jh. an tragen den Bischof begleitende Kleriker meist nur noch einen Chorrock (Abb. 10, 13f., 19 a und b, 21 und 23f.). Ein Kleriker, den seine übers Haupt gezogene Almutie als Kanoniker ausweist, ist im Pontificale cod. lat. 10 073 der Bayer. St.bibl. in München (Abb. 7) als Assistent wiedergegeben. Diese Aufgabe kann anstelle des Klerikers auch ein Mönch in liturgischer Gewandung (in Dalmatik, darüber die Kapuze, vom Amikt umgeben: Abb. 8) oder auch im einfachen Habit übernehmen (Abb. 6).

Vom späteren 14. Jh. an nimmt die Zahl der Assistierenden zu, geht jedoch nur selten über drei hinaus (wie bei Abb. 19 a und b, wo sämtliche Vorgänge der F., selbst noch der Eintrag des Gefirmten in ein Register, im Bild getreu verzeichnet sind); dabei sind die einzelnen Funktionen gewöhnlich jeweils einem Assistenten aufgetragen (vgl. etwa den Kupferstich von J. Chrn. Marschand, s. oben, oder die F.medaille von Ph. J. Goriupp, s. Sp. 1368). Nachdem es im 18. Jh. vielerorts üblich geworden war, daß Pfarrer bei der F. ihrer Pfarrkinder in der Bischofskirche oder an einem anderen Firmort zugegen sind, findet man sie in figurenreichen F.darstellungen mit Chorhemd, Pfarrerkragen und Bäffchen als Gefolge des Firmenden wiedergegeben (mit einem Pfarrer: Abb. 22; mit zwei oder mehr: F.medaillen von J. J. Neuss d. J., Augsburg um 1839; [64] Abb. 24 a und 25 a, außerdem Abb. 31; Firmzettel: Abb. 31 und Würzburg, Slg. Hofmann, in der Diöz. Rottenburg 1837 bzw. 1849 gebraucht: [54] S. 45 Anm. 52).

Die Körperhaltung des Bischofs ist nur bei frühen F.darstellungen die stets gleiche: Er firmt stehend (Abb. 1, 3, 5, 7f. usw.); erst vom 14. Jh. an begegnet man F.bildern, in denen er dies im Sitzen besorgt (Abb. 6), was anscheinend im 16. und 17. Jh. die gebräuchlichere Art der Schilderung war (Abb. 13f.) - allerdings ist sie auch mitbestimmt durch die Tätigkeit, welche der Firmende ausübt.

Im 18. Jh. findet man beide Haltungen wiedergegeben, bisweilen sogar beide als alternative Art des Firmens bezeichnet und als solche abgebildet (Abb. 19 a und b). Die Haltung kann auch durch die Zahl der Firmlinge bedingt sein: ist sie größer, so stehen diese im Halbkreis vor dem Bischof, der sie, ihre Reihe entlanggehend, firmt; andernfalls werden die Firmlinge einzeln vor den sitzenden Bischof geleitet und knien vor ihm nieder ([16] S. 305).

Die einzelnen Handlungen des Bischofs beschreiben verschiedene Bestandteile des Firmaktes. Deren unterschiedliche, zeitbedingte Erklärungen spiegeln sich in den unterschiedlichen Akzentuierungen einzelner oder mehrerer Vorgänge. Dem entspricht bei den F.darstellungen die wechselnde Bevorzugung einzelner Bildmotive oder auch der Verzicht auf sie. Zwar für das Bildverständnis wichtig, hatte dies doch auf die Bildform im Ganzen wenig Einfluß, da es nicht zu einschneidenden Veränderungen der tradierten Bildformeln zwang. Als charakteristische, hier in ihrer Abfolge bei der F. beschriebene Handlungen findet man in den F.darstellungen das Abschneiden von Haaren, das Salben der Stirn, den Backenstreich, das Handauflegen und das Segnen abgebildet.

Das Abschneiden von Haaren, eigentlich eine der Stirnsalbung vorausgehende, sie vorbereitende Handlung (s. Sp. 1348), konnte möglicherweise deshalb als kennzeichnend verstanden werden, weil hier F. und Klerikertonsur als sich entsprechende sakramentale Vorgänge erachtet wurden, vgl. Sp. 1351.

Das Salben der Stirn war zu allen Zeiten das am häufigsten geschilderte Moment, vgl. Abb. 1, 3, 5-7, 10, 19 a und b, 21, 23f. und 31f.

Hin und wieder hält der Bischof selbst das Salbgefäß in seiner Linken; Beispiele sind seit dem ausgehenden MA nachweisbar, vgl. die Sp. 1366 genannte Ill. in der Berliner Handschrift, die ähnliche in Dresden, Sächs. L.bibl., ms. M 60, fol. 57r, 1. H. 15. Jh. (Bruck S. 295), ferner die F.darstellung auf dem linken Flügel des meistens Rogier van der Weyden zugeschriebenen, um 1453 geschaffenen Triptychons in Antwerpen, wo der Bischof die Consignatio mit einem Pinsel vornimmt (Abb. 10). - Sonderfälle sind Wiedergaben, in denen an die Stelle des salbenden Bischofs Moses mit Bischofsstab tritt (Oxford, Bodl. Libr., Ms. Douce 300 [G. de Déguilleville, Pèlerinage ...], fol. 5r, A. 15. Jh.: Tuve S. 159 Abb. 41) oder ein antikisch gekleideter Liturge, so auf der 1639 von Nic. Poussin gemalten F.darstellung seines ersten, für Cassiano dal Pozzo geschaffenen Sakramentezyklus’ (Abb. 15).

Der Backenstreich, den der Bischof dem Firmling gibt, wurde schon bald nachdem er üblich geworden war (s. Sp. 1348) dargestellt. Die Beispiele reichen bis ins 14. Jh. zurück und sind in keiner Zeit so häufig wie im 4. V. 15. Jh. und in der 1. H. 16. Jh. In der Folgezeit kam der Backenstreich vielerorts außer Gebrauch; auch nachdem er um M. 18. Jh. erneut bestätigt worden war, wurde er kaum mehr geschildert (vgl. [54] Abb. 6 b; [64] Abb. 17 a).

Zu den frühen Belegen zählt die Wiedergabe im Münchner cod. lat. 10 073 (Abb. 7) und die Abb. 8 reproduzierte Marginalillustration. Beispiele aus der Zeit der größten Häufigkeit sind die Reliefs an den Taufsteinen in St. Stephan in Wien, zw. 1476 und 1481 von Ulr. Auer, in der Reutlinger Marienkirche, dat. 1499, und in der Oberen Pfarrkirche in Bamberg, um 1510-1520 (Karl Öttinger, Das Taufwerk von St. St. in W., Wien 1945, S. 35 Abb. 37; Ekkehard von Knorre, Die Marienkirche in R., Mchn. und Bln. 1963 [Große Baudkm., H. 175], Abb. S. 13; Harald Keller, B., Bln. 1973, Abb. 59). Hans Baldung Grien zeigt auf dem Titelblatt des „Missale Diœcesis Argentinensis ...“, Hagenau 1520, den Bischof mit zum Backenstreich erhobener Hand (Ausst.kat. „H. B. G.“, Karlsruhe 1959, S. 365 Nr. II B. XXXI.1, mit Abb.).

Als Handauflegen wurden verschiedene Gesten bezeichnet. Die ältesten sind das Ausstrecken beider Hände über mehrere Firmlinge und das Auflegen beider Hände auf einen Firmling (selten dargestellt, z. B. in Wolf Trauts Holzschnitt mit Wiedergabe der Sakramente: Geisberg, Einblattholzschnitt-Kat. S. 242 Nr. 1417). Diese besondere Form des Segnens konnte seit dem 6. Jh. mit der Stirnsalbung in der Weise vereinigt sein, daß der Bischof eine Hand auflegt, während er mit der anderen salbt (so. z. B. in dem von Mehreren Lucas van Leyden zugeschriebenen Karton für Glasgemälde vielleicht der Johanneskirche in Gouda; dazu vgl. Max Friedländer, L. v. L., hg. von Friedr. Winkler, Bln. 1963, S. 77, und K. G. Boon, De vroegste glaskartons uit de Sint-Janskerk te Gouda, Bull. van het Rijksmus. 21, 1973, S. 151-175). -Eine andere Form bestand darin, mit der einen aufliegenden Hand die Stirn des Firmlings zu bezeichnen, was in den Darstellungen oft nur durch den abgespreizten Daumen eindeutig erkennbar ist (vgl. das F.bild auf dem von J. A. Klauber in Augsburg verlegten Firmzettel in der Slg. Kriss, s. Sp. 1357); bei zahlreichen Wiedergaben bleibt es unklar, ob der Bischof dem vor ihm Knienden nur die Hand auflegt oder auch die Consignatio vornimmt (Chartreser Pontificale v. J. 1389: s. Sp. 1351). -Wenigstens aus dem 18. und 19. Jh. kennt man F.darstellungen, in denen der Bischof die linke Hand auflegt und mit der Rechten segnet (Abb. 22; [64] Abb. 1, 19 a, 20 b und 37).

Das Segnen des Firmlings ist ein im Spät-MA aufgekommenes Bildmotiv.

Man begegnet ihm wiederholt in illuminierten Pontificalia, so in denen der Bischöfe Zbiyniew Oleśnicki von Krakau, um 1447 (Krakau, Archiv des Domkapitels: Gg. Reimann und Horst Büttner, Ma. Buchmal. in Slgn. volksdemokratischer Länder, Lpz. 1961, S. 38 [Bild-]Nr. 46, Abb. 38), und Joh. Filipecz von Großwardein 1476-1490 (Esztergom, Erzbisch. Bibl., ms. 26, fol. 8r: Ilona Berkovits, Illum. Hss. aus Ungarn vom 11.-16. Jh., Hanau 1968, Taf. 32), ferner in einem Holzschnitt des Rituale von Valencia, Valencia 1514 [52, Abb. 89]. - In zwei seiner Zeichnungen nach dem F.bild P. Longhis (Abb. 23) wandelte Franc. Guardi die Geste des Bischofs ab, statt der Stirnsalbung stellte er die Segnung dar und ließ die Geste der Linken unbestimmt (Venedig, Mus. Correr, Inv.nr. 7291, um 1755: Ant. Morassi, G., I disegni, Ven. 1973 [21984], S. 110 Nr. 183, Abb. 186).

Wie Segnen und Handauflegen findet man auch die Consignatio und das Segnen öfters miteinander verbunden (Beispiele liefern die F.bilder auf in der Diözese Rottenburg gebrauchten Firmzetteln, s. Sp. 1369, und auf F.medaillen: [64] Abb. 12f.).

Der vor dem 11. Jh. üblich gewordene Brauch, dem Gefirmten eine Stirnbinde anzulegen, wurde erst durch Synoden des 13. Jh. genauer geregelt: einer der assistierenden Kleriker bindet sie ihm unmittelbar nach der Consignatio um (Worcester 1240, Köln 1280: [53] S. 287). Aus dem 13. Jh. stammen auch die fortan oftmals wiederholten Deutungen der Stirnbinde u. a. als Helm, den man einem Ritter „ûf bindet, so er an den strit sol; dâ von wirt er vil derte kuener unde manhafter“ (Berthold von Regensburg, Von den siben heiligkeiten: Franz Pfeiffer, B. v. R., Vollst. Ausg. seiner dt. Predigten, Bd. 1, Wien 1862, S. 300.9). Das Anlegen der Stirnbinde konnte im 4. V. 15. Jh. in manchen Diözesen „in necessitate“ der Firmpate besorgen (Pontificale von Besançon: [59] Bd. 1 S. 75f.). Im 16. Jh. rieb man in Frankreich den Chrisam mit einem Stück Baumwolle ab, legte dieses auf die bezeichnete Stelle und band darüber den Leinenstreifen [53, S. 250]. Obwohl noch im Pontificale Benedikts XIV. 1752 vorgeschrieben, scheint das Anlegen der Stirnbinde E. 18. Jh. nicht mehr üblich gewesen zu sein (in Augsburg z. B. letztmals erwähnt im Rituale von 1764: [57] S. 130).

Die Stirnbinde, die erst nach dem Trockenwerden des Chrisam abgenommen werden durfte (Mainzer Rituale von 1557: [61] Bd. 1 S. 268), wurde mancherorts mehrere Tage getragen, drei - zu Ehren der Dreifaltigkeit (Pontificale des Antoine de Neufchâtel, 1461-1495 Bischof von Toul: [59] Bd. 1 S. 86) - oder sieben, an die Zahl der Tage, an welchen die Kirche der Herabkunft des Hl. Geistes über die Pfingstgemeinde gedenkt, und die seiner Gaben zu erinnern (Hugo von St-Victor, De sacramentis, lib. II, cap. 7: [60] Bd. 176 Sp. 462; [53] S. 249).

Das den Empfang der F. abschließende Abnehmen der Stirnbinde, gelegentlich als eigener Ritus gestaltet (so Bamberg 1564: [61] Bd. 2 S. 79; Augsburg 1580: [57] S. 130), konnte „per proprios sacerdotes seu presbiteros vel alios“ geschehen (Pontificale von Sées, 2. H. 15. Jh.: [59] Bd. 2 S. 131). Sodann wurde die Binde, ggf. auch das Baumwollstück, in der Kirche verbrannt (ebd.; [53] S. 250), die Asche an geweihtem Ort - in der Kirche oder auf dem Friedhof - verstreut oder am Aschermittwoch verwendet (Synoden von Bordeaux, 1584: [62] S. 431, und von Köln, 1652: [53] S. 252; zu Sonderformen des 18. Jh. vgl. [15] S. 306).

Mindestens seit dem 13. Jh. gibt es Darstellungen von Firmlingen mit Stirnbinde.

In der sog. „Biblia de S. Luis“ in Toledo trägt sie der Firmling sogar schon bei der Stirnsalbung (Abb. 3; Reiner Haussherr, Sensus litteralis und sensus spiritualis in der Bible moralisée, Frühma. Stud. 6, 1972, S. 357, mit Deutungsversuch), ebenso das Kind, das gerade die Consignatio erhält und hinter dem ein zweites, ebenfalls mit Stirnbinde, kniend diese erwartet, auf dem Triptychon des Bonifacio Ferrer für die Kartause Porta Coeli bei Sagunto, um 1396 (Valencia, Mus. de Bellas Artes: [52] Taf. II, C). Auf dem Fresko in S. M. Incoronata in Neapel ist nur dem zweiten, bereits gefirmten Kind die Binde angelegt (s. Sp. 1365). In gleicher Weise hat man häufig zwischen Firmlingen, welche die Stirnsalbung gerade empfangen, und solchen, die sie bereits erhielten, unterschieden, vgl. z. B. die F.darstellung im cod. 2765 der Österr. Nat.bibl. in Wien (s. Sp. 1351), ferner Abb. 6 und 10. In dem Stuckrelief von J. B. (?) Chérin (Guerin), das sich ehemals in der Kasseler Garnisonkirche befand, sah man einen Firmling mit Stirnbinde dem Bischof ein Tablett mit verschiedenen Gerätschaften halten (Abb. 24). Diese Darstellung gehört zu den spätesten Beispielen, auf denen die Stirnbinde wiedergegeben ist.

In zahlreichen F.bildern des 14.-18. Jh. ist das Anlegen und das Abnehmen der Stirnbinde als Hintergrunds- oder Nebenszene geschildert. Oft ist es den Darstellungen nicht eindeutig zu entnehmen, ob das Anlegen oder das Abnehmen gezeigt werden soll. In der Regel dürfte das Anlegen gemeint sein, das auf allen vor dem letzten Dr. 15. Jh. entstandenen F.bilden stets ein Kleriker besorgt (vgl. etwa Abb. 10); doch ist in F.darstellungen auch die Schilderung des Abnehmens als Wiedergabe des abschließenden Geschehens sinnvoll. Dieses soll wohl vorgestellt werden, wenn der mit der Stirnbinde hantierende Kleriker nicht in die für die liturgische Assistenz notwendigen Paramente gekleidet ist, wie es z. B. in dem F.bild der „Très belles Heures de N.-D.“ der Pariser Bibl. Nat. (Abb. 6) der Fall ist, wo er nur den gewöhnlichen Habit des Mönchs trägt.

Vom letzten Dr. 15. Jh. an tritt an die Stelle des Klerikers immer häufiger der Pate (vgl. das Filipecz-Pontificale in Esztergom, s. Sp. 1372f., sowie die Sp. 1371 genannten Taufsteine in Wien und Bamberg). In den Niederlanden scheint die nachhaltige Wirkung der Bildkonzeption Rogiers van der Weyden (vgl. Abb. 10 sowie Adele C. Weibel, Bull. of the Detroit Inst. of Arts 41, 1961, S. 48; Ausst.kat. „Die Burgunderbeute“, Bern 1964, S. 357-362 Nr. 239f.; Friedländer, Netherl. Painting, Bd. 2 S. 57, Taf. 67) diesen Wechsel etwas verzögert zu haben; er ist vollzogen in einer um 1525 entstandenen Federzeichnung in der Bremer Kunsthalle (Inv.nr. 50 184) und in dem Lucas van Leyden zugeschriebenen Karton im Amsterdamer Rijksmus. (s. Sp. 1372), doch bereits in der 2. H. 16. Jh. überwiegen erneut die Wiedergaben, in denen Kleriker den Firmlingen das Stirnband umbinden (vgl. z. B. Abb. 13 und 19 b, [56] Bd. 1 S. 317).

Zu den späten Darstellungen, die noch das Anlegen der Binde zeigen, gehört die in Klaubers Bilderkatechismus (Abb. 21).

Sonderfälle.

Selten findet man dargestellt, wie der Firmling seinen Fuß auf den rechten Fuß des Paten stellt (s. Sp. 1348; Abb. 19 a; wohl auch schon Cambridge, Fitzwilliam Mus., Ms. 28, fol. 1r, Pontificale aus Mailand, vor 1443: David Diringer, The Illuminated Book, Ld. 21967, S. 344, Taf. VI Abb. 41 a).

Eine um 1540 entstandene deutsche (?) Zeichnung (Oxford, Ashmolean Mus.: [63] Abb. 180) zeigt u. a. die F. als Ritterschlag, gemäß der von altersher gebräuchlichen, in der Gegenreformation neu belebten Auslegung der F. als dem Getauften notwendiges Rüstzeug, wird doch „der gefirmbt eyn Gottes ritter vnd Kempffer ..., der alle sein lebenlang ... wider den teuffel, die sünde vnd die welt ymmerdar streitten sol“ (Joh. Dietenberger [6] Bl. s2v).

In der F.darstellung im Gewölbe des südlichen Seitenschiffes der ehem. Benediktinerklosterkirche St. Peter und Paul zu Oberaltaich, zwischen 1727 und 1731 von Jos. Ant. und Andreas Merz geschaffen, sind die Firmlinge Indianer; vom damit zum Ausdruck gebrachten Wirken in der Heidenmission zeugen ferner Darstellungen der Taufe von Mohammedanern und der Kommunionspendung an Neger (Kdm. Bayern, Ndb. 20 S. 254).

2. Typologie

Vom Spät-MA an begegnet man F.darstellungen, denen solche ihrer atl. Präfigurationen beigeordnet sind; bei letzteren handelt es sich um Typen für den liturgischen Vorgang (z. B. Handauflegung, Salbung, Bezeichnung) oder für die Mitteilung des Hl. Geistes.

Gen 48, 14-16: Jakob legt Ephraim und Manasse die Hand auf (s. Jakobssegen), vgl. das Fragment eines Bildteppichs von ca. 1475 in Tournai (s. Sp. 1351) und Abb. 13.

Ex 12, 23: Gesetzesübergabe an Moses; vgl. München, Staatl. Münzslg., Inv.nr. 12/97-I,6 (acc. 69.895), F.medaille, um 1850 ([64] S. 86, Abb. 35 b; s.a. Sp. 1363).

I Reg (I Sam) 3, 9: Der Hohepriester Eli salbt Samuel; Alfieri Kr. Cochem-Zell, Pfarrkirche St. Johann Baptist, Gewölbemalerei von Jakob Alken, um 1760 (Kdm. Rheinland-Pfalz 3,1 S. 64).

Ebd. 16, 13: Samuel salbt David; vgl. Abb. 13, bereichert um Darstellungen der durch die Salbung gewonnenen Stärke (Davids Sieg über Löwe und Bär, ebd. 17, 34-36; Enthauptung Goliaths, ebd. 17, 51).

Ezech 9, 4: Die Stirnen der Israeliten werden mit dem Signum Thau versehen; vgl. Abb. 13.

Vgl. ferner den „Pictor in Carmine“ (a. a. O. [Sp. 1357]), Nr. CXXV, 2, 1-3, wo Darstellung der F. als „typus de futuris“ angeraten wird (zum Begriff s. Junilius [Junillus] Africanus, De partibus divinae legis lib. II, cap. 16f.: [60] Bd. 68, Sp. 33f.; hierzu Hartmut Hoefer, Typologie im MA. Zur Übertragbarkeit typologischer Interpretation auf weltliche Dichtung, Göppingen 1971 [Göppinger Arbeiten zur Germanistik, Nr. 54], S. 89ff.).

Wegen ihrer Ankündigungen der Herabkunft des Hl. Geistes konnten Darstellungen von Propheten solchen der F. zugeordnet werden, vgl. Abb. 13: Jesaia (Bezug 44, 2-4) und Joel (2, 28-30; vgl. auch die Ausführungen Friedrich Overbecks zu seiner Darstellung des F.sakramentes, s. Sp. 1360).

3. Repräsentanten

Joh. Adam Stockmann stellte Lukas als Repräsentanten des F.sakramentes dar, weil er als Verfasser der Apostelgeschichte dessen ntl. Grundlegung bezeugt. Der Evangelist steht vor einer der sieben Säulen des Hauses der Weisheit (Prov 9, 1), die hier als Bild für die Sakramente genommen sind. Über dem Kapitell der Lukas-Säule ist die Hand des Firmenden zu sehen (Kupferstich in J. A. Stockmann, Parallel oder Vergleichung der Lehre des Luther und Calvin, Augsb. 1764: K.-A. Wirth, Jb. des Ver. für Augsburger Bistumsgesch. e. V. 13, 1979, Abb. 21).

Als Gegner des F.sakraments nennt Laurentius Beyerlinck Novatianer, Valentiner, Donatisten und Waldenser sowie John Wiclif, Luther und Calvin [1, S. 370DE], J. A. Stockmann nur die beiden zuletztgenannten (a. a. O., „De sacramentis“).

4. Ikonologische Zuordnungen

Unter den F.darstellungen in anderen ikonologischen Zuordnungen überwiegen auf die Herabkunft des Hl. Geistes hinweisende. Meist verdeutlichen sie die Siebenfältigkeit der Gnadengabe durch Abbildung der sieben Gaben des Hl. Geistes. Sie kann der Schilderung der F. integriert sein - z. B. durch sieben Flämmchen, sieben Strahlen u. ä. - oder durch sieben dem F.bild beigefügte Darstellungen erfolgen.

Wird die F. näherhin mit einer der Geistesgaben in Zusammenhang gebracht, so in der Regel mit dem „donum spiritus fortitudinis“.

Auf dem 1851 in Basel gebrauchten Firmzettel (s. Sp. 1363) fällt der mit „Kraft“ beschriftete Strahl auf die den Spender des Sakramentes kennzeichnende Mitra. - Im Münchner Kunsthandel befand sich 1979 ein Pergamentblatt mit einer emblematischen Darstellung des „D(onum) Fortitudinis“, durch das „F(ortitudo) Fidei“ erlangt wird; die auf der Rückseite handschriftlich vermerkte Dedikation dürfte anläßlich der F. erfolgt sein (wohl 2. Dr. 18. Jh., vgl. K.-A. Wirth, Emblematische Darstellungen der Gaben des Hl. Geistes aus dem 18. Jh., in Vorbereitung).

Die Wirkung der F. wird durch deren Wiedergabe beigefügte Tugendendarstellungen vergegenwärtigt.

So unterstützen auf Pfeffels Kupferstich Abb. 20 die personifizierten theologischen Tugenden den Kampf gegen Anfechtungen, den Beistand der Kardinaltugenden deuten Abbildungen der für sie charakteristischen Attribute an; der drei theologischen Tugenden ist auf demselben Kupferstich ferner durch drei Embleme gedacht (s. Sp. 1381).

Für die in der theologischen Literatur früh schon faßbare Verbindung von F. und Spes (z. B. Alanus ab Insulis, Theologicae regulae, regula CXIII: [60] Bd. 210, Sp. 680f.) vgl. Abb. 12; s. auch *Katechismus.

In thematisch weiter ausgreifenden lehrhaften Programmen, in denen fünf oder - häufiger -sieben Septenare zueinander in Bezug gesetzt sind (vgl. etwa Hugo von St-Victor, De quinque septenis ...: [60] Bd. 175 Sp. 405-414; Johannes von Salisbury, De septem septenis: ebd. Bd. 199 Sp. 945-964), findet sich dafür folgende Erklärung: Auf die sechste Bitte des *Vaterunsers (et ne nos ...) wird das F.sakrament gegeben „ad spei certitudinem, et Spiritus pietatis ad spei perseveranciam“ (zu „perseverantia“ als Unterbegriff von „fortitudo“ s. Sp. 881-887; zit. die Bildbeischrift aus Lilienfeld, N.Ö., Stiftsbibl., cod. 151, fol. 263r; für weitere Beispiele der sehr häufig und in variierender Darstellung vorkommenden Lehrfigur vgl. Christiane Lauri, Bildkatechese im Spät-MA: Allegorische und typologische Auslegungen des Dekalogs, Diss. phil. Mchn. 1980, S. 155, Tabelle s. v. „Rota septenaria“, und Lucy Freeman Sandler, The Psalter of Robert de Lisle in the Brit. Libr., Oxf.

1983, S. 52f., 129 und 134-139 Nr. 2-5, 7-11, 14-17, 19-23, 26, 28 und 32, auch München, Bayer. St.bibl., cod. lat. 8201, fol. 99 - entgegen ebd. S. 136 Nr. 137).

5. Personifikationen

Ob es Personifikationen der „Confermatione“ gibt, die älter sind als die von Cesare Ripa beschriebene Malerei „nel Palazzo di N. S. (Kardinal Antonio Maria Salviati) à monte cauallo“ in Rom (zuerst Rom 1603, S. 83, ohne Ill.), steht dahin.

Die Darstellung, auf die Ripa sich bezieht, befand sich im Quirinalspalast, entstand in der Zeit Papst Gregors XIII. (1572-1585) und dürfte bei der Umgestaltung 1609 zerstört worden sein (Giulio Briganti, II Pal. del Q., Rom 1962, S. 29ff.; dazu Gerlind Werner, Ripa’s „Iconologia“. Quellen, Methode, Ziele, Utrecht 1977 [Bibl. emblematica, VII], S. 45). Sie zeigte „Confermatione“ als eine Frau, die in ihrer Rechten zwei gekreuzte Schlüssel und in der Linken eine Pyramide mit der Inschrift „super hanc petram“ (Mt 16, 18) trägt. Da man nicht weiß, in welchem bildlichen Kontext diese Darstellung stand, und es nicht recht erkennbar ist, inwiefern die der Personifikation zuerkannten Attribute auf das Sakrament der F. hinweisen könnten, bleiben Zweifel, ob man „Confermatione“ hier tatsächlich auf die F. beziehen darf. In späteren Ausgaben der „Iconologia“ und ihren Derivaten ist die Beschreibung dieser Personifikation öfters weggelassen worden. - Vincenzo Ricci stellte die F. als einen sich zum Kampfe anschickenden Bewaffneten vor; zu dessen Füßen sprießt ein Balsamgewächs und liegt ein Olivenzweig: Hinweise auf die Ingredienzen des Chrisam. Durch eine Taube ist die Gnadenfülle des Hl. Geistes, durch eine Turteltaube die Unwiederholbarkeit der F. ausgedrückt (Geroglifici morali, Neapel 1626, S. 83f., wiederholt in Ripa-Orlandi Bd. 2, Perugia 1765, S. 22f., als „Confermatione Sagramento“).

Auf einer mindestens seit 1821 gebrauchten Firmungsmedaille von Jos. Nik. Lang ist „Confirmatio“ als barfüßige stehende Frau in antikisierender Kleidung dargestellt; über ihrem Kopf züngelt ein Flämmchen. Sie blickt zur von Strahlen umgebenen Hl.Geist-Taube empor, greift sich mit der Linken an die Brust und legt die Rechte auf ein dünnes Buch, wohl ein Pontificale, dessen Einband - wie der vieler liturgischer Bücher - mit einem großen Kreuz geschmückt ist (Abb. 28). Franz (Ferenc) Stuckhart schildert die Sakramentsspendung, läßt diese jedoch statt vom Bischof durch einen nimbierten Jüngling in antikischer Kleidung vornehmen, von einem „hl. Genius der F.“ (Abb. 26; vgl. [64] S. 87f.).

6. Emblematik

In der Emblematik wurde das Thema F. anscheinend erst im 17. Jh. aufgegriffen.

Das erste der „Symbola Sanctae Crucis“ bei Typotius (Bd. 1 S. 13, Kupfer 4, von Aegidius Sadeler) bezeugt die Sakramentenverwaltung der Kirche im Zeichen des Kreuzes in der Nachfolge des aaronitischen Priestertums (als Motto ist Ex 25, 40 zitiert). Auf dem Rahmen des Medaillons sind die sieben Sakramente, deren Wirkungen formelhafte Beischriften erklären, dargestellt. Die Bildchiffren sind teils Allegorien, teils Gegenstände, die bei der Spendung des betreffenden Sakramentes gebraucht werden. Wie bei den einfachsten Wiedergaben immer und immer wieder, wird die F. („firmat“) durch ein Salbgefäß repräsentiert (so z. B. auch Bad Buchau a. F., ehem. Stiftskirche St. Cornelius und Cyprian, Stuckrelief im nördlichen Seitenschiff, um 1775; später ist die F. gelegentlich auch durch eine Taube vorgestellt worden, vgl. etwa Leop. Kupelwiesers Darstellung der F. in St. Johann Nepomuk in Wien, 1844/1845: Rupert Feuchtmüller, L. K. und die K. der österr. Spätromantik, Wien 1970, S. 272). – Picinelli überliefert ein Emblem auf die F., das Alcibiade Lucarini erfand: Die Zeichen, die in die Rinde einiger Bäume eines Waldes geschnitten sind und anzeigen, daß die betreffenden Bäume verwendet werden sollen, sind ihm ein Bild der mit der F. erfolgten Bezeichnung der Gefirmten gemäß II Cor 1, 21 und Ps 22, 5 („Servantur signatae“: Picinelli lib. IX, cap. 37 nr. 271, S. 310); Picinelli-Erath verweist ferner auf die Auslegung von Ezech 9, 4 durch Hieronymus, eine Erklärung des *Signum Thau, mit dem die Stirnen der Bedrückten gezeichnet wurden (lib. IX, cap. 40 nr. 491, Bd. 1 S. 691). -Das Emblem A. Lucarinis für das Sakrament der Letzten Ölung hält Picinelli für geeignet, auch die F. vorzustellen: Vor dem Kampfe wälzt sich der Ichneumon im Schlamm und legt sich dann in die Sonne; dabei wird der Schlamm hart, dem Tier gleichsam zum Panzer, wodurch es zum Kampf mit seinem Erzfeind, dem Krokodil, gerüstet ist, „munitur pugnaturus“ gleich dem Gefirmten (Picinelli lib. VIII, cap. 8 nr. III, S. 265; Picinelli-Erath lib. VIII, cap. 11 nr. 213, Bd. 1 S. 426). Die Consignatio der F. gleicht dem mit einem glühenden Eisen eingebrannten Mal in der Unauslöschbarkeit („Indelebiliter“: ebd. lib. XVII, cap. 16 nr. 110, Bd. 2 S. 110).

Joh. Andreas Pfeffel erläutert in einem Kupferstich des „Subsidium Oculorum ...“, Augsb. 1738 (Abb. 20), u. a. durch drei Embleme, welche Kraft die F. gegen alle Anfechtungen verleiht: Sie bestärkt im Glauben durch Fides (leuchtende Sterne am Nachthimmel, „In tenebris, tamen absque tenebris“), durch Caritas (Phönix, „Oritur et Virgo est“) und durch Spes (zum gestirnten Himmel fliegender Adler, „Inter ponit sidera nidum“, Übernahme eines ehedem auf den hl. Carlo Borromeo bezogenen Emblems von Boschius, cl. I nr. DCCLIV, cl. I S. 53 A und Taf. 32).

Zu den Abbildungen

1. Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 9428 (Drogo-Sakramentar), fol. 54, Initiale „O(mnipotens)“ mit Darstellung der F. Metz, zw. 850 und 855. Foto Marburg, LA 736/10.

2. Berlin, Staatl. Mus. StMPK, Kk., ms. 78 A 5 (Psalter), fol. 89v, F. in Samaria, Ill. zu Ps. 103, 30. Florenz, 3. V. 12. Jh. Foto Walter Steinkopf, Bln.

3. Toledo, Archiv der Kath., Bible moralisée (sog. Biblia de San Luis), Bd. 3 fol. 92, Ausschnitt mit Darst. von Act 8, 14-17 und Moralisation. Paris, 2. V. 13. Jh. Foto MAS, Barcelona, Nr. C 79 361.

4. Prag, Univ.bibl., cod. XXIII C 124 (Velislav-Bibel), fol. 171, Ill. zu Act 8, 14-17. Böhmen, M. 14. Jh. Nach „Velislai Biblia picta“, Faks.ausg., hg. von Karel Stejiskal, Prag 1970 (Ed. Cimelia Bohemìca, 12).

5. Alberto Arnoldi (Maso di Banco?), F. Relief vom Campanile des Florentiner Doms. Florenz, Mus. dell’opera del duomo. Um 1340-1350. Foto Alinari, Flor.

6. Paris, Bibl. Nat., ms. nouv. acq. lat. 3093 („Très belles Heures de N.-D.“), fol. 169 (Ausschnitt; Ges.abb.: Meiss, French Painting, Bd. 1, 2 Abb. 18), F. Paris, zw. 1384 und 1409. Foto Bibl., Nr. 73 046.

7. München, Bayer. St.bibl., cod. lat. 10 073 (Pontificale), fol. 5, Initiale „P(ontifex)“ mit Darstellung der F. Frankreich, 1409. Foto Bibl.

8. New York, Morgan Libr., M. 359 (Stundenbuch), fol. 112v, Marginalill. mit Darstellung der F. Paris, 1. Dr. 15. Jh. Foto Bibl.

9. New York, Morgan Libr., M. 917 (Stundenbuch der Katharina von Kleve), pag. 72, der hl. Petrus firmt in Samaria, Ill. zu Act 8, 17. Niederlande, um 1440. Nach John Plummer (Hg.), The Hours (Horae) of Catherine of Cleves, Ld. 1966.

10. Rogier van der Weyden (zugeschr.), F., Ausschnitt aus dem linken Flügel eines Triptychon mit Darst. der sieben Sakramente (Gesamtabb.: Martin Davies, R. v. d. W., Ld. 1972, Taf. 56). Antwerpen, Mus. roy. des B.-A. Um 1453. Foto ACL Brüssel.

11. Maarten van Heemskerck (Entw.) und Phil. Galle (Stecher), F. in Samaria. Kupferstich. Leiden, Prentenkabinett der Rijksuniv. 1575. Foto Slg.

12. Sakrament der F. Holzschnitt-Ill. (3,6 × 5,1 cm [?]) in: Petrus Canisius S.J., Institutiones ... a. a. O. (Sp. 1358). 1575. Nach [56] Bd. 1 S. 252 A.

13. Phil. Galle (1537-1612), „Sacramentum Confirmationis“. Kupferstich. München, Staatl. Graph. Slg., Inv.nr. 37 981. Foto Slg.

14. Molsheim, Elsaß, Pfarrk. St. Georg, F. Relief am 1624 gestifteten Taufstein. Nach Medard Barth, Die Pfarrk. St. G. von M. ..., Strbg. 1963, Abb. 24.

15. Nicolas Poussin, Sakrament der F. Ölgem., 95 × 119 cm. Slg. Duke of Rutland, Belvoir Castle, Grantham, Leicestershire. Dat. 1639. Foto unbek. Herkunft.

16. M. Schertz (Entw.) und Joachim von Sandrart (Stecher), F. in Samaria. Kupferstich (25 × 19,7 cm) in: Jac. Weller a. a. O. (Sp. 1359) Bl. 83v. Nach dem Original.

17. Joh. Ulr. Kraus, F. in Samaria. Kupferstich 42 (Ausschnitt, 14,5 × 15,5 cm) in: Ders. a. a. O. (Sp. 1356). 1706. Nach dem Original.

18. F. in Samaria. Kupferstich (Ausschnitt, 12,7 × 18,5 cm) in: P. Vermehren a. a. O. (Sp. 1359). 1713. Nach dem Original.

19 a und b. Arten des Firmritus. Kupferstich-Ill. (6 × 11,5 cm) in: Bernard Picart [19] Taf. neben S. 68. 1723. Foto Bayer. St.bibl., Mchn.

20. Joh. Andr. Pfeffel d. Ä., „Confirmatio ...“. Kupferstich (ca. 12,8 × 8,3 cm) in: Subsidium Oculorum ..., Augsb. 1738, Nr. 44. Foto ZM.

21. Jos. und Joh. Klauber, F. Kupferstich (ca. 14 × 8 cm) in: Catechismus oder Röm.-Cath. Glaubens Lehr V. P. Canisii S.J. ..., Augsb. 1751, Bl. 12. Nach ebd.

22. Ant. Jos. Walch, Die sieben Sakramente. Deckenfresko (Ausschnitt) in der kath. Spitalkirche Hl. Geist in Füssen. Sign. und dat. 1749. Foto Lala Aufsberg, Sonthofen, Nr. 101 117 (jetzt Foto Marburg).

23. Pietro Longhi, F. Ölgem. auf Lwd., 60 × 49 cm. Venedig, Pin. Querini Stampalia, Inv.nr. 12.266. Gegen 1740 oder um 1751. Nach Terisio Pignatti, P. L., Ven. 1968, Abb. 149.

24. Jean-Batt. (?) Chérin (Guerin), F. Stuckrelief, ehem. im Chor der Elisabethkirche in Kassel (1943 zerst.). 1774. Nach Kdm. Kassel, Bd. 6,1 Taf. 150 Abb. 1.

25. Wien, Kh. Mus., Inv.nr. 139.947, F. in Samaria. Avers einer F.medaille; Silber, 51 mm Dm. Wien (?), gebraucht 1793. Foto Mus.

26. Franz (Ferenc) Stuckhart (1781-1835), Allegorie auf die F. Avers einer F.medaille; Silber, 52 mm Dm. Linz, Oberösterr. L.mus. Wien (?), 1. Dr. 19. Jh. Foto Mus.

27. Leop. Heuberger, F. Avers einer F.medaille; Silber, hohl, 49 mm Dm. Linz, Oberösterr. L.mus. Wien, gebraucht 1829 (sonst seit 1820). Foto Mus.

28. Jos. Nik. Lang, Personifikation der F. Avers einer F.medaille; Silber, 61 mm Dm. Wien, Kh. Mus., Inv.-nr. 147.974. Wien, gebraucht 1821. Foto Mus.

29. Jos. Nik. Lang, F. in Ephesos. Avers einer F.medaille; Silber, 61 mm Dm. Wien, Kh. Mus., Inv.nr. 12.972/1914 B. Wien, gebraucht 1826. Foto Mus.

30. Joh. Jakob Neuss d. J. († 1847), F. in Samaria. Avers einer F.medaille; Silber, vergoldet, 34 mm Dm. München, Stadtmus., Inv.nr. 31/75 Nominal 8683. Augsburg, 2. Dr. 19. Jh. Foto Mus.

31. Basel, Schweiz. Mus. für Volkskde., Inv.nr. VI 12 876, Firmzettel. Lithograpie, 12,0 × 8,0 cm. Einsiedeln (Gebr. Benziger) o. J., gebraucht 1838. Foto Mus.

32. Andr. Joh. Jac. Heinr. Müller, F. Deckengem. in der Wallfahrtskirche auf dem Apollinarisberg bei Remagen. Zw. 1843 und 1851/1852. Foto Peter Trapp, Mchn.

33. August Gaber nach Karton von Friedr. Overbeck, Sakrament der F. Holzschnitte in Rahmenleisten (Gesamtmaße 28,8 × 33,3 cm). Karton zw. 1853 und 1862, Holzschnitte 1870. Nach Die sieben Sakramente von Joh. Friedr. Overbeck ..., Rgbg. 31882.

34. Linz, Oberösterr. L.mus., Henkelkrug. Bemaltes Glas mit Rosettenboden, Zinndeckel, 16,5 cm h. S-Böhmen oder Österreich, 2. Dr. 19. Jh. Nach F. C. Lipp a. a. O. (Sp. 1352) Abb. 126.

Literatur

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Der Art. wurde vorbereitet und abgefaßt unter Mitwirkung von Wolfgang Augustyn.

Verweise