Ewiges Licht (christlich)
englisch: Sanctuary lamp; französisch: Lampe ardente devant le sacrement, lampe perpétuelle; italienisch: Luce perpetua.
Saskia Ress und Anton Ress (1970)
RDK VI, 600–617
I. Begriff
Als E. bezeichnet man im christlichen Brauchtum ein vorwiegend der Verehrung und dem Gedächtnis dienendes, ständig brennendes Licht. Heute versteht man unter E. allein die in kath. Kirchen vor dem Aufbewahrungsort des Allerheiligsten Tag und Nacht brennende Lampe.
In den Quellen sind vielfach auch solche Lichter „E.“ genannt, die nur zeitweise, z. B. zu bestimmten Tageszeiten oder Anlässen – wie Fest- oder Jahrtagen (Jahrtagleuchte) – zu gleichem Zweck brannten. Da man andererseits das E. auch kurz „Licht“, „Lampe“, „Ampel“ (lucerna, lampas usw.) nannte, macht die Beurteilung der Quellen oft kaum lösbare Schwierigkeiten.
Die als Träger des E. dienenden Geräte unterscheiden sich meist nicht von den jeweils zeitüblichen *Lampen und *Ampeln (s. RDK I 651–57, dazu 612ff.).
II. Immer brennende Lampen in der Antike
Der kultische Gebrauch solcher Lampen ist im Judentum sowie in der griech. und röm. Antike bezeugt. Einflüsse auf das christliche Brauchtum sind zu belegen. Eine besondere Rolle spielte der auf die Spätantike einwirkende Lichtkult des Mazdaismus. Der in der christl. Liturgie gebräuchliche Begriff der „lux perpetua“ hat hier seinen Ausgangspunkt (Franz Cumont, Lux perpetua, Paris 1949, S. 146ff. und 460).
Über die Verwendung immer brennender Lampen bei den Juden s. den Artikel Ewig-Licht-Ampel, jüdisch. Auf 3. Mos. 6, 12f., wonach auf dem Opferaltar immer ein Feuer brennen soll, haben sich die Mitglieder der Synode von Aachen (836) bezogen, als sie vom E. in der Kirche sprachen (Epistola Concilii Aquisgranensis ad Pippinum regem directa III, 29: Mon.Germ., Leges sectio III, Concilia, Bd. 2 S. 739. 23f.; s. auch Sp. 606).
Die griech.-röm. Antike kannte ständig brennende, zum Teil als Weihegaben gestiftete Lampen vor Kultbildern.
Pausanias I, 26 berichtet von einer goldenen, von Kallimachos angefertigten Lampe vor dem Kultbild der Athena Polias im Erechtheion auf der Akropolis in Athen; die Lampe wurde alljährlich am Festtag mit soviel Öl gefüllt, daß sie ein Jahr lang Tag und Nacht brannte (Ernst Meyer, Pausanias. Beschreibung Griechenlands [= Bibl. der Alten Welt, Griech. Reihe], Zürich 19672, S. 80f.; vgl. [16], S. 92f. und Martin P. Nilsson, Lampen und Kerzen im Kult der Antike, Opusucla arch. 4, 1950, 96–111, bes. S. 103ff., mit weiteren Beispielen). Eine immer brennende Lampe befand sich in einem Zeus-Ammon-Tempel in Libyen (Plutarch, De defectu oraculorum 2 [Scripta moralia 410 B]: ed. Friedr. Dübner, Bd. 1, Paris 1841, S. 500; vgl. Waldémar Déonna, L’ornementation des lampes romaines, Rev. arch. sér. V, 26, 1927, 237 und, für weitere Beisp., Karl Bötticher, Die Tektonik der Hellenen, Bln. 1862, Bd. 2, 4. Buch S. 348).
Im Hellenismus und in der frühen Kaiserzeit finden sich unter den zahlreichen dem Totenkult dienenden Lampen auch ständig unterhaltene (F. Cumont, Cierges et lampes sur les tombeaux, in: „Misc. Giov. Mercati“, Bd. 5 [= Studi e testi 125], Vat. 1946, S. 45; vgl. auch ders. a.a.O. [1949], S. 48, und Heinz Menzel, Lampen im röm. Totenkult, in: „Fs. des Röm.-Germ. Zentralmus. in Mainz ... 1952“, Bd. 3, Mainz 1953, S. 131-38).
Z. B. wurde für ein Grab testamentarisch eine ununterbrochen brennende Lampe gefordert (F. Cumont a.a.O. [1946], S. 43: zwei Sklavinnen wird die Freiheit geschenkt mit der Auflage, ständig eine Lampe am Grab ihrer Herrin Maevia zu unterhalten).
III. E. im christlichen Brauchtum
1. Allgemeines, ältreste Nachrichten
Die Verwendung des E. im Christentum war vielfältig und änderte sich im Laufe der Jhh.: ursprünglich dem Grab-, Reliquien- und Heiligenkult zugehörig, diente es später mehr und mehr der Eucharistieverehrung, für die es in neuerer Zeit obligatorisch wurde. Von dieser Entwicklung zeugen vornehmlich schriftliche Quellen, die jedoch vielfach nicht zwischen E. und zeitweiligem Gebrauch von Lichtern zu unterscheiden erlauben. Die Brennzeit auch eines „E.“ konnte durch Umfang der Stiftung oder des Kirchenvermögens begrenzt sein. In Einzelfällen kommen auch Kerzen als E.-Stiftungen vor (s. die Sp. 607 und 608 genannten Beisp.).
E. unterhielt man an Gräbern von Märtyrern und Heiligen (2), vor Reliquien (3), vor Heiligenbildern (4) sowie vor der Eucharistie (s. Sp. 607ff.). Weitere Orte der Verwendung waren private Grabstätten und Epitaphien (5). Nicht immer läßt sich jedoch das Anbringen eines E. eindeutig auf eine dieser Verwendungsarten beziehen (6).
So mochte die Stiftung eines E. an einem Altar (6.a) durch Heiligen-, Reliquien- oder Eucharistieverehrung veranlaßt sein. Eine Stiftung konnte mehrere Bereiche des Brauchtums einschließen, etwa Eucharistie- und Marienverehrung [10, S. 51 oder Eucharistieverehrung und Totengedenken. Stiftungen von E. zum eigenen Seelenheil oder dem anderer sind besonders häufig im Spät-MA belegt (vgl. [10], S. 5; Hans Caspary, Kult und Aufbewahrung der Eucharistie in Italien vor dem Tridentinum, Archiv für Liturgiewiss. 9, 1, 1965, 111; s. a. Sp. 605 u. 606).
Weder ist das genaue Alter der einzelnen Verwendungsarten exakt anzugeben, noch der Zeitpunkt, zu dem E.-Lampen außerhalb der Eucharistieverehrung ungewöhnlich wurden. Die Quellen bestätigen vielfach nur bestehende Gewohnheiten.
Die ältesten Nachrichten, aus denen man auf den Gebrauch des E. im Kirchenraum schloß, stammen aus der Zeit um 400, in der in den Kirchen eine besondere Lichterfülle nachzuweisen ist.
Die oft herangezogene Briefstelle des Epiphanius von Salamis († 403) ist kein zwingender Beleg für den frühen Gebrauch des E. in der Kirche des Ostens (Epist. ad Joannem Hierosol., 263, 9: Migne, P.G. 43, Sp. 390). Von den vielen in diesem Zusammenhang zitierten Textstellen des Paulinus von Nola († 431) läßt nur Carmen 19, 467 vermuten, daß in der Kirche von Nola, wohl in Altarnähe, ständig ein Licht brannte (Corp. Script. Eccl. Lat. 30, S. 134). Ob sich unter den konstantinischen Lampenstiftungen für den Lateran, St. Peter und andere römische Kirchen (Louis Duchesne, Le liber pontificalis, Bd. 1, Paris 1955, S. 172ff.) auch E.-Lampen befanden, muß offen bleiben.
Eine gewisse Rolle wird dem E. schon früh in der Verehrung des Hl. Grabes in Jerusalem zugeschrieben. Die Pilgerin Egeria beschreibt die Karsamstagsfeier in der Grabeskirche und erwähnt dabei eine Lampe, die „noctu ac die semper ... lucet“ und von der das Licht für die übrigen – während der Zeit der Grabesruhe Christi gelöschten – Lampen der Kirche wieder genommen wurde (Itinerarium Egeriae 24, 4: Corp. Christ. Ser. Lat. 175, S. 68); im 7. Jh. brannten – nach der Zahl der Apostel – zwölf Lampen am Grab Christi Tag und Nacht (Adamnanus, De locis sanctis I, 2, 12: ebd. S. 188; vgl. dazu auch Beda, De locis sanctis 2, 2: ebd. S. 255).
2. E. vor Gräbern von Märtyrern und Heiligen
Der Gebrauch von Lampen an Gräbern von Märtyrern und Heiligen ist seit frühchristlicher Zeit bezeugt, die Belege mehren sich seit konstantinischer Zeit (vgl. [10], S. 1; [16] S. 3f.); von E. wird jedoch zunächst nicht ausdrücklich gesprochen. Hinweise auf die E.-Verwendung an Heiligengräbern im frühen MA geben auch Legenden von wunderbar entzündeten oder unterhaltenen E.-Lampen.
Nach Gregor von Tours gab es am Grab des Apostels Thomas ein immer und wunderbarerweise von selbst brennendes Licht (Libri miraculorum I, 31: Mon. Germ., Script. rerum Meroving., Bd. 1 S. 507; weitere Belege bei [10], S. 1 Anm. 4). Für das Grab des hl. Martin von Tours soll der hl. Perpetuus († 491) eine Stiftung für ein E. gemacht haben [16, S. 110]; die Nachricht steht jedoch in dem im 17. Jh. von Jér. Vignier gefälschten Testament des Heiligen. Demselben Grab galt eine Stiftung Karls des Kahlen (849) für den Unterhalt einer ständig brennenden Lampe (Edmond Martène, Veterum scriptorum et monumentorum historicorum, dogmaticorum, moralium amplissima collectio, Bd. 1, Paris 1724, Sp. 119f.; weitere Beisp. unter den bei [16], S. 114 genannten). Aus einer Legende ist ein E. am Grab des hl. Rimbert, Bisch. von Bremen-Hamburg († 888), zu erschließen (Mon. Germ., Script. in fol., Bd. 2 S. 775).
3. E. vor Reliquien
Zeitweilig brennende Lichter vor reponierten Reliquien werden schon durch die Synode von Toledo 597 bezeugt ([16] S. 113; vgl. auch [17], Sp. 1266). Ständig brennende Lichter dagegen sind selten so eindeutig zu belegen wie durch den Bericht eines anonymen Autors aus dem 11. Jh.: in Corbigny, Diöz. Laon, brannte „die noctuque“ ein Licht „ante altare ubi ipse (Marculfus) pretioso requiescit corpore“ (Sermo de S. Marculfo: Migne, P. L. 151, Sp. 729).
Von den zahlreichen, z. T. ununterbrochen unterhaltenen Lampen, von denen der Ordo Romanus Mabillon XI, 37 (vor 1143) berichtet, standen einige vor Reliquien (Mus. Italicum, Bd. 2, Paris 1689, S. 161f.). Stiftungen zum Unterhalt eines E. „auf dem Nonnenchor vor dem Hl. Blut“ sind 1299, 1313, 1331 u. ö. für Kloster Wienhausen belegt (Horst Appuhn, Der Auferstandene und das Hl. Blut zu W., Niederdt. Beitr. zur Kg. 1, 1961, 98). Als weiteres Beispiel für das späte MA sei auf die Stiftungen für die E. in St. Sebald in Nürnberg hingewiesen, wo u. a. zwei 1426 eingerichtete E.-Lampen Tag und Nacht „vor St. Sebalds Sarg“ brannten (Joh. Wolfg. Hilpert, Gesch. der Entstehung und Fortbildung des prot. Kirchenvermögens der Stadt Nürnberg, Nürnberg 1848, S. 9).
Aus den Anweisungen des Karl Borromäus über Lichter auch vor Reliquien läßt sich, obwohl nicht ausdrücklich von E. die Rede ist, doch auf das Weiterleben des E.-Gebrauchs vor Reliquien in der Neuzeit schließen (Instructionum fabricae et supellectilis ecclesiasticae libri duo, Mailand 1577, I, 18: vgl. die ital. Teilausg. von Carlo Castiglione und Carlo Marcora, Mailand 1952, S. 57).
4. E. vor Heiligenbildern
Der Brauch, Lichter vor Heiligenbildern zu unterhalten, reicht mit Sicherheit in frühchristliche Zeit zurück: möglicherweise befanden sich unter der großen Zahl von Lampen, die in konstantinischer Zeit in Kirchen brannten, auch ständig zu Ehren eines Heiligenbildes unterhaltene. – Aus dem „Pratum spirituale“ des Johannes Moschus († 619) geht hervor, daß vor einem Marienbild ununterbrochen eine Lampe brannte (Migne, P. G. 87, 3, Sp. 3051). Seine größte Verbreitung fand der Brauch im Spät-MA.
Vgl. z. B. eine E.-Stiftung von 1370 „vor unser Frauwen bilde neben sant Kyliansaltar“ im Würzburger Dom und die 1386 getroffene Regelung zum Unterhalt des Tag und Nacht brennenden Lichts „sand Panthaleons ... in dem capitelhuese“ ebendort (Wilh. Engel, Urkundenregesten zur Geschichte der Stadt Würzburg, 1201–1401 [= Regesta Herbipolensia I], Würzburg 1952, S. 265 Nr. 336 und S. 341 Nr. 450,9). – Ob das E. der „dörfftig Stuben“ des Eichstätter Spitals, 1369 eingerichtet zum Seelenheil des Stifters, einem Heiligenbild oder evtl. einem Altar galt, ist nicht festgestellt (Ed. Gebele, Raben Truchsess von Wilburgstetten, in: „Lebensbilder aus dem bayer. Schwaben“, Bd. 7 [= Schwäb. Forschungsgemeinschaft bei der Komm. für Bayer. Landesgesch., Veröff., Reihe 3, 7], Mchn. 1959, S. 60).
Der Text des Karl Borromäus läßt auch für die E. vor Heiligenbildern eine bis in die Neuzeit fortlebende Tradition annehmen (Instructiones ... a.a.O. [Sp. 604]).
5. E. vor privaten Grabstätten und Epitaphien
Für Begräbnisstätte und Epitaph von Privatpersonen sind häufig E.-Stiftungen bezeugt. Das E. kann dann auch außerhalb des Kirchenraums, z. B. an der Außenwand, angebracht werden (diese E. sind nicht zu verwechseln mit der *Totenleuchte, die, keiner bestimmten Grabstätte zugeordnet, meist mitten im Friedhof ihren Platz hat).
Karl d. Gr. bestimmte, daß am Grab seiner zweiten Gemahlin Hildegard († 783) in Metz „die noctuque luminaria ardeant“ (Johs. Mabillon, Ann. Ordinis Sancti Benedicti, Bd. 2, Lucca 17392, S. 47; vgl. auch [16], S. 114 Anm. 5).
Der Brauch, Grabampeln Tag und Nacht zu brennen und sie als E. oder Immerlicht zu bezeichnen, ist im 14. und noch im 15. Jh. für St. Lorenz und St. Sebald in Nürnberg häufig belegt (J. W. Hilpert a.a.O. S. 8ff. und 15); besonders aufwendig war die Laterne für das 1453 gestiftete E. am Schreyer-Landauer-Epitaph von Adam Krafft, 1490–92 (Wilh. Schwemmer, A. K., Nürnberg 1958, S. 16f., Abb. 2; 1493 wurde für dieses E. ein Ablaß gewährt [1508 bestätigt]: Friedr. Wilh. Hoffmann, Die Sebalduskirche in N., Wien 1912, S. 148).
6. E. in Altarnähe und an anderen Orten des Kirchenraumes
Seit dem 11. Jh. sind E. in Altarnähe bezeugt (a). Aus dem späteren MA liegen über E. an verschiedenen Stellen des Kirchengebäudes Nachrichten vor, denen aber nichts über den jeweiligen Zweck zu entnehmen ist (b). Von den vielen Angaben über E. an ungewisser Stelle im Kirchenraum sei die Bestimmung der Synode von Aachen (836) erwähnt, die bei Androhung von Strafe fordert, in den Basiliken aus Spenden der Gläubigen ein E. zu unterhalten (s. Sp. 600f.).
a) Matthäus Parisiensis erwähnt eine Stiftung des Abtes Paulin von St. Albans (1077–93) zu ständigem Unterhalt einer Kerze vor dem Hauptaltar (Gesta abbatum monasterii s. Albani: Lehmann-Brockhaus, Engl. Schriftquellen Bd. 2, S. 415 Nr. 3811). – In einem Schreiben Alexanders III. an das Domkapitel in Laon (1177) ist von zwei Kerzen die Rede, „qui perpetuo circa maius altare ardere deberent“ [10, S. 2]. – Für eine Tag und Nacht vor dem Felicitasaltar des Stiftes Au am Inn Krs. Wasserburg brennende Lampe erfolgte 1260 eine Stiftung (Mon. Boica, Bd. 1, Mchn. 1763, S. 207; s. a. [16], S. 116; engl. Beisp. des 13. Jh.: ebd. S. 29ff.). – 1318 wird ein E. beim Hl.-Geist-Altar in der Würzburger Kirche St. Burkard erwähnt (W. Engel a.a.O. [Sp. 605], S. 93 Nr. 99). – Eine Vorstellung von der Vielzahl von E. vor Altären im Spät-MA gibt die Aufstellung des Kirchenvermögens von St. Sebald, St. Lorenz und der Frauenkirche in Nürnberg (J. W. Hilpert a.a.O. [Sp. 604], S. 8–10, 15 und 17). Noch das Caeremoniale Episcoporum erlaubt Lampen auch vor Nebenaltären (lib. I, cap. 12 nr. 17: [9] S. 288).
b) In der Bestätigung einer Stiftung (1301) für das Freiburger Münster wird ein E. in der Vorhalle des Turmes genannt (Heinr. Schreiber, Das Münster zu F. i. Br., Karlsruhe und Freiburg 1826, Beilagen S. 4f.); möglicherweise schließt es an den alten Brauch der ständigen Beleuchtung eines Kirchenraumes durch eine immer brennende Lampe an. Das gleiche mag für andere Stiftungen wie z. B. diejenige für St. Sebald in Nürnberg gelten (E. „vor der neuen Sacristey“: J. W. Hilpert a.a.O. S. 9).
IV. Das E. vor der Eucharistie
1. Vor M 16. Jh.
Die frühesten Nachrichten von Lichtern vor der Eucharistie stammen aus dem 11. Jh. Sie sind aber nicht immer mit völliger Sicherheit auf E. zu beziehen. Eindeutig sind erst Berichte seit der 2.H. 12. Jh. Wenn in den Consuetudines des Bernhard von Cluny, 1068, ein Licht vor der vom Gründonnerstag bis Karfreitag in der Sakristei oder anderswo aufbewahrten Eucharistie gefordert wird („nec una hora sine luminaribus manet“), so ist daraus nicht zwingend auf einen während des ganzen Kirchenjahres geübten Brauch zu schließen ([10] S. 2f., ebd. Belege für ähnliche Gewohnheiten in Verdun und Canterbury; vgl. schon den Bericht der Egeria, der sich u. U. nur auf die Karliturgie bezieht: s. Sp. 603). – Als Beleg für das Vorkommen des E. vor der Eucharistie kann die oben Sp. 604 erwähnte Legende dienen, nach der ein E., das vor den Gebeinen des hl. Markulf in Corbigny brannte, bei deren Entfernung aus der Kirche gelöscht wurde, sich aber wunderbarerweise zu Ehren der Eucharistie von selbst wieder entzündete.
Die zw. 1155 und 1160 verfaßten Regeln des Raimund von Puy für das St. Johannes-Hospital in Jerusalem lassen die Vermutung zu, daß ein E. vor dem (zumal für die Krankenkommunion aufbewahrten) Allerheiligsten vorgeschrieben war [10, S. 3]. Statuten anderer franz. Hospitäler aus dem 13. Jh., die diese Regeln zum Vorbild hatten, schrieben denn auch ausdrücklich vor „... semper sit lumen ante Corpus Domini“ (oder ähnlich: ebd. S. 3f.).
1165 ist ein E. (Kerzen) für St-Remi in Reims belegt „ante maius altare super quod corpus Domini reponitur“ (zit. bei Migne, P. L. 151, Sp. 729 Anm. 3). Seit dem 12. Jh. sind E.-Stiftungen außer in Ost-Frankreich auch in Flandern und England überliefert (Belege bei [10], S. 4; vgl. auch Rohault de Fleury, La messe, Bd. 6 S. 28, 30).
Vom 13. Jh. an mehren sich die Stiftungen für E. vor der Eucharistie; von nun an werden sie auch von Synoden gewünscht (erstmals Worcester, 1240: [10] S. 4f.; für spätere Synoden s. auch [5], Sp. 1308).
In Deutschland setzen die E.-Stiftungen für Dom- und Klosterkirchen in der 2. H. 13. Jh. ein (Belege bei [10], S. 5; [17] Sp. 1266): sie wurden im Verlauf des 14. und 15. Jh. immer zahlreicher ([10] S. 6ff.; [4] S. 301) und kamen nun auch den Pfarrkirchen und Spitälern zugute.
1309 stiftete Wernher von Brake ein E. für das Spital in Brakel Krs. Höxter (Bistumsarchiv, Brakel, Findbücher der Pfarrei: Abschrift von A. Cohausz, Paderborn); 1349 erweiterte der Landshuter Bürgerschreiber Liebhard in seinem Testament eine bestehende Licht-Stiftung so, „daz also tag und naht vor gotes leichenamen ewichlich lieht brennen sol“ (Theo Herzog, Landshuter Urk.-Buch [= Bibl. familiengesch. Quellen, Bd. 13], Neustadt a. A. 1963, S. 290; andere Beispiele bei [10], S. 6f.). Synodalbeschlüsse des 15. und der 1. H. 16. Jh. förderten die Verbreitung des Brauchs (ebd. S. 7f. und 10; [4] S. 353f.).
Der Unterhalt des E. wurde bestritten aus Stiftungen von Einzelnen oder von Gemeinschaften (z. B. Bruderschaften und Zünften: J. W. Hilpert a.a.O. [Sp. 604], S. 8; [10] S. 8), aus dem Leuchter- und Altargut der Kirchen oder aus Gemeindespenden (Synode von Eichstätt, 1453: [10] S. 9; ebd. weitere Belege). Je nach Vermögen und Stiftungsbestimmungen wurden Kerzen oder Öllampen verwendet [10, S. 6], wobei auch die Zahl der E.-Lampen schwanken konnte; z. B. brannten vor dem Sanctissimum in St. Sebald in Nürnberg sechs E. verschiedener Stifter (J. W. Hilpert a.a.O. S. 8).
In Italien, wo das E. vor der Eucharistie sich anscheinend erst im 14. Jh. einzubürgern begann ([10] S. 5; Hans Caspary a.a.O. [Sp. 603], S. 111 Anm. 32; Beleg für das 15. Jh. bei [5], Sp. 1308f.), nahmen sich seit der 2. H. 15. Jh. vor allem die Fronleichnams- und Sakramentsbruderschaften (s. Laienbruderschaft) des E. an.
Der Aufstellungsort des E. wechselte in vortridentinischer Zeit entsprechend dem Aufbewahrungsort der Eucharistie (Sakramentshaus, Sakramentsnische, Tabernakel).
In St. Jakob in Straubing war das E. in einer Pfeilernische gegenüber dem Sakramentshaus aufgestellt (Inv. Bayern, Ndb. Bd. 6, S. 45; zur Anbringung des E. vor Sakramentshäusern vgl. auch Jakob Müller Der Name des Attributs „[Person“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.], Kirchengeschmuck, Mchn. 1591, S. 57). Andernorts wurde das E. in Wandnischen gestellt, die häufig einen Abzugskanal nach außen hatten (z. B. die spätroman. Nische in der profanierten Kirche St. Lambertus, Tückelhausen Krs. Ochsenfurt: Inv. Bayern, Ufr. Bd. 1, S. 269, 299; Alkoven, O.Ö.: Joh. Sigl, Beitr. zur religiösen Heimatkde., Chr. K.bll. 83, 3, 1942, 24). Wenig wahrscheinlich ist dagegen die Aufstellung eines E. in den durch Okulusfenster nach außen geöffneten Tabernakelnischen in der Sakristei- oder Chormauer zahlreicher ostfranz. Kirchen (André Philippe, Les armoires eucharistiques dans l’est de la France, Bull. mon. 83, 1924, 103–126, bes. S. 124ff.; lediglich die Aufstellung eines „Armenseelenlichtes“ für den Friedhof in diesen Nischen ist gelegentlich möglich: Felix Raible, Der Tabernakel einst und jetzt, Freiburg i. Br. 1908, S. 179). – Ungewiß bleibt, ob die Ampel in einem romanischen schmiedeeisernen Ständer in Stift Heiligenkreuz, N.Ö., ein E. trug (wie Dagobert Frey annimmt: Inv. Österr. Bd. 19, S. 184, Abb. 131).
2. Seit M. 16. Jh.
Erst um M. 16. Jh., vor allem aber im Anschluß an das Tridentinum, nach dessen Beschlüssen die Eucharistie in einem Altartabernakel aufbewahrt werden soll, wurden auch für das E. feste Regeln aufgestellt, die z. T. für einzelne Diözesen, z. T. für die gesamte Kirche galten. Sie fordern das E. als ständige Einrichtung und stellen verbindliche Bestimmungen auf über Anbringungsort, Zahl und Brennweise. Form und Material der E.-Lampe werden dagegen nicht vorgeschrieben.
Schon in den „Constitutiones ... ex sanctorum patrum dictis et canonicis institutis ... et longo rerum usu collectae“, Verona 1542, tit. V, cap. IV, ordnet der Bisch. von Verona Giov. Matteo Giberti an, daß vor dem Tabernakel Tag und Nacht eine Lampe zu brennen habe (Hans Caspary, Das Sakramentstabernakel in Italien bis zum Konzil von Trient, Diss. Mchn. 1964, S. 122 Anm. 6). Nach Vorschrift der Synode von Mailand (1565: [4] S. 353; s. a. [5], Sp. 1311f.) mußte in den Kirchen, in denen die Eucharistie aufbewahrt wurde, ein E. brennen (entsprechende Beschlüsse wurden in den folgenden Jzz. auch anderwärts gefaßt, z. B. 1576 in Antwerpen und 1581 in Rouen [4, S. 353]. Daher ist anzunehmen, daß mit den Lampen vor dem Allerheiligsten, von denen Karl Borromäus spricht, ebenfalls E. gemeint sind (Instructiones ... a.a.O. [Sp. 604]). Für die Diözese Regensburg fordert Jakob Müller 1591 E.-Ampeln (a.a.O. [Sp. 609]). Weitere Belege bei [5], Sp. 1308ff.
Die ersten für die Gesamtkirche gültigen Vorschriften begegnen Ende 16./A. 17. Jh. So stellte die Ritenkongregation in einem Beschluß vom 25. März 1593 das Anbringen eines E. als eine der Bedingungen auf, unter denen die Eucharistie auch in Filialkirchen aufbewahrt werden darf (Aloysius Gardellini, Decreta authentica Congregationis Sacrorum Rituum, Bd. 7, Rom 1826, Nr. 51). In dem 1600 approbierten Caeremoniale Episcoporum, lib. I, cap. 6 nr. 2, wird angeordnet, daß in Kathedral- und Stiftskirchen „lampades circa illam (sc. eucharistiam) perpetuo ardeant“; lib. I, cap. 12 nr. 17, verlangt, daß vor dem Allerheiligsten wenigstens fünf Lampen sein sollen, von denen mindestens drei „tota die“ brennen müssen. – Das Rituale Romanum (1614) schreibt vor, es sollten vor dem Tabernakel möglichst mehrere Lampen Tag und Nacht brennen, mindestens aber eine (tit. IV, cap. 1, de sanctissimo Eucharistiae sacramento, nr. 6).
Trotz dieser Kodifizierungen bedurfte es zahlreicher Synodalbeschlüsse zur allgemeinen Einführung des E., die auch genauere Anweisungen (etwa zur Bezahlung des Öls) gaben. So z. B. darf das E. laut Ritenkongregation vom 22. August 1699 keinem anderen Zweck als der Verehrung der Eucharistie dienen (z. B. nicht gleichzeitig als Beleuchtung).
Durch zahlreiche weitere Entscheidungen der Ritenkongregation (deren jüngste aus dem 20 Jh. stammen) wurde der Gebrauch des E. im einzelnen geregelt; von der Erfüllung dieser Vorschriften hängt die Erlaubnis zur Aufbewahrung der Eucharistie ab (Corpus Iuris Canonici can. 1271). Gefordert wird mindestens ein E., das nur mit Olivenöl oder Bienenwachs unterhalten werden darf (nur in Notfällen sind andere Beleuchtungsmittel erlaubt; auch Armut der Kirche entbindet nicht von dieser Pflicht, vielmehr muß dann das E. durch Spenden unterhalten werden ([7] S. 670f.; [9] S. 288). Außer weißem ist nur rotes und grünes Glas erlaubt, doch hat sich die Verwendung von rotem Glas allgemein durchgesetzt (vgl. Dict. de droit canonique, Bd. 6, Paris 1957, Sp. 332f.).
Bei der Wahl des Anbringungsortes ist auf die Nähe zur reponierten Eucharistie zu achten; die Aufbewahrung des Allerheiligsten auf dem Hoch- oder Sakramentsaltar bedingt somit die Anbringung des E. vor diesem Altar (Beschluß der Ritenkongregation vom 22. 8. 1699, zit. bei [14], S. 93). Das E. soll nicht unmittelbar über der Altarmensa und so hoch angebracht werden, daß eine Überschneidung mit dem Expositionsthronus und dem Altarbild vermieden und der Priester nicht behindert wird ([14] S. 93, z. T. ohne Beleg). Gewöhnlich hängt die E.-Ampel von der Decke herab, seltener seitlich des Altars an einem Wandarm (dem im Barock ein Pendant auf der anderen Seite des Altars entsprechen konnte).
3. Symbolik
Wenn auch das eucharistische E. als Hinweis auf die Gegenwart des Sakraments verstanden wird, so erschöpft sich darin nicht allein seine Bedeutung; das E. muß vielmehr jeweils im Zusammenhang mit der christologischen Lichtsymbolik (s. *Licht, symbolisch) gesehen werden. Darüber hinaus wird im Barock der Symbolgehalt des eucharistischen E. mit dem Begriff der Lux aeterna der Totenliturgie verbunden (vgl. Jeremias Drexel S.J., De aeternitate considerationes, Köln 1634, S. 67 [consideratio IV, 1]: „Deus det nobis lucem aeternam. In templis ante sanctissimum Eucharistiae Sacramentum, perpetui luminis lampas excubat, nunciatque adesse „Lumen Gentium“, et luminis conditorem. Quid haec nisi admonitiunculae ad cogitandam aeternitatem?“).
V. E.-Geräte
Für E.-Lampen ist kein bestimmtes Material vorgeschrieben. Man verwendete vielleicht in Ausnahmefällen Gold, üblicherweise Silber – gelegentlich vergoldet – und unedle Metalle wie Kupfer, Messing, Bronze oder Zinn, aber auch Glas. Holz als Material ist selten bezeugt (z. B. Holzampel am Grab des hl. Rimbert: s. Sp. 604), noch seltener sind Beispiele erhalten (z. B. Lampe in Wienhausen, um 1390: Horst Appuhn und Hans Grubenbecher, Kloster W. [= Norddt. Werkmonographien], Hbg. 1955, S. 26, Taf. 65–67; die RDK I 654, Abb. 3 wiedergegebene Leuchte ist eine Prozessionslaterne: H. Appuhn und H. Grubenbecher a.a.O. S. 26f.).
Karl Borromäus forderte für Lampen in den Kirchen ein „der Würde der Kirche“ entsprechendes Material und nannte Silber und Messing als das häufigst verwendete; dies galt sicher auch für E.-Ampeln (Instructiones ... a.a.O. [Sp. 604]; vgl. auch J. Müller a.a.O. [Sp. 609]).
In frühchristlicher Zeit und im MA brannten E. vermutlich in *Lampen verschiedener, jeweils zeitüblicher Form. Wahrscheinlich waren *Ampeln schon früh die meistgebrauchte Lampenform für das E.; in der Neuzeit dienten sie nahezu ausschließlich als sein Träger.
Ungewöhnlich ist die E.-Lampe, ehem. in der Kirche des Juliusspitals in Würzburg, für die Joh. Peter Wagner 1790 den Auftrag erhielt: eine Fides „gießt“ Öl in die Schale, in der das E. brennt; die Worte in dem offenen Buch der Fides beziehen sich auf das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen, die Inschrift am Sockel weist auf das eucharistische E. hin (Abb. 11).
Form und Dekor der E.-Ampeln unterscheiden sich meist nicht von denen anderweitig gebrauchter Ampeln; s. daher den Art. „Ampel“ (RDK I 651–57), dem hier Hinweise zur Typengeschichte und ergänzende Beispiele (ausschließlich solche aus kirchlichem Gebrauch) hinzugefügt werden.
Die Ampel des für das MA verbindlichen Typs besteht aus einem Glaseinsatz, der mittels einer Metallhalterung aufgehängt wird. Das Glasgefäß wurde entweder in einen Metallreifen eingesteckt oder an auskragendem Lippenrand aufgehängt. Die gleichen Aufhängungsarten finden sich auch bei mehrflammigen Ampeln, sog. Ampelkronen, die vielleicht auch als E. verwendet wurden (vgl. RDK I 651ff.; Beisp. liefern auch Buchmalerei und Graphik, z. B. New York, Morgan Libr., Ms. 710, fol. 127: Hanns Swarzenski, The Berthold Missal, New York 1943, Taf. 39; [20] S. 86 Abb. 12).
Beide Arten der Aufhängung bedingen eine von frühchristlicher Zeit bis zur Spätgotik verhältnismäßig konstante Form des Glasgefäßes: einen nach unten spitz zulaufenden Becher mit auskragendem Lippenrand über einer Einschnürung in der Gefäßmitte („abgestuft trichterförmige Lampe“: [20] S. 75–90, Taf. 18 a, b, 20 c, d; ein Beisp. des 3.–4. Jh.: Journ. of Glass Studies 6, 1964, 158 Nr. 11). Innerhalb dieses Grundtypus läßt sich eine Entwicklung von der beutelartigen Form der Romanik (vgl. die Beisp. bei Peter Paulsen, Sakralgefäße von Ellwangen, in: „Ellwangen764–1964“, Ellwangen 1964, Bd. 2 S. 775–804) zur gestraffteren, kantigeren der Spätgotik feststellen [20, Taf. 20 b].
Gelegentlich werden einige byzantinische Lampen im Schatz von S. Marco in Venedig Hängeampeln genannt (Sigrid Wechssler-Kümmel, Schöne Lampen, Leuchter und Laternen, Hdbg. und Mchn. 1962, Abb. 67f.; vgl. [21], S. 12). Es sind dies flache, runde oder ovale (vereinzelt fischförmige) Glas- oder Kristallschalen, meist in einer Metallmontierung, in die Ölgefäße eingesteckt werden konnten (Ant. Pasini, Il tesoro di S. Marco, Venedig 1886, Taf. 54 Nr. 123, 125–27). Ob auch die Schalen tatsächlich als Öllampen dienten, ist ungewiß.
In der Neuzeit besteht die Ampel üblicherweise aus einem meist vasen-, kugel- oder beutelförmigen Metallkörper, in oder auf den ein Glasgefäß für das Öl gesetzt wurde.
Ein älterer Typus, der bis gegen 1700 vorkommt, weist einen durchbrochenen Ampelkörper auf, in den das Glasgefäß so eingefügt wird, daß das Licht hindurchscheint (Abb. 1f.; Ampel in Michaelbeuern, B.H. Salzburg, Augsburg 1658: Inv. Österr. Bd. 10, S. 515 Abb. 506; Ampel in Miltenberg a. M., um 1690: Inv. Bayern, Ufr. Bd. 18, Abb. 183; vgl. auch die Beisp. bei A. Pasini a.a.O. Taf. 50f. Nr. 129f., 131–35; [21] S. 45 Abb. B). Besonders reich sind böhmische Stücke ausgestattet (Inv. Böhmen Bd. 5, S. 150 Abb. 173; Bd. 13, S. 120 Abb. 145; Bd. 15, S. 172 Abb. 166).
Geschlossene Ampelkörper mit sichtbar aufgesetztem Glasgefäß gibt es bereits im ausgehenden 16. Jh. (Abb. 4; Entwürfe und ein ausgeführtes Stück des 17. Jh. bei [21], S. 23 und 44f.). Eine sizilianische Ampel von 1633 wurde reich mit Email und Korallen dekoriert (Abb. 5). Im 18. Jh. wurde dieser Typ üblich (Abb. 7f.; Ampel aus St-Jacques in Lüttich, um 1720: Pierre Colman, L’orfèvrerie religieuse liègeoise du 15e s. à la révolution, Lüttich 1966, Abb. 167; Zinnampeln dieses Typs: ebd. Abb. 169 und 189 und Ludw. Mory, Schönes Zinn, Mchn. 19642, Abb. 189; für weitere Beisp. s. [21], S. 39, 47 und – mit Empiredekor – S. 48). Bildliche Wiedergaben solcher Ampeln zeigen ein Zunftbuch der Nürnberger Rotgießer, geführt ab 1748, zu deren Aufgabenbereich auch die Herstellung von Ampeln gehörte („Tägliches Hand-Register ... der Rotgießer“, Nürnberg, Germ. Nat.Mus., Archiv) und ein Bildnis des Rotgießermeisters Joh. Jak. Schmidt von 1749 (ebendort). – E.-Ampeln in Form eines (geflügelten) Herzens, des öfteren mit Christus- oder Marienmonogramm, finden sich in Teunz und in Sinzig Krs. Stadtamhof (Abb. 9; Inv. Bayern, Opf. Bd. 20, S. 264; s. a. L. Mory a.a.O. Abb. 191); eine Ampel vor dem Altar der Schmerzensmutter in Kemnath hat die Form eines von Schwertern durchbohrten Herzens (Inv. Bayern, Opf. Bd. 10, S. 47).
Besonders in den Zentren der Glasmacherkunst wurde die Form der Metallampel in Glas übertragen. So besteht eine Lütticher Ampel von 1744 aus einem Kristallkörper in reicher Silbermontierung (Abb. 3); vgl. auch die auf einem Gem. des Jac. Bassano (Bassano, Mus., um 1577) wiedergegebene Ampel [21, S. 46]; eine venezianische Glasampel des 18. Jh. im Mus. Vetrario, Murano (ebd.), wurde an gläsernen Ketten aufgehängt.
Viele Ampeln tragen Stifterwappen oder -inschriften; Inschriften, die auf Zweck und Deutung der E. Bezug nehmen, sind nicht bekannt.
Ornamentaler Schmuck wurde vor allem auf der Wandung der Ampelgefäße und am Ansatz der Aufhängevorrichtung angebracht, die man meist als mehr oder weniger ausladende Henkel formte und häufig figürlich ausbildete. Seltener sind Darstellungen auf dem Ampelkörper, z. B. Szenen aus dem Leben Christi, die Muttergottes oder Heilige; gelegentlich beziehen sie sich auf den Stiftungsort oder die Person des Stifters. Nur vereinzelt weist der Schmuck hin auf den Gebrauch der Ampel als Träger des E. vor der Eucharistie (die Ketten der E.-Ampel vom Ende des 17. Jh. in S. Geremia in Venedig enden in einer Scheibe mit der Wiedergabe von Kelch und Hostie).
Die Ampel in Wienhausen (s. Sp. 612) zeigt reliefierte Passionsszenen, vielleicht Hinweis auf die am Ort aufbewahrte Hl.-Blut-Reliquie. Auf einer Lindauer Ampel von 1663 sind die hl. Anna Selbdritt und die thronende Muttergottes wiedergegeben (Inv. Bayern, Schwaben Bd. 4, S. 58). Eine Ampel in Unckel, dat. 1696, zeigt die Geburt Christi, die Darbringung im Tempel und den zwölfjährigen Jesus im Tempel (Inv. Rheinprov. 16, 2, Abb. 380), eine Ampel von 1718 in Aachen die Verkündigung und ein Vesperbild (Abb. 6; s. auch Ausst.Kat. „Barockes Silber in rhein. Slgn.“, Aachen 1964 [= Aachener K.bll., Schriftenreihe 4], Nr. 327, Abb. 282–84). Ein umfangreiches, auf den Stiftungsort bezogenes Programm kennzeichnet die Votivampel Joh. Georg Herkommers von 1730 für St. Mang in Füssen (Paul Mertin, Die berühmte Prunkampel in der Stiftskirche St. M. zu F. [= Beitr. zur Heimatkde. des Füssener Landes, 1], Füssen 1954; vgl. RDK I 656, Abb. 5). Ein Ampelentwurf vom Ende 18. Jh., vermutlich für die Discalceatessenkirche St. Theresia in Aachen, weist brennende Herzen – Attribut d. Hl. – als Dekor auf (Ausst.Kat. „Barockes Silber ...“ a.a.O. Nr. 321, Abb. 285). Der Schmuck einer Ampel, entw. von Jos. Emanuel Fischer von Erlach im Auftrag Kaiser Karls VI., deutet auf den kaiserlichen Auftraggeber hin (Abb. 10).
Zu den Abbildungen
1. München, Priv.bes., Ampel. Messing, 9 cm h. (mit Ketten), 21 cm Dm. Nürnberg, um 1686 (?, Meistermarke L.H. = Hans Leonhard Herold?: Walter Stengel, in: „Fs. für Gustav von Bezold“ [= Mitt. aus dem Germ. Nat.Mus. 18–19], Nürnberg 1918, S. 150 Nr. 185 g). Fot. Sowieja, Mchn.
2. München, Priv.bes., Ampel. Messing und Emailplatten, 54 cm h. (mit Ketten), 15 cm Dm. Nürnberg, um 1692 (Meistermarke ID = Joh. Denner: W. Stengel a.a.O. S. 151 Nr. 192 b). Fot. Sowieja, Mchn.
3. Aachen, Landeseigene Theresienkirche, Ampel. Silber und Kristallglas, 110,5 cm h. (mit Ketten), 29,5 cm Dm. Lüttich, 1744 (Jahresbuchstabe A, Beschau und Beistempel Der Name des Attributs „[Person“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. Nr. 5351f.]; Meistermarke MV). Fot. Ann Münchow, Aachen.
4. München, Priv.bes., Ampel. Messing, 110 cm h. (mit Ketten), 27 cm Dm. Nürnberg, Ende 16. Jh. Fot. Sowieja, Mchn.
5. Trapani, Mus. Naz. Pepoli, Ampel. Messing, vergoldet, mit Korallen- und Emaildekor, 150 cm h. (mit Ketten), größter Umfang 123 cm. Inschriften s. Ant. Daneu, L’arte trapanese del corallo, Palermo 1964, Kat. Nr. 265. Aus der Kirche S. Francesco, Trapani. 1633. Fot. Mus.
6. Aachen, ehem. Jesuitenkirche St. Michael, Ampel. Silber, getrieben, 64 cm h. (ohne Ketten), 37 cm Dm. Mit Wappen Joh. Ellen und Gertrud Block, Aachen. Aachen, 1718 (Beschau, Beistempel mit Jahresbuchstaben, Meisterzeichen für Hubert Moeren in Anspruch genommen); gestiftet für das Annuntiatenkloster in Aachen. Fot. Ann Münchow, Aachen.
7. Gams B.H. Liezen, Pfarrkirche St. Joseph, Ampel. Messing, versilbert, 45 cm h. Steiermark, um 1710–20, keine Marken. Fot. Dr. Kurt Woisetschläger, Graz, Nr. 585/1.
8. München, Priv.bes., Ampel. Silber, 41 cm h. (ohne Ketten). Mit Wappen des Mainzer Erzb. Philipp Karl Frhr. von Eltz. Augsburg, zw. 1737 und 1739 (Jahresstempel, Meistermarke ED = Emanuel Drentwett?). Fot. Dr. H. W. Seling, Mchn.
9. Teunz Krs. Oberviechtach, Ölbergkap., Ampel. Zinn, Maße unbekannt. 18. Jh. Fot. L. A. für Dpfl., Mchn.
10. Jos. Emanuel Fischer von Erlach, Entwurf für eine Ampel in der Grabeskirche Jerusalem, Auftrag Kaiser Karls VI. Federzchg., Maße unbekannt. Wien, Österr. Nat.Bibl., cod. 7853 („Albrechtcodex“). Um 1730. Fot. Bibl.
11. Joh. Peter Wagner, E.-Lampe. Grauer Marmor, die Personifikation der Fides etwa lebensgroß. Inschriften s. Inv. Bayern, Ufr. Bd. 12, S. 527. Ehem. Würzburg, Kirche des Juliusspitals (1945 zerst.). 1790. Fot. L.A. für Dpfl., Mchn.
Literatur
1. Gaetano Moroni, Diz. di erudizione storico-ecclesiastica ..., Bd. 37, Venedig 1846, S. 75 bis 77, Art. „lampada o lampana o lampade“. – 2. Ebd. Bd. 40, Venedig 1846, S. 83–88, Art. „lucerna“. – 3. Ebd. S. 127–37, Art. „lume, lumi e luminarie“. – 4. Andr. Schmid, Der chr. Altar und sein Schmuck, Regensburg, New York und Cincinnati 1871. – 5. Lampe devant le Saint-Sacrement, Analecta iuris pontificii 1, 18773, Sp. 1307–17, 1421–27. – 6. Gg. Jakob, Die K. im Dienste der Kirche, Landshut 18854. – 7. Val. Thalhofer, Hdb. der kath. Liturgik Bd. 1, 2, Freiburg i.Br. 1887 (19122). – 8. Braun, Liturg. Handlex. – 9. Ludwig Eisenhofer, Hdb. der kath. Liturgik Bd. 1, Freiburg i.Br. 1932 (19412). – 10. Peter Browe S.J., Die Verehrung der Eucharistie im MA, Mchn. 1933 (Neudruck Rom 1967). – 11. Giov. Carrandente, Art. „lampada“, in: Enc. Catt., Bd. 7 Sp. 868–70. – 12. Mario Righetti, Manuale di storia liturgica, Bd. 3, Mailand 19562. – 13. Jos. Lechner (begr. von L. Eisenhofer), Liturgik des röm. Ritus, Freiburg i. Br. 19536. – 14. Rud. Fattinger, Liturg.-praktische Requisitenkde., Freiburg i. Br. 1955. – 15. L. Bruder, Art. „E.“, in: RGG Bd. 23 Sp. 809f. – 16. D. R. Dendy, The Use of Lights in Chr. Worship (= Alcuin Club Coll. 41), London 1959. – 17. Walter Dürig, Art. „E.“, in: Buchberger Bd. 33 Sp. 1266f. – 18. P. Polycarpus Radó O.S.B., Enchiridion liturgicum ..., Rom und Freiburg i.Br. 1961, Bd. 1. – 19. Gerh. Podhradsky, Lex. der Liturgie, Innsbruck, Wien und Mchn. 1962.
20. Franz Rademacher, Die dt. Gläser des MA, Bln. 19632 (1. Aufl. 1933). – 21. Giov. Mariacher, Illuminazione in Italia dall Quattrocento all’Ottocento, Mailand 1965.
Siehe auch Lit. zum Art. „Ampel“, RDK I 656.
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