Dormitorium

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englisch: Dormitory; französisch: Dortoir; italienisch: Dormitorio.


Kolumban Spahr O. Cist (1955)

RDK IV, 275–289


RDK II, 257, Abb. 13. Trier, St. Matthias, Dormitorium.
RDK IV, 277, Abb. 1. St. Gallen, Klosterplan, um 820.
RDK IV, 279, Abb. 2. Zwettl, N.Ö., um 1159.
RDK IV, 279, Abb. 3. Clairvaux, 1. H. 12. Jh.
RDK IV, 281, Abb. 4. Eberbach, Rheingau, 1270ff.
RDK IV, 283, Abb. 5. Heiligenkreuz, N.Ö., 1230-50 und 15. Jh.
RDK IV, 285, Abb. 6. Bebenhausen, 1513-16.
RDK IV, 287, Abb. 7. Alpirsbach, 1480-90.
RDK IV, 289, Abb. 8. Ottobeuren, 1717-24.

I. Begriff und Namen

D. (auch Dorment, Schlafhaus, -saal) ist der Name für den gemeinsamen, offenen Schlafraum in den ma. Stiften und Abteien; in ähnlichem Sinne ist das D. noch heute gebräuchlich in Klöstern der Zisterzienser für alle Nichtpriester (ebenso bei den Reformierten Zisterziensern oder Trappisten) und bei den meisten modernen Laienkongregationen für alle Klosterinsassen mit gelegentlicher Ausnahme der Oberen und Offizialen oder Ämterinhaber; doch sind jetzt Holzwände bzw. Vorhänge zwischen den Einzelbetten angebracht. Neben Kirche, Kapitelsaal, Refektorium (und Bibliothek) gehört das D. zu den wichtigsten Gemeinschafts- oder Regularräumen [1, Sp. 1992].

Der Name D. scheint – obwohl schon früher bekannt (vgl. die Vorschriften des 766 † B. Chrodegang von Metz für Regularkanoniker [Migne, P. L. 89, Sp. 1099] und den Plan von St. Gallen, Abb. 1) – erst durch Benedikt von Aniane, † 821, gebräuchlich geworden zu sein (Migne, P. L. 103, Sp. 939). Der 542 † Caesarius von Arles nannte den gemeinsamen Beschäftigungs-, Speise- und vorab den Schlafraum schola (Migne, Dict. de Patrologie V, 1859, Sp. 1189, bezeugt die Benutzung desselben Namens durch Tetradius, einen Mitarbeiter des Caesarius; auch die zweite Synode von Tours 567 verwendete diese Bezeichnung). Die Vita s. Filiberti abb. Gemmeticensis († 684) spricht vom domus quiescendi (Knögel Nr. 587). In der Regel des hl. Benedikt kommt der Name D. nicht vor. Frühe Beispiele für die Verwendung von D. siehe Migne, P. L. 103, Sp. 853 Anm. h.

Im MA unterschied man in den nach Benediktinerregel organisierten Abteien zwischen D. monachorum, D. novitiorum, D. conversorum und D. hospitum; zur gleichen Gruppe von Räumen gehören aber auch das infirmitorium (Schlafsaal für kranke Mönche), die infirmaria fratrum conversorum (Krankenhaus für Laienbrüder) und das Hospital für kranke Laien.

II. Regeln und Gewohnheiten

Die Gewohnheit, daß Mitglieder einer klösterlichen Gemeinschaft in einem gemeinsamen Schlafsaal (Abb. 1, 3 und 4) ruhten, ist wahrscheinlich älter als die ältesten schriftlich niedergelegten Ordensverfassungen, die das D. fordern: bereits im Gartenkloster des hl. Augustinus vermutet man ein D. (Adolar Zumkeller, Das Mönchtum des hl. Augustinus, Würzburg 1950, S. 63). Die Norm für das ma. D. ist in den Vorschriften des hl. Benedikt festgelegt worden, dessen Ordensverfassung im 22. Kapitel die Frage „quomodo dormiant monachi“ behandelt:

„Singuli per singula lecta dormiant. Lectisternia pro modo conversationis secundum dispensationem abbatis sui accipiant. Si potest fieri, omnes in uno loco dormiant; si autem multitudo non sinet, deni aut viceni cum senioribus, qui super eos solliciti sint, pausent. Candela iugiter in eadem cella ardeat usque mane. Vestiti dormiant et cincti cingulis aut funibus, ut cultellos suos ad latus suum non habeant, dum dormiunt, ne forte per somnum vulneret dormientem et ut parati sint monachi semper et facto signo absque mora surgentes festinent invicem se praevenire ad opus Dei, cum omni tamen gravitate et modestia. Aduliscentiores fratres iuxta se non habeant lectos, sed permixti cum senioribus. Surgentes vero ad opus Dei invicem se moderate cohortentur propter somnulentorum excusationes“ (nach Eduard Woelfflin, Benedicti Regula Monachorum, Leipzig 1895, S. 32).

Die Anordnungen des hl. Benedikt schärfte Justinian durch drei Erlasse ein (J. Chapman, St. Benedict and the Sixth Century, London 1929, S. 63ff.); der dritte betraf nicht nur Mönche, sondern auch den mit dem Bischof zusammenlebenden Klerus. Die Forderung nach einem D. wurde von den verschiedenen Regelverfassern des 6. und 7. Jh. (Eugendus † 516, Aurelian † vor 549, Ferreolus † 581, der im 6. Jh. lebende Verfasser der Regula Magistri, Isidor von Sevilla † 636 und Fruktuosus † um 665) und von der zweiten Synode von Tours (567; s. o.) erhoben. In karolingischer Zeit wurden durch die Aachener Mönchssynode v. J. 817 (M.G.H. Conc. II, S. 289 und 418) und durch Benedikt von Aniane die bestehenden Regeln bestätigt und von Chrodegang von Metz das D. auch für Regularkleriker und mit dem Bischof lebende Weltgeistliche vorgeschrieben (s. o.).

Die Bedeutung des D. hängt mit der Tatsache zusammen, daß das Bett der einzige Platz war, der dem Mönch persönlich zustand: hier hatte er die wenigen, ihm zum Gebrauch verbliebenen Habseligkeiten untergebracht (daher die Anweisung des hl. Benedikt, der Abt möge öfters nachsehen, ob sich im Bett eines Mönches verbotenes Eigentum finde: Regel des hl. Benedikt, Kap. 55). Das Bett war wohl wie das römische Bett (RDK II Sp. 384) ein auf vier oder sechs Pfosten ruhender Bretterrahmen, obenauf mit Gurten und Riemen bespannt. Es diente nicht nur zum Schlafen, sondern auch zum Aufenthalt beim Schreiben und zum Lesen (A. Wagner, Der klösterliche Haushalt des hl. Benedikt, in: Benedictus, der Vater des Abendlandes, hrsg. von Heinr. Suso Brechter, München 1947, S. 80 Anm. 11). Ins D. konnte sich der Mönch vor der sommerlichen Mittagshitze flüchten, um zu lesen (Regel des hl. Benedikt, Kap. 48); die Consuetudines Farfenses (10. Jh.) erlaubten den Mönchen auf ihrem Ruhelager während der Mittagszeit – nicht aber nach der Komplet – zu lesen (Bruno Albers, Consuetudines monasticae I, Stuttgart 1890, S. 67).

Über Verstöße gegen die Ordensregeln verlautet nichts, so daß angenommen werden darf, die Gewohnheiten seien in früh-ma. Zeit nicht von den Vorschriften abgewichen.

Die Reformen von Cluny und Gorze hielten ebenso an der Form des altbenediktinischen D. seit (Kassius Hallinger, Gorze – Kluny II [= Stud. Anselmiana 24/25], Rom 1951, Register S. 999) wie die Reformorden des hohen MA, deren Statuten bewußt auf die Regel des hl. Benedikt zurückgriffen. Ferner war das D. in den Nonnenklöstern mit Augustiner- und Benediktinerregel üblich.

Von der Verpflichtung im D. zu schlafen wurden die Kranken, die Greise und die Offizialen schon früh ausgenommen; für sie bestand ein eigenes D., doch bald gestattete man ihnen Einzelzellen. Die Consuetudines Farfenses bezeugen, daß Kranken durch Wände abgetrennte Zellen zugewiesen wurden (Br. Albers a. a. O. S. 189). Bei den Zisterziensern hatte der Abt vielfach schon im 12. Jh. eine eigene, nahe bei der Kirche gelegene Zelle [2, S. 91ff.]. Die Nonnen im Kloster zum hl. Kreuz bei Saalburg benützten noch im 16. Jh. das D. und beklagten sich darüber, daß die Äbtissin, die bisher in ihrer Mitte geschlafen habe, nunmehr im Gästehaus außerhalb der Klausur schlafen wolle (W. Konneberger, Das Zisterzienser-Nonnenkloster zum hl. Kreuz bei Saalburg a. d. Saale, Jena 1932, S. 93). Zu den ältesten Nachrichten über die Benutzung von Einzelzellen für höhergestellte und ältere Mönche in einem rheinischen Zisterzienserkloster gehört ein Wunderbericht des 13. Jh., den A. Hilka (Beitr. zur latein. Erzählungslit. des MA, Abh. d. Ges. d. Wiss. zu Göttingen, phil.-hist. Kl. 3. F., Nr. 16, Berlin 1935, S. 79f.) mitteilte.

Die älteren Vorschriften wurden zwar bis zum 15. Jh. stets erneut bestätigt, doch setzten sich ihnen zuwiderlaufende örtliche Gewohnheiten seit dem 12. Jh. in immer größerem Umfang durch; daran konnten auch die Ermahnungen kirchlicher Behörden auf die Dauer nichts ändern. Aus der stattlichen Zahl der ma. Bestimmungen über die Beschaffenheit des D. seien genannt: die Verfügungen der Synode von Oxford, 1222; die Bullen des Papstes Benedikt XII. aus den Jahren 1335, 1336 und 1339; die Anordnungen des Generalkapitels der Zisterzienser von 1314, 1327, 1335 und 1370.

Die Ausbreitung regelwidriger Gewohnheiten erfolgte in allen mönchischen Gemeinschaften und innerhalb des Weltklerus. Der Anteil einzelner Orden ist schwer gegeneinander abzugrenzen; anscheinend ließ die alte Strenge bei den Benediktinern früher nach als bei den Reformorden des hohen MA, wo eine kräftigere Zentralgewalt auch unzeitgemäß gewordene Vorschriften aufrecht hielt.

Seit dem 12. Jh. sind Trennwände zwischen den je nach den räumlichen Möglichkeiten längs der Wand oder senkrecht zu ihr aufgestellten Betten nachzuweisen; die so entstandenen offenen Kabinen wurden gegen den Mittelgang durch Vorhänge abgetrennt. Diese Form des D. wurde z.T. durch Einbauten in Fachwerktechnik erzielt (s. IV). Anlaß zu den zahlreichen D.-Bauten des 12. Jh. gaben nicht allein Brände und Verwüstungen, sondern auch der Wunsch nach größerem Komfort.

„Pro meliori commoditate“ wurde z. B. 1166 in Corvey das D. „cum cellis fratrum“ wiederhergestellt; im 1. Dr. 12. Jh. erstand in Ebrach ein neues D., weil das alte zu dunkel war (Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen Nr. 268 und 320). Bis 1729 bestand in Lichtenthal in Baden ein D. jenes ersten, die Regel variierenden Typus: in das dreiflügelige „Schlafhaus“ war ein Mittelgang mit massiven Wänden eingezogen; gegen die Bettstellen hin waren die Wände geöffnet. Die türartigen Aussparungen wurden durch schwarze Leinentücher verhängt. Gegeneinander scheinen die so entstandenen Zellen durch Holzwände abgetrennt gewesen zu sein. Das Licht kam einzig durch ein nur 2 × 1 Fuß großes steinernes Fensterloch (mit einer „aufrecht eingegossenen eysernen Stangen“), das man durch einen Holzladen mit nur kleiner verglaster Öffnung schließen konnte (Inv. Baden 1, S. 430). Die Bestimmungen des Papstes Benedikt XII. hatten im 2. V. 14. Jh. diesen Typus der D. offiziell anerkannt.

Inzwischen hatten sich jedoch weitere Gewohnheiten eingebürgert: anstelle der Vorhänge wurden zunächst Holzroste, bald aber auch feste Türen mit großen Fenstern angebracht. Mit der Zeit wurden die Fenster immer kleiner, bis schließlich nur ein Guckloch blieb, das mit einem Schieber verschließbar war; allein dem Abt stand das Recht zu, diesen zu öffnen. Damit waren die ehemals nur Kranken und Offizialen zugebilligten Zellen für alle Fratres entstanden (Abb. 6 und 7). Diese Entwicklung wurde erstmals 1439 mit der Bestätigung der Statuten der Benediktinerkongregation zu Valladolid durch Papst Eugen IV. gebilligt. Andere Kongregationen desselben Ordens (Cluny, Bursfeld) beachteten noch im 15. Jh. die Erlasse des Papstes Benedikt XII. Den Zisterziensern wurden erstmals durch Papst Alexander VII. im Jahre 1666 Einzelzellen für alle Mönche zugestanden.

Im Barock schwand schließlich auch das Guckloch in den Zellentüren, die Einzelzellen wurden größer, und für diese geräumigen Zimmer entstanden neue Gebäudeteile, auf die die alte Bezeichnung überging. Mancherorts wurde auch nur das Geschoß, in dem die Zellen, von einem oft reich dekorierten Flur aus zugänglich (Abb. 8), lagen, als D. angesprochen. Die reiche Bautätigkeit im Barock hatte häufig die Zerstörung der älteren D. im Gefolge, immer aber die Vernichtung der älteren Innenausstattung, die den neuen Verwendungszwecken im Wege war; durch anderweitige Verwendung der D. haben sich die Räume selbst wenigstens zum Teil erhalten.

III. Lage des D.

Es entspricht ältesten Baugewohnheiten, das D. in größtmöglicher Nähe der Kirche zu errichten. Gefordert wurde jene Lage zuerst von der Aachener Mönchssynode 817, in deren 55. Kap. Benedikt von Aniane feststellen ließ: „ut dormitorium iuxta oratorium constituatur, ubi supervenientes monachi dormiant“ (Br. Albers a. a. O., Bd. III S. 137). Die D. sind in den Konventsgebäuden untergebracht, die im Süden, Westen oder auch Norden sich an die Kirche anlehnen (s. Kloster).

Die Lage im Westen ist, wenn auch nicht unbedingt die älteste, so doch die in Deutschland am frühesten wieder außer Übung gekommene.

Bei den Beratungen, die dem Bau des Klosters in Fulda unter Abt Eigil (817–22) vorausgingen, wurde entschieden, die Bauten „more romano“ an der Westseite – nicht an der Südseite („iuxta morem prioris“) – aufzuführen [1, Sp. 2011]. Das kleine Konventgebäude in Reichenau-Oberzell (Otto Gruber, Die Kirchenbauten der Reichenau, in: Die Kultur der Abtei Reichenau II, München 1925, S. 867) und das des Kölner Domes (Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen Nr. 722; ebenso Köln, Andreasstift) lagen an der Westseite der Kirche. In Italien war diese Anlage verbreiteter: sowohl die Orden (z. B. S.Saba und S. Alessio in Rom) als auch der Kathedralklerus (in Vercelli, Mailand, Rom, aber auch Hippo und Karthago) machten von ihr Gebrauch.

Die Norm für die ma. Klosteranlagen war die Errichtung der Konventgebäude an der Südseite der Kirche, wie es bereits vom St. Galler Plan, 9. Jh., vorgesehen war (Abb. 1; RDK II 253/54, Abb. 10). Entsprechend war auch die Lage an der Nordseite möglich, doch ist sie fast durchweg als Variante auf Grund örtlicher Besonderheiten (Lage in unebenem Gelände, Lage zum Fluß usw.) zu erklären, s. Kloster.

Innerhalb des Gevierts der Klausurgebäude lagen die D. (in Klöstern die D. der Mönche) in dem östlichen Trakt, häufig über dem Kapitelsaal und mit diesem direkt oder indirekt durch eine Treppe verbunden; auch die Kirche ist bei den Hirsauern (Alpirsbach) und Zisterziensern (Eberbach u. a.) vom D. aus über die sog. scala dormitorii unmittelbar zu erreichen. Das D. der Konversen lag stets auf der Westseite der Klostergebäude. – Die Latrinenanlage befand sich meist in der Nähe des D. (Abb. 1 und 2).

IV. Architektur

Man darf annehmen, daß die aus Stein gebauten D. häufig ältere Vorgänger aus Holz hatten, die unmittelbar nach der Klostergründung entstanden; erhalten haben sich allerdings keine solchen Holzbauten. Die Mittel zum Bau eines D. wurden meistens aus klösterlichen bzw. bischöflichen Einnahmequellen aufgebracht, doch sind gelegentlich auch von Laien gestiftete D. bezeugt [2, S. 85 Anm. 4].

Die geschichtliche Entwicklung der D. vollzog sich in den Formen der inneren Ausstattung entsprechend dem allgemeinen Stilwandel. Die Raumtypen standen von Anfang an fest: es waren ein-, zwei- oder dreischiffige Anlagen von außerordentlicher Länge (Abb. 4) und geringer Breite (eine Ausnahme bildet das älteste D. in Zwettl, 1159 [Abb. 2], das – nach Art eines Kapitelsaales angelegt – ein quadratischer Raum mit einer Mittelstütze ist). Die Einbauten der D. (s. II) wurden stets in vergänglichem Material vorgenommen und sind späteren Umgestaltungen, Entfremdung der D. von ihrer urspr. Bestimmung usw. zum Opfer gefallen; lediglich D. in Fachwerkbau aus dem späten MA weisen noch ihre alte Beschaffenheit auf (Abb. 6 u. 7; W. Funk, Das ehem. Zisterzienserinnenkloster Birkenfeld a. d. Aisch und die Zisterzienser-Nonnenklöster in Franken, Neustadt a. d. Aisch 1934, S. 17f.).

Das D. ist nach der Kirche zumeist der größte Raum des Klosters. Schon die früh-ma. Klosteranlagen des Orients besaßen große D. [1, Sp. 1999], deren Abmessungen von den abendländischen D. noch übertroffen wurden. Die beiden D., die der 684 † hl. Philibert für die etwa 800 Mönche der Abtei Jumièges erstellte, hatten eine Länge von 290 Fuß und waren 50 Fuß breit [1, Sp. 2006]. Etwa zwei Drittel dieser Länge maß das vom gleichen Bauherrn errichtete D. der Abtei St. Wandrille bei Rouen (Schlosser, Schriftquellen Nr. 870). Auch Farfa besaß ein stattliches D. (Lehmann - Brockhaus, Schriftquellen Nr. 2188).

Die literarisch überlieferten Größenangaben stimmen in etwa mit den Maßen der aus dem hohen MA erhaltenen Denkmäler überein, die durchschnittlich bei 40–50 m Länge und 10–15 m Breite liegen. Abweichungen erklären sich aus der Größe des Konvents oder aus der Geschichte des Klosters. Zu den schriftlichen Nachrichten, auf die sich die Kenntnis früh-ma. D. allein stützt, treten seit dem 12. Jh. erhaltene Denkmäler hinzu. Eine Anlage des 11. Jh. im Simeonsstift in Trier bestand bis um 1800, wurde dann verändert und im Jahre 1938 wiederhergestellt (Herm. Bunjes, Die Wiederherstellung des Simeonsstiftes in Trier, Dt. K. u. Dkpfl. 1938, 90). Ihrer architektonischen Gestaltung nach können die D. in verschiedene Gruppen unterteilt werden: Einschiffige D. waren ziemlich selten: sowohl flachgedeckte als auch mit Kreuzgewölben geschlossene Räume erforderten eine (oder zwei) Stützenreihen im Innern des D. als Träger der Dachstuhl- bzw. Gewölbekonstruktionen. Nur in Frankreich haben sich mehrere einschiffige, von einer Spitztonne überwölbte Anlagen erhalten ([2] S. 87f.; Ch.-H. Besnard, Le Mont-St.-Michel, Paris 1912, S. 60). Die Tonnengewölbe unterstützen auf Konsolen ruhende, meist kräftige Gurte. Bei zwei- oder dreischiffigen Anlagen waren Kreuzgewölbe über quadratischem Grundriß die häufigste Form der Einwölbung. Die einzelnen Gewölbefelder sind durch Gurte abgeteilt, die von einer Mittelstütze zur anderen bzw. zu einer Wandkonsole verlaufen. Wandvorlagen fehlen durchweg (Abb. 3). Die Einführung von Rippengewölben (Abb. 4 und 5) hat nur eine größere Breite der Schiffe, jedoch keine Veränderung der Raumdisposition zur Folge gehabt; gelegentlich nahm die Kämpferform der Stützen auf den Ansatz der Rippen Bezug (z. B. in Vauclair Dep. Aisne, [2] Abb. 452: achteckig gebrochene Kämpfer), und die Gurtbögen übernahmen das Profil der Gewölberippen (Abb. 4).

Ungewölbte D. hatten einen offenen Dachstuhl: so z. B. in Alpirsbach sowie vermutlich auch im Inselkloster der Reichenau (O. Gruber a.a.O. S. 857), oder eine auf Unterzügen ruhende Flachdecke (z. B. in Bebenhausen, Abb. 6), die bisweilen malerischen Schmuck zeigte. Die Beleuchtung des Raumes erfolgte durch in regelmäßigem Abstand angeordnete Fenster, in französischen Abteien nicht selten durch zwei übereinanderstehende Fensterreihen (die obere in Höhe der Gewölbezone). Die Fenster waren in romanischer Zeit meist ziemlich klein, doch kommen in der 2. H. 11. Jh. auch größere Fenster vor (Farfa, s. V). Ihre Leibungen waren von starker Schräge und innen nur selten architektonisch gefaßt. Sie setzten gewöhnlich in geringer Höhe über dem Fußboden an. Da die Stützen durchweg stämmig und untersetzt waren und die Gewölbezone den größten Teil der Höhenabmessung beanspruchte, war die obere Raumzone meist nur wenig erhellt. Erst mit der Gotik und im Barock hielt die lichte Freundlichkeit in den gewölbten D. wieder ihren Einzug.

Auffallend zahlreich sind die Nachrichten des 12. Jh. über Fachwerkbau (Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen Nr. 698, 1129 usw.); sie geben keine Auskunft darüber, ob das ganze Gebäude oder nur die Ausgestaltung des Innenraums in dieser Technik erfolgte. Wahrscheinlich ist sie für beide Zwecke genutzt worden. Eine Vorstellung von solchen D. geben diejenigen in Alpirsbach (Abb. 7; A. Mettler, Kloster A., Augsburg 1927, S. 23) und vor allem Bebenhausen (Abb. 6; A. Mettler, Kloster B., Augsburg 1927, S. 19), beide allerdings erst aus spätgotischer Zeit.

Unter den erhaltenen Denkmälern überwiegen die D. der Zisterzienserabteien. Die eindrucksvollste dieser Anlagen auf deutschem Boden ist das etwa 70 m lange D. in Eberbach im Rheingau, dessen heutiger Zustand auf eine verständnisvolle Wiederherstellung zurückgeht (Abb. 4). Weitere Beispiele des 12.–16. Jh. bieten Maulbronn, Zwettl (Abb. 2), Lilienfeld und Heiligenkreuz (Abb. 5). Es sind durchweg gewölbte zwei- und dreischiffige Anlagen. Von den hoch-ma. D. der Benediktiner ist vor allem das dreischiffige D. von St. Matthias in Trier (RDK II 257/58, Abb. 13) hervorzuheben.

V. Ausstattung

Bereits im 8. Jh. müssen die D. oft reich ausgeschmückt gewesen sein. Nur so ist die Vorschrift des Benedikt von Aniane verständlich, die bestimmt: „in dormitorio ... nil pictum vel variatum atque lineum vidimus, sed neque in dormitorio hospitum“ (Bruno Albers, Consuetudines monasticae III, Montecassino 1907, S. 114 Z. 6ff.). Verglasung der D.-Fenster ist schon für das E. 7. Jh. bezeugt (Jumièges: „singula per lecta lux radiat fenestras, vitrum penetrans“; Schlosser, Schriftquellen S. 101; Quelle allerdings erst 8. Jh.). Die wiedererstarkenden Abteien des 9. und 10. Jh. hielten sich nicht an obige Bestimmung; der 833 † Abt Ansegis, der den Abteien Luxeuil und St. Germer-de-Flay vorstand, ließ die dortigen D. mit prachtvollen Malereien zieren (A. Lenoir, Architecture monastique, II. u. III. Teil, Paris 1860, S. 360); als er später die Abtei St. Wandrille übernahm, setzte auch dort eine rege Bautätigkeit ein, u. a. ließ er das D. der Mönche erstellen. Es war ein mächtiger Steinbau, dessen Wände Eichentäfelung zierte und dessen Fußboden kunstvoll gestaltet war; die kassettierte Decke schmückte Malerei, und das Licht fiel durch Glasfenster ein (Schlosser, Schriftquellen Nr. 870). Einen nicht weniger großartigen Eindruck muß im 10. Jh. das D. in Farfa mit seinen 97 übermannshohen Glasfenstern gemacht haben (Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen Nr. 2187).

Die D. der Hirsauer und Zisterzienser waren anfangs in der künstlerischen Ausgestaltung bescheidener; doch mit steigender Zahl der Mönche und wachsendem Wohlstand der Abteien wurde auch bei ihnen eine maßvolle Ausschmückung des D. üblich. Aus dem hohen MA sind nur bescheidene Reste künstlerischer Ausgestaltung von D. erhalten, so z. B. im D. von St. Matthias in Trier, wo die Kreuzgewölbe mit Malereien verziert sind. Die Ausmalung scheint sich durchweg auf die farbige Gestaltung der Architektur und vorzüglich der Decke bzw. der Gewölbe beschränkt zu haben; ihre Formen sind Maßwerk und vegetabiles Ornamentwerk.

Bemalte Holzdecken zeigen die D. in Alpirsbach (A. Mettler, Kloster A., Augsburg 1927, S. 23, Taf. 18f.), Stams (K. Linder, Die Entwicklung des Zisterzienserstiftes Stams usw., in: Tirol, Natur, Kunst, Volk, Leben 3. F., 1931, S. 52) und aus spätgotischer Zeit Zwettl (Inv. Österr. 29, S. 171ff.) und Bebenhausen (A. Mettler, Kloster B., Augsburg 1927, S. 19).

Die Plastik trat ausschließlich als Schmuck architektonischer Glieder und hölzerner Deckenkonstruktionen auf. Bemerkenswert ist, daß mit reichem vegetabilem Schmuck ausgestaltete Kapitelle auch bei den D. der Zisterzienser gelegentlich vorkommen (Abb. 4), wo die Bauplastik verpönt war (daher laufen oftmals die Gurte konsolartig auf die Stütze auf, Abb. 3).

Bei Fachwerkbauten ist hie und da Putzritzung anzutreffen (Bebenhausen).

Zu den Abbildungen

1. St. Gallen, Stiftsbibl., Klosterplan, Ausschnitt mit D. und Nebengebäuden. Um 820. Nach Hans Reinhardt, Der karol. Klosterplan von St. Gallen, St. Gallen 1952.

2. Zwettl, N.Ö., Zist.-Abtei, Aufriß des romanischen D. Um 1159. Nach Inv. Österr. 29, S. 156 Abb. 14.

3. Clairvaux, ehem. Zist.-Abtei, D. der Konversen, 2. H. 12. Jh. Fot. Ernst Gall, München.

4. Eberbach, Rhg., ehem. Zist.-Abtei, D. der Konventualen. 1270ff. Fot. DKV (Willi Birker).

5. Heiligenkreuz, N.Ö., Zist.-Abtei, Blick vom südlichen (jüngeren) zum nördlichen (älteren) Teil des D. 1230–50 und 15. Jh. Fot. Hermann Brühlmeyer, Wien.

6. Bebenhausen, Württ., ehem. Zist.-Abtei, D. der Mönche mit einzelnen Zellen. 1513–16. Fot. Lucien Masons. Mit frdl. Genehmigung des Matthiesen Verlags, Oldenburg i. H.

7. Alpirsbach, Württ., ehem. Bened.-Abtei, Blick aus dem D. in eine Zelle. 1480–90. Fot. Landesbildstelle Württemberg, Stuttgart.

8. Ottobeuren, Bened.-Abtei, Kreuzgang - Ostflügel, Zellengang. 1717–24. Fot. Gebr. Metz, Tübingen.

Literatur

s. Kloster. – Mehrfach zitiert: 1. Cabrol-Leclercq III, 2, Sp. 1991–2012. – 2. Marcel Aubert, L’architecture cistercienne en France II, Paris 1947.

Verweise