Aufsatzschrank, -möbel
englisch: Court cupboard; französisch: Placard; italienisch: Mobile a due corpi, stipo a due corpi.
Adolf Feulner (1937)
RDK I, 1242
Als A. werden in der wissenschaftlichen Literatur folgende Möbel bezeichnet: Schreibschrank, Schreibkabinett, Kabinettschrank,Kabinett, Kommodenschrank, manchmal auch Schreibtisch, Eckschrank mit Aufsatz, Vitrine, Vitrinenschrank. Wir beschränken den Begriff auf den eigentlichen A. Er ist ein zusammengesetztes Möbel, bestehend aus einem Unterbau in Form einer Kommode oder eines halbhohen zweitürigen Schrankes, und einem Aufsatzmöbel, das als kleiner, zweitüriger Schrank oder als Kabinett gebildet ist. Er erscheint zuerst im französischen Mobiliar des Spätbarock, wird in Deutschland im 18. Jh. eingeführt, verschwindet aber bald aus dem höfischen Mobiliar und bleibt bürgerliches Möbel. Im Rokoko werden beide Teile gerne isoliert. Das Aufsatzmöbel erhält eine geschweifte Form, die allein schon ornamental wirkt. Im Klassizismus kommt es selten vor.
Literatur
1. Ad. Feulner, Kunstgesch. des Möbels, Berlin 19303. 2. Herm. Schmitz, Deutsche Möbel des Barock und Rokoko, Stuttgart 1923. (Dort Abb. S. 222, 223, 232.) 3. O. v. Falke, Barockmöbel, Amtl. Berichte aus den Preuß. Staatsslg. Jg. 40, 1918/19, S. 69ff.
Verweise
Empfohlene Zitierweise: Feulner, Adolf , Aufsatzschrank, -möbel, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. I (1937), Sp. 1242; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=89963> [05.04.2022]
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