Altargerät (B. In der protestantischen Kirche)

Aus RDK Labor
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englisch: Altar furniture (Protestant); französisch: Garniture d'autel (protestante); italienisch: Arredi sacri (protestante).


Georg Stuhlfauth (1934)

RDK I, 492–493


RDK I, 491, Ludwigslust, um 1770.

Als A. bezeichnet man in der prot. Kirche nur diejenigen Ausstattungsgegenstände des Altars, die – im Gegensatz zu dem auf ihm nur aus bestimmten sakramentalen Anlässen erscheinenden und mit deren Erledigung wieder beseitigten Abendmahlsgerät und Taufgerät – dauernd auf ihm zu finden sind. Solches A. im engeren Sinne sind das Altarkreuz und die Altarleuchter, welche Dinge aber nur den Lutheranern und den lutherisch gearteten Kirchen eigentümlich sind (Abb.). Die Reformierten und die Kirchen reformierten Gepräges haben auf ihrem Altartisch nur die Altarbibel liegen, die aber gleich der Altarbekleidung auch bei jenen nicht fehlt, und lehnen Kruzifix bzw. Kreuz und Leuchter (Lichter) ab. Nicht wenige Kirchengemeinden besitzen zur Schmückung des Altars mit Blumen eigene Altarvasen. – Über das zur Feier des Abendmahls verwendete Gerät vgl. Sp. 46ff.

Zur Abbildung

Ludwigslust (Mecklenburg), Stadtkirche, Altar mit A. Um 1770. Phot. Dr. Karl Möller, Stettin.

Literatur

1. Richard Bürkner, Kirchenschmuck und Kirchengerät, Gotha 1892. 2. Paul Graff, Geschichte der Auflösung der alten gottesdienstlichen Formen in der evangelischen Kirche Deutschlands bis zum Eintritt der Aufklärung und des Rationalismus, Göttingen 1921.