Altargerät (A. In der katholischen Kirche)
englisch: Altar furniture (Roman Catholic); französisch: Garniture d'autel (catholique); italienisch: Arredi sacri (cattolico).
Joseph Braun, S.J. (1934)
RDK I, 489–492
1. Begriff
A. nennt man die Gesamtheit aller jener liturgischen Geräte, welche bei den am Altar sich vollziehenden gottesdienstlichen Verrichtungen, der nur auf ihm zulässigen eucharistischen Opferfeier, den mit dieser verbundenen feierlichen Segnungen (Kerzen-, Asche-, Palmweihe) und den feierlichen Aussetzungen des Allerheiligsten, zur Verwendung kommen. Sie haben entweder die Eigenschaft eines „heiligen Geräts“ (vas sacrum) oder lediglich die eines liturgischen.
2. Die vasa sacra
Vasa sacra sind nach dem heutigen Brauch: der zur Konsekration des Weines dienende Kelch (calix), zu dem, so lange die Kommunion den Gläubigen unter beiden Gestalten gespendet wurde, dort, wo die Umstände das nötig oder zweckmäßig machten, ein besonderer Kelch zur Ausspendung des hl. Blutes (in altchristlicher Zeit zu Rom, doch auch nur hier, calix ministerialis genannt) kam, die Patene (patena), eine kleine Schüssel für die Hostie, und zwar für die noch zu konsekrierende bis nach der Opferung wie für die konsekrierte nach dem Pater Noster, das Ziborium (pyxis, ciborium), ein Gefäß für die zur Ausspendung an die Gläubigen dienenden konsekrierten Hostien, die Monstranz (monstrantia, ostensorium), ein zur Aussetzung des hl. Sakramentes dienendes Schaugefäß, die erst in neuerer Zeit eingeführte Custodia (custodia), ein Behälter zur Aufbewahrung der zur Aussetzung konsekrierten großen Hostie, und als neuestes Gerät die Kommunionschüssel, eine bei Austeilung der Kommunion zu verwendende Schüssel zum Auffangen etwa herabfallender kleiner Hostienteilchen. Sie heißen vasa sacra wegen ihrer nahen Beziehungen zum Allerheiligsten, mit dem sie in unmittelbare Berührung kommen, und müssen vor ihrer Ingebrauchnahme durch Konsekration oder Segnung nach den dafür vorgeschriebenen Formularen für ihre erhabene Bestimmung hergerichtet werden, Kelch und Patene durch Konsekration, d. i. unter Salbung mit Chrisam, die übrigen durch Segnung.
3. Liturgische Altargeräte, die nicht vasa sacra sind
Die Geräte der zweiten Art, d. i. die Geräte von nur liturgischem Charakter, sind im heutigen katholischen Ritus die Kännchen (ampullae, urceoli) für den zu konsekrierenden Wein und das diesem beizumischende Wasser (s. Meßkännchen), die zu ihnen gehörende Kännchenschüssel (pelvicula), die Büchse (pyxis) zur Aufbewahrung der noch nicht konsekrierten Hostien (s. Hostienbüchse), das Kelchlöffelchen (cochlear), ein Löffelchen zur Entnahme des dem Wein beizufügenden Wassers, das Becken (aquamanile, pelvis) und das Gießgefäß (urceolus) zu den vor und bei der Messe vorzunehmenden Händewaschungen, das Rauchfaß (thuribulum) mit seinem Zubehör, dem Weihrauchbehälter, nach seiner Form Schiffchen (navicula) genannt, und dem Löffelchen (cochlear) zum Aufstreuen des Weihrauchs, das Altarglöckchen (campanula), der Weihwasserkessel (vas ad aquam benedictam, benedictorium) mit dem zugehörigen Sprengwedel (aspersorium), das Gerät zur Erteilung des Friedenskusses (instrumentum pacis, pacificale [s. Paxtafel]), das Altarkreuz (crux) und die Altarleuchter (candelabra).
Ausschließlich in den feierlichen Papstmessen kommen zur Verwendung das eucharistische Saugröhrchen (calamus, fistula), ein zu den vasa sacra zählendes Gerät, das, solange die Kommunion unter beiden Gestalten in Übung war, auch zur Ausspendung des hl. Blutes an die Gläubigen diente, sowie der sog. Stern (stellula, asteriscus), ein sternförmiges Gestell, das auf die Patene gesetzt wird, wenn der Diakon auf dieser den Leib des Herrn dem auf dem Thron sitzenden Papst zur Kommunion bringt. A., die bis in das ausgehende Mittelalter sich im Gebrauch erhielten, dann aber aus ihm verschwanden, sind der schon im 9. Jh. nachweisbare liturgische Fächer (flabellum), der übrigens in Deutschland nie eine bemerkenswerte Verbreitung fand, und der noch weit ältere, schon im 5. Jh. bezeugte liturgische Seiher (colatorium, sia).
4. Aufkommen der einzelnen A.
Die Zahl der A. war in frühchristlicher Zeit entsprechend der damaligen Einfachheit des Kultus gering. Anders wurde es jedoch, als Konstantin der Kirche und ihrem Kultus die Freiheit gegeben hatte und dieser sich nun ungehindert reich entfalten konnte. Nun gesellten sich zu den wenigen ursprünglichen Geräten allmählich eine größere Anzahl neuer, so daß schon im 9. Jh. die Mehrzahl der im späteren Mittelalter gebräuchlichen Verwendung fand, darunter selbst das eucharistische Saugröhrchen, der liturgische Seiher und der liturgische Fächer. Seit dem 12. Jh. kamen als weitere Geräte noch hinzu das Altarkreuz, die Altarleuchter, das Altarglöckchen, die Paxtafel, der Behälter für die nichtkonsekrierten Hostien, das Kelchlöffelchen sowie namentlich auch die Monstranz. Das 16. Jh. fügte dem vorhandenen Kreis des A. noch ein den Stern der feierlichen Papstmesse und die Kännchenschüssel, Geräte von geringer Bedeutung, das 19. die Custodia für die große Hostie, die jüngste Zeit die Kommunionschüssel. Nur zwei Geräte verdanken ihre Aufnahme unter das A. lediglich symbolischen Erwägungen, die man mit ihnen verband, das Altarkreuz und die Altarleuchter. Für alle anderen waren praktische Zwecke Grund und Anlaß zu ihr. Sie wurden A., weil man ihrer zu einer würdigen Vornahme der liturgischen Verrichtungen bedurfte oder eine solche sie wenigstens wünschenswert machte. Allerdings haben die mittelalterlichen Liturgiker auch ihnen symbolische Bedeutungen unterlegt, doch handelt es sich bei diesen nur um Nachsymbolik, d. i. einen ihnen nachträglich beigelegten Sinn, nicht um Ursymbolik, d. i. eine Symbolik, die dem Gerät das Dasein gab.
5. Formale Eigenart und Kunstwert des A.
Formal unterschieden sich die liturgischen Geräte von den gleichartigen des Alltagslebens, soweit sie sich von diesen herleiten, zunächst nicht, doch blieb das nicht so. Denn sie erhielten, von wenigen nebensächlicher Art abgesehen, ihrer Eigenschaft als Altargerät entsprechend durch Wandlungen, die aus praktischen oder ästhetischen Gründen mit ihrer Form vor sich gingen, durch Typisierung und Stilisierung sowie durch die Art ihrer Ausstattung allgemach ein Gepräge, das sie von allem gleichartigen profanen Gerät abhob und als liturgisches kennzeichnete. Geräten, die nicht dem Alltagsleben entnommen, sondern von der Kirche eigens neu für ihre liturgischen Verrichtungen geschaffen wurden, wie die Paxtafel, die Monstranz und das Altarkreuz, war ein solches von Anfang an eigen. Die Wertschätzung, die man von alters her dem A. entgegenbrachte, führte zu allen Zeiten dazu, ihm eine möglichst reiche und kunstvolle Ausstattung zuteil werden zu lassen, vor allem natürlich den „heiligen“, mit dem Allerheiligsten in unmittelbare Berührung kommenden Geräten, doch nicht nur ihnen, sondern auch allen übrigen, selbst den Waschbecken, Kännchenschüsseln u. ä. Sowohl die schriftlichen Quellen aus der Vergangenheit, besonders die Inventare, als auch das, was sich an A. aus der Vorzeit erhalten hat, nur ein kleiner Bruchteil des einst Geschaffenen, legen dafür Zeugnis ab. Die gleiche Wertschätzung führte aber auch im frühen Mittelalter dazu, das A., vor allem und zunächst Kelch, Patene und eucharistische Pyxis, durch Segnung, für die sich Formulare bereits in vorkarolingischen Sakramentaren finden, vor ihrer Ingebrauchnahme zu heiligen.
Literatur
Jos. Braun, Das christliche Altargerät, München 1932.
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