Altarbekleidung (B. In der protestantischen Kirche)

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englisch: Altar-cloth; französisch: Revêtement d'autel; italienisch: Paramenti d'altare.

Otto Schmitt (1934)

RDK I, 469–471

Vorbemerkung. In bezug auf die A. in der protestantischen Kirche herrscht eine große Unsicherheit der Terminologie. Mit Rücksicht auf die praktischen Bedürfnisse der Museen und der Denkmalpflege geben wir im Folgenden, anschließend an die in der katholischen Kirche (s. o.) üblichen Bezeichnungen, Definitionen der in der protestantischen Kirche mit einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommenden Teile der A. sowie anderer am Altar und in Zusammenhang mit der Abendmahlsfeier verwendeter Tücher.

Unter Altarbekleidung (Altarornat) versteht man die Gesamtheit aller aus Stoffen irgendwelcher Art bestehenden Tücher, die zur Bekleidung von Altarplatte, Altarfront und Altarschmalseiten dienen. Folgende Teile der protestantischen A. können kunstgeschichtliche Bedeutung haben:

1. Die Altardecke. Sie bedeckt die Oberfläche des Altars und besteht in der Regel aus farbigem, nicht zu dünnem Stoff. Während der Abendmahlsfeier, vielerorts aber auch dauernd, ist sie von dem weißleinenen Altartuch (4) bedeckt, weshalb sie nur in seltenen Fällen dekoriert ist.

2. Das Antependium (Altarvorhang, Altarbehang). Es hängt von der Deckplatte des Altars herab, und zwar entweder nur an der Front- (Haupt-) Seite des Altars oder auch an Front- und Schmalseiten. Von allen Stücken der protestantischen A. ist das Antependium am häufigsten künstlerisch ausgestattet worden. Vgl. den Art. Altarantependium, protestantisch.

3. Altardecke und Antependium können aus einem Stück bestehen oder auch so zusammengenäht sein, daß sie einen die Kastenform des Altars futteralartig umschließenden, nur nach hinten offenen Altarumhang bilden. Vgl. darüber Altarantependium, protestantisch.

4. Das Altartuch, eine in der Regel schmucklose, meist aus weißem Leinen gefertigte Decke, die als Unterlage für das Altar- und Abendmahlsgerät tischtuchartig über der Altardecke oder, falls diese fehlt, direkt auf der Mensa liegt.

Altardecke, Antependium und ihre Kombination, der Altarumhang, sind in der Regel farbig, im Gegensatz zu dem fast ausnahmslos weißen Altartuch. Manche Gemeinden besitzen Altarornate in verschiedenen, nach den Abschnitten des Kirchenjahrs wechselnden Farben. Vgl. darüber Farben, liturgische und Farbensymbolik.

In ihrer materiellen und farbigen Beschaffenheit können sich der A. jene Tücher und Decken anschließen, die Altarbänke und Altarschranken, weiterhin auch das Bibelpult des Altars und Brüstung und Pult der Kanzel zu bedecken pflegen und nachweislich vielfach gleichzeitig mit dem Altarornat angeschafft wurden (vgl. Sp. 462). Das gleiche gilt von den in älteren Inventaren öfters erwähnten und gelegentlich (Schloßkapelle in Dresden, Inv. Sachsen 21, S. 166) auch erhaltenen Altarkissen, die für Abendmahl und Trauung bestimmt waren. (In größerer Zahl haben sie sich in Schweden erhalten, wo sie dauernd auf den Altarstufen liegen und zum Abendmahl mit der Altarringsdyna [schwed. altarring = Altarschranke, dyna = Kissen] bedeckt werden.) – Von der A. in Stoff und Farbe meist unabhängig sind die folgenden am Altar verwendeten Tücher: 1. Das Korporale, ein Deckchen, auf dem Abendmahlskelch und Oblatendose während des Gottesdienstes stehen können. 2. Das Kelchvelum, mit dem man mancherorts das Abendmahlsgerät vor Beginn der Feier bedeckt. 3. Das Kelchtuch zum Reinhalten des Kelches, ein unverziertes weißes Leinentuch. 4. Die Vorhaltetücher, die in manchen Gegenden den Abendmahlsempfängern vorgehalten werden (vgl. Abendmahlsengel). 5. Die Taufdecke, auf der das Taufgerät niedergestellt werden kann, wenn die Taufe am Altar vollzogen wird.

Das über die protestantische A. Gesagte gilt ausschließlich für die lutherische Kirche. Die reformierten und reformiert gearteten Kirchen kennen nur die Altardecke, deren Farbe wechseln kann, und das leinene Altartuch, das vor der Abendmahlsfeier auf den Abendmahlstisch gelegt wird.

Verweise