Fußwaschung, liturgisch
englisch: maundy; französisch: lavement des pieds; italienisch: lavamento die piedi; lavanda die piedi.
Wolfgang Augustyn (I.A.) und Johann Michael Fritz (I.B–III) (2016)
RDK X, 1332–1338
I. Allgemeines
A. Quellen
Im Johannes-Evangelium (Io 13,1–15) wird erzählt, daß Jesus am Abend seiner Verhaftung vor dem Letzten Abendmahl seinen Jüngern die Füße wusch und ihnen das „neue Gebot“ (lat. „mandatum“) der gegenseitigen Liebe gab (Gerhard Richter, Die F. im Johannes-Evangelium, Rgbg. 1967; zu Darstellungen: Fußwaschung). Dieser Brauch entsprach den Verpflichtungen der Gastfreundschaft in den Ländern des Orients (Bernhard Kötting, Art. „Fußwaschung“, in: RAC VIII, 1972, Sp. 743–777, hier 743–761). An die F. durch Jesus erinnerte man durch die Lesung der Johannes-Perikope in der Messe am Gründonnerstag und durch den Vorgang der F., zunächst, außerhalb Roms, in der Taufliturgie (ebd., Sp. 773; Dionys Stiefenhofer, Die liturgische F. am Gründonnerstag in der abendländischen Kirche, in: Festgabe Alois Knöpfler ..., hg. von Heinrich Gietl und Georg Pfeilschifter, Frbg. i. B. 1917, S. 325–339). Die F. nach dem Vorbild der ntl. F. war schon im orientalischen Mönchtum der Spätantike gebräuchlich und wurde in der Regel des hl. Benedikt im Kloster zu bestimmten Zeiten für Mönche („mandatum fratrum“) und für Gäste („mandatum pauperum“) vorgeschrieben (Abb. 1; Regula Benedicti 35 und 53 ed. Rudolf Hanslik, Wien 1960 (CSEL 75), S. 102 und 136f.; Michaela Puzicha und Johannes Gartner, Quellen und Texte zur Benediktusregel, St. Ottilien 2007, S. 326–328). Dieser Brauch wurde auch in die bischöflichen Liturgien an Kathedralen übernommen, so 674 in Toledo (ebd.). Seit dem 12. Jh. ist die F. in der päpstlichen Liturgie am Gründonnerstag üblich, bis 1955 auch in Kathedralen und Abteikirchen, seitdem fakultativ auch in Pfarrkirchen (Theodor Maas-Ewerd, Art. „F.“, in: LThK3 IV [1995], Sp. 253f.). Auch Herrscher oder städtische Amtsinhaber übten seit dem Mittelalter am Gründonnerstag diesen Brauch aus (Klaus Beitl, Die österliche F. am Kaiserhof zu Wien als öffentlicher Brauch zwischen Hofzeremonie und Armenfürsorge, in: Ders. [Hg.], Volkskunde. Fakten und Analysen. Festgabe für Leopold Schmidt ..., Wien 1972 [Sonderschrn. des Ver. für Volkskde. in Wien, 2], S. 272–286; Josef Bogner, Die österliche F. und ihr Brauch in der Münchner Residenz, in: Bayer. Jb. für Volkskde. 1970/71, S. 172–181).
B. Vollzug
Für den Vollzug der F. (teilweise statt dessen der Hände) am Gründonnerstag, lat. „mandatum“, benötigt man ein verhältnismäßig großes Gießgefäß und ein gleichfalls nicht zu kleines Becken zum Auffangen des Wassers. Da sich nur wenige Geräte erhalten haben, die nachweislich diesem Zweck dienten oder eigens dafür angefertigt wurden, geben seit dem Spät-MA wohl Kannen und Becken, die auf Szenen der F. dargestellt sind, über Aussehen und Form der damals gebrauchten Geräte Auskunft. Kanne und Becken müssen nicht eine Einheit bilden, sondern können jeweils für sich angefertigt sein.
Von dem notwendigen Gerät ist weder in den „Libri ordinarii“ – für Trier ist A. 14. Jh. nur die Schale „cum pelvi“ erwähnt ([1] S. 488; „pelvis“ ist das Wort im ntl. Text) – , zeitgenössischen Inventaren, den liturgiewissenschaftlichen Untersuchungen über die F. noch in der neuzeitlichen Literatur über liturgische Geräte die Rede.
Die Fuß- bzw. Handwaschung wurde vielfach von zwei hohen Würdenträgern eines Kapitels oder eines Klosters, auch des Kaisers und der Kaiserin, gleichzeitig vollzogen, daher benötigte man dafür zwei Kannen und Becken.
Wahrscheinlich wurde in der Regel bereits vorhandenes Gerät verwendet, vielleicht auch manche aus Kanne und Becken bestehende Lavabo-Garnitur der Barockzeit, wie sie sich in vielen Domschätzen findet. Jedenfalls wurde kein spezieller Typus entwickelt, sondern es wurden im Fall einer Neuanfertigung Formen, die in der jeweiligen Zeit für Kanne und Becken üblich waren, aufgenommen.
II. Erhaltene Geräte
A. Aquamanile, Niedersachsen, um 1220 bis 1250 oder M. 14. Jh., Bronze gegossen, Simson auf dem Rücken des Löwen, Boston, Mus. of Fine Arts. Es wurde 1470 der Kirche von Oberachern bei Baden-Baden vermacht mit der Bestimmung, es bei der F. am Gründonnerstag zu gebrauchen (Ausst.kat. „Bild und Bestie …“, Hildesheim 2008, Regensburg 2008, Nr. 49). Hier wurde ein vorhandener Gegenstand verwendet, der auch für andere Zwecke, etwa die Handwaschung, diente.
B. Becken, Messing, Würzburg (?) um 1500, Dm. mit Rand 63 cm. Im Inv. des Würzburger Domschatzes von 1484, sind „vier messene Becken …, die man nützt zu dem Mandat“ verzeichnet (Norbert Kandler, Erik Soder von Güldenstubbe und Wolfgang Schneider, Kostbarkeiten aus dem Dom zu Würzburg, Würzburg 1990, S. 106).
C. Zwei silberne Kannen, 46 cm hoch, von Hermanus Lycker (Leeker), Köln, M. 17. Jh., Osnabrück, Domschatz (Abb. 2b; Carl-Wilhelm Clasen, Rhein. Silbermarken, Rheinbach-Merzbach 1986, S. 32, Nr. 113e). Aufgrund des Wappenschildes und der Initialen Stiftung des Domdechanten Wilhelm von Winkelhausen (1650 Domdechant). Im Inv. von 1771, Nr. 8 heißt es: „Zwey grosse silberne Kannen mit zwey Lavoirs, … pro usu in Coena Domini“. ([2] S. 134, 182). Die Kannen und die beiden Becken, von denen eines noch erhalten ist, wurden offensichtlich speziell für die F. angefertigt. Das Becken (Abb. 2a; [2] S. 132, Abb. 202 mit falscher Lesung der Marken und unzutreffender Datierung), eine Stiftung des 1638 gestorbenen Dompropstes Sixtus von Liaukema, wurde nach dessen Tod von dem Osnabrücker Goldschmied Hans Gerdt Frese (tätig nach 1644) geschaffen. Bereits im Inv. des Osnabrücker Domes von 1615 sind „zwei silberne handtbecken“ erwähnt (1633 zur Zahlung der Kriegskontribution eingeschmolzen), außerdem „zwei schürtzen, so in cena domini von priestern gepraucht werden“ ([2] S. 174, 176). Ihre Zweizahl findet eine Erklärung im Kölner Zeremoniale, wonach der Weihbischof und der Domdechant die Waschung vornehmen, und zwar der Hände, wie auch in Trier (Gottfried Arnberg, Caeremoniale Coloniense, Siegburg 1982, S. 132; [1] S. 131: Das Mandatum, oft durch Waschung der Hände ersetzt, wurde in Trier bereits im 10. Jh. von zwei Prälaten vorgenommen).
D. Eine 31 x 25,55 cm messende ovale silberne Schale, in deren Fond die Szene der ntl. F. repräsentativ graviert ist, war sicherlich ursprünglich als Auffangbecken für die F. am Gründonnerstag gedacht. Die 1670 dat. Schale stammt von dem Amsterdamer Goldschmied Johannes Bo(o)gaert (1626–1673), der mehrfach katholisches Kirchengerät schuf (Ausst.kat. „Meesterwerken in zilver. Amsterdams Zilver 1520–1820“, Lochem 1984, Nr. 66).
E. Ein großes ovales Becken, wie es als Weinkühler gebraucht wurde, aus Zinn, Maße 73 x 53 cm, H 41 cm, in Kloster Břevnov, könnte für die F. gebraucht worden sein, da in der Szene der F. auf dem Chorgestühl in Heiligenkreuz von Giovanni Giuliani (1663–1744) ein derartiges Becken dargestellt ist (Ausst.kat. „Tausend Jahre Benediktiner-Kloster in Břevnov“, Prag 1993, S. 239f., Nr. IX/66 mit Abb.). Hier wurde vermutlich ein vorhandenes weltliches Gefäß adaptiert oder für die spezielle Funktion auf eine vorhandene Form zurückgegriffen.
III. Darstellungen
Darstellungen der Geräte in Szenen der F. können erst seit dem 15. Jahrhundert als genaue Wiedergaben angesehen werden.
A. Am Altar der unteren äußeren Sakristei des Domes von Freising wurde die F. vorgenommen. Dieser war zugleich Zelebrationsort für alte und kranke Geistliche. Das gemalte, von Domkustos Tristram von Nußberg 1495 gestiftete Retabel zeigt die deutlich herausgehobene Szene der F. Als Wasserbehälter dient eine offenbar aus vergoldetem Silber gearbeitete Kanne mit Buckeln und spiraliger Drehung, deren Deckel von einem Hahn (?) bekrönt wird. Das schlichte Becken scheint nicht zu dieser Kanne zu gehören (Freising – 1250 Jahre Geistliche Stadt, Bd. 1, Freising 1989, S. 399f. und Bd. 2, ebd. 1994, S. 154–158).
B. Flügelaltar aus der Werkstatt von Lukas Cranach 1518, von einem Altar der Kalandbruderschaft in der Marienkirche, seit 1534 in der Katharinenkirche. Die F. ist ungewöhnlicherweise das Thema der Mitteltafel; man erkennt ein Becken und links offenbar Johannes Ev. mit einer mächtigen, ganz glatten Zinnkanne (Hans-Joachim Krause, Die Katharinenkirche zu Zwickau, Bln. 1989 [Das christliche Denkmal, 138], S. 24, Abb. S. 27). Ob die Darstellung mit Gebräuchen des Kalands zu tun hat, ließ sich nicht feststellen.
IV. Platten für die Almosenspende
Vielfach war die F. mit einer Agape-Feier und einer Geldspende verbunden (Emil Joseph Lengeling, Agapefeier beim „Mandatum des Gründonnerstags in einer spätma. Agende aus dem Bistum Münster, in: Studia Westfalica. Beitr. zur Kirchengesch. und religiösen Volkskde. Westfalens, Fs. Alois Schröer, hg. von Max Bierbaum, Münster 1973, S. 238). Dafür wurden am Kaiserhof in Wien zwei ursprünglich profane, um 1670/1675 in Augsburg entstandene silberne Platten, eine für den Kaiser, die andere für die Kaiserin verwendet (Rotraud Bauer u. a., Kh. Mus. Wien, Weltliche und geistliche Schatzkammer, Bildführer, Salzburg und Wien 1987 [Führer durch das Kh. Mus., 35], S. 313–314, Nr. 149, 150).
Zu den Abbildungen
1. Chronicon Vulturnense Rom, Bibl. Vat., Cod. Barb. lat. 2724, fol. 33v. Nach: Franco Valente, S. Vincenzo als Volturno …, Bd. 1, Rom 1995, S. 24.
2a. Hans Gerdt Frese (tätig nach 1644), Becken, Silber, getrieben, graviert, Dm. 48 cm. Osnabrück, Domschatzkammer und Diözesanmuseum. Foto: Strenger, Osnabrück.
2b. Hermanus Lycker, Kanne, Silber, getrieben, gegossen, M. 17. Jh., H. 46 cm, Dm. (Öffnung) 9,4 cm, (Fuß) 13,8 cm. Osnabrück, Domschatzkammer und Diözesanmuseum. Foto: Strenger, Osnabrück.
Literatur
1. Adalbert Kurzeja (Bearb.), Der älteste Liber ordinarius der Trierer Domkirche, London, Brit. Mus., Harley 2958, A. 14. Jh. Ein Beitrag zur Liturgiegesch. der dt. Ortskirchen, Münster i. W. 1970. – 2. Walter Borchers, Der Osnabrücker Domschatz, Osnabrück 1974.
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