Franziskaner, Franziskanerinnen
englisch: Franciscans, Franciscan Sisters; französisch: Franciscains, Franciscaines; italienisch: Francescani, Suore francescane.
Wolfgang Augustyn I, III.A, VI und VII.B.4; Ingeborg Bähr IX; Dieter Berg II.A.1; Reimund Haas II.A.2; Gerard P. Freeman II.B und III.B; Marie-Luise Heckmann IV; Roland Pieper V.A; Esther P. Wipfler V.B, VII.A–B.3 und VIII (2006 und 2009)
RDK X, 453–556
F. = Franziskaner; Fn. = Franziskanerinnen.
I. Name
Als „Franziskaner“ oder „Franziskanerinnen“ werden die verschiedenen Orden und religiösen Gemeinschaften bezeichnet, die eine der Regeln der vom hl. Franz von Assisi gegründeten Orden befolgen oder sich an diesen orientieren. Im engeren Sinn sind F. die Angehörigen einer der offiziell „Ordo fratrum minorm“ genannten Gemeinschaften („Fratres Minores“ erstmals 1216 bezeugt: Lettres de Jacques de Vitry …, ed. Robert B. C. Huygens, Leiden 1960, S. 75), die nach zahlreichen Spaltungen und Zusammenschlüssen seit 1517 rechtlich als zwei unabhängige Orden bestehen: F.-Observanten (OFM) und F.- Konventualen (OFM Conv.). Der aus den Observanten hervorgegangene Zweig der Kapuziner löste sich 1528 aus der Aufsicht der Konventualen und wurde 1619 als selbständiger Orden anerkannt.
Im dt. Sprachgebiet ist für die Observanten die Bezeichnung „F.“ gebräuchlich, die F.-Konventualen werden meistens „Minoriten“ genannt. Anfangs nannten sich die Mitglieder der Gemeinschaft „viri poenitentiales de civitate Assisi oriundi“ (Legenda trium sociorum 37: [58] S. 1410). Neben „Minderbrüder“, der dt. Übersetzung für „fratres minores“, sind zahlreiche volkssprachliche Bezeichnungen bekannt, die durch Eigenheiten der Tracht (s. Sp. 475f.) begründet sind: „Barfüßer“ im dt. Sprachgebiet oder „Graue Brüder“ in Norddeutschland und Skandinavien, „Grey friars“ in England (dort jedoch auch für Zisterzienser gebräuchlich), wegen der Gürtung der Kutte „Cordeliers“ für die Minderbrüder in Frankreich (1249 für F. erstmals bezeugt, die weibl. Form für Fn. 1314: Trésor de la langue franç., hg. von Paul Imbs, Bd. 6, Paris 1978, S. 178) und „Zoccolanti“ für die Observanten in Italien, da die ersten von ihnen im sp. 14. Jh. wohl aus Mangel an Leder für Sohlen oder wegen des unwegsamen Geländes, in dem ihre ersten Niederlassungen lagen, Holzpantoffeln (ital. „zoccolo“) trugen ([50] S. 70; s. Sp. 484).
Zu den franziskanischen Gemeinschaften gehören die Klarissen als sog. Zweiter Orden, die zunächst nach ihrem ersten Kloster S. Damiano bei Assisi „ordo S. Damiani“ genannt wurden und seit der von Papst Urban IV. 1263 erlassenen Regel (s. Sp. 471) den Namen ihrer Gründerin, der hl. Klara, tragen. Daneben gibt es als selbständige Frauenorden die Konzeptionistinnen und Annunziaten, die oft fälschlich den Fn. zugerechnet werden (s. Sp. 471).
Als sog. Dritter Orden der F. gelten (wie auch bei Augustinereremiten und anderen Orden: Dominikaner: RDK IV, Sp. 149; *Karmeliten; Prämonstratenser; *Serviten) Gemeinschaften von Gläubigen, die freiwillig Werke der Buße und Entsagung auf sich nehmen und sich zu den Idealen der F. bekennen („ordo poenitentium“). Man unterscheidet Vereinigungen von Laien, die sich der franziskanischen Spiritualität und den Zielen des Ordens verpflichtet fühlen, und regulierte geistliche Gemeinschaften, die als Ordensleute leben und zu den F. und Fn. gerechnet werden (s. Terziaren, Terziarinnen, S. Sp. 459, 467 und 473f.).
II. Geschichte
A. Männerorden
1. Mittelalter
a. Entstehung und Verfassung
Prägend für die F. war das als beispielhaft verstandene Leben des Gründers Franz von Assisi (Giovanni Bernardone, 1182–1226; 1228 kanonisiert), der 1209 den drei Jahre zuvor gefaßten Beschluß verwirklichte, gemäß den Forderungen des Evangeliums Christus nachzufolgen und ein Leben in Demut, Gehorsam und strenger Armut zu führen. 1210 wandte er sich mit elf Gefolgsleuten an Papst Innozenz III., der diese Lebensform, beschrieben in der (nicht erhaltenen) „Protoregula“, zunächst mündlich approbierte (vgl. Abb.1a und c).
Zur Entstehung und frühen Geschichte der F. vgl. u. a. Kajetan Eßer, Anfänge und ursprüngliche Zielsetzungen des Ordens der Minderbrüder, Leiden 1966 (Studia et documenta Franciscana, 4); John R. H. Moorman, A Hist. of the Franciscan Order from Its Origins to the Year 1517, Oxf. 1968; [55]; [69] Sp. 800f.; [50] S. 30–39 und 22–28 (Bibliographie); Isnard W. Frank, Franz von Assisi, Mainz 1992; Frate Francesco d’Assisi, Atti del XXI Convegno internaz., Spoleto 1994; Raoul Manselli, Francesco e i suoi compagni, Rom 1995; Clifford H. Lawrence, The Friars, Ld. usw. 1995.
Bald hatten die „viri poenitentiales“ Zulauf aus allen sozialen Schichten. Die Brüder lebten als arme Wanderprediger von Handarbeit, notfalls vom Bettel, und pflegten Aussätzige; ihre Lebensform prägten eremitane Elemente ebenso wie seelsorgliche Tätigkeiten in den Städten ([69] Sp. 803f.). Da die Zahl der Gebildeten, welche zu dem ortsunabhängigen Personenverband stießen, rasch anwuchs, führte dies bald zu einer Klerikalisierung und seit 1216 durch die Beschlüsse der jährlichen Zusammenkünfte des Ordens zur Verrechtlichung der franziskanischen Lebensform, die auf Drängen des Papstes 1221 in der „Regula non bullata“ ([58] S. 183–212) und in der „Regula bullata“ von 1223 (ebd., S. 169–181) konkretisiert wurde (Elmar Wagner, Historia constitutionum generalium Ordinis fratrum minorum, Rom 1954 [Pontificium Athenaeum Antonianum, Facultas iuris canonici, Theses ad lauream, 38]; [69] Sp. 801–803).
Franziskus zog sich nach vielen Missionsreisen (1212 nach Syrien, 1213–1214 durch S-Frankreich und Spanien, 1219–1220 nach Marokko, Syrien und Palästina) 1221 von der Leitung des Ordens zurück, die in der Folgezeit mit Hilfe einer Ämterverfassung für den Gesamtorden (mit Generalkapitel − vgl. Abb.1e − und Generalminister) und der Untergliederung in Provinzen (mit Provinzkapitel, Kustodien und den einzelnen Konventen) wahrgenommen wurde, wobei der Orden direkt dem Papst unterstellt war.
Die unmittelbare Abhängigkeit gewährleistete ein vom Papst eingesetzter Kardinalprotektor, dessen Ernennung erstmalig Franziskus 1220 von Papst Honorius III. erbat (ebd., Sp. 802).
Unmittelbar nach dem Tod des Gründers 1226 begannen innerhalb des Ordens die Auseinandersetzungen über die zeitgemäße Verwirklichung der Regel, die im Lauf der Geschichte der F. immer wieder zu neuen Spaltungen und Reformbewegungen führten [63].
b. Ausbreitung bis ins 15. Jh.
Von Umbrien kamen F. seit 1216 zuerst nach Nord- und Süditalien, danach in alle wichtigen Länder Europas, wo die F. feste Niederlassungen in Städten gründeten (zur Verbreitung des Ordens vgl. [37]; Lex. MA IV, Sp. 807–820). Nach einem 1217 fehlgeschlagenen Missionsunternehmen kamen F. 1221 auch nach Deutschland, wo sie bald durch hohe Geistliche, Landesherren und Bürger gefördert wurden, die ihnen bei der Ansiedlung in Städten halfen. Da die Zahl der Niederlassungen in der Provinz „Teutonia“ schnell angestiegen war, erfolgte 1230 eine Teilung in die „Provincia Rheni“ (im Westen und Südwesten) und „Provincia Saxoniae“ (im Norden und Osten). Die rheinische Provinz wurde 1239 oder 1246 neuerlich geteilt („Argentina“ und „Colonia“), während die bisherige Provinz „Saxonia“ in drei neue Provinzen aufgeteilt wurde („Saxonia“, „Dacia“ und „Bohemia“).
Während diese Einteilung bis zur Reformation erhalten blieb, wurden innerhalb der Provinzen mehrmals Niederlassungen in größerer Zahl neugegründet, gehäuft im 13. Jh., so daß um 1300 die „Argentina“ wohl 54, die „Colonia“ wohl 45 und die „Saxonia“ ca. 80 Niederlassungen umfaßten; in der Folgezeit ging die Zahl der Konvente jedoch kontinuierlich zurück (vgl. [38]; [39]; [80]; John B. Freed, The Friars and German Soc. in the 13th c., Cambr., Mass. 1977; [37]; [11]; Dieter Berg (Hg.), Kge., Landesherren und Bettelorden, Werl 1998 (Saxonia Franciscana, 10).
Die Krise nach dem Tod des Franziskus, die aus dem Mangel an normativen rechtlichen Regelungen für die Lebensform der F. resultierte, wurde nur partiell überwunden durch die Konstitutionen der Kapitel und durch Regelerklärungen seitens der Päpste. Diese betrieben die Angleichung der F. an die alten Orden und nach dem Sturz des stauferfreundlichen Elias von Cortona (Generalminister 1232–1239) den Wandel der Brüdergemeinschaft zu einem klerikalisierten Seelsorgeorden, indem sie den Einfluß der Laien in der Ordensführung zurückdrängten (Rosalind B. Brooke, Early Franciscan Government. Elias to Bonaventure, Cambr. 1959 [Cambridge stud. in ma. life and thought, N.S. 7]; Laurenzio C. Landini, The causes of clericalization of the Order of Friars Minor [1209–1260] in the light of early Franciscan sources, Chicago 1968; Dieter Berg, Papst Innozenz IV. und die Bettelorden, in: [40] S. 461–481, bes. S. 465, Anm. 20); Niklaus Kuster OFMCap., Franziskus und sein Predigerorden, Wiss. und Weisheit 60, 1997, S. 23–64.
Seit dem 2. Dr. 13. Jh. wurden immer häufiger auch F. zu Bischöfen ernannt (Williell R. Thomson, Friars in the Cathedral. The First Franciscan Bishops 1226–1261, Toronto 1975 [Pontificial Inst. of Medieval Stud., Stud. and Texts, 33]) und von Herrschern an ihren Hof berufen (vgl. die Kritik des Matthew Paris in den vierziger Jahren des 13. Jh., der den engl. F. ihre große Nähe zu den Herrschern und Reichen vorwarf: Matthaei Parisiensis … Chronica majora, hg. Henry Richards Luard, Bd. 4, London 1880 [Rerum britannicarum medii aevi scriptores, 57], S. 280).
Die F. verzichteten fortan auf Handarbeit und Aussätzigenpflege und konzentrierten sich auf pastorale Tätigkeit in den Städten, die unabhängig vom bisherigen Pfarrsystem betrieben wurde und dank päpstlicher Privilegierung möglich geworden war: 1280 wurden die Ordenskirchen rechtlich den Kirchen von Kollegiatskapiteln gleichgestellt. Gleichzeitig erhielten die F. das Begräbnisrecht, 1281 das Recht, Beichte zu hören und Absolution zu erteilen ([20] Bd. 3, S. 480f.; vgl. Zelina Zaffarana, La predicazione francescana, in: [42] S. 203–250; Roberto Rusconi, I Francescani e la confessione nel sec. XIII, in: ebd., S. 251–309). Auch bei den zahlreichen Konflikten mit dem Weltklerus um Pfarrechte gerieten die F. in immer größere Abhängigkeit vom Papsttum (Luigi Pellegrini, Mendicanti e parocchi …, in: [42] S. 129–167; Mario Sensi, Conflitti per la cura animarum tra mendicanti e parocci: l’esempio marchigiano, in: [40] S. 421–439). Abhängig wurde der Orden auch von der Wirtschaftskraft des Bürgertums, das zunehmend Einfluß auf die Niederlassungen nahm, nachdem es in den Städten anstelle der ärmlichen Niederlassungen der frühen F. große Konvente gab. Besonders die Verwirklichung der angestrebten Besitzlosigkeit des Ordens blieb problematisch und machte päpstliche Normierungen erforderlich. Die Päpste milderten das Armutspostulat mit Hilfe komplexer rechtlicher Verfügungen, indem sie bei Schenkungen an den Orden das Besitzrecht („dominium“) dem Geber beließen und den F. den Gebrauch („usus“) konzedierten (Dekretale „Exiit qui seminat“, 1279: [20] Bd. 3, S. 404–417).
Im Umfeld der F. gab es Gemeinschaften von Laien, die sich als sog. Dritter Orden Spiritualität und Lebensform der F. verpflichtet fühlten und für die seit 1221, 1228 u.ö. schriftlich formulierte Lebensnormen nachweisbar sind.
Es handelte sich dabei wohl ebenso um bereits bestehende Gemeinschaften, da in der ältesten Regel für die sog. Pönitenten („Memoriale propositi“, 1221) die F. noch nicht genannt sind, als auch um Gemeinschaften, die sich erst formierten ([56] S. 91–112).
In der von Papst Nikolaus IV. approbierten Regel „Supra montem“ (1289) wurde Franziskus als Gründer („institutor“) des Ordens der Pönitenten genannt und bestimmt, daß die Schwestern und Brüder von den Minderbrüdern visitiert werden müssen: Atanasio G. Matanic, I penitenti francescani dal 1221 [memoriale] al 1289 [Regola bollata] principalmente attraverso i loro statuti e regole, in: Oktavian Schmucki [Hg.], L’Ordine della Penitenza di S. Francesco d’Assisi nel sec. XIII. Atti del Convegno … Assisi … 1972, Rom 1973, S. 41–63; Pierre Péano OFM, Les „pauvres frères de la pénitence“ ou du „Tiers-ordre du bienheureux François“, in: ebd., S. 211–217; Servus Gieben, Confraternite e penitenti dell’area francescana, in: [42] S. 169–201; [67] S. 84–90; s. auch Sp. 473f. Auch Gemeinschaften von Begarden und Beginen (Begine, Beginenhof: RDK II, Sp. 181–183) schlossen sich den F. an, in S-Frankreich oft den Spiritualen (s. unten). Auch im deutschsprachigen Gebiet orientierten sich seit 2. H. 13. Jh. viele Beginengruppen am Vorbild der F., so in Schwaben (Bodenseeraum), im Oberrheingebiet und am Mittelrhein (Basel, Straßburg, Mainz): Andreas Wilts, Beginen im Bodenseeraum, Sigmaringen 1997 (Bodensee-Bibl., 37), bes. S. 185, 258–263.
c. Armutsstreit
Beim Tod des Franziskus kam es zu Auseinandersetzungen innerhalb des Ordens über die Verwirklichung der franziskanischen Lebensform. Besonders die ersten Gefährten des Franziskus beharrten auf genauer Beachtung von Ordensregel und Testament des Franziskus, suchten die ursprünglichen Lebensformen der F. zu wahren und lehnten eine besondere Pflege der Wissenschaft innerhalb des Ordens ebenso wie Kompromisse bei der Verwirklichung des Armutspostulats ab. Der Streit um die zeitgemäße Lebensform trennte Gruppierungen, die dem (Ps.-)Joachitismus nahestanden und den Anspruch auf eine besondere geschichtstheologische Bedeutung der F. vertraten („Spiritualen“: [63] S. 78–95), von der reformfreudigen Mehrheit („Kommunität“: ebd., S. 51 bis 78). Seit ca. 1250 bekämpfte die Kommunität in der Mark Ancona, in der Toskana und in S-Frankreich die sog. „zelanti“ unter deren berühmten geistlichen Führern Pietro Giovanni Olivi und Ubertino da Casale („Ubertiner“). Radikalisierte Anhänger dieser Bewegung gerieten mit Papst Johannes XXII. in Konflikt und wurden 1317/1318 unterdrückt (ebd., S. 109–138).
Eine Gruppierung innerhalb der Spiritualen erhielt von Papst Coelestin V. 1294 die Erlaubnis, in Einsiedeleien nach der Franziskusregel zu leben, und wurde deshalb auch Coelestiner genannt. Nach der Aufhebung durch Bonifaz VIII. 1302 schlossen sich einige den anfangs ebenfalls als Einsiedler nach der Regel des Franziskus lebenden Clarenern ([63] S. 249–252, 299–301 und 304–309) an, die in zwei Zweigen fortbestanden und 1589 mit den Observanten vereinigt wurden; andere sammelten sich seit 1308 in Narbonne und schlossen sich mit anderen radikalen Gruppen zu den umherziehenden sog. Fratizellen zusammen, die als Häretiker verfolgt wurden (S. Gieben in: [8] S. 332 und 340).
Der ordensinterne Streit hatte in der Folgezeit Auswirkungen auf die Auseinandersetzungen um die Armutsproblematik und die Stellung des Papsttums in der gesamten Kirche (Malcolm D. Lambert, Franciscan Poverty, N.Y. 21998; [51] S. 453–459; David E. Flood [Hg.], Poverty in the MA, Werl 1975 [Franziskanische Forschgn., 27]; Franciscains d’Oc, Toulouse 1975 [Cah. de Fanjeaux, 10]); Chi erano gli spirituali, Assisi 1976; Lydia von Auw, Angelo Clareno et les Spirituels italiens, Rom 1979 [Uomini e dottrine, 25]).
d. Studienwesen
Nach dem Vorbild der Dominikaner war noch zu Lebzeiten des Franziskus ein Studienwesen mit Lehranstalten in den Provinzen sowie mit zentralen sog. „Studia generalia“ eingerichtet worden, das die Ausbildung der Brüder gewährleistete und scholastischen Theologen wie Bonaventura (Generalminister 1257–1273), Duns Scotus u. a. am ordenseigenen Studium in Paris und Oxford die Konzeption einer spezifischen Theologie ermöglichte (vgl. Hilarin Felder, Gesch. der wiss. Stud. im F.-Orden bis um die M. des 13. Jh., Frbg. i.Br. usw. 1904; Dieter Berg, Armut und Wiss. Beiträge zur Gesch. des Studienwesens der Bettelorden im 13. Jh., Ddf. 1977 (Gesch. und Gesellschaft, Bd. 15); [82]; Bert Roest, A hist. of Franciscan education [c. 1210–1517], Leiden usw. 2000 [Education and Soc., 11]); ders., Franciscan Lit. of Religious Instruction …, Leiden usw. 2004 (Stud. in the hist. of chr. traditions, 117).
Dies schlug sich auch in einer regen literarischen Tätigkeit der F. nieder: John W. Fleming, An introduction to the Franciscan lit. in the middle ages, Chicago 1977; vgl. ferner u.a.: [76]; Kurt Ruh, Franziskanisches Schrifttum im dt. MA, Bd. 1–2, Mchn. 1965–1985.
Bedeutsam für das Selbstverständnis der Gemeinschaft war die ordenseigene Historiographie, besonders die Franziskusviten mit einer Vielzahl „offiziöser“ Legenden und „privaten“ Viten von Vertrauten des Gründers, in denen auch konkurrierende Interpretationen der franziskanischen Lebensform formuliert wurden (u.a. [55]; Giulia Barone, Da Frate Elia agli Spirituali, Mail. 1999 [Fonti e ricerche, 12]; Dieter Berg, Armut und Gesch., Kevelaer 2001 [Saxonia Franciscana, 11]; Abb.1a, b, c, d, e).
Die theologische Bildung der Brüder empfahl diese bald für Sonderaufgaben im Auftrag der Päpste, besonders auch für den Einsatz zur Ketzerbekämpfung und Kreuzzugspredigt, wobei diese Aktivitäten innerhalb des Ordens umstritten blieben (vgl. u.a. Mariano d’Alatri, L’inquisizione francescana nell’Italia centrale nel Duecento, Rom 1976; Lorenzo Paolini, Gli ordini mendicanti e l’inquisizione …, Mél. de l’École Franç. de Rome – Moyen âge, temps modernes 89, 1977, S. 555–773, bes. S. 695–709; M. d’Alatri, Eretici e inquisitori in Italia, Bd. 1, Rom 1986 [Bibl. Seraphico-Capuccina, 31]).
e. Reformbestrebungen im Spät-MA
Nach dem Scheitern der Spiritualen dominierte zwar mit päpstlicher Unterstützung die Richtung der „Kommunität“ im Orden, die weitere Erleichterungen bei der Verwirklichung des Armutspostulats, Verpfründung und Eingriffe durch die weltliche Gewalt hinnahm („Konventualismus“), doch blieben reformerische Impulse erhalten und führten seit ca. 1330 (Reform des Johannes de Vallibus in Umbrien: [63] S. 364–389 und 414–419) zur sog. Observanzbewegung mit strenger Regelbeachtung (Rückkehr zu ursprünglichen Lebensformen, Abwendung von der Wissenschaftspflege usw.). Die Verheerungen der Pest sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Krisen in den Reichen Europas verstärkten seit ca. 1350 die Reformbestrebungen innerhalb des Ordens, propagiert durch Theologen wie Bernhardin von Siena (gest. 1444; s. Sp. 548), Johannes von Capestrano (gest. 1456; s. Sp. 549), Jakob von der Mark (s. unten), die sich um eine bessere Seelsorge in den Städten und um die Volkspredigt bemühten (zum Bruderschaftswesen s. auch Gürtelbruderschaften; Skapulier).
Die um 1350 einsetzende Reform des Gentilis von Spoleto wurde 1368 vom Laienbruder Paulus (Paoluccius) von Trinci weitergeführt. Ähnliche Ziele verfolgte in Spanien seit 1397 Petrus von Villa Creces ([63] S. 438, 440, 500–516, 563–573 u. ö.), dessen Anhänger man als „Recollectio Villacreciana“ bezeichnet. Nachdem 1406 Colet(t)a (Nicole) Boillet oder Boellet (gest. 1447), zunächst Begine, dann Reklusin, Klarissin geworden war und begonnen hatte, die Fn. zu reformieren (s. Sp. 471), schlossen sich seit 1412 auch Klöster der F. in Frankreich und den Niederlanden dieser Reform an und nannten sich Coletaner (ebd., S. 443–451, 459–468 u.ö.).
Am Beginn des 15. Jh. zerfielen die F. im wesentlichen in vier große Gruppierungen: die (nicht reformierten) Konventualen, die regulierten Observanten, die Coletaner, die zwar das Reformanliegen mit den Observanten teilten, sich aber nicht deren Vikaren unterordneten, und die sog. „Recollectio Villacreciana“ (ebd. S. 575).
Auf dem Konzil von Konstanz 1414–1418 erhielten die Observanten Frankreichs eigene Provinzvikare und einen Generalvikar ([51] S. 459). Während die Observanz nachhaltig durch die weltlichen Gewalten unterstützt wurde und auch Papst Martin V. eine Erneuerung des Konventualismus betrieb („Constitutiones Martinianae“, 1430: [63] S. 607f.), verweigerten sich viele Konventualen einer Reform. So strebten die Observanten zwangsläufig Eigenständigkeit an; 1438 wurden eigene Generalvikare oder Provinzvikare bestellt für die Klöster der ultramontanen und cismontanen (ital.) „Familie“. Im Jahr 1446 gewährte Papst Eugen IV. den Generalvikaren der Observanten und damit den von ihnen vertretenen Klöstern weitgehende Unabhängigkeit vom Generalminister. Papst Sixtus IV., vormals 1464–1467 Generalminister der F., versuchte 1472 vergebens, die Observanz den Konventualen zu unterstellen und damit die Spaltung zu beenden, scheiterte aber am Widerstand der F. und gab dem Einspruch mehrerer Fürsten nach.
Papst Leo X. nahm schließlich 1517 die endgültige Trennung von Observanten und Konventualen vor. Er ließ die Konventualen einen eigenen „Generalmagister“ wählen und schloß die verschiedenen Zweige der Observanten, auch die Coletaner, zu einem einzigen Orden zusammen („Ordo fratrum minorum regularis observantiae“): Pacifico Sella, Leone X e la definitiva divisione dell’Ordine dei Minori (OMin.): la bolla Ite vos ..., Grottaferrata 2001 (Analecta Franciscana, 14; Documenta et stud., 2).
Im Jahr 1447 verfügte Papst Nikolaus V., vormals selbst F., den Zusammenschluß der verschiedenen Gemeinschaften von Brüdern des sog. Dritten Ordens (Terziaren) in Italien (s. Sp. 459) zu einer Kongregation mit eigenem Generalkapitel und eigenem Generalminister ([50] S. 358), nahm diese Entscheidung jedoch 1449 wieder zurück. Papst Sixtus IV. erkannte 1480 die innerhalb der regulierten Gemeinschaften abgelegten Gelübde im Sinn des Kanonischen Rechts als feierliche Gelübde an (ebd.), Papst Leo X. erließ 1521 eine Regel für alle männlichen und weiblichen Gemeinschaften des Dritten Ordens, die nun auch allgemein verpflichtend alle drei Gelübde vorsah, schaffte das Amt des Generals ab und unterstellte die Terziaren dem General der Observanten ([83] S. 287–297).
2. Neuzeit.
Die Ordensgeschichte der F. in der Neuzeit ist bislang weniger gut erforscht als die des MA.
Es gibt neben allgemeinen Werken ([38]; [39]; [80]; Heribert Holzapfel, Hdb. der Gesch. des F.ordens, Frbg. i.Br. usw. 1909, Bd. 1,1–2,1/2; [50]; Bernd Schmies, Kirsten Rakemann, Spuren franziskanischer Gesch., Werl 1999 (Saxonia Franciscana, Sonderbd.) wenige Darstellungen zu einzelnen Provinzen im dt. Sprachraum: Bernardin Lins, Gesch. der bayer. F.-Prov. zum hl. Antonius, Bd. 1–3, Mchn. 1926–1939; Ludger Thier, Norbert Hartmann und Johann Baptist Freyer (Hgg.), Gesch. in Gestalten. Lebensbilder aus der Kölnischen F.-Prov., Bd. 1–2, Mönchengladbach 1979 und 1989; Lucius Teichmann, Die F.klöster in Mittel- und O-Dtld. 1223–1993 …, Lpz. 1995 (Stud. zur kath. Bistums- und Klostergesch., 37); Dieter Berg (Hg.), Management und Minoritas. Lebensbilder sächsischer Franziskanerprovinziale vom 13. bis zum 20. Jh., Kevelaer 2003 (Saxonia Franciscana, Beih. 1).
a. Reformation bis Säkularisation
Die päpstliche Entscheidung, den Minderbrüderorden in die beiden selbständigen Orden der Konventualen (oder Minoriten, auch „schwarze F.“) und der Observanten (zu denen auch die Reformaten gehörten: s. Sp. 462) aufzuteilen, bewirkte für die vier Provinzen der F. im Kerngebiet des Dt. Reiches („Colonia“, „Saxonia“, „Argentina“, „Bavaria“: Ferdinand Doelle, Die Observantenbewegung in der Sächs. F.prov. bis zum Generalkapitel von Parma 1529, Münster 1918 [Reformationsgesch. Stud. und Texte, 30–31]) und die beiden der Minoriten (Kölner und oberdt. Prov.) nur eine vorübergehende Stabilisierung, da die Reformation starke Auseinandersetzungen und hohe Verluste an Mitgliedern und Klöstern mit sich brachte (vgl. Chang Soo Park, Luther und die F., Hbg. 1996).
Nach der Vereinigung der verschiedenen Reformbegruppen innerhalb der Observanten unter Papst Leo X. (s. Sp. 462) kam es zur Gründung sog. Rekollektionshäuser in Italien und Spanien, in denen sich jene F. sammelten, die weiterhin am Anspruch strengerer Observanz festhielten. Papst Clemens VII. (gest. 1534) gestand diesen sog. Reformaten (OFMRef. oder OFM Strictioris Observantiae) partielle Selbständigkeit innerhalb der Ordensprovinzen zu, Papst Clemens VIII. gestattete ihnen 1600 eigene Generalstatuten, Papst Gregor XV. einen eigenen Generalvikar unter dem Generalminister der Observanz. Kennzeichen der Reformaten waren bis zu ihrer Vereinigung mit den anderen Zweigen der Observanz 1897 (s. Sp. 469) die Betonung des kontemplativen Lebens, strengere asketische Ausrichtung und Eigenheiten der Ordenstracht (Karl Suso Frank, Art. „Reformaten“, in: LThK3 VIII, Sp. 929; s. auch Sp. 486).
In Spanien gründete der hl. Petrus von Alcantara, 1538–1541 Provinzial der Observanten, eine strenge Reform der Observanz (sog. Discalzeaten oder Alcantariner), die 1555 vom Papst gebilligt wurde und deren strenge Lebensordnung (Barfüßigkeit, strenges Fasten, besondere Speiseenthaltungsvorschriften u.ä.) 1562 von Papst Pius IV. bestätigt wurde. Zunächst unterstanden sie den Konventualen, seit 1562 den Observanten, wobei sie zusammen mit den Rekollekten einen eigenen Generalprokurator hatten (Giovanni Odoardi, A. G. Matanic, Art. „Alcantarini ...“, in: [32] Bd. 1, Sp. 472–478).
Nach dem Vorbild ital. und span. Reformaten schlossen sich im 16. Jh. in Frankreich F. zu einem weiteren Reformzweig der Observanten zusammen, den sog. Rekollekten (OFMRec.). Nachdem seit 1533 Rekollektionshäuser eingerichtet worden waren, konnte sich die Reform seit 1592 ausbreiten. 1614 bestanden drei Provinzen, die seit 1637 einem eigenen Oberen unterstanden. Von Spanien aus wurde diese Reform auch in den span. Niederlanden eingeführt und von dort in den dt. Ordensprovinzen Colonia, Saxonia und Thuringia, wo nicht zwischen Observanten und Rekollekten unterschieden wurde. Charakteristisch war die Mehrung des Stundengebets, Betonung von Buße und Arbeit, Armut und Stillschweigen sowie die abweichende Ordenstracht (s. Sp. 486). In den beiden dt. Provinzen Saxonia und Thuringia blieb die Tradition der Rekollekten bis 1897 prägend (Karl Suso Frank, Art. „Rekollekten“, in: LThK3 VIII, Sp. 1025f.).
Nach der Einteilung der Observanten in eine „Familia cismontana“ und eine „Familia ultramontana“ 1517 (s. Sp. 462), wurden seit 1526 die dt. Provinzen in der ultramontanen Familie fast alle zur dt. (dt.-belgischen) Nation gezählt.
In der nördl. Prov. („Dacia“) wurden, nachdem Kg. Christian III. und der Reformator Johannes Bugenhagen besonders gegen die Mendikanten vorgingen, von 1528 bis 1532 alle 15 Klöster aufgehoben und 1537 die Bettelorden durch die luth. Kirchenordnung verboten. Es schlossen sich freilich nur wenige F. der Reformation an (vgl. Edmund Kurten, Franz Lambert von Avignon und Niklaus Herborn, Münster 1950 [Reformationsgesch. Stud. und Texte, 72]; Jørgen Nybo Rasmussen, Die Bedeutung der nordischen F. für die Städte des MA, in: [11] S. 3–18; ders., Die F. in den nordischen Ländern im MA, Kevelaer 2002 [Franziskanische Forschgn., 43]).
Nachdem von der Kölnischen Observantenprovinz (46 Häuser, ca. 1900 Mitglieder) 1529 die Prov. „Germania inferior“ mit 25 bzw. 29 Klöstern in den nördl. Niederlanden abgetrennt worden war, umfaßte die „Colonia“ nur noch 17 Klöster, weil schon 1528 die Klöster in Marburg und Grünberg vom hess. Landgrafen aufgehoben worden waren; weitere (u. a. in Emden, Groningen, Lemgo, Korbach) gingen bis E. 16. Jh. verloren. In den Auseinandersetzungen der Reformationszeit wirkten auf kath. Seite bekannte F. wie Nikolaus Färber und Nikolaus Wiggers, während einzelne F. aus anderen Provinzen (u.a. Friedrich Myconius, Johannes Briesmann, Johann Knipstro) Prediger der evangelischen Konfession wurden. Im 17. Jh. kam es, besonders durch die Förderung der Kölner Erzbischöfe, zu einer Welle von Neugründungen (12 im Erzbistum Köln, u. a. in Bonn, Neuss und Kempen; über 20 Neugründungen im Südwesten bis Oberhomburg in Lothringen) sowie zur Einrichtung von Gymnasien (Brühl, Neuss, Lechenich) und Errichtung eigener philos.-theol. Studienhäuser (1673/ 1697 in Düsseldorf, in Aachen ab 1616/1633, von 1773–1826 öffentliche Studienanstalt). Der pastorale Schwerpunkt lag im 17. und 18. Jh. - in allen Provinzen - in der außerordentlichen Seelsorge (Predigt, Katechese, Beichte, Bruderschaften, Wallfahrten): Reimund Haas, „Ordinis nostri Seraphici…“. Die Kempener F.chronik der Jahre 1624–1632 …, in: Hanns Peter Neuheuser (Hg.), Die Hss. des Propsteiarchivs Kempen, Köln 1999, S. 189–209.
Auch die Minoriten konnten mit 13 Neugründungen (beginnend in Bocholt 1627, zuletzt 1712 in Montjoie) den Fortbestand der kölnischen Minoriten-Prov. sichern. Ihre Mitglieder (Höchststand 1750: 627) waren bis zur Säkularisation vor allem in der Seelsorge, Schule und an kirchlichen Hochschulen (z.B. an der Akademie in Bonn) tätig (vgl. Ralf Nickel, Minoriten und F. in Westf. vom 13. bis zum 17. Jh. …, in: Franziskanische Stud. 69, 1987, S. 233–360; 70, 1988, S. 3–43; 71, 1989, S. 235–325; 72, 1990, S. 1–29; Johannes Kistenich, Bettelmönche im öffentl. Schulwesen. Ein Hdb. für die Erzdiöz. Köln 1600 bis 1850, Köln 2002 [Stadt und Ges., Stud. zum Rhein. Städteatlas, 1], Bd. 1–2).
Die Provincia Thuringia wurde nach einem Beschluß des Generalkapitels in Toledo nach 1633 aus sechs Klöstern der Saxonia gegründet. Nachdem sie auf 21 Klöster mit 600 Brüdern angewachsen war und besonders in Missionsstationen der mitteldt. Diaspora wirkte, wurde sie 1762 in zwei Provinzen geteilt: „Thuringia Inferior“ (Hauptkloster Limburg) und „Thuringia Superior“ (Hammelburg), wovon nur die Konvente Fulda und Salmünster die Säkularisation überstanden. Nachdem die einst bis Riga reichende Saxonia im 16. Jh. bis auf Halberstadt und Eger (das 1603 an die Straßburger Prov. kam) alle Konvente verloren hatte, wurde sie 1627 nach Westen zurückverlagert, d. h. rechtsrhein. Konvente der Colonia (Bielefeld, Dorsten, Hamm, Limburg a.d. Lahn, Münster) wurden der Saxonia bis zur Säkularisation bzw. bis zur Wiedererrichtung der Colonia (1929) zugeordnet. Doch gingen im 30-jährigen Krieg nochmals drei Klöster (Osnabrück, Göttingen und Minden) verloren, vier wurden an die neuerrichtete Thuringia übergeben, so daß im 17./18. Jh. im westf. Kerngebiet der neuerrrichteten Saxonia die sieben verbliebenen Konvente (mit Gymnasien in Dorsten, Geseke, Wipperfürth und Recklinghausen) dazu übergingen, neben den kleineren Residenzen, vor allem in den Diasporagebieten (Sachsen, Emsland, Ostfriesland, Bergisches Land) rund 50 „Missionsstationen“ mit ein bis zwei Patres in der Seelsorge aufzubauen.
Die schlesischen Klöster der Kustodien Breslau und Goldberg waren zwar 1523 vom Generalkapitel in Burgos der böhmischen Prov. zugesprochen worden, doch löschte die Reformation bis 1529 alle F.klöster in Schlesien aus. Die nachreformatorische Wiederbelebung der Silesia erfolgte im 17. Jh. sowohl durch polnische (1656 St. Annaberg, Gleiwitz) und böhmische Mitglieder des Reformzweiges der Reformaten (seit 1627 mit 10 Häusern) als auch von der mährischen (3 Häuser) und der böhmischen Minoritenprov. Im Spannungsfeld nationaler Gegensätze wurden 1754 die sieben böhmischen und drei mährischen Minoritenklöster zur schlesischen Minoritenprovinz zusammengeschlossen; 1755 wurden aus der böhmischen F.prov. zehn schlesische Klöster zur schlesischen F.prov. abgetrennt, die beide bis zur Säkularisation bestanden (Lucius Teichmann, Ordensprov. der F. in Schlesien, Archiv für Schlesische Kirchengesch. 1985, S. 263–274).
Nachdem in Süddeutschland 1517 noch eine Observantenprov. („Argentina“, „Alemania Superioris“) mit 28 Klöstern gebildet worden war, verringerte sich deren Zahl trotz profilierter Kontroverstheologen (Kaspar Schatzgeyr, Wolfgang Schmilkofer) infolge der reformatorischen Auseinandersetzungen bis 1580 auf sechs Häuser (München, Landshut, Kelheim, Ingolstadt, Bamberg und Fremersberg). Im Rahmen der innerkirchlichen Erneuerung konnte die Prov. bis zum Beginn des 30jährigen Krieges mit Unterstützung reformwilliger Bischöfe (Gründung von Klöstern in Salzburg 1583; Betreuung von Wallfahrten in Dettelbach am Main ab 1616, in Neukirchen bei Hl. Blut ab 1656) und durch Stifter, z.B. die Fugger in Augsburg (Gründung 1594) wieder auf 18 Klöster anwachsen. Auch die Konventualen der süddt. oder Straßburger Prov. waren mit Volkspredigern und Humanisten (Johannes Pauli, Thomas Murner) in die reformatorischen Auseinandersetzung verwickelt und profilierten sich während der „gegenreformatorischen“ Erneuerung, z. B. in Würzburg gefördert durch Fb. Julius Echter von Mespelbrunn.
Seit 1620 kam es in Süddeutschland, ausgehend von den norditalienischen Rekollektionshäusern und gefördert durch den bayerischen Hzg. Maximilian I. (1598–1651) zu Niederlassungen der Reformaten, so daß 1625 von Papst Urban VII. die „Provincia Bavaria“ als erste „Barfüßer-Reformatenprov.“ gegründet wurde.
Die „kurbayer. F.-Prov. vom hl. Antonius“ erreichte M. 18. Jh. mit 25 Konventen, zwölf Hospizen und über 1000 Brüdern ihre größte Ausdehnung ([18] S. 441f.), während die übrigen Klöster der „Argentina“ in Schwaben, Franken und im Elsaß nach Verlusten im 30-jährigen Krieg bis zur M. 18. Jh. zwar wieder anwuchsen (23 Konvente, 10 Residenzen, 643 Brüder), aber 1750 elf von den Rekollekten geprägte Klöster für die elsässische Prov. Alsatia ausgegliedert werden mußten (vgl. Egid Börner, F. § 55 Die F. in Reformation und Kath. Reform, in: Walter Brandmüller [Hg.], Hdb. der Bayer. Kirchengesch., Bd. 2, Mchn. 1993, S. 745–772).
Neben den Niederlassungen der Observanten und Konventualen gab es auch zahlreiche Klöster der Terziaren.
Nachdem 1547 die span. (mit denen Portugals und beider Indien) und 1549 die zunächst in der lombardischen Kongregation zusammengeschlossenen Terziaren zeitweilig eine gewisse Unabhängigkeit erreicht hatten, wurden sie jedoch 1568 wieder den Observanten unterstellt. Unter Papst Sixtus V. erhielten die ital. Kongregationen einen eigenen Generalvisitator, der nominell aber vom Generalminister der Observanten bestätigt werden mußte ([50] S. 359). Die span. Klöster hatten eigene Provinzvisitatoren, die an den Generalkapiteln der Observanten teilnahmen, am stärksten blieb jedoch die im fr. 17. Jh. reformierte franz. Kongregation der Terziaren „von der strengen Observanz“ mit dem Ersten Orden in Verbindung (ebd.). Von der großen Zahl an Konventen – in Dtld. A. 17. Jh. über 200 – in Italien, Spanien, Frankreich und den Kongregationen Süddeutschlands, Böhmens, Ungarns und Irlands überdauerten nur einige italien. Konvente die Wirren der Revolutionskriege und Säkularisationen (ebd., S. 360f.).
Die franziskanischen Orden hatten im 18. Jh. große Bedeutung für das religiöse Leben als Prediger und Seelsorger (vgl. u.a. [18]). Gleichzeitig gab es jedoch auch Rivalitäten zwischen den verschiedenen Zweigen der F., landsmannschaftliche Spannungen und langwierige Auseinandersetzungen um Niederlassungen, verbunden mit staatlich verordneten Ansätzen zur Klosterreform (Wolfgang Seibrich, Gegenreformation als Restauration. Die restaurativen Bemühungen der alten Orden im Dt. Reich 1580 bis 1648, Münster 1991). In der 2. H. 18. Jh. endete in den dt. Provinzen die Folge der Neugründungen von Klöstern. Nachdem die F. wie alle Orden im Zeitalter der Aufklärung in Frage gestellt und die F. speziell wegen ihres Bettelns („terminieren“) kritisiert worden waren, kam es in den habsburgischen Territorien 1782 durch Kaiser Josef II. zu Aufhebungen, nach der Französischen Revolution und als Auswirkung der dieser folgenden Kriege dann zur umfassenden Säkularisation der Klöster, die im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 ihre reichsrechtliche Grundlage erhielt.
In den einzelnen dt. Territorien wurde gegen die nur gering fundierten bzw. dotierten Bettelordensklöster in verschiedenen Wellen sowie mit unterschiedlichen Methoden (Inventarisierung des Klosterbesitzes, Aufnahmeverbot für Novizen, „Aussterbeetat“, Auflösung, Vertreibung, Einrichtung von Sammelklöstern )vorgegangen, da von den Staaten zumindest Pensionen für die Ordensleute zu zahlen waren, sofern sie nicht als Diözesanpriester tätig wurden. Vgl. zur Säkularisation in Bayern in den Jahren 1802 („Zentral- und Absterbeklöster“ 1802–1817 in Ingolstadt, Dietfurt und Neukirchen) und 1803: Alfons Maria Scheglmann, Gesch. der Säkularisation im rechtsrhein. Bayern, Bd. 2, Rgbg. 1904; Bd. 3,2, Rgbg. 1908, S. 716–808; für Württemberg: Matthias Erzberger, Die Säkularisation in Württ. von 1802–1810 …, Stg. 1902; Ausst.kat. „Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im dt. SW 1803“, Schussenried 2003, Aufsätze, Bd. 1, S. 651–682.
Obwohl die dt. F.-Provinzen zwar offiziell erloschen („Colonia“ 1802/1804, „Argentina“ 1809, Schlesien 1810), konnte in einzelnen Konventen und Sammelklöstern (in der Prov. „Saxonia“ Wipperfürth, Hardenberg–Neviges) trotz rapide gesunkener Mitgliederzahl mancherorts das klösterliche Leben bis zu den Neuanfängen im 19. Jh. aufrechterhalten werden.
b. F. seit dem 19. Jh.
Nach dem bayer. Konkordat von 1817 und nach dem Regierungsantritt Kg. Ludwigs I. (1825–1848) kam es zur Neugründung von F.- Klöstern in den altbayer. Diözesen.
Die Niederlassungen der mit urspr. nur vier unterfränkischen Häusern (Dettelbach, Kreuzberg, Hammelburg und Miltenberg) 1826/1828 errichteten fränkischen Prov. wurden 1835 mit den altbayer. Klöstern vereinigt (Provinzialat in München, seit 1827 in St. Anna im Lehel, mit ordenseigener Hochschule; Seelsorge und Wallfahrtspflege, z. B. ab 1839 in Vierzehnheiligen).
Nach der Säkulariation waren von der „Saxonia“ in der Rheinprovinz und in Westfalen unter starker Reglementierung des preußischen Staatskirchentums bis 1843 nur noch sechs Klöster (Rietberg, Warendorf, Wiedenbrück, Dorsten, Paderborn und Hardenberg). Erst nach der Märzrevolution 1848 und nach der 1850 verfassungsmäßig garantierten Kirchenfreiheit konnten in Preußen bis zum Kulturkampf uneingeschränkt neue Konvente gegründet und Novizen aufgenommen werden (vgl. Gisela Fleckenstein OFS, Die ersten F. in Werl, in: Dies. und Engelhard Kutzner OFM, F. in Werl, Werl 1999, S. 14–20). Im preußischen Kulturkampf (Klosteraufhebungsgesetz 1875) wurden nahezu alle 15 Klöster zwischen Aachen und Annaberg aufgehoben (Ausnahme blieb die von F. betreute Wallfahrt Hardenberg). Die Brüder wichen in Häuser im benachbarten Holland (1875 Kolleg Harreveld, ab 1909 [–1979] St. Ludwig in Vlodrop) und die amerikanischen Missionen bzw. die dort neugegründeten Provinzen aus. Mit dem Abbau der Kulturkampfgesetze (sog. zweites Friedensgesetz) konnten ab 1887 die sächsischen F. in ihre Niederlassungen zurückkehren, neue Klöster gründen und neue Aufgaben übernehmen (u.a. Volksmission, Polenseelsorge in Dortmund, Neugründung und geistliche Begleitung zahlreicher weiblicher Kongregationen, geistliche Betreuung des Dritten Ordens). Bedeutsam für die Tätigkeit aller F. im Dt. Kaiserreich war die 1897 durch Papst Leo XIII. in der Bulle „Felicitate quadam“ angeordnete Einigung der vier verschiedenen Observanzen innerhalb der F. (zur sog. „Unio Leonina“: Maurice Carmody, The Leonine Union of the Order of the Friars Minor, St. Bonaventure, N.Y. 1994; vgl. ferner G. Fleckenstein OFS, Die F. im Rheinl. 1875–1918, Werl 1992 [Franziskanische Forschgn. 38]). Die beiden Klöster Fulda und Salmünster bildeten innerhalb der Saxonia von 1855 bis zum Kulturkampf die Kustodie „Thuringia“. 1894 wurde die heutige Prov. Thuringia errichtet (Peter Häger, Klöster nach dem Kulturkampf, Paderborn 1997 [Veröffn. zur Gesch. der Mitteldt. Kirchenprov., 11], S. 87 bis 159). Die seit 1902 bestehende Kustodie „Silesia“ wurde 1911 Prov., seit 1929 bestand auch die „Colonia“ wieder, so daß es nun fünf deutsche Provinzen gab.
Auch die Minoriten, die nach der Säkularisation zunächst nur in Würzburg und Schönau Klöster besaßen, betätigten sich nach 1840 wieder in Seelsorge und Wissenschaft. Auch sie waren später betroffen von den Auswirkungen des Kulturkampfes. In der Zeit des Nationalsozialismus waren alle F. vielfachen Einschränkungen ausgesetzt.
Dazu gehörten Wallfahrtsverbote, Beschlagnahmung von Klostergebäuden (z. B. Fulda 1940), Verbot von Veröffentlichungen und ordenseigener Ausbildung, Verfolgungen wegen Predigt und Seelsorge: Wilhelm Forster, Die bayer. F.-Prov. in der NS-Zeit …, in: Georg Schwaiger (Hg.), Das Erzb. München und Freising im 19. und 20. Jh., Mchn. 1989, Bd. 2, S. 420–444; Helmut Moll (Hg.), Zeugen für Christus. Das dt. Martyrologium des 20. Jh., Paderborn 42006, Bd. 2, S. 746–768.
Von den Folgen des Zweiten Weltkrieges (u. a. Klosterzerstörungen, Vertreibungen) besonders betroffen war die schlesische Prov., da ihr westlich der Oder- Neiße- Linie (östlich ab 1972: Prov. der hl. Hedwig in Polen) nur das Kloster Berlin-Pankow verblieben war. Es schloß sich 1973 sich mit vier Häusern auf dem Gebiet der Dt. Demokratischen Republik zusammen. Sie wurden 1987 Vizeprovinz und 1992 wieder Teil der „Saxonia“.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) kam es zu vielfältigen Reformen, u.a. zur Einführung der Liturgiereform mit einem neuen Missale 1975 und Proprium zum Stundengebet 1980, sowie zu einer Erneuerung des entschiedenen Eintretens der F. für die Armen.
B. Frauenorden
Zu den Fn. gehören als sog. Zweiter Orden die kontemplativen Klarissen (OSCl), ferner als Schwestern des sog. Dritten Ordens die sog. Tertiarinnen, deren Kongregationen meist mit dem modernen Sammelbegriff „Fn.“ bezeichnet werden. Die kleinen Orden der Konzeptionistinnen und Annunziaten werden oft wegen ihrer kontemplativen Lebensweise zwar zu den Klarissen gerechnet, sind aber selbständig.
1. Mittelalter
a. Klarissen
Klara von Assisi (1193 oder 1194–1253) verließ 1211 ihr Elternhaus und folgte dem Vorbild des Franziskus (vgl. Nikolaus Kuster und Martina Kleidler-Kos, Neue Chronologie zu Clara von Assisi, Wissenschaft und Weisheit 69, 2006, S. 3–45, vgl. Abb.3). Im fr. 13. Jh. schlossen sich in vielen ital. Städten wie Perugia, Florenz, Siena, Lucca und Foligno Frauen zusammen, die nach einer neuen, am Evangelium orientierten Lebensweise in Armut strebten. 1217 übernahm Kardinal Hugolin, päpstl. Legat in Tuszien, ihre Betreuung und verfaßte eine Ordensregel, die wegen des beim IV. Laterankonzil ergangenen Verbots neuer Regeln Konstitutionen nach der Benediktsregel hießen ([65] S. 214–229). Die Lebensweise von S. Damiano, wo Klara und die ersten Schwestern lebten, war Modell für diese Regel, jedoch förderte Kardinal Hugolin kuriale Betrebungen wie die Klausur der Schwestern und die Uniformität der Lebensweise.
Da sich die Verwirklichung des anfänglichen Armutsideals in einigen Klöstern als zu schwierig erwies, gestattete Kardinal Hugolin, seit 1227 Papst Gregor IX., einige Male persönlichen Besitz. Dies veranlaßte Klara, das sog. Privileg der Armut zu erbitten, d.h. die Freiheit, Besitz zu verweigern (Marie-France Becker u.a. [Hgg.], Claire d’Assise. Écrits. Introduction …, Paris 1985 [Sources chrétiennes, 325], S. 200; das in diesem Zusammenhang oft genannte päpstl. Privileg ist eine Fälschung des 14. Jh.: Werner Maleczek, Das „Privilegium paupertatis“ Innocenz’ III. und das Testament der Klara von Assisi …, Collectanea Franciscana 65, 1995, S. 5–82).
Weil Hugolins Regel sehr streng war und außerdem darin nicht festgelegt war, welche Kleriker die Betreuung der Schwestern übernehmen sollten, erließ Papst Innozenz IV. 1247 eine neue Regel ([65] S. 237–259), die den Minderbrüdern die Seelsorge für die Schwestern übertrug und, der Praxis folgend, Besitz erlaubte. Weil Klara ihr Ideal gefährdet sah, verfaßte sie daraufhin eine eigene Regel, die von der Liebe zur Armut und der engen Verbindung mit den Minderbrüdern gekennzeichnet ist (ebd., S. 267–289). Diese wurde von Papst Innozenz IV. 1253 bestätigt, jedoch folgte man ihr nur in wenigen Klöstern (S. Damiano, Prag und Breslau). Bald darauf konzipierten F. im Auftrag der Isabella von Frankreich eine Regel für das Kloster Longchamp, die 1259 und, mit einigen Änderungen, 1263 approbiert wurde (ebd., S. 293–324). Papst Urban IV. erließ eine neue Regel, die Grundbesitz zuließ und auf Gesuch der Minderbrüder die Schwestern weniger eng mit diesen verband ([20] Bd. 2, S. 509–521; die Schwestern wurden hier zum ersten Mal Klarissen genannt).
Die Regeln Hugolins und Papst Innozenz’ IV. verloren an Bedeutung, die im Auftrag der Isabella von Frankreich verfaßte Regel wurde nur in wenigen Klöstern befolgt. Klaras eigene Regel wurde die „erste Regel“ genannt und immer wieder von Reformgruppen übernommen („arme Klaren“), während die Regel Papst Urbans IV. als „zweite Regel“ bezeichnet wurde und für die sog. reichen Klaren („Urbanistinnen“) galt. Zur Verbreitung vgl. Gerard Pieter Freeman, Clarissen in de dertiende eeuw. Drie studies, Utrecht 1997, S. 345).
Da die F. des ersten Ordens sich mit der Zunahme der Gemeinschaften häufig nicht um die Frauenklöster kümmern wollten, standen viele Fn.-Konvente unter bischöflichem Schutz. In manchen Fällen nahmen auch Frauenklöster aus anderen Ordensgemeinschaften später die Regel der Fn. an (z. B. die Zisterzienserinnen in Villingen 1479: vgl. Dieter Berg, Art. „Klarissen“, in: LThK3 VI, Sp. 113f.; Karl Suso Frank, Art. „Fn.“, in: ebd., Bd. IV, Sp. 37–41; zur Ausbreitung der Fn. in Dtld.: [75] S. 33–54).
Bedeutende Reformbewegungen gingen vor allem von Frankreich und Italien aus.
1406 erhielt die Klausnerin Coletta von Corbie (s. Sp. 462) vom Gegenpapst Benedikt XIII. den Habit der Klarissinnen und wurde zur Äbtissin ernannt mit der Vollmacht, Klöster zu reformieren oder neu zu gründen. 1434 wurde die Regel ihrer Reform vom Generalminister der F. und dem päpstlichen Legaten bestätigt ([83] S. 99–171). Das erste Colettinen-Kloster (OSCl-Col) in Dtld. wurde 1443 oder 1444 in Heidelberg gegründet, das Angerkloster in München und das Nürnberger Kloster schlossen sich dieser Reform an.
In Italien entstand unter dem Einfluß des hl. Bernhardin von Siena (gest. 1444; s. Sp. 548) die Bewegung der Observantinnen, die sich wieder der Regel der hl. Klara verpflichteten. Dieser Zweig wurde durch den Eintritt von regulierten Terziarinnen verstärkt. Die in Dtld. seit 1426 wirkende Observanzbewegung der F. (s. Sp.reformierte 1441 das 1283 gegr. Frauenkloster Alsbach bei Colmar, 1447 geschah dies in Kloster Gnadenthal in Basel, schließlich auch in Heilbronn, Pfullingen, Söflingen und Freiburg im Breisgau.
b. Konzeptionistinnen und Annunziaten
Die sog. Konzeptionistinnen (OConc., OIC) wurden 1484 in Toledo gegründet; nach dem Tod der Ordensstifterin Beatrix da Silva Meneses (1424–1490) standen sie unter der Obhut der Observanten; seit 1511 lebten sie nach einer eigenen Regel, die der der Klarissen nahesteht (Ignacio Omaecheverría, Art. „Concezioniste“, in: [32] Bd. 2, Sp. 1389–1399; [6] S. 227–245).
Die Annunziaten der hl. Johanna von Valois („Schwestern der zehn Tugenden der hl. Jungfrau“) wurden 1502 von der hl. Johanna von Valois unter dem Einfluß der F.-Observanten in Bourges gegründet (P. Peano, Art. „Annunziate, di Giovanni di Valois“, in: [32] Bd. 1, Sp. 658–662; [6] S. 247–261).
c. Pönitentinnen und Terziarinnen
Schon um M. 13. Jh. schlossen sich Frauen in mehreren dt. Städten (Nördlingen, Dillingen, Augsburg) in sog. Sammlungen zusammen. Sie waren oft, aber nicht immer von den Idealen des Franziskus und der F. geprägt. Es gab auch Gruppen von Beginen, die ohne approbierte Regel lebten. Als sie A. 14. Jh. der Ketzerei verdächtigt wurden, traten sie oft zum franziskanischen Dritten Orden über (vgl. Hildo van Engen, De derde orde van Sint-Franciscus in het middeleuwse bisdom Utrecht …, Hilversum 2006 [Middeleeuwse studies en bronnen, 95]).
Der sog. regulierte Dritte Orden, hatte keine zentrale Führung, sondern bestand aus verschiedenen Gruppen, Kapiteln und Klöstern. Ihnen gab Papst Leo X. 1521 eine neue Regel ([83] S. 287–297), die erst 1927 und 1982 novelliert wurde. Die geistliche Aufsicht wurde in der Regel durch F. ausgeübt, wobei die Zugehörigkeit zu einem Zweig der F. wechseln konnte.
So wurden seit dem frühen 14. Jh. mehrere bereits bestehende Gemeinschaften der Straßburger Prov. der Konventualen unterstellt, z.B. Dillingen zw. 1303 und 1307, Maria Stern in Augsburg und Kaufbeuren 1315 sowie Gnadenthal in Ingolstadt 1466 (vgl. [10] Bd. 4, S. 275). Das 1284 gegr. Münchener Pütrichkloster, das 1337 durch den damaligen Custos der bayer. Konventualen eigene Satzungen erhalten hatte, gehörte zur Straßburger Konventualen-Prov., seit 1484 zur Straßburger Prov. der Observanten, von 1625 an zur bayer. Prov. der Reformaten und stand 1782–1802 unter bisch. Jurisdiktion: Max Josef Hufnagel in: [10] Bd. 3, S. 273).
2. Neuzeit
Die Reformation hatte viele Klosterschließungen zur Folge, so gehörten danach nur noch fünf Klarissenklöster zur oberdt. Provinz (Freiburg, Speyer, Regensburg, Flein-Heilbronn, Paradies bei Konstanz). Vereinzelt kam es zu Neugründungen (z.B. 1578 und 1609/1610 Köln, 1613 Münster, 1616 Aachen, 1620 Mainz, 1641 Warendorf, 1651 Vreden, 1652 Haselünne). Im 16. Jahrhundert wurden viele Forderungen wie die radikale Befolgung des Armutspostulats und eine strenge Klausur von den Kapuzinerinnen (s. Kapuziner, Kapuzinerinnen) aufgegriffen und in ihrer Regel festgeschrieben. Die Klarissen hatten im Zeitalter der Gegenreformation vor allem in Spanien und Südamerika großen Zulauf. 1511 approbierte Papst Julius II. die Regel der Konzeptionistinnen. Eine strenge Observanz der Klarissenregel mit der Lebensweise der „Barfüßer-Einsiedlerinnen vom heiligen Petrus von Alcantara“ (sog. Discalceatae, OSCIAlc) wurde 1676 durch Clemens X. bestätigt. 1680 unterstanden dem Generalminister insgesamt 925 Klöster mit etwa 34 000 Schwestern. In Westeuropa wurde der Orden am Ende des 18. Jh. geschwächt durch die französische Revolution, später durch Säkularisation und Kulturkampf. Nur wenige Klarissenklöster im deutschsprachigen Raum wie in Brixen und in Regensburg blieben erhalten.
Neugründungen wurden häufig nur dann gestattet, wenn sich die Konvente zum Schuldienst oder zur Lehrerinnenausbildung verpflichteten (1852 Viehausen, 1860 Riedenburg).
Der 1845 in Tongern gegründete Klarissenkonvent, der nach der Regel der Colettinen lebte, war der Ausgangspunkt für die Wiederansiedlung des Ordens in Nord- und Westdtld. in der 2. H. 19. Jh. Die erste Niederlassung entstand 1857 in Münster. Sie mußte während des Kulturkampfes 1875 aufgegeben werden, wurde aber 1887 nach der Rückkehr der Fn. aus dem holl. Exil wiederbelebt und entsandte 1892 Klarissen nach Kevelaer. 1859 wurde das Klarissenkloster in Düsseldorf gegründet, das zum Mutterkloster für weitere Filiationen in N-Amerika wurde, 1898 wurde der Konvent in Bocholt gegründet, 1918 und 1920 folgten Köln-Kalk und Bad Neuenahr ([62]). 1926 gab es noch neun Klarissenklöster in Deutschland ([75] S. 104), ein weiteres wurde in jenem Jahr in Paderborn gegründet, weltweit gehörten dem Orden 1932 jedoch 630 Klöster mit etwa 13 000 Schwestern an.
1950 wurden die Klöster aller Observanzen zu Landesföderationen zusammengeschlossen. In der 2. H. 20. Jh. kam es nur noch vereinzelt im deutschsprachigen Raum zu Neugründungen von Klarissenklöstern (z. B. 1952 in Senden in Westf., 1953 in Eremitage bei Siegen, 1958 in Hannover, 1964 in Maria Enzersdorf, Österr., 1968 in Pupping, O.Ö. sowie 1973 in Münster und in Ziemetshausen).
Durch die Pönitentinnen-Rekollektinnen und Elisabethinerinnen (RDK IV, Sp. 1431–1433) kam es zu weiteren Klostergründungen und der Ausbildung von Verbänden. Im 17., 18. und vor allem im 19. Jh. in großer Zahl wurden in Anlehnung an den regulierten Dritten Orden neue franziskanische Frauengemeinschaften päpstlichen oder bischöflichen Rechts gegründet (vgl. die Übersicht der eindeutig zu den F. gehörenden Gemeinschaften päpstlichen Rechts: [50] S. 365 bis 373).
III. Tracht
A. Männerorden
Die Tracht der F. („Habit“) besteht aus einer knöchellangen wollenen Tunika („Kutte“), die mit einem Strick (Zingulum) aus Wolle gegürtet wird.
Üblich ist es, einen Strick so zu binden, daß zwei lange Enden vor der Kutte hängen. Eines der beiden Enden wird zusätzlich dreimal verknotet (Abb. 1a und b), um den Träger einer üblichen Deutung zufolge an die drei Gelübde Armut, Keuschheit und Gehorsam zu erinnern ([64] S. 326).
Über der Kutte liegt ein knapper oder weiter Schulterkragen, der bis zum Zingulum reichen kann. Die daran befestigte Kapuze kann beim Gebet aufgesetzt werden. Wenn es die Witterung erfordert, wird über der Kutte, aber unter der Kapuze als Mantel ein Umhang getragen. In Farbe, Schnitt und Trageweise von Kutte, Kragen und Kapuze sowie bei der Art, wie der Gürtelstrick um den Leib gebunden wird, unterscheiden sich die Kleidungsgewohnheiten in den verschiedenen franziskanischen Orden, Zweigen und Reformbewegungen, gelegentlich sogar Provinzen, ebenso im Gebrauch von Sandalen (vgl. Sp. 483).
Als Kennzeichen der einzelnen Zweige des Ordens kommen in der Neuzeit teilweise farblich unterschiedene Kopfbedeckungen hinzu. Kennzeichen der F. war seit 1209 auch die Tonsur, die meistens monatlich erneuert wurde und in Größe und Schnitt variierte, in der 2. H. 20. Jh. jedoch unüblich wurde ([64] S. 327), sowie das in den einzelnen Zweigen der F. z.T. streng geregelte Tragen des Barts.
Entscheidend für die Tracht war von Anbeginn die Einfachheit des Stoffs, der geringwertig sein sollte, wenngleich mit der Ausbreitung des Ordens Preis und Farbe der Kleidung je nach den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsverhältnissen differieren konnten. Der oft für volkssprachliche Bezeichnungen der F. ausschlaggebende braune, graue oder schwarze Farbton, der innerhalb der Zweige des Ordens später jeweils zu verschiedenen Farben des Habits und auch zu entsprechenden Darstellungen des Ordensgründers oder der Heiligen des Ordens in farblich angepaßter Tracht führte, kam ursprünglich durch unterschiedliche Mischungsverhältnisse beim Verspinnen von Naturwolle zustande ([41] S. 316).
Wie der Farbton der Tracht wurde auch der Schnitt von Tunika und Kapuze immer wieder mit der größtmöglichen Nähe zu den Absichten des hl. Franziskus begründet und von den unterschiedlichen franziskanischen Orden und Reformgruppen vom 14. bis 17. Jh. kontrovers diskutiert (vgl. Riccardo Pratesi OFM, Una lettera enciclica del Ministro generale dei Frati Minori Guglielmo Farinier (25 gennaio 1349): [2] Bd. 50, 1957, S. 348–361, bes. S. 361; Zaccaria Boverio, De vera habitus forma, a Seraphico B. P. N. Francisco instituta, demonstrationes undecim, in: Annales Ordinis Fratrum Minorum Capuccinorum, Lyon 1632, S. 877–968; ferner [44] S. 432, Anm. 432; [74] S. 321). Papst Alexander VII. befahl 1658 und 1663 den Konventualen, Observanten und Kapuzinern ausdrücklich, den Streit über diese Frage für immer zu beenden ([53] S. 359).
Sonderfall der Verwendung der Ordenstracht auch der F. war der schon im 12. Jh. (s. Zisterzienser) bezeugte Brauch, daß Laien sterbend ein Mönchsgewand anlegten oder sich in diesem begraben ließen.
Dies geschah in der Hoffnung auf eine gnadenhafte Wirkung des Gewands für den Träger und sollte Zeichen seiner Reue und bußfertigen Gesinnung sein. Nachgewiesen ist diese Praxis für Laien, die dem Dritten Orden der F. angehörten oder sich der Spiritualität der F. verpflichtet fühlten, so noch im 20. Jh. etwa Gerhart Hauptmann oder Hugo von Hofmannsthal (Wolfgang Brückner, Sterben im Mönchsgewand. Zum Funktionswandel einer Totenkleidsitte, in: Kontakte und Grenzen … Fs. für Gerhard Heilfurth zum 60. Geburtstag, Gött. 1969, S. 259–277, bes. 271–277; zur Kritik des Erasmus von Rotterdam an der 1313 durch einen päpstlichen Ablaß für das Sterben im Habit der F. begünstigten Vorstellung, wer in den Genuß eines solchen „seraphischen Begräbnisses“ komme, werde Nachlaß seiner Sündenstrafen erlangen: ebd., S. 272f.).
1. Anfänge
Franziskus und seine ersten Gefährten trugen die Kleidung armer Bauern und Hirten aus ungefärbter Wolle ([74]).
In der „Vita prima“ des Thomas von Celano wird erzählt, Franziskus habe sich zum Ablegen seiner weltlichen Kleider entschlossen, nachdem er das Evangelium von der Aussendung der Apostel (Mk 6, 7–9) gehört habe. Er habe daraufhin seine Schuhe abgelegt, sich statt eines Ledergürtels einen Strick umgebunden und eine kreuzförmige Tunika aus gröbstem Stoff als Kleidung gewählt (cap. 22: [58] S. 297). Nach diesem Vorbild kleideten sich auch die Brüder der ersten Gemeinschaft. Erhalten sind mehrere, mit dem Namen des Ordensgründers verbundene Kutten aus dem frühen 13. Jh. in Assisi und Cortona. Diese sind Tuniken aus gewalktem Wollköper. Zu der mit über 30 verschiedenfarbigen, meist dunkelgrauen Wolltuchflicken ausgebesserten Kutte in Assisi: [41] S. 314–317, Kat.nr. 56; [74]; die Reste der Kutte aus dem Besitz des hl. Antonius in Padua sind aus dem gleichen Stoff ([41] S. 311–313, Kat.nr. 68).
In den frühesten Bestimmungen zur Kleidung der Brüder war Material, Art und Anzahl der Kleidungsstücke festgelegt, die jene Brüder erhalten sollten, die das Gehorsamsversprechen abgelegt hatten.
Gemäß cap. 2 der „Regula non bullata“ von 1221 sollten dazu eine Kutte mit Kapuze gehören und, wenn nötig, eine weitere ohne Kapuze, ein Strick als Gürtel und Hosen („qui iam promiserunt oboedientiam habeant unam tunicam cum caputio et aliam sine caputio, si necesse fuerit, et cingulum et braccas“: [58] S. 187); die sonst gleichlautende Vorschrift der „Regula bullata“ von 1223 überließ es dem einzelnen, ob er eine zweite Kutte haben wollte, und gestattete, wenn es die Umstände erforderten, auch den Gebrauch von Sandalen (ebd., S. 173). Die Novizen sollten zwei Tuniken ohne Kapuze erhalten und einen sog. Kaparon, wohl ein Mäntelchen bis zum Gürtelstrick („caputium probationis“, gemäß den Regeln von 1221 und 1223 sowie den Statuten von Narbonne, 1260: [13] S. 83f.; zur ursprüngl. Bedeutung des Worts: Camille Enlart, Manuel d’archéol. franç. 3, Paris 1916, S. 153f.; dieses Kleidungsstück wurde unterschiedlich erklärt; vgl. u.a. Octavian Schmucki in: Laurentianum 12, 1971, S. 258, Anm. 60). Alle Brüder sollten ganz einfache Kleidung tragen und diese gegebenenfalls mit grobem Stoff und anderen Flicken ausbessern („vestimentis vilibus induantur et possint ea repeciare de saccis et aliis peciis …: ebd.; vgl. dazu auch [44] S. 432–437). Die dreifache Verknotung des Gürtelstricks erwähnte Heinrich von Avranches in der von ihm zw. 1232 und 1234 verfaßten „Legenda S. Francisci versificata“ (lib. V, v. 45: Anal. Franciscana 10, 1926, S. 435).
Darstellungen aus dem 13. Jh. belegen das Aussehen der Kleidung von F., z.B. die Tafel eines anonymen Künstlers mit dem hl. Franziskus (Rom, Mus. Francescano, Toskana, um M. oder 2. H. 13. Jh.: [8] S. 323, Abb. 74h). Beispiele, die zeigen, wie Franziskus sein neues Gewand aufzeichnet (Abb. 1b) oder sogar zuschneidet (sog. Taymouth Hours, um 1330, London, BL, ms. Yates Thompson 13, fol. 180v: Werinhard J. Einhorn OFM, Das kreuzförmige Gewand des hl. Franz …, Bruder Franz 20, 1967, S. 126; zur Hs. vgl. Lucy Freeman Sandler, Gothic mss. 1285–1385, Ld. 1986, Bd. 2 [A Survey of illum. mss. in the Brit. Isles, 5,2], S. 107–109, Nr. 98), wurden als Hinweise auf Form und Aussehen der Ordenstracht in der Frühzeit des Ordens und im 14. Jh. interpretiert (s. Sp. 476).
Nach M. 13. Jh. wurden die Kleidungsgewohnheiten durch Vorschriften präzisiert.
War in einem frühen Regelkommentar die Einfachheit des verwendeten Materials („vilitas“) noch als Bestimmung gedeutet worden, die an den Gepflogenheiten der Region ausgerichtet sein sollte, in der sich die Brüder aufhielten (Expositio quatuor magistrorum super regulam Fratrum Minorum [1241–1242] …, ed. Livarius Oliger, Rom 1950 [Storia e letteratura, 30], S. 136), so wurde nach der Jahrhundertmitte die Tracht bis ins einzelne festgelegt und vereinheitlicht. So wurde bestimmt, auch um die Brüder von Hirten und Bauern unterscheiden zu können, daß die F. künftig statt langer spitzer Kapuzen kürzere mit abgerundetem Ende zu tragen hätten ([44] S. 433f.). In den Statuten von Perpignan wurde 1331 angeordnet, die Kapuze dürfe nicht zu lang sein, d. h. wenn sie getragen würde, mit der Spitze nicht den Gürtel berühren.
Beim Generalkapitel in Narbonne 1260 wurde festgelegt, daß nur grobe Wolle verwendet werden dürfe und die Farbe der Kleidung weder ganz weiß noch ganz schwarz sein solle (cap. II, 1–12: [13] S. 42–44). Zur Form der Kutte hieß es, diese dürfe weder zu lang noch zu weit ausfallen („non habentes superfluitatem in longitudine vel latitudine“: ebd., S. 42). Als Gürtel sollte eine Schnur dienen, an der nichts sonst – etwa Beutel oder Messer, wie es weltlichen Gewohnheiten entsprochen hätte – befestigt sein sollte (cap. II, 10: ebd., S. 44; so auch in den Statuten von 1279 und 1292: ebd., S. 44f.; Statuten von 1331 (cap. IV, 7): [57] S. 283). Wer nicht barfuß gehen könne, solle nicht Stiefel tragen, sondern Sandalen.
In einem lange Zeit Bonventura zugeschriebenen, wohl von seinem Sekretär Bernardo da Besse verfaßten Text sind die Bestimmungen von 1260 wiederholt, aber auch genauere Angaben zur Form der Tracht mitgeteilt; außerdem belegt der Text erstmals das Vorhandensein eines Schulterkragens („collarium“), der nicht zu lang ausfallen dürfe, sowie das Verbot von Taschen (Speculum disciplinae I, cap. 25, in: [17] S. 607f.). Auch wurde angeordnet, daß die anscheinend schon unter Franziskus eingeführte Scheitelkappe („almutia“), durch deren Gebrauch die Kapuze anscheinend vor Verschmutzung bewahrt werden sollte, nur unter der Kapuze, nie ohne sie gebraucht werden durfte (Speculum disciplinae I, cap. 27: ebd., S. 609; [44] S. 440–443).
2. Konventualen
Der Habit der Minoriten (Abb. 2a) entspricht im wesentlichen den Vorschriften des Kapitels von Narbonne, regionale Unterschiede betreffen Stoff und Farbton von Kutte, Kapuze mit Schulterkragen und Mantel ([64]). Die graue Farbe wurde 1622 durch den Generalminister als aschenfarben („color cinereus“) definiert, jedoch im 17. und 18. Jh. immer häufiger als schwarz interpretiert (z. B. in den Konstitutionen der franz. Konventualen, 1771: „vestimenta fratrum sint nigri coloris“) und so 1894 und 1984 für den ganzen Orden verbindlich vorgeschrieben ([44] S. 469–474; [64] S. 325f.).
Der auch in Bildzeugnissen belegte, oftmals weite Schnitt der Tunika, der bei Gürtung zu vielen Längsfalten und bei entsprechender Länge auch zu einer Querfalte über dem Gürtelstrick führte, wurde schon im 13. Jh. als Mißbrauch angeprangert, den die Brüder vermeiden sollten („amplitudo et longitudo vestimenti superflua … admodum fugienda“: Speculum disciplinae I, cap. 25, in: [17] S. 607f.). – Der anfangs kleine Schulterkragen mit Kapuze wurde im späten 13. Jh. größer geschnitten; im 14. und 15. Jh. erhielt er dann die bis heute übliche Form: vor der Brust abgerundet, auf dem Rücken in einer Spitze endend. Der Durchmesser des Kragens differiert: Im 16. bis 18. Jh. wurden immer längere und breitere Kragen üblich, bis sie schließlich bis zum Zingulum reichten; im 20. Jh. wurde der Umfang des Kragens auf eine Breite knapp über die Schultern hinaus reduziert ([64] S. 326; Peter Paul Mayer in: [8] S. 349f.).
Zur Kleidung gehören auch der in den frühen Regeltexten nicht erwähnte, stets ärmellose Mantel, verschiedene Kopfbedeckungen sowie das Schuhwerk.
Der bis in die Gegenwart gebräuchliche Umhang ist gewöhnlich etwas kürzer als die Kutte. In ordensinternen Vorschriften wurde immer wieder auch für diesen Teil der Kleidung Einfachheit gefordert (ebd.). – Dem Generalminister wurde zw. 1421 und 1423 dauerhaft der Gebrauch der zur Chorkleidung höherer Prälaten gehörenden Manteletta in Farbe und Stoff seiner Ordenstracht zugestanden, die dieser bis 1954 bei festlichen Anlässen trug (ebd., S. 325 und 327, mit Abb.).
Als Kopfbedeckung diente die versteifte und mit der Kapuze verbundene Kappe („cappellula“, „almutia“). Seit den unter Papst Pius IV. 1565 erlassenen „Constitutiones Pianae“ waren die Priester im Orden verpflichtet, ein schwarzes Birett (RDK II, Sp. 745–750) zu gebrauchen, wobei in den 1628 von Papst Urban VIII. bestätigten Konstitutionen nach röm. Gewohnheit zwischen dem einfachen („bireta communis“, mit drei versteiften bogenförmigen Aufsätzen) und jenem für Promovierte (mit vier Aufsätzen) unterschieden wurde ([64] S. 326; zu den Konstitutionen auch [44] S. 472–474). Noch im Verlauf des 16. Jh. wurde auch das kleine Scheitelkäppchen in der Farbe des Habits, der sog. Pileolus (Pileus, Pileolus), gebräuchlich, das nur außerhalb von Kirche und Psallierchor getragen werden durfte (ebd.).
Als Schuhwerk dienten für gewöhnlich Sandalen (zu Sonderformen und Ausnahmen ebd., S. 327).
Verschiedene Reformgruppen innerhalb des Konventualenzweigs veränderten seit dem 13. Jh. einzelne Elemente der Tracht, vor allem den Schnitt der Tunika und die Länge und Form der Kapuze, im Sinne der von ihnen für sich beanspruchten Regelauslegung gemäß den ursprünglichen Intentionen des Ordensgründers mit dem Ziel strengerer Disziplin.
So hatten die Coelestiner eine enge und kürzere Tunika mit kleiner Kapuze und einen kurzen Umhang ([44] S. 445–448; Servus Gieben, Poveri eremiti di papa Celestino [Celestini], in: [8] S. 332, mit Abb.; ebd. auch zur Barttracht). Die Coletaner trugen eine größere Kapuze und Sandalen (ders., Coletani, in: ebd., S. 336, mit Abb.), vor allem in Italien im späten 16. und 17. Jh.; äußeres Zeichen des asketischen Ideals war auch der Bart. Die sog. reformierten Konventualen, verbreitet vornehmlich in Süditalien und Polen im 16. und 17. Jh., trugen bis zu ihrer Aufhebung 1669, bei der die ital. Klöster mit den Diskalzeaten vereinigt wurden, einen aschgrauen Habit: Ihr Umhang war kürzer als der sonst bei den Minoriten gebräuchliche, die längere, zugespitzte Kapuze ähnelte derjenigen der Kapuziner ([44] S. 474–476; G. Odoardi, Conventuali riformati, in: [8] S. 346f.).
Die Villacrezianer und andere span. Reformgruppen im 15. Jh., die die „Constitutiones Martinianae“ ablehnten, behielten zwar den Habit der Konventualen, gingen aber barfuß (Giovanni Odoardi, Villacreaziani, in: ebd., S. 335).
3. Observanten
Der Habit der Observanten (Abb. 2b) war anfangs aschfarben, dann braun.
Um 1600 wurde als Mißbrauch die Verwendung von gefärbten Stoffen gerügt, die in einem Blau oder Grün angenäherten Farbton gehalten waren. In den Bestimmungen des Generalkapitels von 1688 wurde festgelegt, in allen Provinzen solle der Habit einheitlich aus grobem Wollköper gefertigt und nicht bläulich gefärbt sein. Seit dem 17. Jh. wurde die braune Farbe gebräuchlich, die seit 1897 verbindlich ist ([44] S. 453f.; [45]). Um die geforderte Einheitlichkeit zu gewährleisten, betrieb die Oberdt. Prov. seit 1787 im Passauer Konvent eine eigene Tuchmanufaktur, wo der Stoff für die Kleidung der F. in den 17 Klöstern der Provinz angefertigt wurde (Hans Bleibrunner, Das ehem. F.kloster Passau, in: [10] Bd. 2, S. 180f.). Die Generalkonstitutionen von 1898 schrieben die Einrichtung einer Weberei für die einzelnen Provinzen vor. Der Verkauf von nicht selbst benötigtem Stoff sollte für den Unterhalt des Studienbetriebs der Provinz verwendet werden (Art. 105: [88]).
Die Tunika sollte einfach sein, die Länge der Ärmel der Armlänge entsprechen, aber die Hand nicht über das Handgelenk hinaus bedecken. Die Kapuze sollte den genauen Bestimmungen von 1643 zufolge so geschnitten sein, daß ihr vor der Brust runder und auf dem Rücken spitz zulaufender kragenartiger Ansatz die Schultern bedeckte und auf dem Rücken drei Finger breit oberhalb des Zingulum endete. Hatte man die Kapuze über den Scheitel gezogen, sollte sie über der Stirn liegen ([45] S. 333).
Ein schwarzes Birett durften nur Priester tragen, die Magister der Theologie waren. Dies galt außerdem nur für bestimmte Anlässe: bei ihrer eigenen Promotion und bei öffentlichen Disputationen (ebd.).
Zur Tracht gehört ein Umhang, der mindestens eine Handspanne kürzer ist als die Tunika, zeitweilig im späten 17. Jh. sogar noch kürzer sein sollte, und keine Taschen hat (ebd., S. 334).
Charakteristisch für die Observanten (und in Italien namensgebend) waren die Holzpantoffeln, die aus einer höchstens zwei Finger hohen Holzsohle mit Absatz und einem breiten Lederband darüber bestanden.
Durch entsprechende Vorschriften waren auch Tonsur und Barttracht geregelt. Die Observanten trugen keinen Bart; seit 1563 war dies den predigenden Ordensangehörigen ausdrücklich verboten; davon zeitweilig ausgenommen waren jene, die sich in Palästina und in Missionsgebieten aufhielten. Die Haare wurden bei Priestern drei, bei Laienbrüdern einen Finger breit oberhalb der Ohren geschnitten, so daß sich eine große Tonsur ergab und nur ein kleiner Haarkranz stehenblieb ([44] S. 455; [45] S. 334).
In verschiedenen Reformbewegungen innerhalb der Observanz wurde die Tracht – mit der Begründung strengerer Regeltreue – verändert.
Die F. der um Amadeo da Silva in Italien zw. 1464 und 1568 bestehenden Reformbewegung, trugen eine breitere Kapuze (S. Gieben, Amadeiti, in: [8] S. 339), span. Observanten um Philipp von Berbegal, die die „Constitutiones Martinianae“ ablehnten, verlängerten im 1. Dr. 16. Jh. die Kapuze nach dem Vorbild des Franziskus ([50] S. 73).
Die Reformaten (Abb. 2c) trugen einen kürzeren Mantel ([44] S. 460–462; S. Gieben, Riformati, in: 345f.), ebenso die F. von der strengen Observanz, die sog. Rekollekten (Abb. 2d), deren Habit bis 1729 dem der Kapuziner ähnlich war, jedoch eine kleinere Kapuze mit schmaem Ansatz; aufgrund päpstl. Anordnung trugen sie seit 1729 die Tracht der Observanten ([44] S. 468f.; S. Gieben, in: [8] S. 348).
Reformaten und Rekollekten benutzten Holzpantoffeln wie die ital. Observanten.
Die Diskalzeaten oder Alkantariner (Abb. 2e) trugen gewöhnlich Sandalen, deren Sohlen aus Hanf geflochten waren ([44] S. 466–468; S. Gieben, Alcantarini …, in: [8] S. 347).
4. Regulierte Terziaren
Der Habit der Mitglieder des regulierten Dritten Ordens war dem der Konventualen ähnlich; unterschiedlich war der Schulterkragen („Skapulier“), der sowohl vor der Brust als auch auf dem Rücken in einer Spitze endete.
Unter Papst Nikolaus IV. wurde 1289 die Tracht der „penitenti“ erstmals genauer beschrieben und festgelegt, der dafür verwendete Stoff solle einfach und billig sein, weder zu dunkel, noch zu hell. (Bulle „Supra montem“, cap. III: [83] S. 81f.). In der Regel des Bonaventura von Vicenza von 1549 und in Texten des 17. Jh. wurde die Tracht genau beschrieben: aschfarbene, mit dem Zingulum der F. gegürtete Tunika und Schulterkragen mit Kapuze (vgl. Raffaele Pazzeli, Terz’ordine regolare de S. Francesco, in: [8] S. 337–339, bes. S. 338). Vom Habit der Konventualen unterschied sich der Terziarenhabit durch den Schnitt des Schulterkragens und die zunächst dunklere Farbe: Der Habit der Konventualen tendierte eher zum Grau, während der Wollstoff des Terziarenhabits verzwirnt zu vier Fünfteln schwarz und einem Fünftel weiß war (ebd.).
Nachdem 1705 die Terziaren der kroatischen Provinz beschlossen hatten, fortan einen schwarzen Habit zu tragen, schlossen sich auch andere Provinzen an. 1706 wurde diese Änderung durch die Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute approbiert (Laurentius Hrzic, Habitus Tertii Ordinis Regularis S. Francisci, Anal. Tertii Ordinis Regularis Sancti Francisci 23, 1955, S. 561–564). Im 18. Jh. trugen die ital. Terziaren einen weit über die Schultern herabfallenden, vorne in einer Spitze knapp über dem Zingulum endenden Kragen (Abb. 2f), die anderen Terziaren ein nur etwa schulterbreites, aber längeres Skapulier mit abgerundetem Ende, das unter das Zingulum gesteckt wurde (Abb. 2g).
B. Frauenorden
In der Regel der hl. Klara wurden die Fn. ermahnt, nur einfache Kleider zu tragen, weil auch das Jesuskind nur in ärmlichen Windeln in der Krippe gelegen habe (cap. II, 25: [58] S. 2294f.).
Während der Probezeit sollten die Kandidatinnen noch keinen schwarzen Schleier tragen. Jede neu eintretende Schwester sollte im Kloster drei Kleider und einen Mantel erhalten. Die Äbtissin hatte dafür zu sorgen, daß alle Schwestern das Notwendige erhielten; dabei sollte die körperliche Verfassung der einzelnen ebenso berücksichtigt werden wie Ort, Jahreszeit und Witterung (cap. II, 15–17: ebd., S. 2294).
Für die Tracht der Fn. galten im MA die in verschiedenen Regelwerken definierten Bestimmungen. Dennoch bestand im Alltag offenbar ein gewisser Spielraum bei deren Anwendung, wie man aus Bildquellen und der im Spät-MA mancherorts geäußerten Kritik an mißbräuchlichen Kleidungsgewohnheiten mancher Klarissenklöster folgern kann.
So fand man anläßlich der Reform 1484 in Söflingen bei den Schwestern Kleidungsstücke, die „ … dem orden nit glych sehen, item spitzig gerinckelt frowenschuoch … ain mueder, da man die brist fein ynschicken und ynkrysen tuet …“ (Max Miller, Die Söflinger Briefe und das Klarissenkloster Söflingen bei Ulm a.D. im Spät-MA, Würzb. 1940, S. 119). Als man 1508 den Breslauer Klarissenkonvent reformierte, bemängelte man, daß die Schwestern kostbare und teure Kleider trügen, aus schwarzer Farbe, oft aus Seide und pelzbesetzt. Außerdem führten sie kleine vergoldete Messer sowie wertvolle Geldbörsen mit Gold und Silber am Gürtel mit sich ([53] S. 361f.).
1. Klarissen
Die Klarissen kleiden sich in einen Habit mit Strick. Ihr Mantel hat (in der Neuzeit regelmäßig) dieselbe Farbe wie der Habit. Gelegentlich tragen sie über dem Habit ein gleichfarbiges Skapulier, einen langen Tuchstreifen, der vor der Brust und auf dem Rücken von den Schultern bis zu den Knien oder Knöcheln herabhängt. Ein weißer, leinener Brustschleier umschließt Stirn, Wangen und Hals. Darüber liegt ein ebenfalls weißer Schleier, der bei den Professen großenteils von einem schwarzen Schleier bedeckt wird. Die Schwestern tragen Sandalen oder Holzpantoffeln, die strengeren Schwestern gehen barfuß. Viele Bildzeugnisse belegen die Bekleidungsvorschriften, die in den ma. Regelwerken und dann in den Konstitutionen von 1639 erlassen worden waren (Abb. 6; S. Gieben, Clarisse [Damianite], in: [8] S. 354–357; G. Rocca, in: ebd., S. 357f.).
a. Habit
Der Habit mußte den frühen Regeln und Konstitutionen gemäß aus ungefärbter Wolle hergestellt werden und sollte deshalb, wie von den F. übernommen (z.B. Bestimmung von 1239: Cesare Cenci, De fratrum minorum constitutionibus praenarbonensibus: [2] Bd. 83, 1990, S. 79; Konstitutionen von Narbonne, 1260: s. Sp. 481) weder ganz weiß noch schwarz sein (Regel für Longchamp: „omnino albae vel etiam nigrae superiores tunicae non ferantur“ [65] S. 300; zu den Bestimmungen der Regel Papst Urbans IV. vgl. [20] Bd. 2, S. 511). Das bedeutete, daß die Tracht der Fn. in den natürlichen Farbtönen der Schafwolle von grau bis dunkelbraun gehalten war.
So trägt auf einer der ältesten Darst. Klaras, das ihre Nachfolgerin Benedetta zw. 1255 und 1260 für die Kirche S. Chiara in Assisi malen ließ, Klara einen braunen und Benedetta einen hellgrauen Habit (Dominique Rigaux, Claire, naissance d’une image, XIIIe–XVe siècles, in: Geneviève Brunel-Lobrichon u.a., Ste. Claire d’Assise et sa postérité, Paris 1995, S. 115-186 und 191, Abb. 1). Auf Gemälden ist der Habit bisweilen dunkelblau, wie bei den Klarissen aus Brixen (Abb. 6). Andere Farben sind selten: Die Klarisse Sibilla von Bondorf stellte um 1480–1490 zum Text der Klaralegende die Schwestern mit dunkelblauem Mantel, rotem Habit und schwarzem Skapulier dar [19]. – Die 1330 wohl in Lübeck für das Klarissenkloster Ribnitz geschaffene Skulptur der hl. Klara zeigt Reste blaugrauer Bemalung des Habits; ihr wurde der Klosterchronik zufolge auch ein roter Mantel umgelegt ([71] S. 30f., mit Abb.).
Nachdem in nachmittelalterlicher Zeit der Habit der Klarissen, die nach der ersten Regel lebten, aschfarben und jener der sog. Urbanistinnen grau war (so S. Gieben, Clarisse Urbaniste, in: [8] S. 361f.), wurde im 20. Jh. bei allen Klarissen sowie bei den Colettinen die braune Farbe für die Tracht gebräuchlich (Elisabeth Lopez, Clarisse Colettine, in: ebd., S. 364).
b. Skapulier
In Darstellungen werden die Klarissen nicht immer mit ihrem Skapulier gezeigt. Mit Ausnahme der Regel Klaras sehen alle anderen Vorschriften das Skapulier bei der Arbeit vor, weil ein Mantel dabei unbequem sei.
In der Regel Urbans IV. ist präzisiert, das Skapulier habe keine Kapuze. In der Regel Klaras, in der eine Vorschrift über das Skapulier fehlt, ist festgelegt, daß die Schwestern bei der Arbeit eine „mantellula“ tragen können ([58] S. 2294; vgl. dazu die Erklärung des Johannes von Capistrano 1445, dieses Mäntelchen sei ein Skapulier ohne Kapuze: Donatus van Adrichem, Explicatio primae Regulae Sanctae Clarae auctore S. Ioanne Capistranensi, [2] Bd. 22, 1929, S. 528). Aus Verwendung oder Fehlen des Skapuliers kann jedoch nicht auf eine bestimmte Ordensregel gefolgert werden, da es sowohl Schwestern mit Skapulier gibt, die Klaras Regel befolgen, als auch Urbanistinnen ohne Skapulier (Pierre Helyot, Hist. des ordres monastiques, religieux et militaires, Bd. 7, Paris 1731, S. 193 und 201).
c. Brustschleier
Ein aus verschiedenen Stücken bestehender Schleier umschloß große Teile des Gesichts und verbarg die Haare und den Hals (Abb. 6). Im Deutschen wird der obere Teil häufig „Weihel“ (Grimm, Bd. 14,1, Sp. 665f.), der untere „Wimpel“ genannt (Brockhaus. Die Enz., Bd. 24, Mannheim 201999, S. 232).
Da die verschiedenen Regeln ausdrücklich vorschreiben, daß die Schwestern ohne dieses Kleidungsstück nicht von Außenstehenden gesehen werden sollten ([65] S. 244, 300; [20] Bd. 2, S. 511), kann man daraus schließen, daß die Schwestern den unteren Teil des Schleiers innerhalb der Klausur nicht immer trugen. Darstellungen scheinen dies zu belegen (vgl. die Tafeln eines Retabels mit Szenen aus dem Leben der hl. Clara, Nürnberg, um 1360–1370: Peter Strieder, Tafelmal. in Nürnberg 1350–1550, Königstein i. T. 1993, S. 22, Abb. 13f.).
d. Schleier
Der Schleier der Professen muß gemäß den Regeln schwarz sein, bei den Novizinnen ist er weiß ([65] S. 244, 300; [20] Bd. 2, S. 511). Die Professen tragen einen weißen Schleier unter dem schwarzen. In den meisten Wiedergaben ist Klara mit einem schwarzen Schleier dargestellt. Ausnahmen sind sehr selten.
In größeren Zyklen, in denen neben Klara auch andere Schwestern wiedergegeben sind, tragen Novizen oder Laienschwestern weiße Schleier.
Beispiele: sog. Trittico Marzolini, Umbrien, spätes 13. Jh.: Kat. „Gall. Naz. dell’ Umbria. Dipinti, sculture e oggetti d’arte di età roman. e got.“, bearb. von Francesco Santi, Rom 1969, Abb. 14n, vgl. S. 37f.; Guido da Siena, Gem., 13. Jh.: Luiz C. Marques, La Peinture du Duecento en Italie centrale, Paris 1987, Abb. 119); Bartholomäus Zeitblom, Tafelgem. mit den hll. Elisabeth von Thüringen und Clara: Kat. der Gem. und Skulpturen bis 1900, bearb. von Herbert Hoffmann und Kurt Diemer, Biberach 1975 (Städt. Slgn. Braith-Mali Mus. Biberach an der Riß, Bd. IIIa), S. 19; sog. Meister der Verherrlichung Mariae, Tafelgem. mit den hll. Klara, Bernhardin, Bonaventura und Franziskus: Kat. der Altkölner Mal., bearb. von Frank Günter Zehnder, Köln 1990 (Kat. des Wallr.- Rich.-Mus., 11), Nr. 121, Abb. 263; vgl. ein in Augsburg ill. Graduale für Klarissen mit einer Miniatur (Abb. 8) nach dem Vorbild eines Nürnberger Holzschnitts mit dem „Rosarium beati Francisci“ ([3] S. 596–598, Farbtaf. 45 und S. 658–660; die Schleier sind im Druck weiß, in der Hs. schwarz).
Einige Male ist in Darst. der dunkle Schleier kreuzweise schraffiert (Abb. 5; Siena, Bibl. com., ms. X.IV.2., Kalendarium des Sano di Pietro, Siena nach 1470, für S. Chiara in Siena: Jeryldene M. Wood, Women, Art, and Spirituality …, Cambr. 1996, Abb. S. 91). Daß dieses nur in Zentralitalien in der 2. H. 15. Jh. nachweisbare Muster auf eine 1460 durch die Observanten erlassene Vorschrift zurückgehe, den Schleier der Schwestern aus Bombasin (einem Kammgarnstoff aus Halbseide oder Wolle) anzufertigen (so ebd., mit Hinweis auf: Memoriale di Monteluce. Cronaca del monastero delle clarisse di Perugia dal 1448 al 1838, Assisi 1983, S. 22), ist unwahrscheinlich, da die älteste bekannte Wiedergabe 1445 entstanden war.
e. Mantel
Der Mantel muß laut den Regeln aus demselben billigen Stoff wie der Habit sein. Obwohl die Regel Urbans vorschreibt, daß die Schwestern nie ohne Mantel gesehen werden dürfen ([20] Bd. 2, S. 511), haben die in Darstellungen gezeigten Fn. den Mantel nicht immer um. Durch diese Regel war auch festgelegt, daß er am Hals geschlossen sein sollte („Mantellum post collum … connexum“: ebd.). Auf vielen Bildern ist zu sehen, daß dafür ein hölzerner Knebelverschluß verwendet wurde. Der Mantel wird meistens unter Kragen und Brustschleier getragen und ist üblicherweise grau oder braun.
Auffällig sind Bildzeugnisse aus dem nordöstlichen Italien, auf denen die Fn. quergestreifte Mäntel tragen.
Vgl. die Beispiele in: Fabio Bisogni, Per un census delle rappresentazioni di S. Chiara nella pittura in Emilia, Romagna e Veneto sino alla fine del Quattrocento, in: Movimento religioso femminile e Francescanesimo nel sec. XIII, Assisi 1980, S. 131–165; ferner: Iconografía di S. Chiara d’Assisi nel Triveneto. L‘immagine. 1193–1993, Venedig-Mestre 1994; für Siegel, auf denen Klarissen mit gestreiftem Mantel wiedergegeben sind: Giovanni Maria Del Basso, Il sigillo delle monache …, in: Gabriella Zarri (Hg.), Donna, disciplina, creanza crist. dal sec. XV al XVII sec. …, Rom 1996, S. 347–364.
Oft wurde zur Erklärung auf das Pönitentenkleid der Margherita von Cortona verwiesen ([15] S. 34f.), obwohl dieses kariert war (Abb. 7). Der ital. Minderbruder Salimbene schrieb jedoch um 1270/1280, die Kleider der Dienstschwestern seien früher gestreift („catabriati“) gewesen: Salimbene de Adam, Cronaca, ed. Giuseppe Scalia, Bari 1966, S. 366. Diese Gewohnheit, für die es keine weiteren schriftlichen Quellen gibt, bestand regional offenbar länger, möglicherweise, weil man glaubte, dies entspreche dem von Franziskus und Klara auch für die Kleidung der Fn. geforderten Armutsideal (so Cordelia Warr, The striped mantle of the poor Clares …, Arte crist. 86, 1998, S. 415–430).
Diese Streifen fallen sehr unterschiedlich aus: Auf dem Triptychon in Triest, das die sterbende Klara zeigt, trägt eine Schwester einen braunen Mantel mit weiß-schwarz-weißen Streifen; eine andere Schwester trägt einen roten Mantel mit grau-schwarz-grauen Streifen (Rodolfo Pallucchini, La pittura veneziana del trecento, Ven.-Rom 1964, Farbtaf. 9). Einen hellgrauen Mantel, bei dem mehrmals einen breiten roten Streifen zwei schmälere begleiten, zeigt ein Gem. von Antonio Vivarini, 1451: [3] Farbtaf. 29. In der ill. Madrider Hs. der „Legenda maior“ des Bonaventura ist ein brauner Mantel wiedergegeben; auf breiten weißen Bahnen liegen zwei oder drei schwarze Streifen gezeichnet (Abb. 4; vgl. [34]; [35]).
2. Konzeptionistinnen, Annunziaten
Die Konzeptionistinnen tragen einen weißen Habit, ein Skapulier mit einem blauen Mantel, und vor der Brust ein großes Medaillon mit dem Bild der Immaculata. Bei den Professen wird der weiße Brustschleier mit einem schwarzen Schleier bedeckt. Sie tragen den franziskanischen Strick als Gürtel (S. Gieben, Concezioniste, in: [8] S. 366f, mit Abb.).
Die Annunziaten der hl. Johanna von Valois tragen einen grauen oder braunen Habit, ein scharlachrotes Skapulier in Erinnerung an die Passion Jesu, einen weißen Mantel und einen schwarzen Schleier. Der Strick hat zehn Knoten (wegen der Tugenden Marias) und drei Quasten (Marie du Coeur Immaculé, Annunziate, di Giovanna di Valois, in: [8] S. 447f., mit Abb.).
3. Pönitentinnen, Terziarinnen
In „Memoriale“ und „Supra montem“ war festgelegt, daß die Kleidung der Schwestern billig und bescheiden sein sollte. Ihr Mantel sollte keine Falten haben. Das Kleid sollte entweder weiß oder schwarz sein.
Es wurde „guarnellum sive placentinum“ genannt (vgl. Bulle „Supra montem“, 1289: [83] S. 81); wahrscheinlich war es aus Baumwolle oder aus Leinen und Baumwolle (für die Terziarinnen von Notkeregg bei St. Gallen ist 1518 Barchent, Kamelott und Leinen bezeugt: [53] S. 361). Oft folgte man bei den Kleidervorschriften wohl auch lokalen Gewohnheiten, so z. B. in Augsburg für die seit 1315 dem Dritten Orden angehörende Gemeinschaft von Maria Stern, deren Schwestern bis zur Eingliederung in die Straßburger Konventualenprovinz 1588 wie die Augsburger Bürgersfrauen ein schwarzes Gewand trugen und einen breiten, auf der rechten Seite herabhängenden Schleier, während die Fn. von St. Klara an der Horbrugg den Schleier auf der linken Seite herabhängen ließen (Irmengard Baumann OSF, Augsburg, Fn.-Kloster St. Maria Stern, in: [10] Bd. 4, S. 527).
Die Frauen durften keine seidenen Bänder oder Schmuck tragen und nur Pelze vom Schaf, Börsen aus Leder und bescheidene Gürtel besitzen, die ohne Seide gemacht worden waren (Bulle „Supra montem“: [83] S. 81f.; vgl. auch die Bestimmungen für die Münchener Püttrich-Schwestern 1365, wonach man denjenigen Schwestern, die sich unerlaubt aus dem Kloster entfernt hatten, nur Mantel, Pelzrock, ein Pelz, zwei Röcke, drei Schleier, Gürtel und Gehänge sowie Schuhwerk zurückgeben sollte: [53] S. 361).
In der Regel für die „Vestitae des hl. Franziskus“ in Prato war seit 1284 vorgeschrieben, das Kleid sollte weder weiß noch schwarz sein, sondern in der Art des Ordens des hl. Franziskus, d. h. grau und ungefärbt ([46] S. 139; vgl. S. Gieben, Iconografia dei penitenti e Niccolo IV, in: [68] S. 289–304; ders., Per l’iconografia della penitenza e dei penitenti francescani [sec. XIII–XVI], Analecta Tertii Ordinis Regularis Santi Francisci 29, 1998, S. 143–159). In Belgien heißen einige Kongregationen von Fn. ihrer grauen Kleidung wegen „grauwzusters“.
In der Regel Papst Leos X. gab es keine konkreten Bestimmungen zur Tracht mehr; eingeschärft wurde erneut, die Kleidung derer, die sich um Aufnahme beworben hätten, habe aus billigem Stoff zu sein ([83] S. 289).
Marian von Florenz, der zur selben Zeit, zw. 1519 und 1523, seinen Traktat über den Dritten Orden verfaßte, beschrieb als sichtbares Merkmal der Drittordensschwestern den Mantel, den es in zweierlei Formen gebe: Die Witwen trügen meistens einen von der Schulter herabhängenden, andere hätten einen Mantel wie die Beginen, der vom Kopf herabhänge (Massimo D. Papi, Il Trattato del Terz’Ordine … di Mariano da Firenze, Rom 1985 [Anal. Tertii Ordinis Regularis Sancti Francisci, 18], S. 366). Beide Mäntel waren wie bei den Klarissen hochgeschlossen.
Offenbar trugen A. 16. Jh. viele Terziarinnen den schwarzen Schleier der kontemplativen Schwestern und den Strick, Merkmal der Minderbrüder, obwohl deren Generalminister Raynaldus Graziani dies 1508 verboten hatte (ebd., S. 367; Firmamenta trium ordinum beati Patris nostri Francisci, Paris 1512, Bd. III, Bl. XLVv).
Die Vielfalt der in Darstellungen nachweisbaren verschiedenen Trachten von Pönitentinnen und Terziarinnen ist nach dem 13. und 14. Jh. so groß wie die der Kongregationen.
Ausnahme war die häufig wiedergegebene Tracht der franziskanischen Pönitentin Margherita von Cortona (um 1247–1297) in einem grauen Mantel und weißen Schleier, aber mit einem weißen, karierten Kleid. Die breiten schwarzen horizontalen Streifen auf dem Stoff werden von einem dünnen grauen Streifen begleitet, die schwarzen vertikalen Streifen sind schmaler (Abb. 7; Sante e beate umbre tra il XIII e il XIV sec., Foligno 1986, S. 107–113). Ungeklärt ist bisher, warum Margherita als franziskanische Pönitentin eine von den Vorschriften abweichende Kleidung trug, ebenso die nicht mit dem F.-Orden verbundene Büßerin Klara von Rimini (gest. 1346) die in kariertem Kleid und Mantel gezeigt wurde (Jacques Dalarun, „Lapsus Linguae“. La légende de Claire de Rimini, Spoleto 1994 [Bibl. di Medioevo Latino, 6], Abb. Vb–VII). Es sind keine Quellen bekannt, in denen dieser Stoff für Ordensleute oder Büßerinnen. vorgeschrieben worden wäre (vgl. [15]).
In der Neuzeit gleicht die Tracht der meisten Terziarinnen jener anderer Ordensfrauen. Schwarze Schleier sind trotz des Verbots häufig. Wenn in Darstellungen die unterschiedliche Zugehörigkeit betont werden sollte, wurde statt des schwarzen Schleiers der Klarissen häufig ein weißer Schleier wiedergegeben (vgl. Abb. 8).
Statt eines Gürtels verwendeten sie nun auch den Strick und trugen einen Habit in kastanienbrauner Farbe.
Die hl. Elisabeth von Thüringen (Abb. 9; s. Sp. 549f.) war zwar nie Mitglied des Dritten Ordens, wurde aber oft als solches angesehen und deshalb zu seiner Patronin erklärt. In einer anon. Lebensbeschreibung vom E. 13. Jh. wird erwähnt, ihr Neffe, der ungarische Kg. Stephan, habe einmal ein Bild gesehen, auf dem sie mit Schuhen und ohne Strick dargestellt war. Daraufhin habe er befohlen, das Bild zu vernichten und sie stattdessen mit dem Kleid der F. und Strick zu zeigen (S. Gieben, I patroni dell’Ordine della Penitenza, in: L'Ordine della penitenza di S. Francesco d’Assisi nel sec. XIII [= Collectanea Franciscana 43], Rom 1973, S. 242, Anm. 52). Auch auf ihrem Reliquienschrein in Marburg ist sie mit dem franziskanischen Strick abgebildet (Ausst.kat. „St. Elisabeth, Fürstin, Dienerin, Heilige“, Marburg 1981, S. 205, Abb. 12).
IV. Siegelwesen und Heraldik
A. Männerorden
1. Siegel
Als Siegel von F. gelten die Siegel „von Gemeinschaften oder Amtspersonen, die einem der drei Orden angehören, die direkt oder indirekt auf den hl. Franz zurückgehen, in seltenen Fällen auch Siegel, die ein Ordensmitglied (das gilt durchschnittlich von den Ordensbischöfen) persönlich mit sich führte“ ([46] S. 192).
a. Gebrauch
Die Verwendung des Siegels war bei den F. im 2. V. 13. Jh. aufgrund des Armutsideals noch umstritten. Die Weigerung der strengeren Richtung innerhalb des Ordens, Besitz entgegenzunehmen, hätte Beglaubigungen von Eigentumsübertragungen überflüssig gemacht, wäre sie gegenüber den Gemäßigten auf Dauer erfolgreich gewesen. Man setzte stattdessen im Einvernehmen mit den Päpsten zur Regelung von Besitztumsangelegenheiten sog. weltliche „Schaffner“ ein. Diese handelten vom 13. bis frühen 15. Jh. offiziell als Beauftragte der Stifter. Ihnen oblag daher neben dem Guardian die Besiegelung von Urkunden (zur Funktion der Schaffner – „syndici“ – vgl. Bernhard Neidiger, Mendikanten zwischen Ordensideal und städt. Realität. Unters. zum wirtschaftlichen Verhalten der Bettelorden in Basel, Bln. 1981 [Berliner Hist. Stud., 5], S. 54–57, 73, 75–85). Nachdem der Armutsstreit entschieden war, legte das Kapitel von Speyer im Jahre 1319 entsprechend den Gewohnheiten anderer Orden fest, daß jeder Obere ein eigenes Amtssiegel haben sollte, ebenso jede Gemeinschaft ein gemeinschaftliches Siegel (Abb. 10a und b). Dieses sollte von drei dazu erwählten Konventsmitgliedern unter Verschluß verwahrt werden (vgl. [46] S. 192). 1502 präzisierte das Provinzialkapitel von Mainz, wiederum in Anlehnung an andere Orden, daß das Klostersiegel nur in Gegenwart des Konvents benutzt werden sollte, nachdem die zu siegelnden Dokumente vorher in Gegenwart des Konvents verlesen worden waren. Das Siegel sollte dann wieder in einer Lade verwahrt werden, die in der Sakristei aufzubewahren war; einen Schlüssel dafür sollte der Guardian haben, die anderen beiden zwei der ältesten und angesehensten Patres (vgl. ebd.). Die Meister(innen) und Gemeinschaften des Dritten Ordens führten meistens nur ein gemeinsames Siegel, obwohl das Kapitel von Speyer auch für diesen Fall zwei getrennte Siegelstempel vorgeschrieben hatte (Morand Guth, Die Franziskanischen Siegel in der Strassburger Ordensprovinz von den Anfängen bis zum E. des XVI. Jh.: 3. Die Siegel der Terziaren und Terziarinnen, Archives de l’Eglise d’Alsace 44, 1985, S. 63–78, bes. S. 65).
Als Niederlassungen der F. in der 2. H. 13. Jh. in vielen Städten die Aufgaben öffentlicher Beurkundungsstellen übernahmen, wurde die Benutzung von Siegeln unumgänglich. Diese Notwendigkeit bestand selbst dann, wenn die Beglaubigung bereits durch Aufbewahrung an geschütztem Ort gewährleistet war ([48] S. 89–91).
b. Formen und Überlieferung
Siegel der F. sind in der Regel aus Wachs und haben spitzovale Form. Verschlußsiegel für Briefe und Typare sind nur selten erhalten. In- und Umschriften der Siegel sind nahezu ausschließlich lateinisch abgefaßt ([46] S. 191–193; Giacomo C. Bascapé, Note sui sigilli francescani [secoli XIII–XVl], Collectanea Franciscana 32, 1969, S. 148–164).
c. Typen
Neben den allgemein gebräuchlichen Siegeltypen wählten die F. am häufigsten als Siegelbild Christus-, Marien- und Franziskusdarstellungen (Abb. 10a und b, 11).
Christus wird im Sinn franziskanischer Frömmigkeit meistens in Passionsszenen, zuweilen aber auch als thronender Herrscher dargestellt. Maria wird entsprechend der mariologischen Akzentsetzung franziskanischer Spiritualität fast ebenso häufig wie Christus wiedergegeben. Die Siegel mit dem Ordensstifter belegen den Wandel des Franziskusbildes und geben den Entwicklungsstand der Verehrung dieses Heiligen wieder. Sie heben dafür bestimmte Szenen aus dem Leben des Franziskus hervor, das auch die schriftliche Überlieferung mit unterschiedlicher Akzentsetzung erzählt. Die Annäherung des hl. Franz an sein Vorbild Jesus wird auch anhand der franziskanischen Siegel deutlich. Stigmatisierung und Kreuznahme des Heiligen sind die häufigsten Motive.
Weitere franziskanische Siegel zeigen die hll. Drei Könige (vor allem in der Ordensprovinz „Colonia“), Barbara, Katharina oder andere Heilige, die der Siegelführer oder die siegelnde Gemeinschaft als Patron verehrte (vgl. Toni Diederich, Rhein. Siegel 4, Rhein. Heimatpflege N.F. 12, 1975, S. 278f.; ders., Rhein. Siegel 8, ebd., N.F. 13, 1976, S. 285f.; Wilhelm Ewald, Rhein. Siegel, Bonn 1972 [Publ. der Ges. für Rhein. Gesch.kde., 27], Bd. 4: Textbd., bearb. und erw. von Edith Meyer-Wurmbach, S. 155–166; Taf.bd., Taf. 48f.).
Die sporadisch vorkommenden Erzähl- und Handlungssiegel betonen besondere Akzente der franziskanischen Lebensform wie z.B. die Sorge um die Armen, den Bettel oder das Studium und zeigen u.a. Fußwaschung, Almosengang sowie Christus oder Franziskus als Lehrer. Ebenfalls selten belegt sind redende Siegel. Sie beziehen sich meistens auf den Namen des Ortes, an dem sich ein Konvent niedergelassen hatte. Wappensiegel, die auf die adlige Herkunft des Siegelführers abheben, sind wohl nur für einige Bischöfe nachweisbar.
Eine franziskanische Besonderheit bilden die seit dem 13. Jh. vereinzelt auftauchenden Initialensiegel mit der griech. Buchstabenkombination „IHS“ für „Jesus“, die auf Bernhardin von Siena zurückgeht (vgl. Christusmonogramm: RDK III, Sp. 715ff.). Der Heilige reichte jeweils im Anschluß an seine Ansprachen zur Versöhnung der Guelfen und Ghibellinen eine Tafel mit diesen Initialen herum, die allmählich die Zeichen der beiden verfeindeten Parteien verdrängten. Im wesentlichen unterschieden sich die Motive auf Siegeln des Dritten Ordens nicht von denen auf Minoritensiegeln (vgl. Nachricht von einem Preuß. Minoriten-Siegel, Preußische Lfg. alter und neuer Urkunden, Abhn. zur preuß. Gesch. 1, 1754, S. 438–459).
2. Wappen
Nach dem Tod des Ordensgründers wurden immer öfter verschiedene Motive wie ein Wappenbild verwendet, die vielfach im Schrifttum der F., an Bauwerken und Kunstdenkmälern des Ordens nachweisbar sind: ein geflochtenes Tau unter den Briefen des hl. Franz, der bei seiner Stigmatisierung anwesende Seraph oder der Gürtelstrick. Im 4. V. 14. Jh. kam in Oberitalien das für die Franziskaner typische, in verschiedenen Varianten bezeugte Wappenbild auf: zwei verschränkte Arme, der eine nackt, der andere mit einem Ärmel bekleidet, beide mit dem Wundmal auf der Hand. Die eine Hand steht für Christus, die andere für den hl. Franz in der Nachfolge Christi (Abb. 14; Cesare Tinelli, Überlegungen zum franziskanischen Wappen, in: [3] S. 376–381; Leonhard Lehmann, Das franziskanische Wappen, in: [9] S. 49–51).
Als Bestandteil eines persönlichen Wappens sind die verschränkten Arme bereits für den Generalminister der Franziskaner Francesco Sansone (1475–1499) belegt. Der Seraph schmückte das Wappen des Ordensgenerals Sarano, den Papst Sixtus V. 1585 zum Kardinal erhoben hatte (ebd., S. 377f.). Wappendarstellungen wie die in der Franziskanerkirche in Schwäb. Gmünd, die wahrscheinlich Anton Pfister um 1760 ausführte, sind nördlich der Alpen eher Ausnahme. Das Antependium am Altar der Kirche St. Ludwig und Franziskus zeigt die Fünf-Wunden-Gliedmaßen des Franziskus in Scagliola. Auf der zugehörigen Leuchterbankkartusche steht die Inschrift: „ego stigmata D[omi]ni Jesu / in corpore meo porta I GAL. 6/17“ (Richard Strobel, Die Kdm. der Stadt Schwäb. Gmünd, Bd. 2, Mchn.-Bln. 1995, S. 77 und Farbabb. 13).
Neben dem Wappen des Ordens sind öfter auch Stifterwappen überliefert.
Zwei Nekrologien, die Wohltäterwappen aus Franziskanerniederlassungen in München und Wien festhalten, lassen vermuten, daß in erster Linie F.-Konventualen, die einen gemäßigten Standpunkt in der Armutsfrage bezogen, Schenkungen erhielten, deretwegen sich Wohltäter mit ihren Wappen verewigten (vgl. Lorenz M. Rheude, Wappen aus dem Franziskaner-Nekrologium 1424 im Kloster St. Anna in München, Familiengesch. Bll. 29, 1931, S. 223f.; Ernst Edler von Hartmann-Franzenshuld, Die heraldische K. im Wiener Minoriten-Necrologium, Adler 4, 2, 1874, S. 79ff.). Ein anderes Familienwappen, das dem Wohltätergedenken zuzuordnen ist, befindet sich in der früheren Franziskanerkirche in Erkelenz (Heinz Hermann Deussen, Ein Familienwappen in der ehem. Franziskanerkirche in Erkelenz, Heimatkalender der Erkelenzer Lande 6, 1957, S. 81f.).
B. Frauenorden
1. Siegel
a. Gebrauch
Man erklärte die im Vergleich zu den männlichen Zweigen der F. ungleich umfangreichere Überlieferung besiegelter Urkunden und Briefe bei den Klarissen mit dem Umstand, daß wegen des oft ausgedehnten Grundbesitzes der Klarissen im Gegensatz zu den Minderbrüdern wesentlich mehr Anlässe zur Beurkundung von Rechtsgeschäften bestanden hätten ([47] S. 57).
So erkannten die Klarissen der Straßburger Ordensprovinz im Gegensatz zu anderen Ordensschwestern das gemeinschaftliche Eigentum an, das ihnen die Regel Urbans IV. seit 1263 zugestand. Dies wurde auch als Grund dafür vermutet, daß in jedem Klarissenkloster dieser Provinz wenigstens zwei Siegel (Äbtissinnen- und Konventssiegel) vorhanden waren (ebd.; Abb. 12 und 13; zu den beiden Siegeln aus St. Klara in Nürnberg, um M. 14. Jh.: Ausst.kat. „Krone und Schleier. K. aus ma. Frauenklöstern“, Bonn-Essen 2005, S. 494, Nr. 436).
Zum Siegelgebrauch bei Frauengemeinschaften des Dritten Ordens s. oben.
b. Formen
Die Form der Siegel, manchmal nur durch Nachzeichnungen bekannt, ist in der Regel spitzoval. Verschlußsiegel und Siegel von Ordensschaffnern oder -kaplänen blieben, anders als die Äbtissinnen- und Konventssiegel, nur vereinzelt erhalten.
c. Typen
Bei den Siegeln der Klarissen sind Heiligen-, Erzähl-, Handlungs- und redende Siegel, zuweilen auch Mischformen zu unterscheiden. Am häufigsten sind Darstellungen Christi, Mariens sowie der hll. Klara und Franziskus (letztere oft zusammen). Vereinzelt finden sich auch die hll. Johannes der Täufer, Agnes und Elisabeth. Christus wird im Sinne franziskanischer Frömmigkeit meistens in Passionsszenen, zuweilen aber auch als Lehrer abgebildet. Vereinzelt steht für ihn auch ein Pelikan oder die Kombination eines Kreuzes mit einem Herzen.
Die hl. Klara wird oft bei der Verehrung Christi oder Mariens wiedergegeben. Die Siegelbilder mit der Ordensgründerin belegen den Stand der Verehrung dieser Heiligen: Während der Nimbus, der ihr seit der Heiligsprechung von 1255 eigentlich zustand, auf den Siegeln des Klosters Paradies bei Konstanz meistens fehlt, tritt Klara auf anderen Siegeln als Ordensgründerin (mit der Regel in der Hand), Äbtissin (oft mit einer weiteren Schwester), Unschuldige (mit Einhorn oder Lilie), in Nachfolge Christi (mit dem Kreuz) oder, verstärkt in der Gegenreformation, als besondere Verehrerin der Eucharistie auf (mit einer Monstranz in der Hand zur Abwehr der Sarazenen). Einmal erscheint sie beim Schneiden ihrer Haare durch den heiligen Franz, ein anderes Mal beim eigenen Tod. Anspielungen auf die historischen Entstehungsumstände eines Klarissenklosters finden sich zum Beispiel auf den Siegeln der Niederlassung Klarenthal (die Stifter Adolf von Nassau und seine Frau Imagina) sowie eventuell auf denen der Niederlassungen Königsfelden (Konventssiegel, 1330) und Paradies (Konventssiegel, 1580): vgl. [47].
2. Wappen
Ein Ordenswappen scheint selbst bei den sog. Urbanistinnen, die gemeinschaftliches Eigentum anerkannten, nicht ausgeprägt worden zu sein. Amtswappen sind bei den Klarissen im MA nur im Falle hochadeliger Äbtissinnen ausgeführt worden. So enthält z. B. das erste Äbtissinnensiegel der Niederlassung Alspach bei Kaysersberg (evtl. von 1285) eine heraldische Lilie ([47] S. 57). Wappen sind u. a. auch für die adligen Klarissen in Krakau bezeugt (Pax et bonum …, bearb. von Andrzej Wlodarek, Krakau 1999).
V. Architektur
Die Kenntnis über die Baukunst der F. ist nach wie vor unzureichend (da neuere umfassende Überblickswerke fehlen, immer noch grundlegend: *Bettelordensarchitektur:: RDK II, Sp. 394–444).
In der älteren Forschungslit. überwiegen schlagwortartig verkürzende Herleitungen bestimmter Phänomene (vgl. den von Werner Gross eingeführten Begriff der „Reduktionsgotik“: Die abendländische Archit. um 1300, Stg. 1948, S. 38–47; dazu aber: Wolfgang Schenkluhn, Ordines Studentes, Aspekte zur Kirchenarchit. der Dominikaner und F. im 13. Jh., Bln. 1985, S. 21–23). In der neueren kh. Forschung behandelte man oftmals nur herausragende Beisp. für Kirchen und Klöster, vor allem in Italien und Frankreich ([79] S. 103).
Für viele Bauten im dt.sprachigen Gebiet gibt es keine genauen Untersuchungen, woraus oft erhebliche Fehldatierungen resultieren. Neuere Monographien erweitern die Kenntnis lediglich in Einzelaspekten. Er schwert wird die Erforschung der Baudenkmäler für F. nicht zuletzt durch die großen Verluste des Denkmälerbestandes. Wenig erforscht ist auch die nachmittelalterliche Baukunst des Ordens in Dtld. Zu den Klosterbauten der F. s. Kapitelsaal, Kreuzgang, Refektorium).
A. Mittelalter
1. Lage der Klöster
Galt in der älteren Forschung die Ansiedlung der F. am Stadtrand um M. 13. Jh. als Folge des Armutsideals und als Notlösung, zeigen neuere Untersuchungen (Ernst Badstübner, Kirchen und Klöster der Bettelorden im sozialen und gestalterischen Gefüge der ma. Stadt, Wiss. Zs. der Univ. Jena 30, 1981, S. 323–335; [48]; [70]) die Zweckmäßigkeit dieser Lage (Abb. 15): Die zu Predigten im Freien und oft für die Anlage eines *Friedhofs genutzten Plätze befanden sich an Verkehrswegen, oft gut sichtbar, und an (oft platzartig erweiterten) Straßeneinmündungen; die Kirchenfassade bildete häufig einen kulissenartigen Abschluß solcher Plätze, an denen auch die Hauptzugänge der Kirchen lagen. Die Klöster errichtete man, wenn möglich, geschützt an der platzabgewandten Seite der Kirchen und mit Zugang zur städtischen Wasserversorgung.
Häufig förderten Bischöfe, einflußreiche Adelige und Angehörige des Patriziats solche Gründungen und statteten diese mit Hofbezirken aus, die durch Grundstückstausch und Zukauf dort erworben wurden, wo entsprechende Grundstücke verfügbar waren.
So erhielten 1246 die F. in Freiburg i.Br. von Gf. Konrad die Kapelle St. Martin und vier Hofstätten im westl. Teil der Stadt, der als Siedlungsgebiet gefördert werden sollte: Armand Baeriswyl, Stadt, Vorstadt und Stadterweiterung im MA …, Basel 2003 (Schweizer Beitr. zur Kulturgesch. und Arch. des MA, 30), S. 123, mit Abb. 69h. Zu Oberitalien vgl. Marcello Salvatori, Rapporto tra conventi e citta nell’evoluzione del fenomeno francescano, in: [4] Bd. 2, S. 32f.; Silvia Grassi Fiorentino, Strutture urbane e rappresentazioni topographici, in: ebd., S. 34–64.
In England erhielten die F. durch Kg. Heinrich III. im 13. Jh. zahlreiche Schenkungen für ihre Klöster, u. a. Baumaterial oder Feuerholz, aber auch Liegenschaften, sogar öffentliches Gelände, zum Neubau oder zur Vergrößerung von Konventen (Andrew George Little, The Grey Friars in Oxford, Oxf. 1892 [Oxford Hist. Soc., 20], S. 16; ders., Stud. in english Franciscan hist., Manchester 1917, S. 33–35).
Neben der Anlage von Konvent und Kirche innerhalb der Stadt, in unmittelbarer Nähe des Tors oder an der Stadtmauer ([48] S. 56–58) wurden neue Klosteranlagen nicht selten am Ufer von Flüssen oder in Hafennähe (Luzern, Herford, Heilbronn, Hannover, Brandenburg an der Havel, Nürnberg und Nördlingen) oder sogar außerhalb der Stadtmauer gebaut (z.B. die ersten Klöster der F. in Basel, Alkmaar, Goslar und Würzburg: ebd., S. 58–60). Nicht selten lagen die ersten Niederlassungen in der Nähe von Spitälern oder Leprosorien, wo F. wohl auch zunächst die Krankenpflege übernahmen (so in Hildesheim bei St. Godehard, außerhalb der städt. Immunität, in Bamberg, Erfurt, Lindau: ebd., S. 59).
Da die Kirchen der Fn. im Unterschied zu denen der F. nicht der allgemeinen Seelsorge dienten, liegen diese Klöster häufig eher abgeschieden (vgl. [52]).
2. Kirchenbau
a. Anlage
Im Gegensatz zu Italien, wo häufig die Oberkirche von S. Francesco in Assisi mindestens für den Chor als Vorbild diente (Abb. 16 und 17; [4] Bd. 2, S. 85–142), folgte man in den Ländern des dt. Sprachraums diesem Grundriß nur vereinzelt (Wolfgang Schenkluhn, Ecclesia specialis. Die Vision Papst Gregors IX. von einer Erneuerung der Kirche, Darmst. 1991; [79] S. 56–63).
Als frühestes Beisp. gilt die 1597 abgerissene Klosterkirche in Eisenach, Thür., die wohl zeitgleich mit S. Francesco in Assisi errichtet wurde. Ihre ergrabenen Fundamente lassen auf eine dreischiffige Unterkirche schließen, über der sich vermutlich eine einschiffige, langgestreckte Oberkirche mit Strebepfeilern erhob (ebd., S. 61–63). Bei der Klosterkirche in Greifswald ([71] S. 18–21) war die Kirche von S. Francesco nur Vorbild für den Chor. Die Klosterkirchen von Prenzlau und Aschersleben verweisen in ihrer Anlage mit fünf Jochen ebenfalls auf die Oberkirche von S. Francesco ([53]; [79] S. 63; [71] S. 93–99).
Maßgeblich für die Ausprägung bestimmter Bautypen war nicht ein postuliertes „vereinheitlichendes Raumideal“ der F. (so [14] S. 435), sondern die Nutzung für Predigt, Meßopfer und Bestattungen.
Grundsätzlich unterscheiden sich dt. F.kirchen von italienischen durch das Fehlen eines Querschiffs. Doppelturmfassaden sind für F.kirchen im MA nicht überliefert.
Die Entscheidung für Bautyp und Einzelformen der Architektur dürfte in der Regel durch eine Art „Gründungskollegium“ getroffen worden sein; bestimmend waren wohl auch in der jeweiligen Ordensprovinz überlieferte Besonderheiten und die Vorstellungen der Förderer (vgl. [48] S. 48−132).
Die Wahl eines geraden Chorschlusses für Kirchen in den 30er Jahren des 13. Jh. (Zürich, Würzburg, Mühlhausen, Arnstadt, Prenzlau) – wurde als Ausdruck des Armutsstrebens gedeutet ([79] S. 105–109).
Obwohl auf dem Generalkapitel von Narbonne 1260 jeglicher Aufwand bei der Neuerrichtung oder der Erweiterung von Bauten ausdrücklich verboten worden war (cap. III,14: [13] S. 47), folgte man seit der 2. H. 13. Jh. auch bei den F. immer öfter regionalen Gewohnheiten und übernahm entsprechende Bauformen und Details; vgl. dazu u.a. Marcel Durliat, Le rôle des ordres Mendiants dans la création de l’architecture gothique méridional, in: La naissance et l’essor du gothique méridional au XIIIe siècle (= Cah. de Fanjeaux, 9), Toulouse 1974, S. 71–85; für die dt. F. z.B. in Westfalen: [70]; in Niedersachsen: Johannes Zahlten, Die ma. Bauten der Dominikaner und F. in Nieders. und ihre Ausstattung …, in: Ausst.kat. „Stadt im Wandel, K. und Kultur des Bürgertums in N–Dtld. 1150–1650“, Braunschweig 1985, Bd. 4, S. 371–412; zur Rolle von Stiftern in diesem Zusammenhang u.a. Dieter Berg (Hg.), Könige, Landesherren und Bettelorden, Werl 1998 (Saxonia Franciscana, Bd. 10).
Den Konventen genügte vor dem Baubeginn zunächst ein bescheidenes Oratorium für das Stundengebet. Dieses scheint oft in den späteren Bau einbezogen und, später gewölbt, als Sakristei für die neue Kirche genutzt worden zu sein (z. B. Münster in Westf.: [70] S. 206). Schon um 1230 begann der Orden − im Unterschied zu den Dominikanern, die Hallenkirchen bevorzugten − mit dem Bau flachgedeckter Säle, die meist später erweitert, umgebaut oder ganz erneuert wurden (z. B. Berlin, Neubrandenburg, Zerbst, Frankfurt a.d.O. u.a.: [71] S. 23–27, 143–147, 73–77). Auch in Gebieten, in denen flachgedeckte Kirchen damals nicht mehr üblich waren (Westfalen), sind solche Frühformen zu vermuten (Herford: ebd., S. 56f.).
Einschiffige Kirchen waren schon im Verlauf des 13. Jh. seltener geworden, wurden aber bei den Kirchen für die weiblichen Zweige des F.ordens wegen der zumeist geringeren Konventsgröße weiterhin bevorzugt. Im Gegensatz zu den Dominikanern, die um 1250 meistens dreischiffige, gewölbte Kirchen errichteten, hielten die F. in kleineren Städten am Typus der Saalkirche fest, wohl auch deshalb, weil dort weniger Raum im Langhaus für die Laien benötigt wurde (Beisp.: [14] S. 433f.). Erst im 15. Jh. wurde der Typus des flachgedeckten Saals allgemein wieder häufiger (z.B. Kelheim, mit gewölbtem Chor, 1461–1506: [25] S. 244f.).
Viele zweischiffige F.-Kirchen des Spät-MA haben einen asymmetrischen Grundriß, oft wurde dem Hauptschiff nachträglich ein Seitenschiff angefügt: vgl. Neubrandenburg (Erweiterung zur Stufenhalle 1. H. 14. Jh.: Dehio Dtld., Mecklenburg-Vorpommern, S. 363; [71] S. 22–27), Angermünde (voll. um 1440 [?]: Dehio Dtld., Brandenburg, S. 23; [53]; [71] S. 48–53), Andernach (E. 13.–M. 15. Jh.: Dehio Dtld., Rheinland-Pfalz, S. 29f., vgl. [14] Abb. 42) und Höxter (Umbau ab etwa 1281 [70] S. 74, mit Abb. 31); vgl. [14] S. 436, Nr. 41f. und 44; weitere Beisp.: [70] S. 208–213.
Seltener sind Kirchen mit zwei symmetrisch angelegten, gewölbten Schiffen (z. B. in sächsischen F.klöstern: Zittau, Chorweihe 1293, das Seitenschiff 1480 in der Höhe dem Hauptschiff angeglichen: Dehio Dtld., Sachsen I, S. 876; Dresden, Neubau ab 1351: ebd., S. 134; Oschatz, err. 1381–1428 als Saalkirche, E. 15. Jh. erweitert und umgebaut zu einer zweischiffigen Hallenkirche: ebd., S. 773).
Dreischiffige Kirchen wurden nach vereinzelten Beispielen in der 2. H. 13. Jh. (Abb. 18 und 19; [79] S. 136; Abb. 20) erst um 1300 die Regel: so die Hallenkirchen in Bremen und Soest oder die als Stufenhallen gebauten Kirchen in Göttingen, Braunschweig und Hamburg (Angela Koch, Die Minderbrüder in H., in: [12] S. 75; zu Halberstadt: [71] S. 105–108).
Der Chor wurde bei mehrschiffigen Anlagen meistens als separater Raum in östlicher Verlängerung des Hauptschiffs angefügt.
Der Chor der Wiener Minoritenkirche (Abb. 21) aus dem 4. V. 13. Jh. gilt als einer der frühesten und vollständig ausgebildeten Langchöre in Österreich ([66] S. 144); vgl. ferner Straßburg (Francesca Picou, Églises et couvents de frères mineurs en France, Bull. arch. N.S. 17–18, 1981–1982, Fasc. A, S. 171f.; [14] S. 437–460); zu den für den Kirchenbau der F. z.B. in Polen vorbildhaften Chorlösungen bei Zisterziensern: Andrzej Grzybkowski, Das Problem der Langchöre in Bettelordenskirchen im östl. Mitteleuropa des 13. Jh., Architectura 13, 1983, S. 152–168.
Eingezogene Chöre, wie sie vor allem für Dominikanerkirchen charakteristisch sind („Binnenchöre": [79] S. 111–115), gibt es auch bei vielen F.kirchen: Freiburg (Chorneubau 1286 voll.: [23]S. 220), Esslingen (1. V. 13. Jh.: Dehio Dtld., Baden-Württemberg I, S. 206), Königsfelden (Chor 1330 gew.: [79] S. 97), Münster (um 1266 Chor voll.: [70] S. 114–116), Aachen (1327 gew.: [30] S. 29), Hannover (1291–1310; Stephan Gutowski, Die Minderbrüder in H., in: [12] S. 106, Abb. 2). Als Chorschluß wurde das Polygon bevorzugt, überwiegend mit 5/8-Schluß (Otto Graf, Klassifikationsprobleme der Bettelordensarchit. …, Stg. 1994, S. 181), selten mit 5/10-Schluß (Köln, Minoritenkirche, Chorweihe 1260: [30] S. 644).
Bei zahlreichen Bauten weicht die Chorachse von der Achse des Langhauses ab. Neben dem Wunsch nach einer optimalen Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche für den Innenraum war offenbar auch die Erhaltung des Platzes vor der Kirche ein maßgeblicher Grund dafür (z.B. Osnabrück, 2. H. 13. Jh., zerst.: [70] S. 233f.; Kaiserslautern, E. 13. Jh.: [1] Bd. 10, S. 143).
Um 1500 wurden eingezogene Langhaus-Strebepfeiler, schon im 14. Jh. belegt (Andernach, Fritzlar), bei den F. allgemein gebräuchlich.
Die Wölbungssysteme sind aufwendig: Bei Neubauten wurden öfter bautechnische Neuerungen aufgegriffen.
So führte man bei der Minoritenkirche in Münster die „gotische Travée“ (Wölbung im Mittelschiff über queroblongen Jochen) und Ansätze des Tas-de-charge-Systems in Westfalen ein ([70] S. 116 und S. 239); auch die Kirchen in Aachen, Köln, Soest, Höxter, Münster und Berlin haben Traveen im Hauptschiff ([79] S. 135f. und Abb. 77, 79, 86f.); weitere Beisp.: Neubrandenburg und Angermünde ([71] S. 23–27, 48–53). Aus dem 15. Jh. sind komplizierte Gewölbefigurationen erhalten (z.B. in Graz, seit 1515: [31] S. 34 mit Abb.).
Von M. 15. Jh. bis zur Reformation entstanden zahlreiche Kirchen der F.-Observanten. Dabei folgte man in Grund- und Aufriß zwar den Bautraditionen des Ordens, veränderte aber die Maßverhältnisse und errichtete Kirchen mit geringerer Höhe und breiteren Schiffen.
Die Klarissen übernahmen anfangs oft bereits bestehende (nicht selten bis dahin profane) Gebäude ([52] S. 24–31), die dem Gebrauch angepaßt wurden. Bis um M. 13. Jh. kam es zu einer großen Zahl von Neubauten (ebd., S. 32–45), bei denen einige Male Kirchen von Zisterzienserinnen – Saalkirchen mit eingezogenem quadratischen Chorhaus – Vorbild waren (ebd., S. 160). Bei den Bauten seit der 2. H. 13. Jh. lassen sich verschiedene regionale Typen unterscheiden, wenngleich häufig die Anlage von Neubauten durch Stifter, topographische Bedingungen oder die zur Verfügung stehenden Bauleute bestimmt waren. Am Oberrhein, in der Schweiz und in den übrigen dt. Gebieten bevorzugte man (ebenso wie bei den Dominikanerinnen) zunächst einfache Säle mit gleich breitem polygonalem Chorabschluß, gegen E. 13. Jh. baute man vermehrt auch zwei- und dreischiffige Kirchen (ebd., S. 45–102); in Österreich gibt es zweischiffige Hallenkirchen (ebd., S. 102–108), eine ähnliche Vielfalt variierender Formen wie in den dt. Gebieten gibt es auch in Ungarn, Tschechien und Polen (ebd., S. 109–115) sowie in Italien (ebd., S. 115–118).
Der heutige Bestand an Bauten ist reduziert: nur schätzungsweise ein Zehntel der kleineren Sakralbauten ist erhalten, meist ohne die Konventsgebäude. Bei einigen Neugründungen im 14. Jh. wurden wegen der besonderen Stellung ihrer Gründer und Förderer aufwendigere Kirchen angelegt (vgl. [52] S. 119–160).
Die Kirchen der Terziarinnen sind fast ausnahmslos kleine Kapellen, häufig gewölbt und mit polygonalem 5/8-Schluß oder dreiseitigem Chorschluß (z.B. Bocholt, A. 14. Jh.: Heiko Schulze, Klöster und Stifte in Westf. …, in: Ausst.kat. „Monastisches Westfalen …“, Münster 1982, S. 316f.; Stendal, 2. H. 15. Jh.: [71] S. 128–131).
b. Ausstattung
Mit der Erteilung des Predigt-, Beicht- und Begräbnisrechts, unabhängig von pfarrlichen Beschränkungen wurden auch die Kirchen der F. durch Lettner in Chor und Langhaus geteilt (vgl. Alessandro Nova, I tramezzi in Lombardia fra XV e XVI sec. …, in: Il Francescanesimo in Lombardia. Storia e arte, Mailand 1983, S. 197–216; [79] S. 240; [52] S. 18f.).
Im Chor wurde für gewöhnlich ein Chorgestühl für die Mitglieder des Konvents aufgestellt (vgl. RDK III, Sp. 518, Abb. 4). Auf den in der Regel aus Gewölbekompartimenten in Reihung („Hallenlettner“) zusammengesetzten und damit brückenartig begehbaren Lettnern fanden nachweislich nicht nur die Lesungen statt, sondern auch Messen. Die Altäre sind erhalten in Salzwedel ([79] Abb. 90), in Basel um 1260 belegt (ebd., Abb. 141), in Soest, um 1285, erschlossen ([70] S. 163). Lettner aus dem 3. Dr. 13. Jh. sind für die Kirchen der Konvente in Regensburg und Pforzheim bezeugt, erhalten blieb der Lettner der Rothenburger F.kirche, A. 14. Jh., bezeugt ist ein Lettner in der Kirche der Mainzer F. (Monika Schmelzer, Der ma. Lettner im deutschsprachigen Raum, Petersberg 2004, S. 84f.). Schiffübergreifende Lettner wie in den F.kirchen von Soest (ebd., Abb. 125) oder Esslingen ([79] Abb. 46) ermöglichten die Aufstellung mehrerer Altäre. Vor dem Lettner stand der Hauptaltar (Kreuzaltar), oft – bei mehrschiffigen Lettnern – flankiert von von Nebenaltären.
Die Aufteilung der Kirche für Messe und Predigt führte zur räumlichen Trennung von Gemeindealtar und Kanzel. Diese stand, aus Gründen der Akustik und um den Blick auf den Prediger zu gewähren, in der Mitte des Langhauses vor einer Wand oder an einem Pfeiler. Mobile Kanzeln sind nur selten erhalten, z. B. aus dem 15. Jh. in Königsfelden in der Schweiz (Adolf Reinle, Die Ausstattung dt. Kirchen im MA, Darmstadt 1988, S. 42, mit Abb. 13).
Zur Einrichtung eigener Beichträume an ital. Observantenkirchen: Roberto Cobianchi, The practice of confession and Franciscan Observant churches …, Zs. f. Kg. 69, 2006, S. 289–304.
In den Kirchen der Fn. blieb ein größerer Raum oder Raumteil den Schwestern vorbehalten (zu den liturgischen und ordensrechtlichen Voraussetzungen: [52] S. 185–189), entweder als Betchor über dem größten Teil des Langhauses eingerichtet (ebd., S. 193–207) oder ebenerdig im Osten der Kirche abgegrenzt (ebd., S. 207–216; zu Sonderfällen ebd., S. 217f.).
Die 1250 den F. zugestandene Beisetzung von bürgerlichen Laien in einer Gruft im Langhaus war eine wichtige Einnahmequelle des Konvents und mitbestimmend für die Grundrißgröße und Disposition des Baus; die Brüder wurden in Chor und Kreuzgang bestattet.
Bauzier gibt es an Kirchen der F. schon in der 2. H. 13. Jh., wenngleich nur in geringem Umfang; meistens verzichtete man dabei aber auf figürlichen Schmuck. Ausnahmen sind die Reliefs an den Tympana der Wiener Minoritenkirche: Am N-Portal ist eine Marienkrönung mit Stiftern wiedergegeben (Kgn. Elisabeth von Aragon mit ihrem Gatten, Kg. Friedrich III., um 1330: [66] Abb. 25 und 30f.). Die anfangs noch mit Rundstäben versehenen Fenster- und Portalmaßwerke wurden immer flacher ausgebildet. Es gibt seit dieser Zeit öfter auch kantonierte Pfeiler.
c. Farbigkeit
In den Kirchen der F. beließ man im mittleren 13. Jh. die Wand- und Gewölbeflächen weiß, nur die Konturen der Architekturglieder wurden entweder durch polychrome Materialien oder durch Ornamentfriese hervorgehoben ([60] S. 258).
Eine solche, eher schlichte Fassung gab es in S. Francesco in Treviso (Herbert Dellwing, Stud. zur Bauk. der Bettelorden im Veneto …, Mchn.–Bln. 1970 [Kw. Stud., 43], S. 31, Abb. 9), Ornamentfriese in S. Francesco in Arezzo, einem Saalbau aus dem späten 13. Jh. ([60] S. 266). In der Klarissenkirche von Pfullingen, Kr. Reutlingen, 2. H. 13. Jh., gestaltete man die Schiffwände mit grauer Quadermalerei und gemaltem Maßwerk in Grau, Weiß und Rot (Jürgen Micheler, Got. Ausmalungssysteme am Bodensee, Jb. der Staatl. K.slgn. in Baden- Württ. 23, 1986, S. 33f., Abb. 1). Gemalte Ornamentfriese mit Palmetten begleiten den Deckenansatz in der Kirche des Doppelkonvents – F. und Klarissen – in Königsfelden, 14. Jh. (Kdm. Schweiz, Aargau III, S. 90; [60] S. 269).
Umfangreiche Bildprogramme wie in Assisi (s. Sp. 540) waren nördl. der Alpen die Ausnahme; im frühen 14. Jh. wurden gewöhnlich nur Chor und Chorkapellen ausgemalt, Kapellen waren anfänglich nur farbig gefaßt und wurden erst im Verlauf des 14. Jh., dann aufgrund von Stiftungen, aufwendiger ausgestattet (ebd., S. 271).
Für das 15. Jh. sind unterschiedliche Varianten farbig gefaßter Architektur belegt.
Die Fassung der Sakristeipforte im Chor der Baseler Barfüßerkirche war in Weiß, Rot und Schwarz gehalten [73] S. 271; Lilienornament und Sterne zeigen die stark überfaßten ma. Gewölbemal. in der Sakristei der F.kirche in Angermünde: Iris Berndt, Die Klosterk. der F. in A., Rgbg. 1994 (Große Baudkm., H. 494), Abb. S. 14; s. auch Farbigkeit der Architektur (RDK VII, bes. Sp. 345ff.).
B. Neuzeit
1. Kirchen
Ein Schwerpunkt der Bautätigkeit lag in Süddeutschland. Baumeister aus dem Orden sind verschiedentlich belegt (z. B. Fr. Anton Payer für Altstadt, Hammelburg, 1698–1700: [24] S. 21; [10] Bd. 4, Abb. S. 483).
In der Regel sind Kirchen der F. und der Fn. nicht durch besonders gestaltete Fassaden hervorgehoben; häufig sind Dachreiter, seltener dagegen Türme.
Ausnahme blieb eine aufwendiger gestaltete Schauseite wie die der F.kirche in Wien, 1604, mit Quadermalerei und gotisierenden Fensterformen: Arthur Saliger, Wien. Die F.kirche St. Hieronymus, Passau 2003(Peda-K.führer, 207); s. auch RDK VII, Sp. 1342, Abb. 70. In Ptuj/Pettau in Slowenien wurde beim Umbau 1677–1696 die Fassade mit einer reichen Säulengliederung von Dionis Merlino versehen: …Marjeta Ciglencki, Ptuj …, Maribor 1995, S. 54, Abb. S. 52. Der Bau der Minoritenkirche in Graz, 1607–1636, wurde maßgeblich von Erzhzg. Ferdinand II. und seiner Gemahlin Maria Anna von Bayern gefördert. Der Entw. der ursprünglichen Fassade, vielleicht auch jener für den gesamten Bau, stammt von Giovanni Pietro de Pomis. 1742–1744 wurde eine Doppelturmfassade nach dem Plan von Joseph Hueber ausgeführt, 1760 wurden die Seitenschiffe verlängert, 1769 die Kuppel über dem Zentralraum im Anschluß an das vierjochige Langhaus der Pseudobasilika abgetragen ([31] S. 158f.).
Die meisten Neubauten sind flachgedeckte, seltener tonnengewölbte Saalkirchen, vor allem im 17. Jh. häufig mit eingezogenem Chor.
In Pfreimd, Kr. Schwandorf, begann man 1593 mit dem Bau einer dreiachsigen Saalkirche mit eingezogenem, dreiseitig abschließenden Chor. Der Bau wurde 1594 geweiht und 1601 mit den Konventsgebäuden den F. übergeben, 1728 wurde die Anlage erweitert ([28] S. 390). Weitere Beisp.: Wien, 1603–1611, Um- und Neubau der Kirche als Saal mit polygonalem Chor und Tonnengew., nach Entw. von P. Bonaventura Daum; (Dehio-Hdb. Österr., Wien, Neubearb. I, S. 55f. mit Plan; s. oben). – Augsburg, 1611–1613 entw. von Jakob Kistler ([26] S. 79). – Eisenstadt N.Ö., 1630 geweiht, beim Neubau die Strebepfeiler eines got. Baus verwendet (Österr. K.topographie 24, S. 38–48). –Warendorf, Westf., 1652–1673, mit zweijochigem, dreiseitig geschlossenem Chor ([22] S. 580). – Eggenfelden, Ldkr. Rottal-Inn, 1654–1658, 1737 nach dem Plan von Fr. Aichard Holzleithner verlängert, mit eingezogenem, bogig geschlossenem Chor und angewölbter Flachdecke in Lhs. und Chor ([25] S. 111). – Neuburg a.d. Donau, 1657–1660, flachgedeckt, mit eingezogenem dreiseitig geschlossenem Chor ([27] S. 856). – Dietfurt a. d. Altmühl, Ldkr. Neumarkt in der Opf., mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor zw. 1660 und 1665 von Fr. Hugolin Partenhauser ([28] S. 111; [10] Bd. 3, S. 477–505). – Geseke, Kr. Lippstadt, 1668–1674 mit dreiseitigem Abschluß, ([22] S. 185). – Kronach, 1672 voll., flachgedeckt, mit eingezogenem Chor (Kdm. Bayern, Kurzinv. 19: Ldkr. Kronach, S. 84; [24] S. 545). – Volkersberg, Stadt Bad Brückenau, Kr. Bad Kissingen, Saalbau mit Tonnengewölbe, im W-Joch Kreuzgratgew., 1664–1677, erweitert 1707: ebd. S. 1074). – Forchheim, eingezogenem, geradem Chor ([10] Bd. 5, Abb. S. 535; Kdm. Bayern, Kurzinv. 12: Stadt und Ldkr. Forchheim, S. 17–21; [24] S. 352). – Straubing, 1706, tonnengewölbter Saal mit eingezogenem Chor mit oktogonalem Schluß, entw. von Fr. Philipp Plank (Blank), um 1660–1720, der ähnlich auch die Fn.kirche in Landshut plante (Kdm. Bayern III, 4,6: Stadt Straubing, S. 234f.; [10] Bd. 1, Abb. S. 203; zu Landshut: [25] S. 330). – Freystadt, Ldkr. Neumarkt, 1714 geweiht; gewölbter Saalbau mit dreiseitigem Ostabschluß ([28] S. 166). – Gemen, Kr. Borken, erweitert mit Tonnengew. von 1705–1708, 1728 geweiht ([22] S. 180; Ausst.kat. „Exempla Monastica“, Liesborn, Werl 1976, Abb. 22 und 25). – Beilngries, Obb., 1725–1736, Lhs. mit Tonnengew. (Kdm. Bayern 2, H. 12,1, S. 15f.). – Ellingen, Kr. Weißenburg-Gunzenhausen, 1738 ([10] Bd. 1, Abb. S. 351) – Pfaffenhofen a.d.I., 1717–1719, Saalbau mit flachem Chorabschluß (Abb. 22; [27] S. 964; [10] Bd. 2, Abb. S. 485). – Dillingen, von Franz X. Kleinhans nach Plänen von Johann Georg Fischer, 1740 geweiht, mit ovaler Flachkuppel (Kdm. Bayern, Schwaben 6: Stadt Dillingen an der Donau, S. 238–261; [26] S. 250). – Frauenberg, Fulda, 1758–1763 unter Fr. Cornelius Schmitt, mit dreiseitigem Chorabschluß ([29] S. 302). – Füssen, Neubau 1765 geweiht, wohl von Franz Karl Fischer, mit Flachdecke und eingezogenem halbrund geschlossenem Chor ([26] S. 355); Abb. 23.
Auch bei den Neubauten der F. und Fn. im 19. Jh. bevorzugte man diesen Typus.
Beispiele: Landshut, entw. von Simon Pausinger, 1840 (Hans Bleibrunner, Von 1790 bis 1990, Landshut …, L. 1991, S. 58f.; zu Veränderungen der neu roman. Kirche im 20. Jh.: Volker Liedke, Stadt Landshut, Mchn.–Zh. 1988 [Dkm. liste Bayern, Bd. II, 24] Abb. S. 183); Dingolfing, Klarissenklosterkirche, neu- got., mit eingezogenem Chor, Stichkappentonnen im Schiff aus Holz, 1857/1858 ([25] S. 95).
Seltener sind Hallen- und Wandpfeilerkirchen, mehrschiffige Kirchen und solche mit kreuzförmigem Grundriß.
Eine tonnengewölbte Wandpfeilerkirche mit Chorpolygon errichtete man in Klosterdorf, Stadt Scheinfeld, Ldkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, 1732–1735, nach einem Plan aus der Werkstatt Balthasar Neumanns von 1731/32 ([24] S. 938). Die 1733–1735 errichtete, 1738 geweihte Klosterkirche in Bad Tölz ist eine sechs- jochige Wandpfeilerkirche mit rechteckigem Chor, wohl entw. von Fr. Aichard Holzleit[h]ner ([27] S. 87f.; [10] Bd. 5, Abb. S. 119). In Düsseldorf führte man 1735–1737 die Kirche der F. als Hallenkirche mit flachrundem Chorabschluß aus ([30] S. 294; Thomas Schatten, Die Max …, Ddf. 1997, Abb. S. 34).
Mehrschiffige Kirchen, die nicht auch Wallfahrtskirchen waren (zu diesen s. unten), sind Ausnahmen: Als Neubau aus dem 1. Dr. 20. Jh. sei die F.kirche in Ulm erwähnt, ein dreischiffiger Bau im sog. Heimatstil, mit über der Traufe ausgestelltem Dach, entw. von J. Lämmle zus. mit P. Donatus Nolte, 1926 (Suso Frank OFM, Führer durch das F.kloster Ulm/Donau, Ulm 1992, S. 22f. und 29).
Kirchen mit kreuzförmigem Grundriß: Salmünster, Stadt Bad Soden-Salms, 1737–1743, entw. von Andreas Galasini ([29] S. 774f.); Graz, Kirche der Fn., beg. 1896, entw. von Josef Flohr ([31] S. 239f.).
Abweichungen von den sonstigen Gepflogenheiten des Kirchenbaus bei den F. weisen vor allem die Kirchen der von F. betreuten Wallfahrten auf. Dabei wurde oft ein bestehender Bau erweitert oder integriert.
In Klosterlechfeld, Kr. Augsburg, wurde 1656–1659 an die bestehende Gnadenkap. nach Entw. von Karl Dietz d.J. ein Langhaus angebaut, 1667–1735 dieses erhöht und mit einem auch als Sakristei genutzten Chorumgang versehen: [26] S. 577–580; [10] Bd. 2, Abb. S. 507 und 509. In Dettelbach, Kr. Kitzingen, wurde in die Wallf.k. Maria im Sand (1610–1613 an einen spätgot. Chor angebaut) für die 1616 berufenen F. 1659 eine Brüderempore im nördl. Querhausarm eingerichtet: [24] S. 271). In Heiligkreuz, Stadt Kempten, wurde 1730–1733 an einen Zentralbau ein Langhaus hinzugefügt [26] S. 430f.; [10] Bd. 1, Abb. S. 431). In Neukirchen bei Hl. Blut, Ldkr. Cham, wurde der Saalbau, 1658–1661, von Fr. Hugolin Partenhauser durch einen Bogen über dem gemeinsamen Doppelaltar mit der Wallf.k. verbunden ([28] S. 332 bis 334); die Wallf.k. auf dem Mariahilfberg bei Amberg, beg. 1697 wohl nach Plänen von Wolfgang Dientzenhofer, ist eine Wandpfeilerkirche mit eingezogenem rechteckigem Chor (ebd., S. 27–29; [10] Bd. 1, Abb. S. 223).
Ungewöhnlich ist die Klarissenkirche in Eger von Christoph Dientzenhofer, 1707–1711. Der Longitudinalbau besteht aus einem zweijochigen Langhaus mit konkav geschwungenen Wänden und einem eingezogenen Chorhals (Wolf Hartmut Roidl, Die kurvierten Sakralräume des Christoph Dientzenhofer, Mchn. 1995 [tuduv-Stud., R. Kg., 70], S. 69–74).
Vielfach hatten die F. keinen Einfluß auf die Gestaltung der Kirchen, die sie betreuten.
Die von Kf. Clemens August von Köln gestiftete Hofkirche St. Michael in (München-)Berg am Laim (F.-Hospiz seit 1751) wurde 1738–1751 nach Entw. von Johann Michael Fischer errichtet als Longitudinalbau aus drei Zentralräumen mit einer elliptischen Vorhalle: Gabriele Dischinger (Hg.), J. M. F., Bd. 2, Tüb. und Bln. 1997, S. 207–215.
Aufwendige Erneuerungen sind bei den Kirchen der F. offenbar selten.
So wurde in der F.kirche in Freiburg (Schweiz) 1745–1746 an den hochgot. Chorhals (1260–1275) das Schiff zu einer flachgedeckten Saalkirche mit Seitenkapellen umgebaut; die vertikal gegliederte Fassade entwarf Philipp von Diesbach-Steinbrugg in Anlehnung an die Freiburger Jesuitenkirche: Kdm. Schweiz 41, S. 8–24. – Die spätgot. F.kirche in Überlingen wurde zw. 1752 und 1754 nach Entw. von Johann Michael Beer umgestaltet: Die dreischiffige Basilika erhielt eine Pilastergliederung an den Wänden, Stuckdekor, im Chorpolygon wurde ein erhöhtes Oratorium eingebaut ([23] S. 740). In Ingolstadt wurde 1716–1718 das Mittelschiff der vor 1314 voll. dreischiffigen Basilika mit um 1500 gewölbten Seitenschiffen eingewölbt und 1752 der Psallierchor der F. angefügt (Siegfried Hofmann, F.kirche Ingolstadt …, Mchn. usw. 21977 [Kleine K.führer, 584]). In Klosterbeuren, Markt Babenhausen, Kr. Unterallgäu, wurde die einschiffige, wohl mit einem Polygonalchor abschließende Klosterkirche der Fn. vermutlich im 1. V. 18. Jh. zu einer Saalkirche mit eingezogenem Chor erweitert, um 1740 erhöht; zuvor war ein südl. Seitenschiff für Gruft und Winterchor angefügt worden (Kdm. Bayern, Kurzinv. 27: Ldkr. Illertissen, S. 149f.; [26] S. 576f.).
Häufig wurden die schlichten Bauten durch (fürstliche) Stifter mit einer reichen Ausstattung versehen.
Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen unterstützte seit 1717 den Bau einer Klosterkirche in Zwillbrock, Kr. Ahaus, die als gewölbte Wandpfeilerkirche ausgeführt wurde und eine der aufwendigsten Ausstattungen des Barocks im Münsterland besitzt ([22] S. 15). Die Kirche der F. in Wien wurde im 18. Jh. neu ausgestattet (Hochaltar von Andrea Pozzo, 1706: Richard Bösel, L’architettura sacra di Pozzo a Vienna, in: Andrea Pozzo, Mail.-Trient 1996, S. 164–167, Abb. S. 169).
Kg. Karl III. von Spanien beauftragte Giovanni Battista Tiepolo mit der Ausstattung der F.kirche S. Pascual in Aranjuez. Dieser malte 1767–1770 die sieben Altarbilder für die neue Kirche, deren Altäre den hll. F. Pascual Baylon, Franz von Assisi, Antonius von Padua sowie den hll. Joseph, Petrus von Alcantara, Karl Borromäus und der Immaculata Conceptio gewidmet waren (Catherine Whistler, Decoro e devozione nelle pale di Giambattista Tiepolo ad Aranjuez, Arte veneta 52, 1998, S. 70–85).
Übernahmen die F. bereits bestehende Kirchen anläßlich der Neu- oder Wiederansiedlung des Ordens, wurden zuweilen Umbauten vorgenommen.
Wohl nach 1683 wurde die Fassade der got. F.kirche in Klosterneuburg barockisiert (Richard Kurt Donin, Die Bettelordenskirchen in Oesterr. …, Baden bei Wien 1935 [Forschgn. zur L.kde. von N.Ö., 3], S. 312, mit Abb. 397). Als die bayer. F. 1827 die ehem. Hieronymitanerkirche St. Anna im Lehel in München, err. 1727–1737 nach Entw. von Johann Michael Fischer, übernahmen, erweiterte August von Voit seit 1852 dieVorhalle und errichtete nach dem Vorbild von St. Ludwig eine Doppelturmfassade (zerst. 1944: Sigfried Grän, Klosterkirche St. Anna im Lehel, Rgbg. 620 02 [Kleine K.führer, 42], S. 4). Die Wallf.k. St. Salvator auf dem Hülfensberg, Gem. Geismar, Kr. Eichsfeld, eine Hallenkirche von 1367, seit 1860 von F. betreut, wurde seit 1890 nach den Plänen des Fr. Paschalis Gratze verändert: Der Rechteckchor wurde in ein eingezogenes Apsisoktogon umgestaltet und das Satteldach durch eine mehrgliedrige Konstruktion ersetzt (Dehio Dtld., Thüringen, S. 626f.).
2. Klöster
Die Anlagen der Konventsbauten variieren, je nach Entstehungsgeschichte und Größe der Gemeinschaften. Von Anlagen mit nur einem (mehrgeschossigen) Gebäude (Ellingen: s. Sp. 516) bis zu mehrflügeligen Anlagen wie in Kemnath, 1660–1662 (Manfred Knedlik, Zur Gesch. des F.klosters Kemnath, Heimat Lkr. Tirschenreuth 18, 2006, S. 117–125, hier S. 118, Abb. S. 119), sind alle Varianten belegt.
Zu großen Klosteranlagen der F. in Kroatien: Marija Mirkovic u.a., Mir i dobro: umjetnicko i kulturno naslijede Hrvatske Franjevacke Provincije …, Zagreb 1999; zu den Schulen der westf. F.: Alwin Hanschmidt, Seelsorge und Bildung …, in: Ausst.kat. „Barocke Blütezeit.“, Rgbg. 2007 (Dalheimer Kataloge, 1), S. 148–152.
Bestehende Bauten wurden häufig in die Anlagen integriert. Dabei hob man die einzelnen Bauteile in der Regel weder außen noch im Innern hervor, selbst die Wände mit Portalen sind zumeist nur durch Fenster strukturiert. Bei vielen F.klöstern vor allem auf dem Land gehörten zu den Konventen auch große Gartenanlagen mit Nutz- und Zierflächen (Hammelburg, Tölz, Straubing, Frauenberg). Da die Wohn- und Wirtschaftsgebäude häufiger aufgegeben oder zweckentfremdet wurden als die Kirchenbauten der F., ist die Überlieferung über ihre Ausstattung besonders lückenhaft.
Zu Konventsneubauten im 19. Jahrhundert vgl. [62] S. 51–69 und S. 225–238; Ulrich Willmes, Die Bauten von Br. Quintilian Borren unter bes. Berücksichtigung des Klogges St. Ludwig in Vlodrop, in: [11] S. 47–61; Gabriele Linnert, Das Kloster als Bauaufgabe im 19. Jh. in Dtld. am Beispiel des „Guten Hirten“, Aachen 1988; als Beispiel eines Neubaus aus dem 20. Jh.: Klosterkirche der Fn. in Thuine, Kr. Emsland, err. 1927–1929 von Hans und Christoph Rummel (Dehio Dtld., Bremen, Nieders., S. 1272).
3. *Kreuzwege und *Kalvarienberge
Nachdem den F. im frühen 14. Jh. die Betreuung der Pilgerstätten in Palästina übertragen worden war, förderten sie auch in Europa die Verbreitung von Stationswegen nach dem Vorbild und zur Erinnerung an die Stätten der Passion Christi. Die Päpste Clemens VIII. (1597), Paul V. (1609) und Urban VIII. (1625) erließen Ablässe, die Anlaß für viele der von F. angelegten Kreuzwege waren. Bis ins 18. Jh. blieb die Errichtung derartiger Prozessionswege den F. Vorbehalten (Ernst Kramer, Kreuzweg und Kalvarienberg …, Strbg. 1957 [Stud. dt. K.gesch., Bd. 313]; Notker Eckmann, Kleine Gesch. des Kreuzwegs, Rgbg. 1968).
Im Jahr 1726 wurde der von den F. in (Bad) Tölz angelegte Kapellenweg geweiht ([27] S. 88f.; [10] Bd. 5, 1961, Abb. S. 115). Der Kalvarienberg von Klosterlechfeld wurde 1853 nach Entw. von August von Voit neu angelegt, dabei die Rotunde des Kalvarienbergs von 1719 einbezogen ([26] S. 580).
Neben Prozessionswegen mit einfachen Stationskreuzen oder kleinen Kapellen veranlaßten die F., zunächst im nördlichen Italien, später in anderen europäischen Ländern aufwendige Anlagen mit größeren Kapellenbauten, die durch vielfigurige plastische Darstellungen die Stationen der (erweiterten) Passionsgeschichte zeigten.
1490 gründete der F. Bernardino Caimi, 1478 Guardian in Jerusalem, den Kreuzweg mit Kapellen auf dem Monte Varallo (Piemont). Er war dazu durch ein Breve Papst Innozenz’ VIII. 1486 autorisiert worden. Ähnliche Anlagen gab es zunächst in Piemont ([61] S. 81–130), dann auch auf der iberischen Halbinsel und in Polen, z.B. Kalwaria Zebrzydowska, 1604 und 1632, angeregt durch Christian Adrian Cruys (1584), von Gian Maria Bernardoni und Paulus Baudarth (Sergio Gensini [Hg.], La „Gerusalemme“ di San Vivaldo e i Sacri Monti in Europa, Pisa 1989 [Centro Internazionale di Studi „La Gerusalemme di S. Vivaldo“ Montaione, 1]; Sacri Monti …, hg. von Luciano Vaccaro und Francesca Ricardi, Mail. 1992).
Ausnahme war die nach dem Vorbild solcher Anlagen errichtete Folge von Kapellen mit Szenen aus dem Leben des hl. Franziskus auf dem Sacro Monte di Orta (1583 geplant, 1590 ausgeführt: [61] S. 133–153); vgl. auch die Franziskus-Kapellen in La Verna: Lucilla Conigliello, Le vedute del Sacro Monte della Verna: Jacopo Ligozzi pellegrino nei luoghi di Francesco, Flor. 1999). Auf dem schlesischen St. Annaberg gibt es 33 Kapellen aus der Zeit zw. 1700 und 1709 (Polen. Schlesien, hg. von Ernst Badstübner … bearb. von Slawomir Brzezicki, München usw. 2005 [Dehio-Hdb. der Kdm. in Polen], S. 333f.).
VI. Buchwesen
Für die Feier der Messe und den Vollzug des Stundengebets durch die dem Orden angehörenden Priester gab es entsprechende Handschriften, die in der Sakristei verwahrt wurden (vgl. das Inv. der Sakristei von S. Francesco in Assisi, 1338, in dem auch ein „missale sollempne et pulcrum et bene illuminatum, pro altari superiori [!]“ erwähnt ist: [2] Bd. 7, 1914, S. 89).
Obwohl in der „Regula bullata“ ausdrücklich untersagt wurde, daß sich des Lesens unkundige Brüder darum bemühen sollten, lesen zu lernen (cap. 10: „…ut caveant fratres ab omni superbia, vana gloria …, et non curent nescientes litteras litteras discere“ [58] S. 179), und damit Gelehrsamkeit und die Pflege der Wissenschaften zunächst nicht zu den Zielen der F. gehörten, besaßen dennoch einzelne Niederlassungen der F. schon zu Lebzeiten des Ordensgründers – über die zur Liturgie erforderlichen Texte hinaus – weitere Bücher, für die Bibliotheken eingerichtet wurden.
Franziskus wollte Klerikern im Orden nur den Besitz von Büchern gestatten, die zur Verrichtung des Stundengebets erforderlich waren, lesefähigen Laien im Orden nur den Psalter (Regula non bullata 3: „Clerici faciant officium … Et libros tantum necessarios ad implendum eorum officum possint habere. Et laicis etiam scientibus legere psalterium liceat eis habere illud“: ebd., S. 188). Zum Buchbesitz der F. vgl. u.a. Giuseppe Abate, Mss. e biblioteche francescane nel medio evo, in: Il libro e le biblioteche. Atti del primo con gr. bibliologico francescano internazionale … 1949, Rom 1950, Bd. 1, S. 77–126; Kenneth W. Humphreys, The Book Provisions of the mediaeval Friars 1215–1400, Amst. 1964; ders., Le biblioteche francescane in Italia nei secoli XIII e XIV, in: [4] Bd. 3, S. 135–142; [84]; ders., Les bibliothèques des ordres mendiants, in: André Vernet (Hg.), Hist. des bibliothèques franç., Paris 1989, S. 125–145, bes. 129–133 und 144f.; Heinz Finger, Art. „Franziskanerbibliotheken“, in: Lex. Buchwesen 3, S. 36–38; Hermann-Josef Schmalor, Die Bibliotheken in den westf. Stiften und Klöstern, in: Karl Hengst (Hg.), Westf. Klosterbuch, T. 3, Münster 2003, S. 683–731; Libri, biblioteche e letture dei frati mendicanti [sec. XIII–XIV]. Atti del XXXII Convegno internaz., Assisi . 2004, Spoleto 2005 [Atti dei convegni della „Soc. internaz. di studi francescani di Assisi“ …, N.S. 15]).
Bereits im 1. Dr. 13. Jh. wurden in Porziuncola und im „Sacra Convento“ von Assisi Codices geschrieben, im wesentlichen wohl für den eigenen Bedarf (u.a. Gino Zanotti, L’antica libreria del sacro convento di S. Francesco ad Assisi, in: [4] Bd. 3, S. 143). Die Anfertigung von Handschriften nahm mit der Einführung spezieller, den besonderen Lebensgewohnheiten der F. angepaßter Texte für Messe und Stundengebet zu.
Da die F. nicht dem monastischen Prinzip der Ortsbeständigkeit unterlagen, sondern sich häufig auf Reisen befanden, mußten Bücher hergestellt werden, die den Priestern die private Meßfeier und allen Klerikern die private Verrichtung des Stundengebets ermöglichten. Zu diesem Zweck übernahmen die F. in den zwanziger Jahren des 13. Jh. die handlichen und gut transportierbaren liturgischen Bücher der päpstlichen Kurie, vor allem das Missale und das Brevier (Stephen J. P. Van Dijk, Some mss. of the earliest franciscan liturgy, Franciscan Stud. 14, 1954, S. 235–264; dgl., Bd. 16, 1956, S. 60–101; ders. und J. Hazelden Walker, The origins of the modern Roman liturgy …, Westminster 1960; RDK II, Sp. 1168). Der dritte Generalminister der F., Haymo von Faversham, redigierte den 1243 von Papst Innozenz IV. approbierten und dann vom Generalkapitel der F. in Bologna angenommenen Text des Plenarmissale („Ordo agendorum et dicendorum“). Zwischen 1247 und 1249 wurde innerhalb des Ordens ein neues „Caeremoniale“ („Ordinationes divini officii“) verbreitet, 1251 folgte dann eine Bearbeitung des *Tonars, im Jahr 1254 lag dem Generalkapitel eine Bearbeitung des *Antiphonars (vgl. RDK I, Sp. 730–732) vor, auch das Graduale wurde für den Gebrauch der Brüder neu eingerichtet (dazu S. J. P. Van Dijk, Sources of the modern Roman liturgy. The „Ordinals“ of Haymo of Faversham and related doc. [1243/1307], Leiden 1963 [Stud. et documenta Franciscana, 1–2]; Francesco Costa, La liturgia francescana, in: [4] Bd. 3, S. 298–303).
Nachdem die F. begonnen hatten, in den Städten Seelsorge zu betreiben und zu predigen, mit dem Aufkommen des ordenseigenen Studienwesens im 13. Jh., mit der Übernahme universitärer Lehrstühle und der Ausprägung einer eigenständigen franziskanischen Theologie (s. Sp. 460) wurden auch in den Klöstern der F. umfangreiche Bibliotheken mit den Werken theologischer und geistlicher Autoren als Hilfsmittel für Studium und Predigt sowie zeitgenössische wissenschaftliche Literatur zusammengetragen (vgl. Gabriella Severino Polica, Libro, lettura, „lezione“, negli „studia“ degli ordini mendicanti [sec. XIII], in: [82] S. 375–413). Ihre anfängliche Zurückhaltung im Hinblick auf den Bücherbesitz gaben die Observanten im Spät-MA auf (Petr Hlaváček, Der [Anti]intellektualismus der böhmischen franziskanischen Observanz im ausgehenden MA, Wissenschaft und Weisheit 66, 2002, S. 242–266). Seit dem Generalkapitel von Toledo 1633 sahen sie in der Wissenschaft eine „Gottesgabe“ zur Verteidigung des kath. Glaubens („est enim scientia donum Dei, armatura ad Fidem Catholicam defendendam, Ordinis decus, et populorum lumen“: Statuta Generalia Barchinonensia Ordinis Seraphici pro Cismontana Familia in Capitulo Generali Toletano anno 1633 … accomodata, Warendorf 1881, VII, § VI,1–4).
In Frauenklöstern wurden häufig auch erbauliche, volkssprachlich verfaßte Werke gesammelt.
Bücherverzeichnisse sind nur ausnahmsweise erhalten, z. B. aus dem Terziarinnenkloster Wonnenstein, Kt. Appenzell, fr. 16. Jh. (Ma. Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz, bearb. Paul Lehmann, Bd. I, Mchn. 1918, S. 451–454). Aus dem Besitz des Klarenkonvents in Nürnberg sind neben zahlreichen Texten zu Spiritualität und Gesch. der F. sowie Heiligenviten aus der 2. H. 14. Jh. nach der Rückkehr des Konvents zur strengen Observanz der Klarissen (s. Sp. 471) auch mystische Texte bekannt. Hinzu kamen in der Zeit des Humanismus, wegen der Herkunft zahlreicher Konventsmitglieder aus dem gebildeten Bürgertum der Reichsstadt, auch humanistische Werke (Ausst.kat. „Caritas Pirckheimer 1467–1532“, Nürnberg 1982, S. 90–102; Abb. 13).
Wenn Bücher nicht durch Stiftung oder Kauf in den Besitz der F. gelangten, wurden sie in den Klöstern der F. und Fn. abgeschrieben. Da sich dem Orden vermehrt auch Gebildete anschlossen, konnten diese ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nutzbringend anwenden.
In den Konstitutionen des Generalkapitels von Narbonne, 1260, wurde das Schreiben und Studieren von Ordensangehörigen ausdrücklich als eine der klösterlichen Arbeiten anerkannt (cap. VI,1: [13] S. 69; vgl. auch die Statuten von 1331, cap. IX,5: [57] S. 414). Dennoch sind Skriptorien über einen längeren Zeitraum im Regelfall wohl nur dort betrieben worden, wo auch der Studienbetrieb eine größere Anzahl von Büchern erforderte. In vielen Klöstern der F. fertigte man bis ins Spät- MA fallweise Bücher an, wenn diese gebraucht wurden, um etwa Stiftungen u. ä. schriftlich festzuhalten, so im Stifterbuch der Münchener F., begonnen durch Guardian Hermann Sack, München, 1424 (München, Bibl. des F.klosters St. Anna, Hs. 2° Cmm. 123: Dokumente ältester Münchner Familiengeschichte 1290–1620, Mchn. 1958); vgl. ferner verschiedene Hss. des 15. Jh. aus dem Minoritenkloster in Schaffhausen: Rudolf Gamper u. a., Kat. der ma. Hss. der Ministerialbibl. Schaffhausen, Dietikon-Zh. 1994, S. 46.
Häufig gelangten Bücher durch Vermächtnisse oder Schenkungen an die F.
Oftmals sorgten die Stifter von Hss. dafür, daß bei der Ausstattung solcher Buchgeschenke auch an die Adressaten erinnert wurde, z. B. in einem vermutlich für die F. in Tournai bestimmten Stundenbuch, das Jean de Carondelet (1428–1502), Rat und Botschafter Hzg. Karls des Kühnen von Burgund, um 1460 in Mons in Auftrag gab und das im Sanktorale für das Kirchenjahr nicht nur die bei den F. gebräuchlichen Festtagsoffizien enthält, sondern auch Darstellungen mit dem hl. Franziskus bei der Übergabe der Regel an den Papst sowie dem hl. Ludwig von Toulouse (Aukt.kat. „A Selection of illuminated mss. from the 13th to the 16th centuries, the property of Mr. J. Ritman …“, Sotheby’s London 6. Juli 2000, S. 114–123, Nr. 29, mit Abb. S. 115 und 121).
Zur Buchmalerei der F. s. Sp. 531–535.
VII. Bildkünste
A. Allgemeines
Aufgrund des franziskanischen Armutsgebots (s. Sp. 455f.) blieb die Ausstattung früher Bauten des Ordens zunächst auf das Notwendigste beschränkt. Nachdem jedoch die Kirchen und Klöster der F. in der 1. H. 13. Jh. immer reicher ausgestattet worden waren, wurde auf den Generalkapiteln des Ordens beschlossen, daß künftig auf alles Überflüssige verzichtet werden sollte. Offenbar als Reaktion auf die aufwendige Ausgestaltung von S. Francesco in Assisi beschloß das Generalkapitel von Narbonne 1260 erstmalig Richtlinien für Bau und Schmuck der ordenseigenen Kirchen im einzelnen: Gewölbte Decken waren fortan nur über dem Hochaltar erlaubt („Sed neque testudinatae ecclesiae amodo fiant, nisi super maius altare“). Farbige Glasfenster waren lediglich hinter dem Hochaltar gestattet und sollten nur Christus am Kreuz, Maria, Franziskus und Antonius (s. Sp. 540) zeigen. Wo es in F.kirchen Glasgemälde in Fenstern („Vitreae quoque fenestrae historiatae“) oder Tafelbilder schon gebe, sollten sie durch die Visitatoren entfernt werden („Et si huiusmodi vitreae vel tabulae factae fuerint, per Visitatores amoveantur“). Verboten waren teure oder ungewöhnliche Tafelbilder auf dem Altar oder an anderen Stellen („Item tabulae sumptuosae seu curiosae super altare vel alibi de cetero nullae fiant“: [13] S. 52).
Wie solche Regelungen für Kirchen und Konventbauten im MA im einzelnen befolgt wurden (s. Sp. 507f.), hing dennoch von den Umständen der Gründung ab oder von den Absichten der Stifter und vom Ausmaß ihrer jeweiligen Förderung. Oft nahm man auf regionale Traditionen Rücksicht (zum Problem etwa Louise Bourdua, The Franciscans and Art Patronage in Late Medieval Italy, Cambr. 2004). Dies gilt auch für die Neuzeit, zumal F. nicht selten bereits bestehende Bauten übernahmen (s. Sp. 519). Dort, wo F. für die Neuausstattung verantwortlich waren, bevorzugten sie häufig bestimmte Bildthemen (s. Sp. 537–551). Diese wurden oft im Zusammenhang der Seelsorge und der von den F. geförderten Formen der Volksfrömmigkeit verwendet (z. B. Krippe, Kreuzweg und Schutzmantelmadonna: Sp. 549–551), sei es als Gemälde oder als Skulpturen, in Werken der Buchmalerei oder Druckgraphik.
Einige Male ist bezeugt, daß F., die vor ihrem Ordenseintritt eine künstlerische Ausbildung durchlaufen hatten, ihrer Tätigkeit auch innerhalb des Ordens nachgehen konnten.
Einer der wenigen F., die als Tafelmaler tätig waren, ist der 1456 geborene anonyme Korbacher sog. Franziskanermeister, tätig bis um 1527. Er stellte sich selbst mehrmals als knienden F. dar, mit einem Schlüssel am Cingulum. Seine bekanntesten Werke sind die mehrflügeligen Retabel in der St. Kilianskirche in Korbach, um 1520, und in Köln, St. Pantaleon, um 1527 (Abb. 25).
Vgl. zu mehreren Bildhauern, die im 18. Jh. im Minoritenkonvent von Freiburg, Schw., arbeiteten und an der Ausstattung mehrerer Kirchen mit Altären u. a. in Klöstern der oberdeutschen Provinz beteiligt waren: Abb. 34; Frank Matthias Kammel, Schwäb. Gmünder Passionskrippen, Anz. des Germ. Nat.mus. 2005, S. 133–150.
B. Gattungen
1. Tafelmalerei
Zur Ausstattung der F.kirchen gehörten neben der regelmäßig üblichen Darstellung des Ordensgründers (Abb. 1a, b, c, d, e; s. Sp. 538–548) seit den Anfängen des Ordens in Italien gemalte Kreuze (sog. Croci dipinte).
Schon Thomas von Celano berichtete davon, daß der Ordensgründer Franziskus mit dem Gekreuzigten in einer Vision vor dessen Bild in S. Damiano Zwiesprache gehalten habe („imago Christi crucifixi, labiis picturae deductis, colloquitur“: Vita secunda I,VI,10 [58] S. 452; Helmut Feld, Der Ikonoklasmus des Westens, Leiden–N. Y. 1990 [Stud. in the hist. of chr. thought, 41], S. 69–73). – In den Quellen ist 1236 ein gemaltes Kreuz in S. Francesco in Assisi erwähnt (zu dessen möglichem Aufstellungsort auf der Trabs vgl. Figurentafel: RDK VIII, Sp. 950; ferner Apostelbalken RDK I, Sp. 829; Abb. 1, und Sp. 959). Bruder Elias soll das Kreuz bei Giunta Pisano in Auftrag gegeben haben (Hans Belting, Das Bild und sein Publikum im MA …, Bln. 1981, S. 218–224; Hanna Egger, Franziskanischer Geist in ma. Bildvorstellungen …, in: [3] S. 471–511, bes. S. 474–480; [44]; Anne Derbes, Picturing the passion in late ma. Italy … , Cambr. 1996). – Auf einem gemalten Kreuz von 1272 sieht man Franziskus neben den Füßen Christi knien, den Wundmalen zugeneigt (Perugia, Gal. Naz. dell’Umbria: [54] Abb. 42).
Seit dem 13. Jh. sind Altarretabel in Kirchen der F. und Fn. bekannt. Meistens ist an zentraler Stelle oder auf den Seitenflügeln Franziskus dargestellt (z. B. doppelseitiges Polyptychon von Stefano di Giovanni, gen. Sassetta, aus S. Francesco in Borgo San Sepolcro, voll. 1444: Kat. „Giotto to Dürer. Early Renss. Painting in The Nat. Gal.“, Ld. 1991, S. 262–265). Aus F.klöstern nördlich der Alpen sind nur wenige ma. Altarretabel vollständig erhalten geblieben (z. B. sog. Klarenaltar, Köln, M. 14. Jh. [52] S. 286–290; Retabel aus Thorn [Torun], 4. V. 14. Jh.: Ausst.kat. „Quis ut Deus: Schätze aus dem Diöz.mus. Pelplin …, Lüneburg 2000, S. 170f., mit Abb. S. 35–37; Retabel aus Göttingen, 1424: RDK IX, Sp. 1497 und 1507–1510, Abb. 23a–c). Vgl. auch Abb. 24. Für Beisp. aus Kirchen der Fn. s. Flügelretabel: ebd., Abb. 18a und b).
2. Wand- und Deckenmalerei
Seit wann in F.kirchen Wandgem. üblich waren, ist ungewiß. Die frühesten Beispiele aus dem 13. Jh. in Chorräumen ital. F.kirchen zeigen einzelne Franziskusszenen (vgl. auch [16] S. 20).
Bildfolgen zur Franziskusvita gibt es z.B. in der Apsis des linken Querarms von S. Fermo Magg. in Verona, M. 13. Jh., und im Chor der ehem. F.kirche in Istanbul, Kalenderhane Camii, vor 1261: s. Sp. 539f.).
Zu der in ital. F.kirchen im 14. und 15. Jh. häufig dargestellten Kreuzlegende vgl. Susanne Pfleger, Eine Legende und ihre Erzählformen …, FfM. usw. 1994 (Europäische Hochschulschrn., R. 28, Bd. 214). Zu den bemalten *Lettnern mit szenischen Darstellungen in N-Italien: Kornelia Imesch Oehry, Die Kirchen der F.observanten in der Lombardei, im Piemont und im Tessin und ihre „Lettnerwände“ …, Essen 1991 [K., Gesch. und Theorie, 17]). Im dt.sprachigen Raum sind umfangreiche Zyklen von Wandbildern in F.kirchen aus dem MA selten belegt (zum Problem Elga Lanc, Zu franziskanischen Darst. in der ma. Wandmal. außerhalb Italiens, in: [3] S. 506–521). Die Ausmalung der Observantenkirche in Jüterbog entspricht dem Predigtprogramm der Brüder ([71] S. 85–88).
Beisp.: Basel, 15. Jh. [73] S. 262–282]; ehem. Ulm, um 1470 [1] Bd. 2, S. 28–32; Schwaz, A. 16. Jh. (Erich Egg, Die Fresken im F.kloster in Schwaz, in: [3] S. 522–528); vgl. ferner u. a. Dusan Buran, Stud. zur Wandmal. um 1400 in der Slowakei. Die Pfarrk. St. Jakob in Leutschau und die Pfarrk. St. Franziskus Seraphicus in Poniky, Weimar 2002.
Die Ausstattung mit Wand- und Deckenmal. in der Neuzeit war bei neu gebauten F.kirchen abhängig vom Umfang der dafür getätigten Stiftungen. Auch hier bevorzugten die F. Themen aus der Ordensgeschichte und Wiedergaben franziskanischer Heiliger (s. Sp. 546–549).
3. Glasmalerei
Frühe Beispiele sind die Glasfenster mit typologischen Darstellungen im Chor der Oberkirche von S. Francesco in Assisi, um 1255.
Sie werden zwei Werkstätten in Mainz oder Köln sowie im Salzburger Raum, zugeschrieben: Frank Martin, Die Glasmalereien von San Francesco in Assisi …, Rgbg. 1997, S. 19–40. Die Fenster im N-Qhs. und im Langhaus, 2. H. 13. Jh., der Werkstatt des sog. Franziskusmeisters zugeschr., zeigen Szenen aus der Apostelgeschichte, Propheten, Szenen aus dem Leben des Franziskus, des Antonius und anderer Heiliger (ebd., S. 53–93). Die Gegenüberstellung der Madonna mit dem Christuskind und des stigmatisierten Christus mit dem im Maßstab verkleinerten stigmatisierten Franziskus im ersten östl. Fenster der südl. Langhauswand geht wohl auf den „Stimulus amoris“ von Jacobus Milanensis zurück: Jérôme Poulenc, St. François dans le „vitrail des anges“ de l’église supérieure de la basilique d’Assise, [2] Bd. 76, 1983, S. 701–713).
Die ältesten bekannten Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind die Zyklen in Erfurt und Marburg aus der 1. H. 13. Jh.
Die fünfzehn aus dem spätroman. Bau der Erfurter Barfüßerkirche erhaltenen Fenster wurden wohl von einer mittelrhein. Werkstatt geschaffen. Sie werden unterschiedlich datiert: 1230/1240 (CVMA Deutsche Demokratische Republik, Bd. 1,1, S. 14–17) oder 1250 (F. Martin, Die Apsisverglasung der Oberkirche von San Francesco in Assisi, Worms 1993 [Mss. zur K.wiss. in der Wernerschen Verlagsges., Bd. 37], S. 93). – Der zwölf Medaillons umfassende Zyklus mit der Darst. der dem Orden nahestehenden hl. Elisabeth in Marburg, ist zwischen 1234 und 1249 entstanden (Monika Bierschenk, Glasmal. der Elisabethkirche, in: Marburg. Die figürlichen Fenster um 1240, Bln. 1991, S. 206).
Umfangreicher war das Bildprogramm der Chorverglasung in der Klosterkirche von Königs- felden, Kt. Aargau, ca. 1325–1340 (Abb. 26; Brigitte Kurmann-Schwarz, Glasmal. im Kt. Aargau: Königsfelden, Zofingen, Staufberg, Aarau usw. 2002).
Bisher nicht ausreichend erforscht sind Glasgem. franziskanischer Provenienz aus nachma. Zeit (z. B. Fenster von 1603 im Terziarinnenkloster „Mariä Opferung“ in Zug, Kt. Zug: [1] Bd. 14, Abb. S. 65).
4. Buchmalerei
Wegen der vorrangigen Ausrichtung des Ordens auf die Seelsorge waren Skriptorien, die über einen längeren Zeitraum tätig waren, nicht die Regel (s. Sp. 524–526); noch seltener wurden in Konventen der F. und Fn. die dort geschriebenen Handschriften auch mit Buchschmuck versehen. Deshalb führten häufig lokale Buchmaler den Schmuck in aufwendiger ausgestatteten Handschriften der F. aus, vorrangig waren dies Bücher für Messe und Stundengebet (Beispiele bei Maria Grazia Ciardi Dupre dal Poggetto, La min. e l’Ordine francescano nel sec. XIII, in: [4] Bd. 3, S. 295 bis 297; dies., La min. nei libri francescani, in: ebd., S. 323–327).
Aus dem Spät-MA sind Hss. bekannt, die im Auftrag von Fn. bei bekannten Malern in Auftrag gegeben wurden wie z.B. das Corpus der Chorhandschriften – ein zweibändiges Graduale und ein dreibändiges Antiphonar – der Münchner Klarissen von 1497, das die Äbtissin Katharina Adelmann bei Georg Beck und Ulrich Taler in Augsburg bestellte ([59] S. 343–345, Kat.nr. 41).
Für die in Skriptorien der F. angefertigten Handschriften galt seit den Statuten von Narbonne, 1260, kein F. solle Bücher für den Verkauf an andere herstellen; außerdem wurde ein Höchstpreis für den Ankauf von Bibeln festgelegt (cap. V,23f.: [13] S. 73). Dem Armutsideal der F. entsprach die Ausstattung der in der 2. H. 13. Jh. entstandenen Codices, die Skriptorien der F. zugeschrieben werden. Dies gilt auch für Bibelhandschriften und Antiphonare (Maria Grazia Ciardi Dupre dal Poggetto, La min. francescana dalle origini alla morte di S. Bonaventura, in: [4] Bd. 3, S. 331–332; Beispiele aus Umbrien: ebd., S. 332–337, Kat.nr. 84–88).
Einzelne F. als Buchmaler sind erst seit dem späten 13. Jahrhundert namentlich bekannt.
Seit E. 13. Jh. ist im Kölner Minoritenkonvent Johannes von Valkenburg als Buchmaler nachweisbar, der mehrere liturgische Hss. ausstattete (Abb. 27; vgl. [3] S. 630–632, Nr. 11.01f.; Ausst.kat. „Glaube und Wissen im MA“, Köln 1998, S. 423–433), im frühen 14. Jh. Bruder Heinrich als Buchmaler genannt ([84] S. 628). Aus dem Prager Minoritenkloster ist E. 13. Jh. ein Bruder Godefridus als Buchmaler bezeugt, dem die sog. Franziskanerbibel (Prag, Narodni muz., ms. XII B 13) zugeschrieben wird (ebd., S. 629; [3] S. 636f., Nr. 11.09). Im späten 15. Jh. stattete in Bamberg Bruder Franziskus Mathiae zahlreiche Hss. aus, darunter auch etliche für die Bamberger Klarissen ([84] S. 629).
Aus dem 14. und 15. Jh. sind auch Fn. bezeugt, die als Buchmalerinnen tätig waren.
Im Skriptorium der Kölner Klarissen, in dem zw. etwa 1320 und 1360 vor allem liturgische Hss. entstanden, schrieb und malte die Klarissin Loppe vom Spiegel (Ausst.kat. „Krone und Schleier …“, Essen-Bonn 2005, S. 506–508, Nr. 452–457; zum Skriptorium: Johanna Christine Gummlich, Bildproduktion und Kontemplation., Weimar 2003, S. 64–119). Vgl. auch Felix Heinzer, Bücher aus der Klausur. Das weltabgewandte Leben der Pfullinger Klarissen im Spiegel ihrer Bibl. und Schreibtätigkeit, in: Franziskus, Klara und das Pfullinger Kloster, Pfullingen 2003 (Beitr. zur Pfullinger Gesch., 13), S. 40–61.
Bei F. wurden neben Handschriften für den gottesdienstlichen Gebrauch vor allem franziskanische Texte, im Spät-MA auch verschiedentlich exegetische Literatur, besonders bebildert.
Umfangreiche Bildfolgen zum Leben des Ordensgründers enthält eine wohl in Umbrien im frühen 14. Jh. entstandene und um M. 15. Jh. kopierte Hs. mit der Vita des Franziskus (Abb. 4; [44]; [45]; W. J. Einhorn OFM, Die Legenda maior des hl. Bonaventura in der Bilderhandschrift des Archivo Ibero-Americano Madrid, in: [36] S. 319–340).
Handschriften mit solchen Texten und weitere erbauliche Schriften wurden im Spät-MA auch in Frauenkonventen geschrieben und oft mit eher einfacher Bebilderung ausgestattet.
Aus einem bayer. Klarissenkloster stammt eine 1337 datierte ill. Hs. der „Legenda maior“ des Bonventura (Luzern, Archiv der Schweizer. Kapuzinerprov.: [3] S. 552f., Kat.nr. 10.22, Abb. 82), aus dem Nürnberger Klarissenkloster eine 1444 dat. Hs. desselben Texts (München, Bayer. St.bibl., cod. germ. mon. 65: [3] S. 569, Kat.nr. 10.42). Wahrscheinlich vor 1492 in einem orh. Frauenkonvent entstand eine Hs. mit der Legende der hl. Klara (Karlsruhe, Bad. L.bibl., Hs. Tennenbach 4: [21]; stilistisch hängt damit ein Zyklus von neun Miniaturen zusammen, urspr. wohl in einer Hs. der „Vita secunda“ des Thomas von Celano, E. 15. Jh.: Erich Steingräber, Neun Min. aus einer Franziskusvita, ZAK 13, 1952, S. 237–241; [3] S. 636, Kat.nr. 11.08).
Aus dem 17.–19. Jh. sind 44 Handschriften für den liturgischen Gebrauch aus sieben Klöstern der Saxonia und drei Schwesternkonventen erhalten. Als Ausführende von Schrift und Malerei sind sechs Brüder und vier Schwestern namentlich bekannt (Archiv der sächs. F.-Provinz; [88]).
VIII. Kunsthandwerk
A. Goldschmiedekunst
Kostbares Altargerät im Besitz der F. ist schon für die Frühzeit des Ordens bezeugt. Daß solche Gerätschaften von F. selbst angefertigt worden sind, ist nirgends belegt.
Franziskus hatte in seinem Schreiben an die Kustoden (um 1220) gemahnt, Leib und Blut des Herrn sowie die Hl. Schrift über alles zu verehren: Kelche, Korporalien und Altarschmuck sollten in kostbarer Ausführung vorhanden sein; das Sakrament sollte an würdiger Stelle und gut verschlossen aufbewahrt werden (Epistula ad custodes, 2–4: [58] S. 65). Am 10. Juli 1253 bestätigte Papst Innozenz IV. diese Praxis: „ut eadem Ecclesia Libros, Calices, Thuribula, Cruces, Bacilia sive de auro, sive de argento … et cetera ornamenta, et Vasa Ecclesiastica libere, ac specialiter habere valeat … indulgemus“ ([19] Bd. 1, S. 667; vgl. [50] S. 168).
Im Jahr 1260 ordnete das Generalkapitel von Narbonne an, aus Gold oder Silber gefertigte Rauchfässer, Kreuze und Meßkännchen durch einfache Gerätschaften zu ersetzen; es sollte mit Ausnahme eines Kelchs für den Konvent nicht mehr Kelche als Altäre geben ([13] S. 52). Auf dem Generalkapitel in Paris 1292 wurden jedoch Vasa sacra sowie Kreuze mit Reliquien und andere Reliquiare zugelassen (ebd., S. 54). Das Inventar der Basilika in Assisi aus dem Jahr 1338 bezeugt unter anderem 62 Kelche (Leto Alessandri und Francesco Pennacchi, I piu antichi inventari della sacristia del Sacro Convento di Assisi (1338–1473), in: [2] Bd. 7, 1914, S. 66–107, S. 76; vgl. [4] Bd. 1, S. 168).
Julianus de Spira berichtete in seiner „Vita S. Francesci“, daß Papst Gregor IX. 1230 ein Kreuzreliquiar und Altargerät für S. Francesco in Assisi gestiftet habe, ferner wohl 1235 einen Tragaltar: Irene Hueck, Assisi, Arredo medievale, in: Enc. dell’arte medievale, Bd. 2, Rom 1991, S. 636–639. Im Kirchenschatz von Assisi sind Kelche und Reliquiare vom E. 13. und aus dem 14. Jh. erhalten, darunter der Kelch und die Patene, die dem hl. Franziskus gehört haben sollen ([50] S. 168–187; Elisabetta Cioni [Hg.], Scultura e smalto nell’oreficeria senese dei sec. XIII e XIV, Flor. 1998). Zu weiteren Beisp. [2] Kat.nr. 15.01–15.09 und 15.18f.
Zahlreiche Quellen seit dem 14. Jh. belegen Stiftung und Gebrauch von Werken der Goldschmiedekunst in F.klöstern nördlich der Alpen.
Das Inv. der F.kirche in Rothenburg o.d.T. weist für die Zeit von 1365 bis 1504 acht Kelchstiftungen auf; 1524 wurden 14 Kelche und viele Kleinodien aufgeführt. Erhalten ist z.B. ein emaillierter Kelch, zw. 1380 und 1400, der auf dem Fuß die Stigmatisation (s. Sp. 543f.) und das Wappen der Familie Creglinger zeigt: Abb. 28. Er wurde wohl von Peter Creglinger (gest. 1404) gestiftet, der in der F.kirche bestattet wurde; die Inschrift nennt zudem „Steffan Groß“, dessen Sohn Konrad 1408–1409 und 1417 als Guardian des Klosters nachweisbar ist ([10] Bd. 3, S. 540, Anm. 59, mit Abb. 540). – Die bayer. Prinzessin Maximiliana stiftete anläßlich der Gründung des F.klosters zum Hl. Grab in Augsburg 1613 eine Reliquie mit dem Hl. Blut zusammen mit einem Ostensorium (Abb. 28; Ausst.kat. „Gold und Silber. Augsburgs glänzende Exportwaren“, Augsburg 2003, S. 184–187, Nr. 45).
Für eine Oberarmreliquie des hl. Antonius von Padua, eine Stiftung Kaiser Ludwigs des Bayern, wurde 1682 ein kostbares Schaugefäß aus dem Brautschmuck der Herzogin Maria Antonia angefertigt, das in der Säkularisation verlorenging (ebd., S. 32–42 mit Abb. S. 27 und 33). Vgl. ferner den umfangreichen Bestand an gestifteten Vasa sacra und Reliquiaren im Salzburger F.kloster (Ausst.kat. „400 Jahre F. in Salzburg …“, Salzburg 1983, S. 103–113, Kat.nr. 30–62).
B. *Klosterarbeiten
Aus vielen Konventen der Fn. sind sog. „schöne Arbeiten“ mit Draht, Papier und Textilien überliefert, meistens aus dem 18. und 19. Jh. im Zusammenhang mit der Auszierung von Reliquien. Mancherorts werden diese Arbeiten bis in die Gegenwart hergestellt, z.B. in Kloster Reuterg, Obb.
Bezeugt und oft durch erhaltene Reliquiare nachgewiesen sind die damit verbundenen Tätigkeiten im 18. Jh. z. B. bei den Fn. von St. Maria Stern in Augsburg, den Fn. in Mindelheim, Gnadenthal in Ingolstadt sowie den Klarissen in Regensburg (Gislind M. Ritz und Werner Schiedermair [Hgg.], Klosterarbeiten aus Schwaben, Gessertshausen 21993, S. 19); zu Arbeiten aus Reutberg aus dem 18. Jh. u.a. Ausst.kat. „Reliquien, Verehrung und Verklärung.“, Köln 1989, S. 249 (Nr. 118) und S. 287f. (Nr. 118). Reliquiare mit solcher Ausstattung gibt es auch aus dem 19. Jh., z.B. aus dem Klarissenkloster in Lyon vom E. 19. Jh.: ebd., S. 227 (Nr. 67f.) u. ö.
IX. Bildthemen und Bildprogramme
Bei der Ausgestaltung von Kirchen und Klöstern wurden neben Darstellungen von Christus und Maria schon früh Bildthemen gewählt, die an den Ordensgründer und an die neuen Heiligen des Ordens erinnerten.
Die Ausbreitung der F. und ihre Seelsorgetätigkeit in den Städten förderte das Bekanntwerden der von ihnen bevorzugten Bildthemen. Diese nehmen häufig Bezug auf die Passionsfrömmigkeit (s. Sp. 550) und Kreuzesverehrung des Ordens. In vielen Darstellungen wurde die Menschlichkeit Christi in seinem Leiden hervorgehoben.
Die besondere Marienverehrung der F. und die Verbreitung franziskanischer Spiritualität auch in Laienkreisen führten zu neuen Varianten der Darstellung Mariens, etwa der sog. Schutzmantelmadonna (s. Schutzmantelbild) oder der Darstellung der „Immaculata Conceptio“ (Empfängnis Mariä, Unbefleckte: RDK V, Sp. 242–259).
1. Franziskus und die F.
Die meisten ma. Darstellungen zeigen Begebenheiten aus seiner Vita mit der Stigmatisation als zentralem Geschehen ([81]). Die besondere Christusnachfolge des Ordensgründers wurde in Bildfolgen auch dadurch betont, daß man seine Vita mit dem Leben Christi verglich (s. Sp. 542f.).
Im Zeitalter der Gegenreformation wurden neue Bildtypen für die Wiedergabe des Franziskus ausgeprägt, zumal die neuerliche Niederlassung von F. und Kapuzinern, etwa in den südl. Niederlanden, nicht nur zu einer vermehrten Nachfrage nach Altarbildern, sondern auch nach Bildern des Heiligen zum privaten Gebrauch geführt hatte. Man zeigte ihn mit einem Totenschädelbei der Meditation, vor dem Kruzifix oder in Ekstase (zahlreiche Beisp. bei: [81] Sp. 295–304; [5]; [78] S. 66f., Taf. 20 und 22; Ewald M. Vetter, Dei famulum amplecti videbatur. Zur Darst. des Hl. Franziskus mit dem Gekreuzigten, Das Münster 25, 1972, S. 341–348, wieder in: ders., Speclum salutis …, Münsterschwarzach 1994, S. 201–214) oder als Fürbitter (dargestellt z.B. von Peter Paul Rubens: Hans Vlieghe, Saints, Bd. 1, Brüssel 1972 [Corp. Rubenianum Ludwig Burchard 8,1] Nr. 100; vgl. ferner [78] S. 169–173 und 316).
Federico Barocci malte zw. 1574 und 1576 den sog. Perdono di Assisi für S. Francesco von Urbino (1581 vom selben Künstler nachgestochen: [5] S. 79f., 171): Der kniende Franziskus erbittet von Christus, der ihm in Porziuncola erschienen ist, einen vollständigen Ablaß für seine Gefährten; zu den Nachstichen von Boetius Bolswert und Francesco Villamena: [78] S. 69–70; Stuart Patrick Lingo, The Capuchins and the art of hist. …, Ann Arbor, Mich. 1998, S. 338–354).
Das umfassendste Bildprogramm im 16. Jh. war die sog. „Allegoria del Cordone di S. Francesco“ (auch „Allegoria francescana“). Es erinnert an die Errichtung der gleichnamigen Bruderschaft 1585 durch Papst Sixtus V. (zu Bildzeugnissen: Gürtelbruderschaften).
a. Vita
Bereits im 2. V. 13. Jh. setzt die umfangreiche Bildüberlieferung zum Ordensgründer ein ([81]; Klaus Krüger, Der frühe Bildkult des Franziskus in Italien …, Bln. 1992; [43] S. 269–275; William R. Cook, Images of St Francis of Assisi in painting, stone and glass from the earliest images to ca. 1320 in Italy: a cat., Flor. 1999 (Ital. MA and Renss. stud., 7); Margrit Lisner, S. Francesco e i suoi confratelli nella pittura italiana, Dialoghi di storia dell’arte 8/9, 1999, S. 4–29. Die frühesten Beispiele aus der Wand- und Tafelmalerei (Abb.1a, b, c, d, e) bieten Szenen nach der sog. „Vita secunda“ des Thomas von Celano ([58] S. 443–639).
In S. Fermo Magg. in Verona sind Stigmatisation und Vogelpredigt dargestellt, die vor 1261 entstandenen Fresken in der Kalenderhane Camii, Istanbul, zeigen Vogelpredigt und die Erscheinung in Arles (Ausst.kat. „Byzantium. Faith and Power [1261–1557]“, New York 2004, Nr. 274).
Seit dem 3. Dr. 13. Jh. wurde Franziskuszyklen die „Legenda maior“ des Bonaventura von 1263 ([58] S. 777–911; „Miracula“: ebd., S. 912–961) zugrundegelegt, die seit dem Generalkapitel von Paris 1266 als offizielle Vita galt. Ältere Vitentexte wurden verboten (Michael Bihl, De vero sensu Definitionis Capituli generalis an. 1266. Legendas antiquiores S. Francisci proscribentis, [2] Bd. 30, 1937, S. 274–281).
Der „Legenda maior“ folgen die 28 Franziskusszenen des Zyklus in der Oberkirche von S. Francesco in Assisi, 1296–1304. Stilistische Einordnung, Zuschreibungsfragen und Wirkungsgeschichte sind umstritten (zum Programm: [76]; zu Fragen der Datierung und Werkstatt: Bruno Zanardi, Giotto e Pietro Cavallini …, Mail. 2002; Thomas de Wesselow, The Date of the St. Francis Cycle in the Upper Church of S. Francesco at Assisi …, in: William R. Cook [Hg.], The Art of the Franciscan Order in Italy, Leiden-Boston 2005 [The medieval Franciscans, 1], S. 113–167).
Franziskus und Antonius (s. Sp. 548) wurden schon im 13. Jh. Christus und den Apostelfürsten Petrus und Paulus zugeordnet, um eine besondere Nähe des Ordens zu Papst und Kirche zu vergegenwärtigen.
Die Chorausmalung von S. Francesco in Gubbio, um 1280, zeigt Christus als Pantokrator zwischen Petrus und Paulus, ferner Franziskus und Antonius ([16] S. 23f.). Die Bilder der Apostelfürsten in der Oberkirche von S. Francesco folgten wohl dem Vorbild der Darstellungen in der Vorhalle von Alt–St. Peter: Hans Belting, Die Oberkirche von S. Francesco in Assisi …, Bln. 1977, S. 23, 38–45, 56 und 91).
Auf die kirchliche Anerkennung des Ordens nahmen Darstellungen bezug, in denen die Bedeutung des Franziskus für das Wohl der Kirche betont wurde (z.B. Traumvision Papst Innozenz’ III. und Bestätigung der Ordensregel, Assisi, Oberkirche von S. Francesco: [76] S. 210–214, mit Abb.). In der Neuzeit entstanden umfangreiche Bildfolgen zum Leben des Ordensgründers.
Beisp.: Kamenz, sog. Franziskus-Retabel (nach Wolf Traut), zw. 1512 und 1521: W. J. Einhorn, Überregionale Bildkontakte …, in: Fs. Servus Gieben OFMCap., Rom 2006 (im Erscheinen); Florenz, Ognissanti, Wandgem. von Jacopo Ligozzi im Kreuzgang, um 1600: [72] S. 66–69; achtzehn Leinwandgem. von Antoni Viladomat i Manalt, 1722–1724 für das F.kloster in Barcelona: Rafael Benet, Antonio Viladomat, Barcelona 1947, Abb. 41–49; Kat. „Prefiguración del Mus. Nac. d’Art de Catalunya …“, Barcelona 1992 (Catalegs generals dels fons del MNAC, 1), Nr. 113.
Oftmals lagen diesen Zyklen weit verbreitete graphische Serien zugrunde.
Vorlage für zahlreiche Darst. des hl. Franziskus wurden die beiden von Philips Galle in Antwerpen 1582 und 1587 veröffentlichten Viten. Die erste umfaßt sechzehn Darst., die zweite achtzehn ([78] S. 102–104). Die Vita wurde von P. Henricus Sedulius von Kleve redigiert und fand vor allem in der zweiten Ausg. große Verbreitung ([72] S. 179–183). Die Stichfolge von 49 Tafeln von Francesco Villamena, verlegt 1594 in Rom, folgt einem Zyklus von Dono Doni, den dieser seit 1564 im Kreuzgang in S. Francesco in Assisi gemalt hatte. Dieser Zyklus illustriert die sog. „Vita prima“. Von dieser Folge existieren weitere Kopien, z. B. von Andrea Vaccari, 1608 mit span. Text (ebd., S. 176f.). Als Textquelle war der „Liber Conformitatum“ (s. Sp. 542f.) bedeutsam, in dem die Franziskusvita der Christusvita gegenübergestellt wurde.
Nach solchen graphischen Vorlagen wurden im 17. und 18. Jh. auch großformatige Malereien ausgeführt.
Für mehrere Klöster der Tiroler F.provinz wurden im 18. Jh. großformatige Leinwandgem. nach den Kupferstichen des Augsburger Stechers Andreas Matthäus Wolfgang angefertigt, die dieser für bebilderte Lebensbeschreibungen der hll. Franziskus und Antonius nach Zeichnungen von Johann Friedrich Peretti geschaffen hatte (Vita et admiranda historia Seraphici Sancti P. Francisci, Augsb. 1694; Vita S. Antonii, Salzburg 1698); zu den Lünettenbildern in Brixen, 1700–1701, Innichen, 1706–1709, Bozen, 1711–1719 (Abb. 31a und Abb.b) und Hall i.T., um 1760: [85].
Analog zum Franziskusleben wurden häufig Klarissenkonvente mit Zyklen der Klarenlegende ausgestattet.
Franz Sebald Unterberger malte 1731–1733 im oberen Kreuzgang des Kloster der Terziarinnen in Brixen Szenen aus der Vita der Hl. Klara, vor allem nach den Stichen von Adriaen Collaert, Anthonis Sallaert u.a.: [7] S. 155–214.
b. „Christiformitas“
Mit der „Legenda maior“ des Bonaventura gab es ein literarisches Vorbild für viele franziskanische Autoren, um in Lebensbeschreibungen des Franziskus anschaulich zu machen, wie sehr dieser Christus nachzufolgen bestrebt war. Sie schilderten dazu die einzelnen Begebenheiten seiner Vita als Parallelen zum Leben Jesu (André Vauchez, Les stigmates de saint François et leur détracteurs dans les derniers siècles du moyen âge, Mél. d’arch. et d’hist. 80, 1968, S. 595–625, bes. 622; dieser Vergleich erstmals angedeutet bei Elias von Cortona: [86] S. 19–36; vgl. auch Thomas von Celano, Vita prima, 90: „… si in cruce cum Dei filio pependisset“ [58] S. 366).
Diese Deutung prägte auch die Erweiterung des Speculum humanae salvationis in einer zw. 1324 und 1330 entstandenen Hs. franziskanischer Herkunft: Ada Alessandrini, Un prezioso codice corsiniano di origine francescane …, Misc. Francescana 58, 1958, S. 420–483. Einen der ausführlichsten Versuche einer solchen Gegenüberstellung von Vita Christi und Vita des Franziskus verfaßte zw. 1385 und 1390 Bartholomäus von Pisa (B. de Rinonico), gest. 1401 (De conformitate vitae B. Francisci ad vitam Domini Jesu libri tres, Mail. 1510 u.ö.: vgl. Bartolomaeus de Pisa, De Conformitate Vitae Beati Francisci ad vitam Domini Iesu …, Quaracchi 1906 [Anal. Franciscana …, 4]).
In Bildfolgen, in denen die Übereinstimmungen mit Leben und besonders mit dem Leiden Christi hervorgehoben sind, zeigte man Franziskus häufig mit den Stigmata (s. Sp. 543f.).
In den Wandbildern der Unterkirche von S. Francesco in Assisi, um 1260, sind fünf Szenen aus dem Leben des Heiligen (Entkleidung, Vision Innozenz III., Vogelpredigt, Stigmatisation, Tod) fünf Szenen aus der Passion Christi gegenübergestellt (Joachim Poeschke, Die Kirche S. Francesco in Assisi und ihre Wanddekoration, Mchn. 1985, S. 16–19, 67–69; ausführlich zur gesamten Anlage: Giorgio Bonsanti [Hg.], La Basilica di S. Francesco ad Assisi, Bd. 1–2,2, Modena 2002 [Mirabilia Italiae, 11]). Die fragmentarisch erhaltenen Darstellungen zur Vita des hl. Franziskus aus dem Chor der F.kirche in Rieti, vor M. 15. Jh., folgen dem Vorbild der Darst. Giottos (Ileana Tozzi, Il ciclo pittorico delle Storie di S. Francesco nella costituenda pin. del Mus. Diocesano reatino, Arte crist. 92, 2004, S. 217–220; dies., S. Francesco a Rieti. Note per l’icon., ebd. 88, 2000, S. 459–464). Bei der Szenenauswahl für den Franziskuszyklus im ersten Kreuzgang von Sta. Croce in Florenz, E. 14. Jh., orientierte man sich wohl nicht am Vorbild in Assisi, sondern nutzte Quellen wie Bartolomeo da Pisa (s. oben): Roberto Cobianchi, Considerazioni icon. sul ciclo francescano del primo chiostro di S. Croce a Firenze, Mitt. Flor. 45, 2001, S. 394–430; Alessandro Tomei (Hg.), Sta. Chiara in Assisi. Archit. e decorazione, Cinisello Balsamo 2002.
In der Neuzeit fand ein Motiv große Verbreitung, das von der sog. Engelpietà (RDK V, Sp. 601–621) abgeleitet ist und das die Nähe von Franziskus zu Christus betont.
Gezeigt ist, wie der Heilige von zwei Engeln getröstet wird (vgl. als frühestes bekanntes Beispiel den nach Cavalier d’Arpino ausgef. Stich von Theodor Galle, nach 1590: Pamela Askew, The Angelic Consolation of St. Francis of Assisi in Post-Tridentine Ital. Painting, JWCI 32, 1969, S. 280–306).
Mit der gleichen Intention gab man den stigmatisierten Franziskus mit blutenden Wunden als Brunnenfigur in einem allegorischen Garten wieder (Abb. 33; vgl. [85] S. 121; zur Bildkonzeption vgl. Fons pietatis: RDK X, Sp. 154). Zur Darstellung des wie Christus gekreuzigten Franziskus: vgl. Abb. 31a.
c. Stigmatisation
Zu den häufigsten Bildthemen, in denen die Christusnachfolge des Franziskus anschaulich werden sollte, gehört die Erscheinung des Gekreuzigten und die Stigmatisation des Heiligen.
Dieser sah auf dem Berg Alverna den Gekreuzigten wie einen Seraph mit sechs Flügeln („visio mirabilem in corde ipsius reliquit ardorem, sed et in carne non minus mirabilem signorum impressit effigiem. Statim namque in manibus eius et pedibus apparere coeperunt signa clavorum“: Bonaventura, Legenda maior, cap. XIII,3 [58] S. 891f.); vgl. Richard G. Trexler, The Stigmatized Body of Francis of Assisiin: Klaus Schreiner (Hg.), Frömmigkeit im MA …, Mchn. 2002, S. 463–497; G.P. Freeman, De verbeelding van de stigmatisatie tussen realisme en schroom, in: Willem Marie Speelman (Hg.), Wondtekenen …, Assen 2006 (Scripta Franciscana, 10), S. 169–200.
Papst Gregor IX. bestätigte 1237 in drei Bullen ausdrücklich die Darstellung des Heiligen mit den Stigmata und verbot, daß gegen diese gepredigt würde ([20] Bd. 1, S. 211–214; vgl. ferner ebd., Bd. 2, S. 169). Papst Alexander IV. verurteilte in seiner an die Bischöfe von Kastilien und León gerichteten Bulle „Quia longum“ 1259 alle Geistlichen, die die Authentizität der Stigmata leugneten und diese von den Darstellungen des Heiligen entfernen ließen (ebd., Bd. 2, S. 358); (vgl. Sp. 542).
Beispiele für Darstellungen der Stigmatisation des hl. Franziskus bei Henk W. van Os, St. Francis of Assisi as a second Christ in early ital. painting, Simiolus 7, 1974, S. 115–132; vgl. ferner die sog. Viten-Tafel in der Bardikapelle der F.kirche Sta. Croce in Florenz (seit 1595 dort nachweisbar: Abb.1a, b, c, d, e; [86] S. 141–146 und S. 170–177 mit Abb. 18; [3] Nr. 10.09; August Rave, Christiformitas. Stud. zur franziskanischen Ikon. des Florentiner Trecento am Beispiel des ehem. Sakristeischrankzyklus von Taddeo Gaddi in Santa Croce, Worms 1984 (Mss. zur K.wiss. in der Wernerschen Verlagsges., 2); ferner [81] Sp. 295–297.
Im deutschsprachigen Raum sind Darstellungen dieses Themas seit dem späten 13. Jh. nachgewiesen.
Beisp.: Diptychon, eingesetzt in die Rückseite eines Reliquienkästchens, Tempera auf Pergament, E. 13./A. 14. Jh.: Achim Hubel, Der Regensburger Domschatz, Mchn.–Zh. 1976 [Kirchliche Schatzkammern und Mus., 1], S. 154–159, mit Abb. 97; Retabel, Nürnberg, um 1360, Berlin, Dt. Hist. Mus.: Kat. „Dt. Gem. im Städel 1300–1500“, bearb. von Bodo Brinkmann und Stephan Kemperdick, FfM. 2002, Abb. 29; Antiphonar aus dem Münchner Klarissenkloster, 1497, München, Bayer. St.bibl. cod. lat. mon. 23 043, Bd. 1–3, fol. 131v: [10] Bd. 3, Mchn. 1957, Abb. S. 167; Relief im Schrein eines Retabels der Rothenburger F.kirche, Tilman Riemenschneider zugeschr., wohl um 1490 (Ausst.kat. „Tilman Riemenschneider. Frühe Werke“, Würzburg 1981, Nr. 10).
Zur Bildüberlieferung außerhalb Italiens seit dem 15. Jh.: [81] Sp. 297f. Verbreitet war die Stigmatisation auch in Darstellung zum Rosenkranz.
Die Darstellung des seine Wunden zeigenden Franziskus ist seit dem 15. Jh. nachweisbar (WJ. Einhorn OFM, Franziskus und Anna Selbdritt in Bildwerken des Dorstener F.klosters, in: [46] S. 263–275).
d. Franziskus und Tugenden
Franziskus wurde häufig zusammen mit Personifikationen der drei als „Tugenden der F.“ gedeuteten, grundlegenden Ordensgelübde der F. dargestellt, Armut, Keuschheit und Gehorsam. Dabei ist oftmals die Armut besonders hervorgehoben (zur Darstellung des Ordensgründers allein mit „domina Paupertas“: [81] Sp. 286f.; [16] S. 74; vgl. Bonaventura, Legenda maior, cap. VII, 6: [58] S. 836f.).
Die Fresken im Vierungsgewölbe der Unterkirche von S. Francesco in Assisi zeigen den hl. Franziskus in der Glorie, im nächsten Feld Castitas mit Iustitia und Fortitudo, dann in einem eigenen Feld Paupertas, ferner Prudentia, Oboedientia und Humilitas ([Bonasanti] Bd. 1,1, S. 416–427, mit Abb. 730–739). Zusammen mit Moderatio bieten Armut (RDK I, Sp. 1113–1116), Keuschheit und Gehorsam (Oboedientia) die zw. 1457–1461 ausgeführten Reliefs von Agostino di Duccio am Oratorium S. Bernardino in Perugia (Sabine Hesse, Die Fassade des Oratoriums S. Bernardino in P. …, Göppingen 1992 [Göppinger akademische Beitr., 122], Abb. 17–20).
Auf einem Einblattdruck, 1484, mit dem „Rosarium beati Francisci“, sind die Wurzeln des Rosenstocks die drei Tugenden (s. Sp. 547). In der Initiale „B“ eines Antiphonars, Budapest um 1440 und 1450, umgeben die Tugenden den hl. Franziskus wie Engel ([3] Abb. 81). Vgl. ferner den Titelkupfer von Philips Galle zu: D. Seraphici Francisci admiranda Historia, Antw. 1587 (Abb. 32; [87] S. 227, Abb. 236).
In Darstellungen des wie Christus gekreuzigten Franziskus ordnete man Medaillons mit den vier als Tugenden des Franziskus und der F. apostrophierten drei „Evangelischen Räten“, Castitas, Paupertas, Oboedientia, sowie Humilitas zu (z.B. Frontispiz zu: Spiritus Franciscus …, Köln 1703; Abb. in: [9] S. 127, Kat.- Nr. 35; zu der diesen Darstellungen zugrundeliegenden Bildkonzeption vgl. Almuth Seebohm, The Crucified Monk, JWCI 59, 1996, S. 61–102).
e. Mission
Ausgehend von der Vita des Thomas von Celano (Vita Prima, cap. 20: [58] S. 328–332), zeigte man regelmäßig die Szene der Begegnung des Franziskus mit dem Sultan (vgl. ebd., S. 332). Seit dem frühen 14. Jh. erinnerte man auch an das Martyrium von Ordensmitgliedern und gedachte besonders der Ermordung von fünf F. in Maroko, 1220, von sieben F. in Ceuta 1227, später auch der Tötung von vier F. in Tana (Indien) durch die Mongolen im Jahr 1321.
Franziskus vor dem Sultan zeigt die Vitentafel in der Bardi-Kap. in S. Croce; Florenz vor 1266; Franziskus und die Feuerprobe des Sultan gab Giotto in der Bardikap. in S. Croce, Florenz, wohl zw. 1320 und 1326 wieder (nach Bonaventura, Legenda maior, cap. IX, 8: [58] S. 861; Rona Goffen, Spirituality in conflict: St. Francis and Giotto’s Bardi Chapel, Univ. Park, Pa. und Ld. 1988, S. 39f., S. 72, mit Abb. 31, Farbabb. 4b); ähnlich auch: Ambrogio Lorenzetti, Wandgem. in S. Francesco in Siena, um 1336 (Max Seidel, Wiedergefundene Fragmente eines Hauptwerks von A. L., Pantheon 36, 1978, S. 119–127); zum Martyrium in Tana: Suzanne Maureen Burke, The Martyrdom of Ambrogio Lorenzetti, Zs. f. Kg. 65, 2002, S. 460–492 (weitere Beisp.: W. J. Einhorn OFM, Unter den Fuß gebracht …, in: Europa und die Welt in der Gesch., hg. von Raphaela Averkorn u.a., Bochum 2004, S. 447–483). – Vgl. auch Lauren Arnold, Princely gifts and papal treasures: the Franciscan mission to China and its influence on the art of the West 1250–1350, San Francisco 1999.
f. Franziskus als Ordensgründer
Häufig gab man Franziskus zusammen mit Maria sowie Heiligen des Ordens wieder und bediente sich dafür einer auch für genealogische Abhängigkeiten gebräuchlichen Darstellungsform: Franziskus ist dem Stamm zugeordnet, andere Ordensheilige sind auf den Ästen plaziert.
Dieses nicht auf die F. beschränkte Motiv (s. auch Baum als künstlerische Darstellungsform verwandter Personen und Begriffe: RDK II, Sp. 73–89) zeigt oft als Spitze des Baums Christus am Kreuz (Lebendes Kreuz; s. Sp. 550), aus dessen Wundmalen Blut in die Wundmale des unter ihm stehenden Franziskus fließt. Wurzeln sind die drei franziskanischen Tugenden, („Rosarium beati Francisci“, Einzelblattholz schnitt, Nürnberg 1484: [3] S. 658–660, Nr. 13.12, Abb. 107; Vorbild für eine Augsburger Miniatur von 1494 bis 1497: Abb. 8; vgl. dazu [59] Kat.nr. 41, S. 344). Ein fläm. Wandteppich von 1471–1482 mit dem Motiv ist im Kirchenschatz von Assisi erhalten (Abb. 30).
Späte Varianten zeigen Maria und den Ordensvater, die den „Baum“ des Ordens mit dem Blut Christi begießen (Leo Andergassen, Der franziskanische Ordensbaum, in: [85] S. 109–143, Abb. 119). Eine Strahlenmonstranz aus dem Schatz der F.kirche in Salzburg des Augsburger Meisters Martin Mair, zw. 1682 und 1687, zeigt das Motiv mit Gottvater, dem Gekreuzigten und der Madonna im Typus der Apokalyptischen Frau (vgl. Apoc 12): Ausst.kat. „Franziskanische Klosterk.“, Schwaz 1982, Abb. 40–44.
2. Andere Heilige des Ordens
Daneben wurden seit dem 13. Jh. die neuen Heiligen des Ordens (dazu: Roberto Paciocco, „Sublimia negotia“. Le canonizzazioni dei Santi nella curia papale e il nuovo ordine dei Fratri minori, Padua 1996 [Centro Studi Antoniani, 22]) dargestellt, ebenso die als heiligmäßig verehrten F. sowie Heilige, die dem Orden nahestanden und deswegen von den F. besonders verehrt wurden (Abb. 30, 33 und 35).
Zu den wichtigsten Heiligen des Ordens zählen Antonius von Padua (gest. 1231, kanonisiert 1232; Klaus Zimmermanns, Art. „A. von Padua“, in: LCI 5, Sp. 219–225; ferner S. Gieben, Stampe ed incisioni antoniane nel mus. Francescano, Il Santo 19, 1979, S. 535–548; ders., Icon. Antoniana in due fogli di tesi, ebd. 32, 1993, S. 273–298; Aldo Sari, L’icon. di S. Antonio di Padova dalle origini ai nostri giorni, Bibl. Francescana Sarda 9, 2000, S. 123–256; s. auch RDK IX, Sp. 681), Klara (gest. 1253, kanonisiert 1255; Abb. 3 und 31b; Elisabeth Weis und Friederike Tschochner, Art. „Klara (Chiara) von Assisi“, in: LCI 7, Sp. 314–318; s. Sp. 470), Ludwig von Toulouse (Ludwig von Anjou; gest. 1297, kanonisiert 1317; Siegfried Grän, Art. „L. von Toulouse“, in: ebd., Sp. 442–445), Bernardino von Siena (gest. 1444, kanonisiert 1450; Henk van Os, Art. „B. von Siena“, in: LCI 1, Sp. 389–392; Daniel Arasse, Fervebat pietate populus …, Mel. de l’Ecole Franç. de Rome. Moyen âge – Temps modernes 89, 1977, S. 189–263).
Dargestellt wurde auch der seit 1482 als Kirchenlehrer verehrte Bonaventura von Balneoregio (gest. 1274): Gerlach van-s'Hertogenbosch, Art. „B. von Balneoregio“, in: LCI 5, Sp. 420–426; S. Bonaventura 1274–1974, Assisi 1974, Bd. 1. Obwohl erst 1690 kanonisiert, wurde schon im 15. Jh. Johannes von Capestrano (gest. 1456) häufig wiedergegeben: G. van-s'Hertogenbosch und O. Schmucki, Art. „J. von Capestrano“, in: LCI 7, Sp. 90–93; ferner: Jakub Kostowski, Die Verehrung des hl. Johannes von Capestrano in Schlesien, in: Joachim Köhler (Hg.), Hll. und Heiligenverehrung in Schlesien, Sigmaringen 1997 (Schles. Forschgn., Bd. 7), S. 147–170. – Dargestellt wurde u.a. auch Duns Scotus (gest. 1308, seliggesprochen 1993): Giovanni Lauriola u. a. (Hgg.), Duns Scoto nell’arte, Alberobello 2001 (Quaderno, hg. vom Centro Studi Personalisti Giovanni Duns Scoto, 18). Vgl. Abb. 24, 30 und 35.
Von den F. besonders verehrt und häufig auch als Fn. dargestellt wurde Elisabeth von Thüringen (gest. 1231, kanonisiert 1235: Abb. 9; Ausst.kat. „St. Elisabeth. Fürstin, Dienerin, Heilige“, Marburg 1981, Sigmaringen 1981).
3. Christus
Viele Text- und Bildzeugnisse belegen die besondere Akzentuierung der Menschwerdung Christi durch franziskanische Theologen und Prediger. Dies schlug sich in besonderen Formen der von den F. geförderten Volksfrömmigkeit ebenso nieder wie in entsprechenden Bildmotiven (Abb. 34).
So gelten die F. als besondere Förderer der Verehrung des *Christkinds (RDK III 590–607).
Der Bericht des Thomas von Celano über die Weihnachtsfeier des Franziskus 1223 in Greccio (Vita prima, cap. 30: [58] S. 359–369; vgl. Abb. 1d) wurde vielfach als ältester Beleg für Krippennachbauten angesehen, die sonst nicht vor dem 15. Jh. nachweisbar sind. Nach Rudolf Berliner ist die Feier in Greccio eher als liturgisches Weihnachtsspiel zu bewerten (Die Weihnachtskrippe, Mchn. 1955, S. 28f.). Eine besondere Beteiligung der F. bei der Ausprägung der mit den Christkindfiguren verbundenen Bräuchen ist nicht nachweisbar: Peter Keller, Die Wiege des Christuskindes., Worms 1998 (Mss. zur K.wiss. in der Wernerschen Verlagsges., 54). Der als Gnadenbild verehrte „Bambino Gesu“ (2. H. 15. Jh.), ehem. in der F.kirche S. Maria in Aracoeli in Rom (1994 entwendet), soll von einem F. aus Olivenholz vom Ölberg geschnitzt und nach Italien gebracht worden sein (Ausst.kat. „Il bambino Gesu“, München 1997,S. 34–38; zu ital. Beisp. vom A. 14. Jh. vgl. Ursula Schlegel, The Christchild as devotional image in ma. ital. sculpture …, Art Bull. 62, 1970, S. 1–10; Giovanni Previtali, Il „Bambino Gesu“ come „immagine devozionale“ nella scultura Ital. del Trecento, Paragone, Nr. 249, 1970, S. 31–40).
Die besondere Verehrung des Christkinds durch Franziskus und Antonius gab Anlaß zu häufig wiederholten Darstellungen des hl. Antonius mit dem Christkind auf dem Arm als Attribut. Franziskus zeigte man, wie er das Christuskind aus der Hand der Madonna empfängt (vgl. [5] S. 92; [78] S. 55f.). – Das Christkind, die Hostie segnend, ist dargestellt neben der Kreuzigung Christi auf einem der Tafelgem. aus der 1. H. 16. Jh. in Ribnitz (zur Darst. und den lit. Quellen: Kristina Hegner, Kleinbildwerke des MA in den Frauenklöstern des Bist. Schwerin, vornehmlich im Zister- zienserinnenkloster zum Hl. Kreuz in Rostock und im Klarissenkloster Ribnitz, Münster usw. 1996 (Kg., 46).
Zu den grundlegenden Motiven der von süddt. F. formulierten und in zahlreichen Darstellungen nachweisbaren Passionsmystik gehören Bilder, in deren Mittelpunkt das Herz Jesu steht (vgl. Karl Richstätter SJ, Die Herz-Jesu-Verehrung des dt. MA, Mchn.–Rgbg. 21924, S. 54–66). Quelle vieler ma. Bildprogramme in Klöstern und Kirchen der F. mit Darstellungen des *Lebensbaums war der „Tractatus qui lignum vitae des hl. Bonaventura (Lignum Vitae, in: [17] S. 68–87; vgl. [77] S. 159–172; Ulrich Ernst, Carmen figuratum …, Köln usw. 1991 [Pictura et Poesis, 1], S. 646–665; Hans Michael Thomas, Erörterungen zum Lebensbaum und zur Gesch. des Spec. hum. salv., Cistercienser Chronik, 102, 1995, S. 15–28; S. Gieben, L’Albero serafico e Carlo de Arenberg, Rom 2008 [Iconographia Franciscana, 17]).
4. Maria
a. Schutzmantelmadonna
Als ältester Beleg gilt das nicht erhaltene Bild auf der Fahne einer in den 1260er Jahren unter franziskanischer Aufsicht gegründeten Laienbruderschaft in Rom. Das älteste erhaltene Schutzmantelbild ist ein vor 1285 entstandenes Tafelgemälde von Duccio di Buoninsegna (Siena, Pin. Naz.).
Es zeigt die thronende Madonna mit dem Kind, die ihren Mantel schützend um drei F. legt (Christa Belting-Ihm, „Sub Matris tutela“. Unters. zur Vorgesch. der Schutzmantelmadonna, Hdbg. 1976 [Abhn. der Heidelberger Akad. der Wiss., Phil.-hist. Kl., Jg. 1976,3 Abh.], S. 77; Andreas Dehmer, Ital. Bruderschaftsbanner des MA und der Renss., Mchn. 2004 [I mandorli, 4], S. 139).
Das Motiv wurde u. a. zur Darstellung der Pestpfeile abfangenden Madonna auf dem sog. Göttinger Barfüßeraltar von 1424 abgewandelt oder größeren Kompositionen integriert (so bei der einer Kreuzigung Christi mit Höllendarstellung in einer Initiale des Graduales des Münchner Klarissenkonventes von 1497 nach einem süddt. Holzschnitt, zwischen 1460 und 1470 (München, Bayer. St.bibl., cod. lat. mon. 23 041, fol. 3v: [59] Kat.nr. 41; [10] Bd. 3, 1957, Abb. S. 227).
b. Immaculata Conceptio
Die F. feierten das Fest der Unbefleckten *Empfängnis (Immaculata Conceptio) schon im 13. Jh. und setzten sich besonders für die lehramtliche Anerkennung der Sündelosigkeit Mariens seit ihrer Empfängnis ein (Bruno Korosak, Doctrina de Immaculata B.V. Mariae Conceptione apud auctores ordinis fratrum minorum qui concilio tridentino interfuerunt, Romae 1958; Georg Söll, Maria in der Gesch. von Theol. und Frömmigkeit, in: Wolfgang Beinert und Heinrich Petri [Hgg.], Hdb. der Marienkde., Rgbg. 1984, bes. S. 172–177 und 199).
Zwischen 1500 und 1570 war in der Toskana der Bildtypus der Disputation über die Immaculata Conceptio auf Altarretabeln in F.kirchen verbreitet, der auf dem 1492 erstmals gedruckten, bis 1562 allgemein verbreiteten Werk des Bernardino de Busti gründete (Mariale seu Sermones de Beatissima Vergine Maria. Officiumet Missa Immaculatae Conceptionis Beatae Mariae Virginis, Mail. [Leonhard Pachel] 1493); vgl. auch Sibylle Appuhn-Radtke, Thesenschrift und Merkbild. Franziskanische Katechese in der „Disputation über die Immaculata Conceptio“ von Giovanni Antonio Sogliani, in: Monika Cämmerer (Hg.), K. des Cinquecento in der Toskana, Mchn. 1992 (Ital. Forschgn. 3. F., 17), S. 219–236.
Zur Bildüberlieferung seit dem 16. Jh. s. Immaculata Conceptio (s. auch Rosenkranz).
Zu den Abbildungen
1a–d. Florenz, S. Croce, Capp. Bardi, Tafelgem., Umbrien, M. 13. Jh., Tempera auf Holz, Gesamtmaße 234 x 127 cm. Nach: Ruth Wolff, Der hl. Franziskus in Schrn. und Bildern, Berlin 1996, Taf. X, XIII, XV, XVII und XXV. Gesamtabb.: ebd., Taf. I.
2a–g. Pietro Antonio di Venezia, Giardino serafico istorico ... nelle tre Ordini instituti dal Gran Patriarca de Poveri S. Francesco, Bd. 1, Ven. 1710, Taf. 199 (a), 37 (b), 25 (c), 42 (d), 43 (e), 239 (f) und 46 (g). Nach: [44].
3. Assisi, S. Chiara, Tafelgem. N-Umbrien, 1284, Tempera auf Holz, 281 x 166 cm. Nach: Enc. dell'arte medievale, Bd. IV, Rom 1993, S. 680.
4. Madrid, Archivo Ibero-Americano, Hs. (Bonaventura, Legenda maior), fol. 118v. Umbrien, zw. 1330 und 1350. Nach: [36] Abb. 114.
5. Giovanni di Paolo, Ill. zu Dante Alighieri, Divina Commedia, Canto III. London, BL, ms. Yates-Thompson 36, fol. 133r. 1445. Nach: John Pope-Hennessy, Paradiso. The illum. to Dante’s Divine Comedy by Giovanni di Paolo, Ld. 1993, S. 76.
6. Franz Sebald Unterberger, Gem. (Ausschnitt). Zw. 1731 und 1733, Öl auf Lw., Gesamtmaße 128,5 x 184 cm Brixen, Klarissenkloster. Nach: [7] S. 173.
7. Cortona, Mus. diocesano, Tafelgem. (Ausschnitt). Arezzo, nach 1297, Tempera auf Holz, Gesamtmaße: 197,5 x 131 cm. Nach: Joanne Cannon und André Vauchez, Margherita of Cortona and the Lorenzetti …, Univ. Park, Pa. 1999, Abb. 154.
8. München, Bayer. St.bibl., cod. lat. mon. 23 042 (Graduale für das Klarissenkloster St. Jakob am Anger), fol. 4v. Augsburg, zw. 1494 und 1497, Pergament. Foto Bibl.
9. Ludwigshafen a.Rh., Wilhelm-Hack-Mus., Inv.-Nr. 457/35, Tafelgem. aus einem Triptychon. Köln, um 1380, um 1400 übermalt. Tempera auf Tannenholz, 62 x 48 cm. Nach: [3] S. 579, Nr. 90.
10. Augsburg, Stadtarchiv, Siegel von Konvent (a) und Guardian (b) der Augsburger F. Augsburg, 2. Dr. 14. Jh. Maße unbekannt. Nach: [10] Bd. 5, S. 354.
11. Hannover, Stadtarchiv (Urkunden Abt. I Nr. 52), Konventssiegel der F., verwendet 19. März 1310. Wachs, Dm. 4,7 cm. Zustand von 1896. Nach: [12] S. 109.
12. Bonn, Rhein. L.mus., Typar des Klarissinnenklosters St. Klara in Neuss. Rheinl., A. 16. Jh., Bronze, H. 4,5 cm, B. 2,7cm. Nach: Kat. „Typare und Wachssiegel im Rhein. L.mus. Bonn“, bearb. von Rainer Kahsnitz, Ddf. 1970 (K. und Alt. am Rhein, 26), Taf. 5, Abb. 13.
13. Nürnberg, Staatsarchiv (Reichsstadt Nürnberg, Kloster St. Klara, Akten Nr. 13, Prod. a). Wachssiegel der Äbtissin Caritas Pirckheimer, Klarissenkloster Nürnberg. Nürnberg, 1525. Foto Staatsarchiv Nürnberg.
14. Benedetto Bordon, Titelblatt aus einem Psalter für F. München, Staatl. Graph. Slg. Inv.nr. 40198. Padua, um 1490. Nach: Ausst.kat. „Die ital. Min. des 13. –16. Jh.“, München 1984, S. 113.
15. Planzchg.: Lage des ehem. F.klosters in Höxter. Maßstab 3: 1000. Nach: [70] Abb. 30.
16. Assisi, S. Francesco. Ansicht von S-Osten. 1228 beg. Nach: [79] S. 38.
17. Grundrisse ital. F.kirchen: Assisi, S. Francesco, beg. 1228 (1); Assisi, S. Chiara, 1265 geweiht (2); Perugia, S. Francesco al Prato, beg. um 1251 (3); Terni, S. Francesco, beg. wohl 1265 (4); Gualdo Tadino, S. Francesco, 1315 geweiht (5); Todi, S. Fortunato, beg. 1292 (6). Nach: ebd., S. 57.
18. Salzwedel, ehem. F.-Kirche Hl. Geist. Innenansicht nach Osten. 2. H. 13. Jh. bis 16. Jh. Nach: [71] S. 121.
19. Erfurt, ehem. F.kirche. Grundriß. 1291 und 1360, Zustand vor 1944. Plan R. Pieper, Münster.
20. Johannes Braungart, Gem. (Die Barfüßerkirche, sog. „Hintere Kirche“ in Esslingen). Vor 1840, Öl auf Karton, 58 x 20 cm. Esslingen, Stadtmuseum, Inv.nr. I A 198. Foto Mus.
21. Wien, Minoritenkirche. Rekonstruktion der ma. Anlage von Norden. Nach: [66] Fig. 12.
22. München, Erzbisch. Ordinariatsarchiv, Signatur: AEM Franziskanerpläne 35: Pfaffenhofen a.d. I., Hospiz, Ansicht von S-Osten. Federzchg., koloriert. Nach 1716. Blattgröße B. 32,7, H. 18,5 cm. Foto Archiv.
23. Biberach a.d.Riß, Braith-Mali-Mus., Inv.nr. 1989/09094: Kloster der Fn. in Biberach. Um 1806, Federzchg. koloriert, Zchg.: H. 14,4, B. 17,5 cm. Blattgröße: H. 18 cm, B. 24,5 cm. Nach: Ausst.kat. „Alte Klöster, neue Herren …“, Bad Schussenried 2003, Bd. 2,1, S. 652.
24. Nürnberg, Germ. Nat.mus., Gm. 1064: Das Blutwunder der Franziskaner-Märtyrer in Marokko, Gem. Süddt., etwa 1470. Öl auf Holz, H. 181 cm. B. 92 cm. Foto Mus.
25. Sog. Franziskanermeister, Tafelgem. (Ausschnitt). Um 1520, Öl auf Holz. Köln, St. Pantaleon. Nach: Peter Witzel, Der Korbacher Franziskanermaler und sein Werk, Korbach 1988 (Museumshefte Waldeck-Frankenberg, 8), S. 36, Abb. 18.
26. Königsfelden, Kt. Aargau, Chor der ehem. Klosterkirche, sog. Klarafenster, Details. Glasmal., ca. 1325–1340. Nach: Brigitte Kurmann-Schwarz, Glasmal. im Kt. Aargau., Buchs 2002, Abb. 98 und Farb.abb. 60.
27. Johannes von Valkenburg, Graduale für F. Köln, Erzbisch. Dom- und Diözesanbibl., Hs. 88, fol. 232v. Köln, 1299. Nach: Ausst.kat. „Glaube und Wissen im MA. …“, Köln 1998, S. 430.
28. Ohrenbach, Ldkr. Ansbach, Kelch aus dem F.kloster in Rothenburg o.d.T. Oberdt., zw. 1380 und 1400. Silber, emailliert, nielliert, vergoldet, H. ca. 21 cm, Dm. Fuß 13,5 cm, Kuppa (20. Jh.) 11,5 cm. Nach: Johannes Rau (Hg.), 700 Jahre F.kirche R. o.d.T., Rothenburg o.d.T. 1992 (Rothenburger sakrale K., 4), Abb. S. 144.
29. Augsburg, Kath. Kirchenstiftung St. Maximilian, Hl.-Blut-Monstranz. Augsburg vor 1613 (Ostensorium) und Rudolf Harrach, München, 1895 (Fuß). Vergoldetes Silber, Email, Diamanten, Rubine, Goldtopas und Perlen. H. 46 cm, B. 16 cm. Foto Diöz.mus. St. Afra, Augsburg.
30. Assisi, Sacro Convento, Mus. S. Francesco, Wirkteppich (Ausschnitt). Niederl. 1479. Foto P. Gerhard M. Ruf OFM, Assisi.
31a und b. Lukas Plazer, Gem. 1708, Öl auf Lw., H. 110 cm, B. 230 cm, Innichen (San Candido), Prov. Bolzano, F.kloster. Nach: [85] S. 47 und 63.
32. Philips Galle (Ausf.), Titelkupfer zu: D. Seraphici Francisci admiranda Historia, Antw. 1587. Nach: [87] Abb. 236.
33. Johannes Christian Hafner nach Johann Paul Vogel (Entw.), Kupferstich in: Fortunat Hueber, Menologium …, Mchn. 1698. Nach: [85] S. 121.
34. Br. Anton Pfister (?), Passionskrippe. Schwäbisch Gmünd, um 1760. Holz, gefaßt, H. (ohne Michaelsfigur mit Sockel) 75 cm, Br. 41 cm. Nürnberg, Germ. Nat.mus., Inv.nr. KG 756. Nach: Frank Matthias Kammel, Schwäbisch Gmünder Passionskrippen., Anz. des Germ. Nat.mus. 2005, S. 135, Abb. 1.
35. Christian Jorhan d.Ä. und Werkstatt zugeschr., F.büsten. 2. H. 18. Jh. Holz, gefaßt. Eggenfelden, Kr. Rottal-Inn, F.-Kirche. Nach: Titus Schindele (Hg.), 300 Jahre F.kloster E. 1649–1949, Eggenfelden 1949.
Literatur
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Verweise
Empfohlene Zitierweise: Augustyn, Wolfgang, Bähr, Ingeborg, Berg, Dieter, Haas, Reimund, Freeman, Gerard P., Heckmann, Marie-Luise, Pieper, Roland, Wipfler, Esther P. , Franziskaner, Franziskanerinnen, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. X (2006, 2009), Sp. 453–556; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=105361> [03.11.2024]
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