Epitaphienbuch
englisch: Book of epitaphs; französisch: Épitaphia; italienisch: Sepoltuario.
Fritz Viktor Arens (1964)
RDK V, 932–940
I. Begriff
Als E. bezeichnet man handschriftliche, gedruckte oder zum Druck bestimmte Sammlungen von Inschriften auf Epitaphen, Grabmälern und Grabplatten (epitaphia). Außer den Inschriften enthalten sie öfters auch Darstellungen der Monumente, auf denen die Inschriften angebracht sind. Zumal dann, wenn die in E. verzeichneten Werke nicht erhalten sind, können die E. zu wertvollen Quellen für kunstgeschichtliche, historische, genealogische und heraldische Forschungen werden; in selteneren Fällen wurde bei der Aufzeichnung der Inschriften paläographische Treue erstrebt.
Der Anlaß zur Entstehung und die stoffliche Begrenzung eines E. können recht verschieden sein. Die Sammlung kann topographisch begrenzt sein, ein Verzeichnis der zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort – in einer Kirche oder auf einem Begräbnisplatz – vorhandenen Inschriften bieten (s. III. A); sie kann durch genealogisches Interesse veranlaßt sein und Epitaphien für die Mitglieder einer Familie enthalten (s. III. B); ebenso wie die Zugehörigkeit zu einer Familie kann auch die zu einer Genossenschaft für die Aufnahme einer Inschrift in die Sammlung maßgebend sein. Die Zusammenstellung von Grabmonumenten und -Inschriften berühmter Männer ist eine vergleichsweise seltenere Form des E. und läßt dieses zu einer Sonderform der „viri illustres“-Literatur werden, einer Art literarischer Walhalla.
Ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung für verschiedene Zweige der historischen Wissenschaft nach sind die Grabsteinbücher den E. auf das engste verwandt; während aber E. die Frucht von Sammlertätigkeit sind, werden Grabsteinbücher kontinuierlich durch eine größere Zeitspanne hindurch mit Eintragungen versehen. Als Beispiel für ein solches Grabsteinbuch sei die Hs. cgm. 2945 der St.B. München genannt: sie wurde um 1704 von den Münchner Augustinern angelegt und bis 1754 geführt [2, S. XXI]. Eine Unterscheidung zwischen E. und Grabsteinbüchern wird im folgenden nicht gemacht.
II. Vorgeschichte und frühe Beispiele
Die Aufzeichnung von Grabinschriften besitzt eine weit zurückreichende Tradition. Epitaphien antiker Autoren wurden z. B. mit ihren Werken überliefert (so Lukans angebliches Epitaphium), auch erfundene Grabinschriften (wie etwa die des Beda Venerabilis) wurden tradiert, und gelegentlich finden sich in ma. Hss. mehrere Epitaphia zusammen; für diese Aufzeichnungen scheint mehr oder weniger das literarische Interesse an den metrischen Texten ausschlaggebend gewesen zu sein, daneben allenfalls noch die Charakterisierung des Toten durch sein Epitaphium. Um 1500 zeichnete der Stiftsherr Hebelin von Heimbach die karolingischen Grabinschriften der in St. Alban zu Mainz begrabenen Mainzer E.B. auf (Würzburg, Univ.-Bibl. ms. 18720); es fragt sich allerdings, ob er es nach den Originalen oder nach älteren Hss. besorgte (vgl. dazu M.G.Poet.lat. 4, S. 1036).
Das Aufkommen von E. und E.-ähnlichen Inschriftensammlungen in Deutschland ist untrennbar mit den antiquarischen Interessen der Humanisten verknüpft. 1505 veröffentlichte Konrad Peutinger die römischen Inschriften auf den Steinen seiner Sammlung sowie die von Augsburg und Umgebung („Romanae vetustatis fragmenta in Augusta Vindelicorum et ejus dioecesi“, Augsburg, bei Erhard Ratdolt). Eine Neuauflage erschien 1520 bei Joh. Schöffer in Mainz (spätere Ausg. besorgte Marx Welser; zur Sammlertätigkeit Peutingers s. Corpus inscriptionum latinarum VI, 1, S. XLVII, und ebd. III, 1, S. XXXI, sowie C. Hülsen in den Sitz.ber. d. Bayer. Ak. d. Wiss., phil. u. hist. Klasse, 1920 [1921]), der im gleichen Jahr die von Joh. Huttich gesammelten römischen Inschriften in Mainz herausbrachte („Collectanea Antiquitatum in urbe atque agro Moguntino repertarum“; 2. Aufl. 1525: [1] S. 17*). 1534 gab Petrus Apianus zu Ingolstadt eine Inschriftenauslese aus dem ganzen römischen Reich unter dem Titel „Inscriptiones sacrosanctae vetustatis non illae quidem Romanae sed totius fere orbis“ heraus und fügte ihr des Pseudo-Probus Schrift „De notis Romanorum“ als Abkürzungslexikon bei.
Die Humanisten wandten sich mit neuem Geschichtsbewußtsein den deutschen Altertümern und genealogischen Forschungen zu. Ein Zeugnis dafür sind die vielen um 1500 errichteten Stiftergrabmäler in Klosterkirchen. Nun wurden neben den antiken Denkmälern auch die des MA beachtet und aufgezeichnet.
Kronzeuge hierfür ist in Deutschland der „Liber antiquitatum“ des Hartmann Schedel (München, St.B. clm. 716), eine Sammel-Hs., die nach einer Sammlung antiker Inschriften in Italien, einer Rom-Guida u. dgl. topographische und epigraphische Angaben für Deutschland enthält. Die weitaus meisten der hier eingestreuten Epitaphien sind solche berühmter Zeitgenossen oder Angehöriger angesehener Familien (in Nürnberg z. B. der Löffelholz, Muffel, Pirckheimer, Schedel usw.). Auf ältere Inschriften ist in der Regel nur dann verwiesen, wenn die Texte vom Grabmal oder Epitaph solcher Personen stammen, die als Stifter oder Wohltäter des betreffenden Kirchenbaus hervorgetreten sind (wenn Schedel aber eine Bauinschrift oder eine literarische Überlieferung hierfür mitteilen kann, so bevorzugt er diese gegenüber Epitaphien); je mehr seine Betrachtungen über die Grenzen Süddeutschlands hinaustreten, desto weniger hält sich Schedel an Inschriften auf Grabmälern und Epitaphen: schon für die Rheinlande gibt er überwiegend Zeugnisse römisch-antiker Inschriften.
1574 erschien in Breslau ein Kupferstich-Tafelwerk von Tobias Fendt: „Monumenta sepulcrorum cum epigraphis ingenio et doctrina excellentium virorum ... de archetypis expressa“ (Andr. Andresen, Der deutsche Peintre-graveur Bd. z, Lpz. 1865, S. 32–49; Abb. 2 a und b; weitere Aufl. 1584, 1585, 1589, 1638 und 1671); es enthält neben antiken Denkmälern hauptsächlich solche der italienischen Renss., besonders Beispiele aus Rom, Bologna und Neapel, daneben eine kleinere Zahl Epitaphien deutscher Humanisten (Celtis; Erasmus von Rotterdam: Abb. 2 b; usw.). Später sammelte man auch der Kuriosität halber Inschriften: die „Epitaphia iocoseria latina, gallica, italica, hispanica, lusitanica, belgica“ des Franciscus Swertius (Köln 1645) sind nur der Personen, des Inhalts und der kunstvollen oder absonderlichen Verse wegen ausgewählt.
III. Die einzelnen Typen
Eine Zusammenstellung von E. in größerem Umfang gibt es bislang noch nicht. Bis in die jüngste Vergangenheit wurden E. in der wissenschaftlichen Literatur ziemlich wenig, um ihrer selbst willen so gut wie nie beachtet. Erst durch die Veröffentlichungen der „Deutschen Inschriften“ (Stg. 1942ff.) wird die vorläufig noch bei weitem nicht zu übersehende Fülle des Materials erschlossen. Die folgende Übersicht basiert auf dem durch das deutsche Inschriften-Corpus bekannt gewordenen Material, das durch frdl. Hinweise vermehrt werden konnte.
A. Die Inschriftensammlungen ganzer Städte oder Länder scheinen denen einzelner Gebäude zeitlich voranzugehen. Sie legen Wert auf Vollständigkeit und verzeichnen oft auch Grabinschriften weniger bekannter, selbst nichtadeliger Personen. Selbstverständlich tritt aber immer wieder das Interesse an der – auch für den Historiker besser faßbaren – führenden Schicht in den Vordergrund. Derartige Inschriftensammlungen wurden seit dem frühen 17. Jh. in größerer Zahl unternommen.
Der Vikar Georg Helwich (1588–1632), bedeutender Genealoge und Geschichtsschreiber, bereiste 1611–15 den ganzen Mittelrhein einschließlich Worms und Speyer, um Inschriften aufzuzeichnen und Wappen zu malen (Mainz, Priesterseminar: [1], S. 19*). Seine Mainzer Inschriftensammlung von 1613, der „Liber monumentorum sepulchralium, in quo omnium ecclesiarum et monasteriorum aliorumque locorum sacrorum civitatis Moguntinae tumulorum inscriptiones, epitaphia, elegia, aliaque huiusmodi notata descripta notantur“, ist nur in der Abschrift des Kirchenhistorikers P. Joh. Gamans S.J. (Würzburg, Univ.-Bibl.) erhalten. – In der Freien Reichsstadt Frankfurt a. M. veranlaßte das Interesse an der Geschichte der Patrizierfamilien den Lizentiaten Phil. Ludw. Anthäus (um 1675) und den Stadtbibliothekar Joh. Mart. Waldschmitt (1650–1706) zu E. mit dilettantischen Grabsteinzeichnungen aus vielen Frankfurter Kirchen (Ffm., Stadtarchiv). Eine große Anzahl jeweils der Geschichte einer Kirche angefügter Inschriften enthält Aug. F. von Lerßner, Chronik der Stadt Frankfurt am Mayn, Ffm. 1706 (dazu Nachtragbd. von 1734). – Erst im ausgehenden 17. Jh. wurde in Bayern mit dem Sammeln der Inschriften aus größeren Bezirken begonnen. Joh. Franz Eckher, B. von Freising, stellte 1693 Grabsteinbücher des Adels zusammen („Sepulchrographia Nobilitatis“ [so der Titel in einer auszugsweisen Abschrift]: München, St.B. cgm. 2267). Wenig später, 1699, ordnete der Kurfürst die Sammlung aller bemerkenswerten Monumente im Lande an (vgl. [2], S. XIX). In Zusammenhang damit scheint die eifrige Sammeltätigkeit in der bayerischen Franziskaner-Ordensprovinz zu stehen (vgl. München, Hauptstaatsarchiv, Franziskanerprovinz Lit. 9, 13 u. a.). In München selbst trug Jos. Ant. Leopold von Oefele eine Fülle von Inschriften aus den Kirchen der Stadt zusammen und erweiterte die Sammlung um Beispiele aus einigen anderen Orten Bayerns (München, St.B. Oefeleana 44). 1779 stellte Karl Albert von Vacchieri im Auftrag der Bayer. Akademie Zeichnungen von Grabsteinen unter dem Titel „Bavaria subterranea“ zusammen (ebd. cgm. 3581).
Im „Codex diplomaticus“ des Val. Ferd. von Guden[us] (Teil 2 und 3, Ffm. 1747 u. 1751) wurden 215 Inschriften aus dem Dom und 111 aus den Kirchen von Mainz gedruckt, zwischen Urkunden eingestreut. Das Mainzer Generalvikariat forderte 1765 durch einen gedruckten Aufruf alle Pfarrer und Klöster in der gesamten Erzdiözese auf, an den betreffenden Orten befindliche Inschriften zu sammeln und einzusenden; die Anregung dazu erging von dem als Geschichtsforscher bedeutenden Weihbischof Stephan Alex. Würdtwein (Wiesbaden, L.M.; Franz Falk, Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. Großhzgt. Hessen N.F. 4, 1910, 294). – Eine Inschriftensammlung von Kölner Kirchen und anderen Orten der Erzdiözese schrieb Alfter 1748; Inschriften von der Römerzeit bis zum ausgehenden 18. Jh. aus Köln und seiner Umgebung wurden um 1790 von I. M. Laporterie und um 1801 von Konrad von Büllingen zusammengestellt. Eine gleichartige Sammlung von J. C. W. A. Frhr. von Hüpsch wurde 1801 in Köln unter dem Titel „Epigrammatographen“ gedruckt.
Inschriftensammlungen einzelner Kirchen und Klöster sind, soweit sich das Gebiet zur Zeit überblicken läßt, erst verhältnismäßig spät angelegt worden.
Zwischen 1670 und 1674 stellte Christian Metzger das mit vielen Zchgn. versehene E. des Frankfurter Petersfriedhofs zusammen, 1680 entstand das „Catharinen-Kirchen-E.“ (Ffm., Stadtarchiv). 1727 sammelte der Domvikar Jak. Christ. Bourdon die Inschriften des Mainzer Domes (Mss. u. a. im Mainzer Priesterseminar). J. Martin Trechsels „Verneuertes Gedächtnis des Nürnbergischen Johannis Kirchhofs“ usw. (Ffm. 1735) setzt das bereits 1692 in Nürnberg erschienene E. von Chr. F. Gugel fort, in dem „Norischer Christen Freydhöfe Gedächtnis“ behandelt ist (der Untertitel gibt eine genaue Vorstellung vom Inhalt: „... Verzeichnis aller derjenigen Monumenten, Epitaphien und Grabschrifften, Welche auf und in denen ... Dreyen Kirchhöfen S. Johannis, Rochi und der Vorstadt Wehrd, wie auch derselben Kirchen und Capellen“ vorhanden sind). In München gab P. Narziss Vogl O.F.M. eine Beschreibung aller Werke in der Münchner Franziskanerkirche, auch der Epitaphe und Grabmäler (München, St.B. clm. 1755,1756, 1757; Abb. 3); er erstrebte paläographisch getreue Aufzeichnung der Inschriften. Andere Sammlungen der in einzelnen Kirchen vorhandenen Grabmäler sind vielerorts in Hss. erhalten; als Beispiele seien genannt: Naumburg, Domarchiv, Aufnahme der „Epitaphia et monumenta“ des Naumburger Domes, 1747 von Joh. Gg. Kaiser besorgt [4]; Ffm., Stadtbibl., Aufnahme der Inschriften im Ritterstift St. Peter zu Wimpfen im Tal, 1781 von Weihbischof Würdtwein [3]; Nürnberg, Stadtbibl., Joh. Jac. Schwarz, „Beschreibung und Abzeichnung aller in der Dominikanerkirche befindlichen Monumenten ...“ (Beschreibung bei Georg Andr. Will, Bibliotheca Norica Bd. 2, Nürnberg 1790, Nr. 1395); ebd., „Coemeterium Wöhrdense“ (ebd. Nr. 1399); München, St.B. cgm. 1925, Sammlung von Inschriften aus der Münchner Frauenkirche, 1781 von K. A. von Vacchieri [2]; Regensburg, Kreisbibl., Grabsteinverz. von St. Emmeram in Regensburg von Prior Roman Zirngibl. Auch gedruckte und mit Kupfern versehene Veröffentlichungen sind zahlreich: vgl. etwa P. J. Gropp O.S.B., „Monumenta sepulchralia ecclesiae Ebracensis“, Würzburg 1710, und J. O. Salver, „Proben des hohen teutschen Reichsadels“, Würzburg 1775, die entgegen dem Titel nur Denkmäler des Würzburger Domes bieten. Die meisten solcher Publikationen geben nur eine Auswahl der am betreffenden Ort vorhandenen Epitaphien; das Auswahlprinzip wechselt, es ist aus den Titeln immer weniger ersichtlich, je später die Bücher erschienen sind (um 1860 etwa: J. Bergmann, Die berühmtesten Grabdenkmäler des Der Name des Attributs „[Ort“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.] Johanniskirchhofs, Nürnberg o. J.).
B. Eine weitere große Gruppe unter den E. sind diejenigen, die die Grabmäler einer Familie enthalten. Sie sind als Darstellungen der Bedeutung und Größe der Vorfahren angelegt und dienten auch als Unterlage für die Erarbeitung der Familiengeschichte und des Stammbaumes. In diesen E. wurden die meist an weit voneinander entfernt liegenden Orten befindlichen Grabmäler übersichtlich – am liebsten in Zeichnungen – zusammengestellt, womit solche E. gleichzeitig zu einer Art Ahnengalerie wurden (wie sie ja in der gleichen Zeit häufig angelegt worden sind). Sicher spielte das denkmalpflegerische Motiv der Überlieferung der Grabmäler auf die Nachwelt in den sorgsam bewahrten Büchern eine Rolle, denn in den Kirchen konnten die Monumente durch Abnutzung, Umbauten und Unverstand verschwinden. Adel und reichsstädtisches Patriziat sind die hauptsächlichen Besteller solcher Familien-E., doch wird auch der Klerus mancher Stiftskirche aus einer Art von Familienstolz auf seine Vorgänger in derselben Kommunität Grabinschriften gesammelt haben. Aus seinen umfangreichen Inschriftensammlungen stellte Gg. Helwich in Mainz die Grabsteine einzelner mittelrheinischer Adelsfamilien – der Dalberg, Frankenstein und Landschad von Steinach – zusammen [1]. Weitere Beispiele sind das mit lavierten Federzchgn. ausgestattete E. der Grafen von Nassau, 1632 durch Heinr. Dors von Altenweilnau ausgeführt (Wiesbaden, Staatsarchiv), das gleichzeitige der Mainz-Frankfurter Patrizierfamilie zum Jungen, mit Federzchgn. versehen (Mainz, Stadtarchiv: [1]; Abb. 1), das mit schönen lavierten Federzchgn. geschmückte, Grabmäler in Frankfurt und Erfurt berücksichtigende Kellnersche E. (Ffm., Stadtarchiv) und die Zchgn. und Aquarelle enthaltenden „Monumenta Halleriana“, 18. Jh. (Großgründlach bei Nürnberg, Archiv der Frhrn. Haller von Hallerstein). In J. Mat. Kremers „Origines Nassovicae“ Bd. 2, Gießen 1780, findet sich hinter den Urkunden eine Sammlung von 67 Grabinschriften von Angehörigen des Grafenhauses Nassau, dazu einige Kupfer: hier wird gewissermaßen als eine Art urkundlicher Überlieferung im Druck wiederholt, was Dors 1632 hss. zusammenstellte. Eine Abhandlung über Grabstätten und -inschriften einiger Herzöge aus Bayern legte K. A. von Vacchieri in den „Neuen historischen Abhdlgn. d. bayer. Ak. d. Wiss.“ 1779 vor. Um 1800 entstand das E. der Frankfurter Patrizierfamilie Holzhausen (Ffm., Stadtarchiv), das mit Aquarellen prunkvoll ausgestattet ist.
Zu den Abbildungen
1. Mainz, Stadtarchiv, Epitaphienbuch derer zum Jungen fol. 21, Epitaph des Heinz zum Jungen † 1398 und seiner Frau Else Knebel von Katzenelnbogen † 1407. Federzchgn. Um 1633. Nach [1] S. 418 Nr. 794.
2 a und b. Tob. Fendt, Monumenta sepulcrorum etc., 1574: Titelseite und Kupfer 13, Epitaph des Erasmus von Rotterdam in Basel (Andresen o. Nr. und Nr. 13). Fot. Walter Glock, Mchn.
3. München, St.B. clm. 1755, (= P. Narziss Vogl O.F.M., Monumenta ecclesiae fratrum minorum Monachi Bd. 1), S. 140/41. Um 1750. Fot. Bibl.
Literatur
1. Dt. Inschr. II, Heidelberg 2 (Mainz; F. V. Arcus). – 2. Dt. Inschr. V, München 1 (München; Rud. M. Kloos). – 3. Dt. Inschr. IV, München 2 (Wimpfen; F. V. Arcus). – 4. Dt. Inschr. VI, Berlin 1 (Naumburg; Ernst Schubert u. Jürgen Görlitz).
Frdl. Hinweise gaben Dr. Gerig, Köln, Dr. H. Zirnbauer, Nürnberg.
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