Epitaphaltar
englisch: Memorial altar; französisch: Autel à inscription commémorative; italienisch: Tavola d'altare con figurazione relative al commitente defunto.
Kurt Pilz (1964)
RDK V, 921–932
I. Begriff
Als E. bezeichnet man Epitaphe, die als Altarretabel dienen. Wesentlich ist, daß diese Retabel die Bestandteile eines Epitaphs (s. Sp. 873–75) aufweisen.
E. kommen in katholischen wie protestantischen Kirchen vor. In katholischen sind sie meist auf Nebenaltären aufgestellt, können aber auch, besonders in kleineren Kirchen, das Retabel des Hochaltars bilden. Auftraggeber waren die Patrizier der Städte, die Angehörigen des niederen und hohen Adels, ferner Domherren, Bischöfe und andere Geistliche.
Die vielfachen Veränderungen von Kirchenausstattungen und die Zweckentfremdung der Werke führten dahin, daß viele E. heute nicht mehr als solche erkennbar sind; so kann z. B. bei einem ursprünglichen E. die zugehörige Epitaphinschrift verlorengegangen oder beseitigt worden sein; umgekehrt konnte Verehrung von Stiftern die Umgestaltung von Votivaltären zu E. veranlassen, indem man dem Retabel die Epitaphinschrift hinzufügte. Von E. kann darum mit Sicherheit nur gesprochen werden, wenn der heutige Befund der oben gegebenen Begriffsbestimmung entspricht oder wenn alle historischen Umstände der Errichtung bekannt sind. Für spät-ma. Werke ist dies oft nicht mehr festzustellen; darum muß auch vorerst offen bleiben, ob der E. oder das Epitaph die jüngere Erfindung ist.
Altarretabel mit Stifterdarstellungen sind meist Votivaltäre und werden erst zu E., wenn sie das Totengedächtnis des Stifters enthalten. Altäre in Grablegen (Grabkapellen) schließen E. im allgemeinen aus: E. bewahren das Gedächtnis an einen bestimmten Verstorbenen, allenfalls mit seinen Angehörigen, in Ausnahmefällen auch an mehrere Familienglieder meist der gleichen Generation, nicht aber das ganzer Geschlechter. Die zum E. gehörende Grabstätte kann, aber muß nicht vor (bzw. unter) dem Altar liegen. Der Altar kann, aber muß nicht eine Stiftung des Verstorbenen sein.
Die Bezeichnung „Grabaltar“ (Nik. Irsch, Der Dom zu Trier [= Inv. Rheinprov. 13, I, 1], Düsseldorf 1931, S. 212ff.; ders., Trierer Zs. 6, 1931, 213f.), welche die Anlage von Altar und Epitaph umfaßt und auf die besonderen Verhältnisse in Trier zutreffen mag, könnte bei Verallgemeinerung zu Mißverständnissen führen.
II. Verbreitung
Der E. kommt zunächst in Franken (Nürnberg, Eichstätt, Ansbach), am Mittelrhein (Mainz, Aschaffenburg, Trier), vereinzelt in Bayern und Oberösterreich vor. Für die Kurfürsten von Trier wurde er die eigentliche Grabmalsform; mehrfach ist in Kabinettsprotokollen oder Testamenten die Anlage vorgeschrieben. Trier war an der Verbreitung des Typus, der gegen 1600 voll ausgebildet war, maßgeblich beteiligt. Es folgten die Landgrafen von Hessen, der Adel in der Mark Brandenburg, in Mecklenburg und Mitteldeutschland, schließlich auch das Bürgertum.
III. Beispiele
A. Spätmittelalter
Zu den frühesten bekannten Beispielen gehören zwei gemalte E. In Nürnberg, wo in der 2. H. 15. Jh. auch zahlreiche gemalte Epitaphe entstanden, malte der „Meister des Wolfgang-Altars“ um 1460 den Passionsaltar für die Dominikanerkirche (Abb. 1) als E. für den 1460 † Peter Zenner, gestiftet von seiner zweiten Ehefrau geb. Haug; auf den Flügelaußenseiten sind die Wappen des Ehepaares und der ersten Frau geb. Unruh angebracht (Eberh. Lutze, Anz. des G.N.M. 1932/33, 21–24). In der Dominikanerkirche befanden sich außerdem Grabstein und Totenschild Peter Zenners. In Frankfurt a. M. ließen der Ratsherr und Kaufmann Jakob Heller ( † 1522) und seine Frau Katharina von Melem ( † 1518) schon 1508/09 einen E. zu ihrem Totengedächtnis errichten. Die Mitteltafel mit der Himmelfahrt Maria von Albr. Dürer verbrannte 1729 in der Münchner Residenz, die Flügel mit dem Stifterpaar malte Hans Dürer, die Standflügel Grünewald und ein weiterer Künstler (Frankfurt und Donaueschingen). Vor dem Altar fanden 1518 und 1522 die Beisetzungen statt. Dazu kam die zu Lebzeiten gegossene Messing-Grabplatte, der Totenschild und ein Gemälde des Weltgerichts (Heinr. Weizsäcker, Die Kunstschätze des ehem. Dominikanerklosters in Ffm., Mchn. 1923, S. 140–244, bes. S. 179; Christian Altgraf Salm, Münchner Jb. III. F. 2, 1951, 118–23; Ernst Holzinger, Fs. Erwin Panofsky, New York 1961, S. 249–53). Vielleicht war auch Dürers Paumgartner-Altar (wohl 1498 u. 1503) ein E. (Die christliche Kunst 1, 1904, 169–74, 205–09; Rep. f. Kw. 32, 1909, 258f.).
Der bekannteste plastische E. der Spätgotik ist der Pappenheimer Altar im Eichstätter Dom (Abb. 2). Dieser Altar der Vierzehn Nothelfer ist 1489–95 von dem Domherrn Kaspar Marschalk von Pappenheim als Totengedächtnis für sich ( † 1511), zwei weitere Domherren seines Namens (Johannes, † 1438, und Georg, † 1438) sowie den Vikar Johannes Spet ( † 1456) gestiftet und errichtet worden. Die Inschrift in der Mitte der Predella läßt Raum für das Todesdatum des Stifters; rechts und links von der Inschrifttafel sind die vier genannten Geistlichen in betender Haltung dargestellt (Alois Hämmerle, Der Pappenheimer Altar im Dom zu Eichstätt, Eichstätt 1906; Inv. Bayern V, 1, S. 74–77).
B. Renaissance und Barock
Die Kurfürsten von Trier haben von 1525 bis 1756 ihre schon zu Lebzeiten errichteten oder zumindest gestifteten Grabmäler im Dom zu Trier mit einem E. verbunden. Als erster tat dies 1525–27 Richard von Greiffenklau (E.B. 1511–31).
Er ließ den an der W-Seite des Kanzelpfeilers liegenden Kreuzaltar wegnehmen und durch einen von ihm gestifteten E. ersetzen, der im Altaraufbau aus frz. Kreidestein den Stifter, von den Patronen des Doms empfohlen, betend vor dem Gekreuzigten zeigt. Die Predella trägt eine Inschrifttafel aus Schiefermarmor, die Bekrönung Familienwappen des Stifters. Bei der Versetzung des E. an die Pfeiler-N-Seite 1701 wurde die Mensa mit dem Sarkophag beseitigt und ein Sockel hinzugefügt. Formal folgt der Aufbau des E. dem Mainzer Gemmingengrabmal (1515–17 errichtet). Das Bodengrab vor der W-Seite des Kanzelpfeilers, also ehem. vor dem E. gelegen, ist mit blaumarmorner Grabplatte gedeckt (Inv. Rheinprov. 13, I, 1, S. 214–19 u. 226).
In der 2. Hälfte 16. Jh. wurde die Form des E. dem Schema eines Altaraufbaues mit architektonischer Rahmung angenähert, eine Entwicklung entsprechend der des Epitaphs. Im Hauptgeschoß wurde das Mittelfeld breiter; schmalere Seitenfelder sind durch Säulen, Pfeiler oder Ornamentstreifen vom Mittelfeld abgetrennt. Im Sockeigeschoß, das der früheren Predella entspricht, sind weiterhin die Namensangaben, mitunter auch die Stifterfiguren angeordnet, im oberen Aufsatz Stifterwappen. Ahnenwappen werden oft, auch hierin den gleichzeitigen Epitaphen ähnlich, an den senkrechten Trenngliedern angebracht.
Zwei Eichstätter Bischöfe folgten dem Vorbild Pappenheims und errichteten ihre Grabmäler als E.: Martin von Schaumberg ( † 1590) stiftete schon 1570 einen Altar, in dessen Hauptgeschoß er sich mit seinen Eltern und dem Pedumträger im Gebet vor dem Gekreuzigten darstellen ließ; schmale Seitenflügel zeigen die Kirchenpatrone Willibald und Walburga. Der E., ein Werk Philipp Sarders, ist später versetzt und seines Stipes beraubt worden. Die Inschrifttafeln wurden nach dem Tod des Bischofs ausgeführt. Der Nachfolger, Kaspar von Seckendorff ( † 1593), errichtete seinen E. gleich zu Beginn seines Episkopats (Inv. Bayern V, 1, S. 77–79). – Im Trierer Dom wurde mit dem seit 1582 für Kurf. Jakob von Eltz ( † 1581) durch Hans Ruprecht Hoffmann d. Ä. errichteten Dreifaltigkeitsaltar die Tradition fortgesetzt. 1727/28 wurde der E. bei der Versetzung an die heutige Stelle in seinem architektonischen Aufbau entscheidend verändert, dabei auch die Figur des betenden Stifters und die Epitaphinschrift entfernt (jetzt im Diözesan-Mus.; Inv. Rheinprov. 13, I, 1, S. 223–26).
Für die Ausbildung einer eigenen protestantischen Tradition des E. wurde der Altar bedeutsam, den Landgraf Georg I., der Fromme, von Hessen ( † 1596) für seine erste Gemahlin Magdalena zur Lippe ( † 1587) und für sich 1587–89 in der Stadtkirche zu Darmstadt errichten ließ (RDK I 313, Abb. 23).
Das Epitaph, das bis ins Gewölbe reicht, steht auf dem Kirchenfußboden, der Altarstipes vor der (mittleren) Epitaphinschrift. Rechts und links vom Hauptfeld stehen Standbilder des Stifters und seiner Frau; beide sind außerdem mit ihren Kindern kniend unter dem Kruzifix im Hauptfeld dargestellt. Von Inschrifttafeln ist reichlich Gebrauch gemacht. „Das Epitaph steht in enger Beziehung zu der gleichzeitig unter dem Chor angelegten Fürstengruft, auf die es hinweist, ist aber von besonderer Bedeutung als der erste Versuch zur Schaffung einer evangelischen Altarkunst in Hessen“ (Inv. Hessen, Stadt Darmstadt, S. 143f.; dort auch Abdruck der Inschriften sowie Erörterung der Meisterfrage). Der Landgraf nahm an der Gestaltung des E. regen Anteil; seine lebensgroße Darstellung als Nischenfigur darf als Hinweis auf des Landgrafen Eigenschaft als summus episcopus in der Landeskirche aufgefaßt werden.
In Mittel- und Norddeutschland kamen E. seit der 2. H. 16. Jh. ebenfalls vor. Die Stifter ließen die E. zuweilen für ihre verstorbenen Ehefrauen errichten (vgl. die Inschriften), oder der Vater stiftete den E. als Totengedächtnis für den Sohn oder umgekehrt der Sohn für den Vater. Die Anlage entsprach häufig dem für Darmstadt beschriebenen Typus und lehnte sich meist an die Gestaltung der Familienepitaphe an. E. von der Breite des Kircheninneren kommen gelegentlich vor.
Eine wertvolle Untersuchung über die Themenwahl prot. E. zwischen 1560 und 1660 bietet: Hans Carl von Haebler, Das Bild in der ev. Kirche, Bln. 1957, S. 31–39.
In Barby Krs. Calbe a. d. Saale wurde ein frühgot. Altar durch Anbringung eines Retabels mit Epitaph für Gf. Wolfgang von Barby ( † 1565) und seine Gemahlin ( † 1558) in einen E. verwandelt (Dehio V, S. 34). – Graf Rochus zu Lynar ( † 1596) ließ seit 1582 den Altar der Nikolaikirche in Spandau als E. über der Familiengruft errichten. Die auf die verewigten Stifter bezüglichen Inschriften befinden sich hier über den Seitenflügeln, auf denen das Ehepaar mit seinen Kindern adorierend dargestellt ist (Peter Walle, Der Stiftungsaltar des Gfn. R. z. L. usw., Bln. 1882). – In Syhra Krs. Borna (Sa.) schuf der Schneeberger Maler Matthias Krodel d. Ä. 1586 den E., den Abraham von Einsiedel ( † 1597) zum Totengedächtnis seiner Frau Anna geb. von Könneritz stiftete. Die Predella mit der Darstellung der Familie („mit sorgfältigen Porträts“: W. Hentzschel in: Thieme-Becker Bd. 21, S. 552) wurde erst nach dem Tode des Stifters, 1598, vom gleichen Meister hinzugefügt (Inv. Sachsen 15, S. 110f.). – Für den 1603 † Otto Pflugk auf Strehla stifteten die Witwe und der einzige Sohn 1605 einen E. in die Stadtkirche zu Strehla (Abb. 3). Die Predelleninschrift hält ausdrücklich das Gedächtnis des am Fuß des Altars Begrabenen fest. Auf Architravstücken rechts und links vom Altar knien als lebensgroße Freifiguren der Verstorbene und die Stifter, die außerdem in kleinen Figuren dem Abendmahl in der Predella eingefügt sind (die Inschriften: Inv. Sachsen 27, S. 304–06).
Bald nach 1600 ist in allen Gegenden, die den E. kannten, eine Straffung und bessere Durchgliederung des architektonischen Aufbaues spürbar. Die überbreiten protestantischen E. verschwinden zugunsten ein- und dreiachsiger E. im Hochformat.
Der E. zu Stölln Krs. Westhavelland, eine Stiftung des Christoph von der Hagen, wurde 1615 aus Sandstein, weißem und grauem Marmor errichtet. Es fällt auf, daß das Hauptfeld die Epitaphinschrift in einer Nische zeigt, neben der zu beiden Seiten die Stifterfamilie kniet. Ihre anbetende Haltung legt den Schluß nahe, daß das Mittelfeld nicht den zunächst geplanten Inhalt hat. Die gute Bildhauerarbeit entstammt einer Magdeburger Werkstatt (Inv. Prov. Brandenburg II, 2, S. 235–37, Taf. 34f.).
Außer dem (in seinem Aufbau nicht mehr zu rekonstruierenden) E. des Trierer Kurf. Johann von Schonenburg ( † 1599) schuf Hans Ruprecht Hoffmann d. Ä. für dessen Nachfolger Lothar von Metternich ( † 1623) noch zu seinen LebZeiten den E. für den Trierer Dom (Abb. 4). Die Figur des betenden Kirchenfürsten ist in den Vordergrund gerückt und maßstäblich größer als alle anderen Gestalten des E. Vor den Altarstufen liegt die marmorne Grabplatte. – In der Trierer Liebfrauenkirche entstanden in diesem Zeitraum die E. des Dompropstes Bartholomäus von der Leyen ( † 1587), errichtet um 1600, des Dompropstes Hugo Cratz von Scharfenstein ( † 1625), errichtet 1610, sowie der 1624 datierte für die Vettern Theodor ( † 1630) und Theoderich von Horst ( † 1624; Inv. Rheinprov. 13, III, 3, S. 178–82). – Auch unter den E. im Mainzer Dom sind bemerkenswerte Denkmäler des frühen 17. Jh., die jedoch während der Besatzungszeit 1792–93 und durch die nachfolgenden Restaurationen gelitten haben: der Nassauer Altar, nach 1601 für die zwei Letzten des Geschlechts von Nassau zu Spurkenberg, mit dem gestürzten Familienwappen im Oberteil des Aufsatzes; der E. des Dompropstes Philipp Cratz von Scharfenstein ( † 1604), 1609 vollendet, sowie der Bassenheimer Altar von 1613, gestiftet zum Gedächtnis des 1610 † Domherrn Joh. Theoderich Waldbott von Bassenheim, sämtlich Werke des Johannes Juncker und seiner Werkstatt. Auch der Fürstenberger Altar, um 1620 zum Gedächtnis des 1608 † Domherrn Friedrich von Fürstenberg durch die Erben und Testamentsvollstrecker errichtet, und der Greiffenklau-Altar sind E. (Rud. Kautzsch, Der Mainzer Dom u. s. Dkm., Ffm. 1925, S. XX–XXIII, Taf. 162–83; Dt. Inschr. II, Heidelberg 2, Nr. 529, 541, 555, 562 u. 570; Auguste Rivoir, Typenentwicklung des Altars vom Ausgang der Gotik b. z. Klassizismus im Gebiete des Mittelrheins, Diss. Frankfurt a. M. 1925 [masch.], S. 2, 12–24 mit weiteren Beispielen aus diesem Gebiet).
Letzterer war eine Stiftung des Kurf. Georg Friedrich von Greiffenklau ( † 1629). Nach dem Testament sollte sein Leichnam in einem gewölbten Grab in der Michaelskapelle des Doms beigesetzt und auf dem Michaelsaltar in der südlichen Kapellenreihe sein Grabmal von Marmor mit vier Ahnenwappen und der Grabschrift aufgestellt werden. Die Arbeiten begannen 1631, wurden durch den Schwedeneinfall unterbrochen und erst 1662 von den Neffen des Verstorbenen vollendet. Die Statue des Kirchenfürsten steht im Dommuseum.
In Münster i. W. entstand zur gleichen Zeit der E. im Dom für den 1625 † Domdechanten Heidenreich von Letmathe (RDK IV 685/86, Abb. 6). Ihm waren mehrere E. vorausgegangen (Inv. Westf. 41, 5, S. 218–22 u. 228f.).
Als Beispiele aus Süddeutschland seien vier E. genannt. Der Altar in der Agnes-Bernauer-Kapelle auf dem Friedhof von St. Peter in Straubing, ein Werk des örtlichen Bildhauers Martin Leutner, wurde den Inschriften zufolge als E. des Leonhard Stadler ( † 1614) und seiner drei Frauen ( † 1567, 1590 und 1612) errichtet; Todesdaten weiterer Familienmitglieder sind nachgetragen (Inv. Bayern IV, 6, S. 141–42, Taf. 20). Honorat Kolb, Abt des Klosters Seeon ( † 1670), ließ sein Epitaph 1637 von Martin und Michael Zürn anfertigen und verwendete es, ebenso wie das seines Vorgängers ( † 1636), zu Altären in der Klosterkirche (Inv. Bayern I, 2, S. 1849). Die E., vermutlich im 18. Jh. in den Kapitelsaal versetzt, sind jetzt am alten Platz wiederhergestellt. Albr. Wilh. Lesch v. u. zu Hilgertshausen errichtete nach 1666 einen E. für sich und seine zwei Frauen (ebd. 1, S. 201f.).
In der 2. Hälfte 17. J h. klingt die große Zeit des E. aus. Nur in Trier wurden weiterhin für fast alle Kurfürsten E. errichtet, daneben vereinzelt an einigen Orten Süddeutschlands.
Der E. für den Kurf. Philipp Christoph von Soetern ( † 1652) wurde erst 1668 von den Erben aufgestellt. Erstmals ist hierfür ein neuer Altar, dem kein älterer vorausging, im Dom errichtet worden. Da der E.B. verhaßt war, sollte keine Darstellung des Verstorbenen angebracht werden; nur die beiden Patrone Philippus und Christophorus weisen auf seine Person hin. Die Hervorhebung des Kaspar im Altarbild der hl.
Drei Könige weist dagegen auf den amtierenden Nachfolger Carl Caspar von der Leyen ( † 1676), der sich 1664–67 den Nikolausaltar als E. hatte aufrichten lassen; dieser E. ist verloren (Stich im Inv.). Joh. Hugo von Orsbeck ( † 1711) wählte den neu errichteten Dreikönigsaltar als E.; vor ihm liegt die Marmorgrabplatte des Kurfürsten. Der E., ein Werk Joh. Mauritz Gröningers, wurde bereits 1701–03 angefertigt. Der späteste E. des Trierer Doms ist der des 1756 † E.B. Franz Georg von Schönborn (Abb. 5); der Kurfürst wählte den Auferstehungsaltar als E. und bestimmte kurz vor seinem Tode testamentarisch Platz und Ausführung. Der Zinnsarg mit dem Leichnam des Stifters steht unter der Mensa, über welcher, vor der Altarrückwand, ein plastischer Sarkophag mit der Inschrifttafel eingefügt ist. In der Gruppe darüber, die von Ferdinand Dietz geschaffen wurde, erscheint dem sitzenden Schönborn der Auferstandene; die trauernde Kirche weist auf die Gesetzestafeln hin (Inv. Rheinprov. 13, I, 1, S. 236–61).
Eine Besonderheit stellt der von August Gf. Limburg-Stirum, 1770–97 Fürstbischof von Speyer, in den Jahren 1775–77 errichtete Herzgruftaltar im Speyrer Dom dar. Joachim Günther schuf das – zerstörte – Werk nach dem Vorbild des Eltz’schen Altars im gleichen Dom sowie nach Zeichnung und Modell von Frz. Ignaz Neumann. In der Peterskirche zu Bruchsal steht der E. des gleichen Kirchenfürsten (Kabinettsprotokoll vom 23. 8. 1781: „Aus unseren Mitteln ein Epitaphium, so einen Altar vorstellet ...“); doch ist in der dortigen Gruft nur das Herz des Verstorbenen beigesetzt, den Leib bestattete man in Passau (Inv. Bayern VII, 3, S. 262; Inv. Baden IX, 2, S. 36f., Taf. 6; Hans Rott, Bruchsal. Quellen z. Kg., Heidelberg 1914, Nr. 556).
Zu den Abbildungen
1. Meister des Wolfgang-Altars (Valentin Wolgemut, Nürnberg), Epitaphaltar für Peter Zenner ( † 1460). Gem. a. Holz, 1,57 m h., 1,12 bzw. 0,49 m br. (nicht der urspr. Zustand des Gesamtaltars). Nürnberg, Lorenzkirche (z. Z. Dreifaltigkeitskirche). Um 1460. Fot. G.N.M.
2. Eichstätt, Dom, Pappenheimer Altar. Oberer Schwammkalk, H. m. Auszug 9,50 m, Br. 2 m (die gemalten oder geschnitzten Flügel verloren). Sign. „VW“; um 1489–95. Fot. Lala Aufsberg, Sonthofen, 68 803.
3. Franz Ditterich d. Ä. (Freiberg i. Sa., 1557–1607), Epitaphaltar für Otto Pflugk ( † 1603). Holz (die Inschriften: Inv. Sachsen 27, S. 304–06). Strehla Krs. Oschatz, Sa. Dat. 1605. Fot. Dt. Fotothek Dresden 105 861 (Möbius).
4. Hans Ruprecht Hoffmann d. Ä. (1540/45–1616), Allerheiligenaltar im Trierer Dom, Epitaphaltar für Kurf. Lothar von Metternich ( † 1623). Stein, z. T. bemalt. Dat. 1614. Fot. L.M. Trier (Bätz).
5. Johannes Seitz (1717–79, Gesamtentwurf) und Ferd. Dietz (1708–77, Bildhauerarbeit), Auferstehungsaltar im Trierer Dom, Epitaphaltar für Kurf. Franz Georg von Schönborn ( † 1756). Marmor und Alabaster, die Putten nicht zugehörig (urspr. Urnen). 1757. Fot. St. Bildstelle.
Literatur
Keine Einzeluntersuchungen. Material bieten die Inventare und lokalen Monographien.
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