Elle

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englisch: Ell, cubit; französisch: Aune; italienisch: Braccio, cubito.


Maria Nocken (1958)

RDK IV, 1433–1442


RDK IV, 1435, Abb. 1. Regensburg, 15. Jh.
RDK IV, 1437, Abb. 2. Nürnberg, 16. Jh.
RDK IV, 1439, Abb. 3. Kupferstich aus J. J. Scheuchzer, Physica Sacra, 1731.

I. Begriff

Die E. (auch eln, öln, ele) ist ein Längenmaß, das dem Unterarmknochen auf der Seite des kleinen Fingers „in den ältesten Zeiten ... gleich, aber nachher allerley Veränderungen ausgesetzt gewesen ist“ (Krünitz Teil 10, Bln. 17852, S. 742); genauer: die E. reicht vom Ellenbogen bis zur Spitze des ausgestreckten Mittelfingers beim erwachsenen Mann (nach anderem Gebrauch nur bis zu seinem Handgelenk). Sie diente bis zur Einführung des Meters als Maßeinheit (wie in Persien noch heute). Auch nachdem das Messen nach E. offiziell abgeschafft worden ist, lebt die Bezeichnung E. im volkstümlichen Sprachgebrauch noch fort und wird mancherorts als halber Meter verstanden.

Die E. gehört zu den körpergerechten Maßen und scheint als annähernd objektives Längenmaß bei allen Völkern gebräuchlich gewesen zu sein. Sie wurde als Maßeinheit für Handelswaren verschiedenster Art (Stoffe u. dgl.), doch auch in der Baupraxis der Antike wie des MA und bei der Feldvermessung verwendet.

Für Bau- und Landvermessung war allerdings der Fuß besser geeignet; Fußmaße wurden daher dem Messen nach E. mancherorts vorgezogen. Fast durchweg verwendete man Fuß- und E.-Maße nebeneinander, so daß es bei archäologischen Aufmessungen von Bauten oft nicht sicher auszumachen ist, welche der beiden Maßeinheiten jeweils zugrunde gelegt war (erschwerend kommt hinzu, daß sich größere Abmessungen häufig in E.- wie in Fußmaßen ganzzahlig ausdrücken lassen, weil das natürliche Verhältnis von Fuß zu E. 1:1½ beträgt). Daß auch im MA die E. als Baumaß gelegentlich benutzt wurde, geht aus Chroniken hervor; wenngleich es sich bei diesen Quellen um nachträgliche Beschreibungen handelt, so ist doch nicht anzunehmen, daß diese, ältere Quellen auswertenden Berichte Mitteilungen enthalten, die der geläufigen Baupraxis widersprechen (vgl. etwa: Mortet I, S. 27; Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen Nr. 2149).

II. Geschichte

Die Vorgeschichtsforschung leitet aus Funden ornamentierter Holzstäbe in Pfahlbauten die „Pfahlbau-E.“ ab (Länge nach Rob. Forrer, Urgesch. des Europäers von der Menschwerdung bis zum Anbruch der Gesch., Stg. 1908, S. 362f., Abb. 273: 44,4 cm); es scheint jedoch fraglich, ob für die vorgeschichtliche Zeit eine allgemeine Benutzung fester Maße angenommen werden darf.

Die frühgeschichtlichen Kulturkreise des östlichen Mittelmeerraumes und des Zweistromlandes kannten ausnahmslos eine Normal-E. und eine „große“, „alte“ oder „königliche“ E., die um etwa eine Handbreite länger war. Hans Riemann (Zum griechischen Peripteraltempel, Diss. Ffm. 1935, S. 22ff.) glaubt für diese Kulturräume ein Schema aus drei Systemen aufstellen zu können und möchte damit ein allgemein bekanntes Verhältnis von E. zu Fuß (= 3:2) belegen: 1) ägyptisch-kleinasiatisches System: E. = 52,5–52 cm, Fuß rund 35 cm; 2) babylonisch-pheidonisches System: E. = 49,5–49 cm, Fuß = 33–32,8 cm; 3) euböisch-attisches System: E. = 44,4 cm, Fuß = 29,6 cm. Er hat aber vom ägyptischen System die Groß-E. und vom babylonischen die Normal-E. verwendet.

Versuche, durch eine gesetzliche Eichung gleiche Maße zu schaffen, sind durch die Gudeastatue im Louvre, um 2250 v. Chr., bezeugt (Ludw. Curtius, Antike Kunst Bd. 1 [= Hdb. d. Kw.], Bln.-Neubabelsberg 1923, S. 222 Abb. 168). Heinr. Wehner (Die Kulturtat der Schaffung von Maß und Gewicht bei den Völkern der Alten Welt, Die Bauhütte 63, 1920, Nr. 6, 7 u. 9) nimmt schon für Ägypten und Mesopotamien eine Beziehung der jeweiligen E.- und Fußmaße auf den ortszugehörigen Parallelkreis an; durch Stern- oder Schattenmessungen könnte diese Bestimmung zustande gekommen sein.

Die E. ist das von den Juden hauptsächlich benutzte Maß; fast alle Maßangaben des A.T. sind in E. (hebr. ‘amma’) ausgedrückt, die als eine gottgegebene Maßeinheit galt: in den Befehlen Gottes zum Bau der Arche Noah (1. Mos. 6, 15) und der Stiftshütte sowie ihrer Ausstattung (2. Mos. 25, 10–27, 18) genannt, in den Berichten vom Tempel Salomos verwendet (1. Kön. 6, 2ff.; 2. Chron. 3, 3ff.; Jer. 52, 21f.) und schließlich in Ezechiels Vision vom neuen Tempel (Ez. 40, 5ff.) von einem himmlischen Wesen benutzt, war die E. allen Völkern, denen das A.T. Autorität bedeutete, eine natürliche, von Gott gegebene und damit sozusagen rechtsverbindliche Maßeinheit. Außer dieser wurden aber auch eigene Messungsarten überliefert oder solche von mächtigen Nachbarreichen übernommen.

Ob die Hebräer ihre E. von Babylon oder von Ägypten übernahmen, ist strittig [1]. Beide Länder besaßen die E. von alters her, und die Beziehungen Palästinas zu seinen zwei großen Nachbarn würden beide Möglichkeiten zulassen. Kurt Galling (Biblisches Reallexikon [= Hdb. zum A.T., 1. Reihe], Tübingen 1937, Sp. 366f.) entscheidet die Frage zugunsten von Ägypten, da die ägyptische große sich zur dortigen Normal-E. etwa wie 7:6 verhielt (52,5 cm : 45,8 cm), während die babylonische Groß-E. mit 55,6 cm zu den beiden dort sonst üblichen E. (Gudeas-E. = 49,5 cm; E. von Nippur = 51,8 cm) in einem anderen Verhältnis gestanden hätte; die hebräische Groß-E. (= 1 Normal-E. + eine Handbreite), deren Länge Galling mit 52,2 cm angibt, verhielt sich zur Normal-E. (– 45,8 cm; diese Angaben sind in fast allen Nachschlagewerken verschieden, s. u.) ebenfalls wie 7:6. Das Problem wird erschwert dadurch, daß die ägyptischen und babylonischen Maße nachmeßbar sind, die Festsetzung der hebräischen aber auf Überlieferung beruht (Samuel Krauss, Talmudische Archäologie, Lpz. 1910–12, Bd. 2 S. 384ff.; [1]).

Bei Unterteilung der E. wurden kleine körpergerechte Maße, die auf die Zwölferreihe beziehbar sind, gebraucht (1 E. [‘amma’] = 2 Spannen oder Palmen [zeret] = 6 Handbreiten [topah] = 24 Fingerbreiten [‘esba’]; diese Einteilung ist auch für das Abendland gültig, allerdings wechselte das Verhältnis von Handspanne zu Handbreite, und manchmal fiel auch eine der beiden Einheiten weg oder wurde durch die Handlänge ersetzt); bei größeren Längen brauchte man auch gradzahlige bzw. dezimale Multiplikation.

Bei den Römern, deren Maßeinheiten von den Oskern, Etruskern und Griechen hergeleitet werden, spielte die E. (cubitus, ulna) gegenüber dem Fuß eine geringe Rolle und blieb im wesentlichen auf die Messung von Textilien und Baumaterialien beschränkt; auch hier konnte gleicherweise nach E. oder Füßen gemessen werden (Thesaurus linguae latinae 4, Sp. 1274ff.). Wichtiger war die Palme (palma) zu 4 Fingerbreiten (digiti), die etwa 7,3 cm maß. Daß im N.T. die E. als Feldmaß (Joh. 21, 8), Baumaß (Apok. 21, 17 im Anschluß an Ez. 40, 5ff.) und allgemeine Maßeinheit (Mt. 6, 27) genannt ist, geht sowohl auf damaligen Brauch wie auf Bezug zum A.T. zurück.

Römische Eroberungen und Handelspolitik sowie traditionsmäßige Weitergabe gewisser Maßnormen zu technischen Zwecken (Fritz Victor Arens, Das Werkmaß in der Bauk. des MA, 8.–11. Jh., Diss. Bonn 1936, Würzburg 1938) gaben im Verein mit der Autorität des A.T. den Anstoß für die Benutzung von E.-Maßen im gesamten Abendland (franz. aune oder coudée, engl. ell oder cubit, ital. braccio). Durch Annäherung der übernommenen E.-Maße an Maßsysteme der eigenen Überlieferung kam es zu einer ständig wachsenden Zahl verschiedener (E.-)Maße von jeweils nur lokal begrenzter Gültigkeit; Normentabellen scheint es im MA kaum gegeben zu haben.

Die Karolinger (Pippin, 744: M.G.H. Legum sect. V, 1, S. 30 Nr. 6; Karl d. Gr., Admonitio generalis, 789: ebd. sect. II, 1, S. 60 Nr. 74) haben Bestimmungen zur Normierung von Maßen und Gewichten erlassen. Sie waren die ersten einer Reihe von Herrschern des Abendlandes, die mit wechselndem Erfolg versuchten, Ordnung in die Vielfalt der benutzten Maße zu bringen. 1321 bestimmte z. B. der französische König Philipp V. (der Lange), daß in seinem ganzen Königreich nur ein Maß und eine E. (aune) gelten sollten (Gay I, S. 87). An gut sichtbarer Stelle an oder in Rathäusern bzw. Eichämtern, bisweilen auch an Kirchen bzw. Gerichtsstätten (Inv. Österr. 23, S. 95; um 1200 wurde auf der Wand der Althingskirche auf Island ein 20 E. langer Maßstab eingeritzt: Hoops, Reallexikon 1, S. 554) angebrachte geeichte E.-Maßstäbe (Abb. 1; vgl. ferner Inv. Hannover 12, S. 50 Abb. 18) bezeugen seit dem späteren MA das Bemühen, die Verwendung gleicher Maße durchzusetzen. In den bayerischen Landrechten von 1616 steht: „Dieweil ... allberait A° 1553 ... die Elln auff die Landtshueter Eln gericht worden ... So ist unser Mainung, daß bemelte Landtshueter Eln ... in unsern Fürstenthumben ... allein und kein ander gebraucht werde“ (Landrecht Der Fürstenthumben Obern und Nidern Bayrn. Deuteron. Kap. 1, Mchn. 1616, S. 617).

Trotz aller Normierungsversuche gab es gerade in Deutschland bis zur Einführung des Meters (hier 1872 gesetzlich eingeführt) Hunderte von verschiedenen E.-Maßen.

Vgl. die Tabellen bei Krünitz a.a.O. S. 742–61. – Anfang 19. Jh. waren in den deutschen Ländern u. a. folgende E.-Maße bekannt: Bayern 83,3 cm, Preußen 67 cm, Württemberg 61,4 cm, Lübeck 57,6 cm, Sachsen 56,5 cm, Hannover 58,4 cm, Baden, Hessen-Darmstadt und Schweiz 60 cm; zur gleichen Zeit maß eine toskanische E. 58,4 cm; s. a. Oscar Mothes, Ill. Baulex., Lpz. 18824, Bd. 2 S. 235–39.

III. Kunst und Kunsttheorie

A. Elle als Meßgerät

Mit den Normierungsversuchen löste sich das E.-Maß von der direkten Beziehung zum menschlichen Körper und wurde fest. Der „Mann, des Ansehen war wie Erz,“ vermaß vor Ezechiels Augen den neuen Tempel mit einer Meßrute zu sechs Groß-E. und einer Meßleine, bediente sich also bereits der bis auf den heutigen Tag gebräuchlichen Meßgeräte.

Die als Eichmaß dienenden, an öffentlichen Gebäuden angebrachten E. waren im MA wie in der Neuzeit gewöhnlich schmucklos (Abb. 1). Meßstöcke zu 1 E. waren zu allen Zeiten beliebte Brautgeschenke. Von der Renaissance an wurden sie nach Vorlagen der Ornamentstecher mit Metall-, Elfenbein- und Perlmuttereinlagen (Abb. 2) geschmückt. Im 17. und 18. Jh. kamen Kerbschnittmuster auf, wie sie in den frühesten Anfängen üblich gewesen sein mögen, und Einlagen mit rotem und grünem Wachs; auch Inschriften von Namen oder Sinnsprüchen waren sehr beliebt. Das Nürnberger G.N.M. verwahrt eine Anzahl von E.; in fast allen Heimatmuseen sind E.-Maße des 18. und 19. Jh. zu finden, ältere hingegen sind selten.

B. Rekonstruktion a.t. Bauten

Bis über das MA hinaus hatte man von den biblischen Bauten Vorstellungen, in denen irgendwelche Maßstäbe keine Rolle spielten; noch Hans Holbein d. J., Virgil Solis, Tob. Stimmer u. a. sahen den Tempel der Ezechiel-Vision als überdimensionales Pantheon. Beschäftigung mit älteren Rekonstruktionsversuchen der griechischen und römischen Maße (Georg Agricola, De mensuris et ponderibus Romanorum atque Graecorum, Basel 1533) sowie der hebräischen Maßeinheiten (vgl. etwa: Heinr. Bünting, De monetis et mensuris sacrae scripturae, Magdeburg 1597; Isaac Newton, A Diss. on the Sacred Cubit of the Jews, ill. englische Übersetzung London 1737) führten J. B. Villalpando zu der Erkenntnis, daß die Maßangaben bei Ezechiel realisierbar seien (In Ezechielem explanationes et apparatus urbis ac templi hierosolymitani commentariis et imaginibus illustratus, Rom 1596–1604): mit ihm begann die lange Reihe der z. T. bedeutenden Rekonstruktionsversuche des Tempels Salomos und der Stadt Jerusalem. Sie reicht von ihm über Nik. Goldmann († 1665; hrsg. von Leonhard Chr. Sturm 1696 und 1699), Melchior Küsel (1626 bis 1683), Joh. Ulr. Krauß (1655–1719) bis zu Fischer von Erlach, Bernardo Lamy u. a. Stets lag den Rekonstruktionen das – allerdings verschieden lang angenommene – E.-Maß zugrunde. Im 18. Jh. war man sich darüber klar, daß es die verschiedensten Rekonstruktionsmöglichkeiten gäbe, wenn man die Länge der E. unterschiedlich ansetzte (vgl. Schema zu Abb. 3). Mit der Aufklärung wurde das Problem weniger wichtig; die Romantik schließlich wandte sich wieder der Idee pantheonartiger Bauten zu und beschäftigte sich nicht mehr mit Rekonstruktionen, die das A.T. als Quelle exakt auswerteten.

C. Elle in der LEhre von den Körperproportionen

In der Lehre von der Proportion des menschlichen Körpers spielen die körpergerechten Maßeinheiten – unter diesen auch die E. – häufig eine hervorragende Rolle.

Die jüdische Überlieferung (besonders in halachischen Schriften) nimmt als normale menschliche Statur eine Schulterhöhe von drei E. und eine Gesamtgröße von vier E. an (Krauß a.a.O. Bd. 1 S. 248). – Vitruv (De architectura I, 2) fordert, daß bei Gebäuden „wie am menschlichen Körper die symmetrischen und eurythmischen Verhältnisse sich aus Vorderarm (= E.), Fuß, Hand, Finger und sonstigen Körperteilen ergeben“ sollen (ed. Erich Stürzenacker, Essen 1938); an anderer Stelle (ebd. III, 1) erläutert er, daß ein Mann vier E. groß sein und seine Schulterbreite eine E. betragen soll. Bei Leonardo da Vinci hat die männliche Gestalt dieselben Proportionen wie Vitruvs „homo bene figuratus“ (Erwin Panofsky, The Codex Huygens and Leonardo da Vinci’s Art Theory, London 1940, S. 19f. u. ö.). Im allgemeinen spielt das Verhältnis des Kopfes oder Gesichtes zur Gesamtgröße in der Proportionslehre eine wichtigere Rolle als die E.

Zu den Abbildungen

1. Regensburg, Rathaus, Stadtmaße an der SO-Ecke des Treppenhauses. Inschrift: „der stat schuch / der stat öln / u. der stat / klafter“. 15. Jh. Fot. Oscar Poss, Regensburg.

2. Nürnberg, G.N.M. Inv.Nr. W. J. 378, Nürnberger Elle. Holz mit Perlmuttereinlagen. 16. Jh. Fot. Mus.

3. J. J. Scheuchzer, Arche Noah. Kupferstich aus J. J. Scheuchzer, Kupferbibel (Physica Sacra), Augsburg u. Ulm 1731, Bd. 1 Taf. 36. Verkleinerte Wiedergabe des Stichs. Fot. St. Graph. Slg., München.

Literatur

1. A. Barrois, La métrologie dans la Bible, Rev. biblique 40, 1931, 185–213. – 2. Dt. Rechtswörterbuch Bd. 3, bearb. v. Eb. von Künßberg, Weimar 1932–35, Sp. 1514ff. – 3. Günter Oberdorfer, Das natürliche Maßsystem, Wien 1949. – 4. A. E. Berriman, Historical Metrology, London u. New York 1953.