Dinge, die vier letzten
englisch: Last Things, the Four; französisch: Fins dernières, Les quatres; italienisch: I quattro Novissimi.
Eva Lachner und Karl-August Wirth (1955)
RDK IV, 12–22
I. Begriff
Die zusammenfassende Bezeichnung von Tod, Gericht, Himmel und Hölle als die vier letzten D. (franz. les quatres fins des hommes, engl. the four ends of man, ital. i novissimi) leitet sich von der Aufzählung im Katechismus her (Enc. Ital. XIV 290), die zur Belehrung des einzelnen Katechumenen über die aus biblischem Zeugnis entwickelte theologisch-dogmatische Wissenschaft von den letzten Dingen, der Eschatologie, dient. Die für die Endzeit verheißenen Ereignisse begreift die Eschatologie als Lehre von der Vollendung der gesamten Menschheit, aber auch als solche von der besonderen Vollendung des einzelnen Menschen; sie unterscheidet beide inhaltlich insofern, als erstere von der Wiederkunft Christi, der Auferstehung des Fleisches, dem Weltgericht und der Weltvollendung, letztere vom Tod, vom besonderen Gericht und vom Zustand des Menschen in Himmel und Hölle (oder auch Fegfeuer) handelt (Buchberger III 793). Strenggenommen beziehen sich also die vier letzten D. allein auf das Ende des einzelnen Menschen; die Grenze zwischen persönlicher und universeller Eschatologie ist jedoch in keiner Epoche starr: ebenso wie die Bereicherungen der allgemeinen Eschatologie durch die Auseinandersetzung mit vorchristlichen Vorstellungen vom Weltende und Leben nach dem Tode der den Einzelnen betreffenden Lehre zugute kamen, fanden umgekehrt zunächst auf den Einzelnen bezogene Vorstellungen durch Verallgemeinerung Eingang in die universelle Eschatologie.
Die vier letzen D. werden im volkstümlichen Sprachgebrauch auch als „die stärksten Dinge“ bezeichnet. Diese Benennung geht auf eine schon Hans Sachs bekannte spruchhafte Dichtung zurück, deren Eigentümlichkeit das Aufzählen von „Dingen“ ist, deren jedes an Stärke von dem nächstgenannten übertroffen wird.
Z. B.
„Zehen Ding in der Welt stark sind
deren eins das andere überwindt,
das eilfte aber wie man li(e)st
stärker als alle zehen ist.
.......
Der Schlaf ist stark, aber der Tod
ist stärker als die letzte Noth,
jedoch Gottes Gerechtigkeit
mit Stärk den Tod übertrifft weit;
dann durch den Propheten spricht Gott:
Die Gerechtigkeit errettet vom Tod.“
(1. H. 18. Jh., zit. nach Reinh. Köhler, Die stärksten Dinge, Germania 2, 1857, S. 481–85).
Der Tod und das Weltgericht (d. h. Gericht, Himmel und Hölle) bilden die stärksten Dinge, sie sind innerhalb der Aufzählung die letzten (vier) D.
Als die vier stärksten D. werden zuweilen auch die vier mächtigsten D. bezeichnet, von denen im 3. Buch Esra, 3f., die Rede ist (Emil Kautzsch, Die Apokryphen und Pseudoepigraphen des A.T., Tübingen 1900 [Neudruck 1921], S. 7ff.): König Darius hatte sich nach einem Festgelage in sein Schlafgemach zurückgezogen, wo ihn drei junge Leibwächter bewachten. Diese beschlossen: „Wir wollen jeder einen Spruch darüber machen, was das Mächtigste ist.“ Die Sprüche wurden versiegelt unter das Kopfkissen des schlafenden Königs gelegt. Sie lauteten: 1) der Wein ist am mächtigsten; 2) der König ist am mächtigsten; 3) die Weiber sind am mächtigsten, über alles aber siegt die Wahrheit (Interpretationen der Sprüche durch ihre Verfasser s. 3, 16 – 4, 40). Eine Darstellung dieses Vorwurfs bieten die Fresken im Treppenhaus des Klosters St. Georgen in Stein am Rhein, dat. 1509 (Abb. 5).
II. Darstellungen
Bildliche Darstellungen der vier letzten D. sind zu allen Zeiten selten; es gibt jedoch eine Reihe von Themen, die sich so eng mit dem an sie geknüpften Vorstellungskreis berühren, daß sie hier erwähnt werden müssen.
Das junge Christentum erwartete „die Wiederkehr seines Herren täglich, ja stündlich“; schon die Tatsache, daß einzelne Gemeindemitglieder vor Eintritt dieses Ereignisses darben, erregte Bestürzung (Rich. Reitzenstein, Die nordischen, persischen und christlichen Vorstellungen vom Weltuntergang, Vorträge der Bibl. Warburg 1923/24, Berlin 1926, S. 156). Aus dieser Auffassung heraus ist die Darstellung des sog. Sondergerichtes für Einzelne geschaffen worden, die im Frühchristentum nicht selten anzutreffen ist (Künstle I, S. 521). Mit der Ausbildung umfassender Bildformeln für das allgemeine Weltgericht (während des 9. Jh.) erlosch die Tradition dieser Sondergerichtsbilder: die Frage nach dem Schicksal des einzelnen trat zurück gegenüber der Vergegenwärtigung der für die gesamte Menschheit in der Endzeit eintretenden Ereignisse.
Nachdem weder das Jahr 1000 noch 1033 die allgemein erwartete Wiederkunft Christi brachte, begann man unter dem Einfluß der Typologie die Gerichtsvorstellungen durch Hinweise auf das Schicksal einzelner biblischer Personen zu konkretisieren. Als besonders hierfür geeignet bot sich der Bericht vom reichen Manne und vom armen Lazarus (Lk. 16, 19–31) an. Beider Sterben und ihr Eingang in Himmel und Hölle wurde als Exemplum für das Gericht über den einzelnen gewertet und erfuhr eine ausführliche Darstellung; vgl. Cod. aureus des Escorial, 1046 (Alb. Boeckler, Das goldene Evangeliar Heinrichs III., Berlin 1933, Abb. 123), und Hortus deliciarum (Straub-Keller Taf. 32; vgl. auch Otto Gillen, Ikonogr. Stud. z. Hortus deliciarum [= Kwiss. Stud. 9], Berlin 1931, S. 27f., 48f.).
Für nicht heilige Gestorbene oder gar noch Lebende an ein Sondergericht zu glauben, war im hohen MA nicht üblich; eine Ausnahme macht die in mehrfacher Weise außergewöhnliche Miniatur einer Prüfeninger Hs. aus M. 12. Jh., wo ein Sondergericht für den Schreiber Darstellung fand (RDK III 1265, Abb. 3).
Erst nachdem die großen Erschütterungen des 14. Jh. zur Ausbildung von Bildformeln für die Darstellung des Todes (vgl. auch Triumph des Todes, Legende von den Drei Lebenden und den drei Toten, Totentanz) geführt hatten, war die Möglichkeit zur Gestaltung der vier letzten D. im strengen Sinne gegeben. Sie erfolgte zunächst durch die Hinzufügung einer Todesdarstellung zum Weltgerichtsbild, das bisher nahezu ausschließlich die eschatologischen Vorstellungen verbildlicht hatte. Dieser Vorgang vollzog sich M. 14. Jh. Für weitere Beispiele sei genannt Pisa, Campo Santo, Fresken von Francesco Traini, M. 14. Jh. (Millard Meiss, Painting in Florence and Siena after the Black Death, Princeton 1951, S. 74ff., Abb. 85 u. 87).
Die Verkoppelung von Weltgericht und wie immer beschaffenen Darstellungen des Todes bedeutete für die vier letzten D. eine weitgehende Angleichung an den Gedankenkreis der universellen Eschatologie. Das bezeugen nicht zuletzt auch die Orte, an denen solche Darstellungen angebracht wurden: in Kirchen, Kreuzgängen und vor allem Friedhofsgebäuden waren sie jedem zugänglich und für jeden in gleicher Weise gültig.
Bereits um die Wende zum 15. Jh. läßt sich neben diesen Darstellungen eine stärker persönlich gefaßte Auffassung nachweisen, die ihren Niederschlag vor allem in den Stundenbuchillustrationen gefunden hat. Das alte Thema des Sondergerichts lebte wieder auf.
Vgl. etwa London, B.M. Add. ms. 16968, fol. 24 v (Marg. Rickert, The Reconstructed Carmelite Missal, London o. J., Taf. 41 a), wo ein im Sarg ruhender Toter vor dem auf einem Regenbogen thronenden, seine Wundmale vorweisenden Weltenrichter erscheint, und die Darstellung in den Grandes Heures de Rohan [1, Abb. 17]; jeder Hinweis auf das Schicksal der gesamten Menschheit unterblieb, „die Entscheidung fällt allein zwischen Gott (gemeint ist Christus) und dem Menschen“ [1, S. 54]. Weniger kühn wurde das Thema in den Stundenbüchern in London, B.M. Add. ms. 18850, und Paris, Bibl. Mazarine ms. 469, gestaltet [1, Abb. 35f.], wo der Kampf um die menschliche Seele in den Randleisten, die sich um Darstellungen des Weltgerichts bzw. der Totenmesse legen, geschildert ist. Die dekorative Verteilung, bei der um die seit gerahmte Hauptminiatur (meist das Weltgericht) Darstellungen von Tod oder Sterben locker gruppiert sind, hielt sich durch das ganze 15. Jh., vgl. auch Memento mori (Gg. Swarzenski und Rosy Schilling, Die illuminierten Hss. u. Einzelminiaturen des MA und der Renss. in Frankfurter Besitz, Frankfurt a. M. 1929, Nr. 124, Taf. 57 b).
Während die kostbar ausgestatteten, meist auf höfische Aufträge zurückgehenden Stundenbücher im Verlauf des 15. Jh. stärker in die Bahnen der Tradition einmündeten – die Legende von den Drei Lebenden und den drei Toten löste mehr und mehr den Kampf um die Seele des Einzelnen ab – vollzog sich in der Druckgraphik seit M. 15. Jh. in engem Zusammenhang mit der Volksfrömmigkeit eine entschiedene Abkehr von der alle eschatologischen Vorstellungen zusammenfassenden Überlieferung. Sie wurde nur insoweit berücksichtigt, als sie in der Ars moriendi Verwendung finden konnte. Nur selten trifft man in diesen Illustrationen Darstellungen wie die zu der Predica dell’arte del bene morire von Savonarola, Florenz um 1497 (Alberto Tenenti, La vie et la mort à travers l’art du XVe siècle, Paris 1952, Abb. 18), die den gesamten Vorstellungskreis der vier letzten D. wiedergeben. Die Regel war und blieb fortan, die Ereignisse der Sterbestunde zu schildern (vgl. etwa das Altarbild der Pfarrkirche Liggersdorf, Inv. Hohenzollern 2, S. 82, Abb. 332, bez. „Frider: [Thaddäus] Wocher pinxit 1765“. – Gemälde von Otto Wagenfeldt, 1649/51, in der Hamburger Kunsthalle).
Seit dem Ausgang des MA wirkten die jeweils an die Unterbegriffe Tod, Gericht, Himmel und Hölle geknüpften Vorstellungen unmittelbarer auf die bildlichen Gestaltungen der vier letzten D. ein; die vier verschiedenen Vorwürfe wurden gleichwertiger behandelt. Dies erlaubt endlich eine klare Sonderung der vier letzten D. von inhaltlich verwandten Bildthemen.
Alle Beispiele vor dem 16. Jh. stimmen darin überein, daß sie durch Beifügung von Bildern oder Symbolen des Todes zu selbständig komponierten Weltgerichtsbildern zustandekamen; eine Verschmelzung der heterogenen Bildmotive zu einheitlicher Komposition schuf erst das 16. Jh. (Hampton Court, Gemälde des Maarten van Heemskerck, 1565: Leon Preibisz, Martin van Heemskerck, Leipzig 1911, Katalog der Gemälde Nr. 27). Bei dem 1590/92 von Gerh. Wolff geschaffenen Grabmal für den Landgrafen Ludwig IV. Testator (Marburg, Pfarrkirche; Marburger Jb. 1, 1924, S. 121) ist durch die – künstlerisch freilich wenig motivierte – Einfügung des Todes (als Gerippe) ein herkömmliches Weltgerichtsbild in eine Darstellung der vier letzten D. umgebildet worden.
Ebenfalls im 16. Jh. wurde der vierteilige Zyklus als Darstellungsform des Themas geprägt: jeder der thematischen Vorwürfe wurde in einem eigenen Bild gestaltet. Diese Konzeption wurde später regelmäßig angewandt. Bereits der das Gemälde Heemskercks reproduzierende Stecher zerlegte sein Vorbild in vier Teile (F. W. H. Hollstein, Dutch and Flemish Etchings Engravings and Woodcuts ca. 1450–1700, Bd. 8, Amsterdam o. J., S. 248, Nr. 564–7). Die Selbständigkeit der einzelnen Darstellung innerhalb des Zyklus geht so weit, daß bei teilweisem Verlust des Ensembles aus dem Erhaltenen nicht mehr auf das urspr. vielleicht vorhandene Ganze zurückgeschlossen werden kann; z. B. könnte das Ovalbild des 18. Jh. in der Unterstadt-Pfarrkirche Haigerloch, das Verdammte im Höllenfeuer zeigt (Inv. Hohenzollern 1, S. 112), sehr wohl aus einem Zyklus der vier letzten D. stammen, wie sie besonders im 18. Jh. anzutreffen sind.
Zur Verbreitung der Vorstellung von den vier letzten D. trugen die Schriften der niederländischen Jesuiten des 16./17. Jh. bei. Zu P. Casianus’ Institutiones Christianae a J. B. Romano S.J., Antwerpen 1589, schuf Hieron. Wierix einige Stiche (Knipping II, S. 309, Abb. 220; dort weitere Hinweise auf Werke des 17. Jh.).
Beispiele des 18. Jh.: Breslau, Dom. Supraportenreliefs der Kurfürstlichen Kapelle von F. M. Brokoff, 3. Jahrzehnt 18. Jh. Die Darstellungen von Tod, Hölle und Himmel nach biblischen Exempeln (Tod Jacobs, 1. Mos. 49; Lazarus und der reiche Prasser, Lk. 16, 19ff.; Inv. Niederschlesien I, 1, S. 161, Abb. 89f., 125).
Roßholzen Krs. Rosenheim, Epitaph Gg. Heiß v. Auerthal, Gem. von Th. Urscher 1726 (P. v. Bomhard, D. Kdm. d. Stadt u. d. Landkrs. Rosenheim, Rosenheim 1954, S. 296).
Weltenburg, Klosterkirche, Deckenstuck der Vorhalle von E. Q. Asam, 1734–36. Die vier letzten D. sind durch Symbole dargestellt (Rich. Hoffmann, Kloster W. u. s. Asamkirche, Mchn. 1931, S. 30f.).
Breslau, Dom. Totenkapelle, Fresken an der Wölbung des Kuppeltambours von F. A. Scheffler, 1749. Der reiche Prasser in der Hölle, Maria in der Himmelsglorie, Todespersonifikationen geleiten Frauen zu einer „Mors“ beschrifteten Türe (Ernst Dubowy, Felix Ant. Scheffler, Jb. d. Ver. f. christl. K. 6, 1925, S. 215ff., Abb. 26).
Berlin, D.M., vier Halbfiguren, vermutlich ehem. Beichtstuhlbekrönungen, aus der Wallfahrtskirche Dittersburg b. Pfarrkirchen, Ndb., geschnitzt um 1750, wahrscheinlich von J. Deutschmann (Hinweis Gerh. Woeckel; E. F. Bange, Kat. Berlin D.M. IV, 1930, S. 156, Abb. S. 158); wohl ebenfalls von Deutschmann geschaffen sind die Beichtstuhlbekrönungen in Fürstenzell B. A. Passau (Inv. Bayern IV, 4, S. 70) sowie in Aldersbach B. A. Vilshofen (ebd. IV, 14, S. 37).
Isny, Gottesackerkapelle St. Joseph, Allegorie auf die vier letzten D., 1753–54 von Ant. Dick freskiert (Inv. Württemberg, ehem. Krs. Wangen, S. 170).
Admont, Stiftsbibliothek. Vier allegorische Figuren von Jos. Thadd. Stammel, 1760 (Anton Mayr, J. Th. Stammel, 1912, S. 27, Taf. 48–50; H. Decker, Barockplastik in den Alpenländern, Wien 1943, Abb. 42f., 261, S. 68).
Abtei St. Peter im Schwarzwald, Deckenmalerei im Konventstreppenhaus, 1763 von Georg Saum: das Mittelbild zeigt den Traum Jakobs, die vier Ecklünetten eine Darstellung der vier letzten D. (Herm. Ginter, Kloster St. Peter i. Schw., Karlsruhe 1949, S. 114).
Rott am Inn, vier Beichtstühle in der Vorhalle, deren Kopfkonsolen die vier letzten Dinge versinnbildlichen, 1765 von J. Götsch geschnitzt, Abb. 1–4 (Norb. Lieb, Rott am Inn [= Kl. Kirchenführer Nr. 14], München 19502, S. 5).
Schwäb. Gmünd, Gottesackerkirche St. Leonhard, Fresko von Jos. Wannenmacher, unter Mithilfe seines Sohnes, 1776ff. Gerichtsdarstellung in Form eines Sondergerichtes, die übrigen Themen symbolisch gestaltet und mit allegorischem Beiwerk versehen (R. Weser, Jos. Wannenmacher, Maler, in: Archiv f. christl. K. 25, 1907, S. 121).
Das bedeutendste Beispiel für die Gestaltung des Themas im 19. Jh. bieten die Fresken an der Nordwand des Friedhofs in Potsdam, Zeichnungen und Kartons von Peter v. Cornelius, 1846–52 (Christ. Eckert, Peter Cornelius, Bielefeld u. Leipzig 1906, S. 118–126, Abb. 116, 121, 123, 126). Hier wurden die vier letzten D. durch biblische Motive symbolisiert: der Tod durch die apokalyptischen Reiter (Off. 6, 1–8), der Teufel durch den Sturz Babels (Off. 17 u. 18), das Gericht durch die Auferstehung der Toten (Mt. 24, 31), der Himmel durch die Vision der Herabkunft des neuen Jerusalem (Off. 21, 1f.). Lünettenbilder treten ergänzend zu den Hauptbildern hinzu. Der besondere Charakter des ikonographischen Programms ist von Herb. von Einem dargelegt worden (Peter Cornelius, Vortr. auf d. 2. dt. Kunsthistorikertag, Kunstchronik 2, 1949, 233ff.).
Zu den Abbildungen
1.–4. Rott am Inn, ehem. Benediktiner-Klosterkirche. Kopfkonsolen an den vier Beichtstühlen der Vorhalle, von Jos. Götsch. 1765. Fot. Karl-August Wirth, München.
1. Der Tod: zwei Totenköpfe. – 2. Das Gericht: zwei strangulierte Putten (der linke ohne Strangulierholz). – 3. Die Hölle: zwei gepeinigte Putten im Höllenfeuer, kriechendes Gewürm. – 4. Der Himmel: mit Rosen und Lorbeer bekränzte Putten.
5. Stein am Rhein, Kloster St. Georgen. Fresko im Treppenhaus, dat. 1509. Fot. Kloster St. Georgen (Winizki).
Literatur
Keine Einzeluntersuchungen. Mehrfach zitiert wurde: 1. Adelheid Heimann, Der Meister der Grandes Heures de Rohan und seine Werkstatt, Städel-Jb. 7/8, 1932, 1–61.
Verweise
[Der Artikel Eschatologie enthält Nachträge und Berichtigungen zum Artikel Dinge, die vier letzten.]
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