Bischof
englisch: Bishop; französisch: Evêque; italienisch: Vescovo.
Joseph Braun S.J. (1941)
RDK II, 774–780
1. Tracht
Bezüglich der Tracht des B. sind zu unterscheiden a) die liturgische Pontifikalkleidung, b) die außerliturgische pontifikale Amtskleidung und c) die pontifikale Alltagskleidung.
a) Der liturgischen Pontifikalkleidung bedient sich der B. bei feierlichen Pontifikalhandlungen. Bei der Feier eines Pontifikalamts setzt sie sich zusammen aus Pontifikalschuhen, Pontifikalstrümpfen (s. Bischofsschuhe und Bischofsstrümpfe) und Pontifikalhandschuhen (s. Bischofshandschuhe), Amikt (RDK I, Sp. 636ff.), Albe (RDK I, Sp. 327ff.), Zingulum, Stola, subdiakonaler Tunizella, diakonaler Dalmatik, Kasel, Manipel, den der B. im Unterschied vom Priester erst am Altar nach dem Konfiteor anlegt, und Mitra mit Pileolus, zu denen bei zwei deutschen B. (Eichstätt und Paderborn) noch ein Schulterschmuck über der Kasel, das Rationale, bei Erzbischöfen von Rechts wegen, bei B. als besondere Auszeichnung das Pallium kommt. Bei andern feierlichen Pontifikalfunktionen, wie feierlicher Spendung von Sakramenten, feierlicher Vornahme von Weihen und Segnungen, feierlicher Abhaltung der Vespern und Laudes, Prozessionen u. a. besteht sie nur aus Amikt, Albe, Zingulum, Stola, Pluviale und Mitra. Nur beim Pontifikalamt kommen demnach zur Verwendung die pontifikale Fußbekleidung, die liturgischen Handschuhe, Tunizella und Dalmatik, Manipel, sowie als spezifisches Meßgewand die Kasel, an deren Stelle bei. anderen feierlichen Pontifikalhandlungen das Pluviale tritt, Rationale und Pallium. Spezifisch pontifikale Ornatstücke im engeren Sinn sind die liturgische Fußbekleidung, die Handschuhe, die Mitra, das Rationale und das Pallium, spezifische pontifikale im weiteren Tunizella und Dalmatik, sofern es nur dem B., nicht auch den Priestern zusteht, sie beim feierlichen Amt unter der Kasel anzulegen.
Die liturgische Pontifikalkleidung ist nicht mit einem Schlage durch Verordnung geschaffen worden, sondern in langer Entwicklung entstanden. Ihre ältesten Bestandteile sind die pontifikale Fußbekleidnug, Dalmatik, Kasel und Pallium. Sie reichen als solche in die altchristl. Zeit zurück. Handschuhe und Rationale fanden im 10., die Mitra im 11. Jh. allmählich Aufnahme. Im 12. Jh. wies sie bereits alle ihre heutigen Bestandteile auf, ausgenommen den Pileolus, der sich erst im späten MA als Zubehör der Mitra einbürgerte. Außer Gebrauch kam damals das schon im frühen 12. Jh. zu ihr gehörende Subcinctorium, eine Ergänzung des Zingulums in Gestalt eines an ihm vorn links aufgehängten manipelförmigen Ornatstückes, das seitdem nur mehr in der päpstlichen Pontifikalkleidung zur Verwendung kommt.
b) Der außerliturgischen pontifikalen Amtskleidung bedient sich der B. beim Aufzug zu feierlichen Pontifikalhandlungen, bei bloßer Teilnahme an den Vespern und Laudes sowie der Messe an minder hohen Festen, bei Abhaltung der Matutin und der kleinen Horen des kirchlichen Chorgebetes u. a. Sie besteht seit dem Ausgang des MA aus dem Rochett, der Mozzetta, der Cappa magna oder dem Mantelett, einem seitlich mit Schlitzen zum Durchstecken der Arme versehenen, vorn offenen, bis zu den Knien reichenden Mäntelchen, dessen sich der B. bei Gelegenheiten bedient, bei denen er die Cappa magna nicht tragen darf, wie z. B. außerhalb der eigenen Diözese oder in Gegenwart höher stehender Prälaten, aus dem Pileolus und dem Birett (s. Sp. 745ff.). Sowohl die liturgische Pontifikalkleidung wie auch später die außerliturgische bischöfliche Amtskleidung eigneten ursprünglich von Rechts wegen nur den Kardinälen und B., andern Prälaten, insbesonders auch den Äbten, nur auf Grund eines diesbezüglichen Privilegs. Durch das C.I.C. kommt sie jedoch, entgegen dem bis dahin herrschenden Recht, auch den Äbten nach Empfang der Abtsweihe von Rechts wegen zu, ausgenommen die Cappa magna, die sie nur kraft besonderen Privilegs tragen dürfen.
c) Die Alltagstracht der B. wird, abgesehen von etwaigen Sondergewohnheiten, gebildet von der Zimarra, einem bis zu den Füßen reichenden, in seiner oberen Hälfte dem Körper sich eng anschließenden, vorn offenen, mit einem kleinen Schultermäntelchen und kurzen Überärmeln versehenen Rock, einem breiten Zingulum, der Mozzetta, einem Radmantel oder einem mit Ärmeln ausgestatteten, langen Überrock, dem Pileolus, dem Birett und dem B.-Hut, einem niedrigen, gesteiften Hut mit flacher, breiter Krempe und ihn umziehender gold-grüner, in grünen Quästchen endigender Schnur. Der B. bedient sich ihrer zu Hause, bei Ausgängen, bei lediglich privater Teilnahme an liturgischen Feiern und bei Veranstaltungen nichtliturgischen Charakters. Zingulum, Pileolus und Birett sind von violetter, Zimarra, Mantel und Mozzetta von violetter oder schwarzer, Überrock und Hut von schwarzer Farbe. Die heutige Alltagstracht der B. datiert erst aus nachmittelalterlicher Zeit.
2. Insignien
Insignien der B. sind der Bischofsring, das Pektorale und der Bischofsstab. Ring und Pektorale gehören sowohl zur liturgischen wie zur außerliturgischen Amtstracht, ja selbst zu ihrer Alltagstracht, das Pektorale seit etwa dem 17. Jh., sie sind also bischöfliche Insignien allgemeinen Charakters, nicht ausschließlich liturgische Insignien. Anders verhält es sich mit dem B.-Stab, der nur bei dem Pontifikalamt und sonstigen feierlichen Amtshandlungen des B., bei Konsekrationen und Ordinationen, bei der Altarweihe, der Kirchweihe, der Kirchhofweihe, bei Abhaltung feierlicher Vespern und Laudes u. a. zur Verwendung kommt und deshalb ausschließlich liturgischen Charakter hat. Pektorale, Ring und Stab standen den B. von jeher von Rechts wegen zu, Nichtbischöfen, auch Äbten nur auf Grund einer vom Apostolischen Stuhl ihnen gewährten Ermächtigung, doch eignen sie heute nach dem C.I.C. auch Äbten nach Empfang der Abtsweihe von Rechts wegen.
3. Darstellungen
Darstellungen von B. sind im Bereich der deutschen Kunst bereits in karolingischer und ottonischer Zeit entstanden; häufiger wurden sie jedoch erst seit der Wende des 1. Jahrtausends geschaffen. Das späte MA, besonders aber das 15. und das frühe 16. Jh., brachte eine noch in ihren Reiten kaum übersehbare Fülle von B.-Darstellungen hervor, nicht zum wenigsten infolge des hochgesteigerten Heiligenkultes. In der Folgezeit trat zunächst wie überhaupt in der kirchlichen Kunst ein Rückgang ein, die Barockzeit schuf dann jedoch wieder zahlreiche Darstellungen.
Formal handelt es sich bei den Darstellungen bald und zwar vornehmlich um Einzelfiguren, bald um Szenen oder Gruppen, gegenständlich um Münzen und Siegelbilder (Sp. 811/12, Abb. 3 bis 5), um Stifterbilder und Porträts, um letztere besonders in nachmittelalterlicher Zeit, um Grab- und Epitaphfiguren, vor allem aber um Bilder kirchlicher oder volkstümlicher Verehrung sich erfreuender heiliger oder seliger B. aus alter oder jüngerer Zeit. Aus diesen Darstellungen ergibt sich besonders auch, welche B. auf deutschem Boden Gegenstand des kirchlichen und volkstümlichen Kultes waren, wo sie verehrt wurden und wie weit ihr Kult verbreitet war, durch welche generelle und individuelle Attribute man auf Grund ihrer Geschichte, ihrer Legende und der Besonderheit ihres Kultes Einzelfiguren kenntlich zu machen und dem gläubigen Volke näherzubringen suchte, sowie welche Ausdeutung, Ausgestaltung, Abwandlung und Erweiterungen die Begebenheiten aus ihrem Leben und ihrer Legende bei ihrer Wiedergabe durch die Künstler erfuhren.
Abgebildet sind die B. bis ins 16. Jh. stets in Pontifikalkleidung, und zwar nicht bloß, wenn sie als Einzelfiguren oder liturgische Handlungen vollziehend wiedergegeben sind, sondern, um als B. kenntlich zu sein, bei allen szenischen Darstellungen, gleichviel, um was es sich bei diesen handelt, sogar auf solchen, die das Martyrium von B. zum Gegenstand haben. Selbst wenn sie zur Tortur entkleidet am Boden liegend oder aufgehängt dargestellt wurden, kennzeichnete man sie im späten MA gern wenigstens durch die Mitra als B.
Als liturgisches Obergewand begegnet uns auf den B.-Darstellungen bis zum 14. Jh. in der Regel die Kasel, auf denen des 14. Jh. ist diese jedoch schon vielfach durch das Pluviale ersetzt. Auf den B.-Bildern des 15. Jh. und der Folgezeit aber erscheint im Gegensatz zum ursprünglichen Brauch als liturgisches pontifikales Obergewand gewöhnlich nicht mehr die Kasel, sondern das Pluviale. Eine Ausnahme machen jedoch die Grabfiguren von B. und die B.-Siegel, auf denen noch im 15. Jh. die Kasel in der Regel nach wie vor das Obergewand des dargestellten B. bildet. Tunizella und Dalmatik behaupten sich in der deutschen Kunst (entgegen dem römischen Brauch) auch unter dem Pluviale auf Darstellungen bis in das 17. Jh. als Bestandteil der Pontifikalkleidung, zweifellos als Echo des bis dahin in Deutschland bezüglich der Verwendung der beiden Gewänder durch den B. bestehenden Herkommens. Die Stola begegnet uns als Bestandteil der Pontifikalkleidung fast nur auf Darstellungen aus der Zeit vor dem 13. Jh., d. h. nur so lange, als sie bis nahe zu den Füßen zu gehen pflegte und infolgedessen unter der Dalmatik zum Vorschein kam. Im späteren MA, in dem sie gewöhnlich ganz von dieser verdeckt wurde, findet sie sich auf den Bildern von B. gewöhnlich nicht mehr. Nie erscheint der Manipel auf denselben, wenn der B. im Pluviale wiedergegeben ist, weil er nur bei der Messe, also nur zur Kasel, nicht aber zum Pluviale getragen wurde, doch fehlt er oft auch auf Bildwerken, auf denen derselbe die Kasel trägt. Von dem Zingulum ist auf den Bildern nie etwas zu sehen, abgesehen von vereinzelten Bildwerken der älteren Zeit, auf denen seine Enden unter der Dalmatik zum Vorschein treten; wurde es doch, weil unter der Dalmatik getragen, von dieser in der Regel vollständig den Blicken entzogen. Die Mitra tritt in der deutschen Kunst auf den B.-Bildern zuerst im A. 12. Jh. auf. Seit dem 13. Jh. ist sie für alle fernere Zeit eine ständige Erscheinung. Das bischöfliche Rationale läßt sich schon in der 1. H. 11. Jh. auf zwei Darstellungen Sigiberts von Minden († 1036) nachweisen, einer Elfenbeintafel und einer Miniatur [5, Abb. 69 und 124], auf Regensburger und Würzburger B.-Siegeln schon in der Frühe des 12. Jh., auf den Miniaturen des Gundekarpontifikales zu Eichstätt im späten 12. Jh. Zahlreiche Beispiele aus der Folgezeit bieten die Darstellungen der Eichstätter B. im Gundekarpontifikale (vgl. RDK I, Sp. 401/2, Abb. 1) sowie die Grabfiguren der B. in den Domen zu Regensburg und Würzburg. Das Pallium begegnet uns schon auf B.-Darstellungen der Karolingerzeit. Bis in das 13. Jh. von den Künstlern nicht selten auch Nichterzbischöfen beigelegt, findet es sich im späten MA und in der Folgezeit jedoch fast nur mehr auf Darstellungen von Erzbischöfen. Mit Pontifikalschuhen sind die B. auf Bildwerken aller Zeiten im ganzen nur selten ausgestattet, am häufigsten noch im 11., 12. und 14. Jh. Pontifikalhandschuhe begegnen uns erst im 13., im 14. Jh. und der Folgezeit. Seit dann jedoch, wenn nicht in allen, so doch in weitaus den meisten Fällen. Der Bischofsstab findet sich in der deutschen Kunst vereinzelt schon auf B.-Darstellungen der karolingisch-ottonischen Zeit. Seit dem 11. Jh. bildet er als Insignie des B. für die ganze Folgezeit eine ständige Ergänzung der Pontifikalkleidung. Das Pektorale kommt bis ins 17. Jh. auf Bildwerken, die B. in Pontifikalkleidung wiedergeben, nicht zur Darstellung, weil es bis dahin verdeckt unter der Dalmatik getragen zu werden pflegte. Der Pontifikalring erscheint erst seit dem frühen 14. Jh. auf Bildwerken von B.
In nichtliturgischer Kleidung sind die B. im MA nur in ganz vereinzelten Fällen abgebildet worden, wie beispielsweise der hl. Heribert auf zwei der Emailscheiben des Deckels des Heribertusschreines, auf denen er in seiner Alltagskleidung erscheint. Die nachmittelalterlichen Porträts von B. zeigen diese gewöhnlich entweder in ihrer außerliturgischen Tracht oder in ihrer Hauskleidung.
Die bildlichen Darstellungen von B. sind für die Geschichte der liturgischen Pontifikalkleidung von unschätzbarem Wert als Ergänzung zu der vielfach mangelhaften Auskunft, die die übrigen Quellen bieten; für manche Fragen, in denen uns diese überhaupt keinen Aufschluß zu geben vermögen, wie z. B. die Urformen der Mitra, die formale Umbildung des Palliums, das Alter, die Formen und die Verbreitung des Rationales, das Alter der liturgischen Verwendung des B.-Stabes u. a., sind sie geradezu unentbehrlich. Freilich heißt es sie mit der nötigen Kritik betrachten und verwerten, Wirklichkeit von künstlerischer Freiheit scheiden und insbesondere auch nicht außer acht lassen, daß die Künstler oft genug nur eine mangelhafte Kenntnis gerade der Pontifikalkleidung und der pontifikalen Insignien hatten, weil sie dieselben nicht von Augenschein, sondern nur von Hörensagen und durch ihre Vorlagen kannten.
Zur Abbildung
Lübeck, Dom, Messinggrabplatte der Bischöfe Burchard von Serken († 1317) und Johann von Mul († 1350), Ausschnitt. Flandrisch, um 1350. Lebensgroß. Phot. J. Nöhring, Lübeck.
Literatur
1. Fr. Bock, Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters 1–3, Bonn 1856 bis 1871. 2. Otte. 3. Ch. Rohault de Fleury, La messe 7 und 8, Paris 1888/89. 4. Jos. Braun, Die pontifikalen Gewänder, Freiburg 1898. 5. Ders., Lit. Gewandung. 6. Ders., Die liturgischen Paramente, Freiburg 1924. 7. L. Eisenhofer, Katholische Liturgik 1, Freiburg 1932.
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