Baumeister

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englisch: Architect; französisch: Architecte, bâtisseur; italienisch: Architetto, costruttore.


Eberhard Hempel (1938)

RDK II, 90–96


I. Im engeren Sinne

a) Kirchenbaumeister

Der Kirchenbaumeister des Mittelalters hieß in Deutschland zumeist Werkmeister (magister operis). Die Bezeichnung Baumeister setzte sich erst im Laufe des Spätmittelalters allmählich durch. Auch nicht-fachmännische Verwaltungsbeamte wurden so genannt (s. I b u. II a). Der Ausdruck Architekt kommt anscheinend nur in der Schriftsprache vor [2, S. 36]. Ausnahmsweise finden sich für Kirchenbaumeister Bezeichnungen, die sonst nur für den Dombaupfleger, der kein Fachmann war, gebraucht wurden: So z. B. rector fabricae für Gerard Lapicida in Köln, magister fabricae als Inschrift der Parlerbüste in Prag, gubernator fabricae auf dem Grabstein des Erwin von Straßburg, Kirchenmeister auf dem Grabstein des Matthäus Ensinger († 1463) im Münster zu Ulm. An einzelnen Stellen bildete sich eine Überlieferung aus. Im Backsteingebiet, vor allem im Ordensland, gab man auch dem leitenden Architekten nur den schlichten Titel: Maurer (murator) [13].

Der mittelalterliche Werkmeister vereinigte verschiedene, jetzt getrennte Funktionen in sich. Zwischen der Tätigkeit des Architekten, Bildhauers und Bauhandwerkers bestand noch keine Kluft, und auch der Werkmeister der Kirchenbauten begann seine Laufbahn als Steinmetz, stieg zum Bildhauer auf und schuf selbst als berühmter Dombaumeister an seiner Werkbank in der Bauhütte einzelne besonders wichtige Stücke der plastischen Ausstattung mit eigener Hand. Unter seinen Händen wuchs der Bau wie ein Bildwerk. Als der Dombaumeister Hans Niesenberger 1471 in Freiburg i. Br. eintraf, vermerkt die Hüttenrechnung „und (hat) darnach angehebt am mentag (21. Okt.) stein ze howen ze dem Chor“ (vgl. Nr. 28 der Lit. zu Bauhütte, S. 75). Vom Standpunkt der Renaissance aus ist das mittelalterliche Bauschaffen als anonym und kollektiv bezeichnet worden, bei dem die individuelle künstlerische Leistung nicht hervorgetreten und dementsprechend auch der einzelne Künstler als solcher nicht geschätzt worden sei. Zweifellos sind die Bezeichnungen „kollektiv und anonym“ in dem Sinne zutreffend, als im mittelalterlichen Bau nicht nur die grundlegenden Ideen der einzelnen, aufeinanderfolgenden leitenden Werkmeister hervortreten, sondern auch die Mitarbeit der verschiedensten Kräfte zur Geltung kommt. Diese Zusammenarbeit vieler drückt sich in dem Steinmetzzeichen (Sp. 29/30, Abb. 2) aus, mit denen die mittelalterlichen Dome übersät sind. Die Ausführung ist noch nicht mechanisiert, da der einzelne Steinmetz häufig ein Künstler ist und auch der Dombaumeister immer ein Steinmetz bleibt. Der Wiener Dombaumeister Friedrich Schmidt hat dies Verhältnis mit den Worten charakterisiert, daß auch „diejenigen, welche nicht zur vollständigen Meisterschaft gelangen konnten, in einer ehrenvollen Stellung existierten und Bedeutendes leisteten, weil sie immer mit dem Meister in innigster Verbindung standen“ [3. 5. 7]. Deshalb scheuten sich auch die Meister nicht, gelegentlich als Gesellen zu dienen. Der Dombaumeister selbst war aus ihren Reihen hervorgegangen. Nach der Hüttenordnung mußte jeder die fünfjährige Lehrzeit und die Wanderschaft durchmachen. Der Geselle konnte dann zur höheren Ausbildung an einen Meister herantreten, der ihn nicht unter zwei Jahren aufnehmen durfte (Regensburger Ordnung von 1459, Art. 25). Er diente nun „umb Kunst, als auszugen (Aufriß), Steinwerg, Laubwerg oder Bildnüß“ (Querfurter Ordnung von 1574). Zu den beruflichen Bindungen kamen noch die verwandtschaftlichen. Innerhalb der Steinmetzen- und Baumeisterfamilien konnten Wissen, Können und Standessitten auf die natürlichste Weise sich von Generation zu Generation vererben.

Was die Schätzung der künstlerischen Leistung anbelangte, so spricht diese unwiderlegbar aus den Bauten selbst. Dagegen hat der Künstler als Persönlichkeit in Deutschland häufig unter Geringschätzung gelitten. Otto von Freising, obgleich er als Cistercienser der Träger einer gewaltigen Kunstbewegung war, drückt gelegentlich seine Verwunderung darüber aus, daß in Italien die opifices mechanicarum artium, welche die übrigen Völker von den ehrenvolleren und freieren Studien gleichsam wie die Pest ausstießen, dort zu höheren Stellen zugelassen würden (Otto Frising., De gestis Frid. I., lib. II, c. 13). Dieser Ansicht stehen aber genug andere Zeugnisse entgegen, die beweisen, wie sich die höhere Schätzung des Künstlers und des B. auch im deutschen Mittelalter allmählich durchgesetzt hat. Es tritt dies besonders dort hervor, wo das Vorbild von Italien und Frankreich einwirkte. Im unteritalienischen Bauwesen, wie es sich auf der Grundlage der Hohenstaufenzeit entwickelte, stieg der lapicida Peter von Angicourt, der reparator castrorum, zur Würde eines „miles“ und eines Vertrauensmannes der Krone empor (RDK I, 1522). Der Laie Enzelin, der Erbauer der Brücke und der Straße zum Kloster in Würzburg, der vor 1133 die Bauleitung (magisterium) bei der Wiederherstellung des Domes erhielt, war ein unter den Bürgern hochangesehener, wohlhabender Mann, der für eine von ihm erbaute Kapelle das Privileg, den Geistlichen vorschlagen zu dürfen, erhielt (K. G. Scharold in Arch. d. hist. Vereines für den Unter-Mainkreis, Bd. IV, H. 1, S. 8). Beim Xantener Kapitel gab es bis 1374 neben dem magister fabricae, der vor allem die Baurechnungen führte, einen magister lapicidae, der im Besitz einer Pfründe war, der praebenda lapicidae, die der Kanonikatspräbende gleichstand (vgl. Nr. 5 der Lit. zu Baubetrieb, Bd. I, S. 97). Im Prager St. Veitsdom wurden die Büsten des Matthias von Arras und Peter Parlers an gleicher Stelle und in gleicher Ausführung neben denen der kaiserlichen Familie angebracht. Im Gegensatz zu den zünftigen haben vor allen die Hüttenmeister eine höhere Stellung erreicht, „die soliche köstliche Bäue und Werk könnent und machent, do si uff gefryget sind (befreit) und mit keinem Handwerk dienend“ (Regensb. Ordn. Art. 2). Auch die bei Peter Parler, Ulrich von Ensingen, Hans Niesenberger u. a. nachweisbare gleichzeitige Durchführung mehrerer Bauten bot die Möglichkeit, daß die Ideen eines bedeutenden Architekten sich frei entfalten konnten. Dabei mußte die rein künstlerische Arbeit des Entwerfens und die handwerkliche Tätigkeit der Ausführung schon bei gotischen Bauten sich häufig trennen. Der Kontrakt von 1458 bezüglich des Chorbaues von St. Lorenz in Nürnberg setzte den Hanns Paur von Ochsenfurt, Parlier und Vetter des Konrad Roritzer von Regensburg, als Werkmeister ein, der den Bau „nach Unterweisung meynungen und willen“ Roritzers ausführen sollte. Erasmus Grasser, der Münchner Bildhauer, war beim Bau vom Kloster Mariaberg bei Rorschach (Grundsteinlegung 1485) entwerfender Architekt, nicht ausführender Baumeister. Für den Ausbau des Turmes der Pfarrkirche von Bozen lieferte Burkhard Engelberg, der auf seinem Grabstein „Architector, der Stadt Augsburg Werk- und St. Ulrichs Gebäu-Meister“ genannt wird, den Riß für 100 Gulden und empfahl den Steinmetzen Hans Lutz von Schussenried als Parlier und Erbauer. Dieser vollendete den Turm 1501-19 in reichen spätgotischen Formen. (Vgl. im übrigen Baubetrieb und Bauhütte.)

b) als städtischer Baumeister, Ratsbaumeister, Hofbaumeister usw.

Die städtischen Baumeister gehörten im Mittelalter zumeist nicht einer Bauhütte, sondern der städtischen Steinmetz- und Maurerzunft an. Nachweisbar seit A. 16. Jh. wurde von ihnen ein Meisterstück verlangt, aus dem die nicht allzu hohen Anforderungen zu ersehen sind. Die Regensburger Steinmetzordnung von 1514 verlangt: 1) ein einfaches Kreuzgewölbe, 2) eine spitzbogige Tür aus Stein, 3) ein einfaches Tor, 4) einen Kostenanschlag, 5) ein heimlich Gemach und dessen Ausbesserung, falls es schadhaft werden sollte, 6) eine Berechnung der Stärke der Fundamente und der Breite einer Mauer entsprechend ihrer Höhe. Die Erfurter Zunftordnung für die Steinmetzen von 1588 bringt schon eine viel weitergehende Prüfungsordnung. Sie legte auch nahe, bei der Grundlegung eines vornehmen Gebäudes das Gutachten des Ratsbaumeisters einzuholen. Eine straffe Organisation des städtischen Bauwesens läßt sich in Nürnberg schon im 15. Jh. auf Grund von Endres Tuchers Baumeisterbuch [4] nachweisen. Unter Baumeister ist hier wieder, wie so häufig bei den Dombauten, kein Fachmann, sondern nur der administrative Leiter und der Vertreter des Bauherrn zu verstehen. In Nürnberg wurde er den ratsfähigen Geschlechtern entnommen. Ein Kalender war ausgearbeitet, der für jeden Tag des Jahres bestimmte Arbeiten vorschrieb. Unter dem Baumeister steht als Fachmann der Schaffer, auch Anschicker genannt, der die unmittelbare Aufsicht über die Arbeiter hatte, sie auszahlte, die Werkzeuge ausgab und verwahrte. Wie diese Stellung sich allmählich hob, zeigen die Schicksale der Beheimfamilie. 1503 wurde der Steinmetzmeister Hans Beheim Anschicker, Schaffer und Buchhalter in der Peunt, dem städtischen Bauplatz. 1514 wurde ihm ein Reitpferd zugestanden, was bisher dem Patrizierbaumeister allein gebührte. Sein gleichnamiger Sohn erwarb sich für seine Tätigkeit bereits den Titel Landbaumeister. Auch bei der Augsburger Maurerfamilie Holl läßt sich das Aufsteigen in den verschiedenen Generationen verfolgen. Im 15. Jh. waren es Maurermeister, im 16. Jh. wurde Hans Holl Fuggerscher Baumeister, 1602 Elias Stadtwerkmeister und Stadtgeometer. Seine Ausbildung war noch ganz handwerklich, aber die Reise nach Venedig war nicht mehr die Wanderschaft eines Gesellen, sondern die Studienreise eines werdenden Architekten. Die Tätigkeit eines Geometers zeigt die wissenschaftliche Einstellung. Eine Fülle von praktischen wie künstlerischen Ideen gehen von ihm aus, so daß er bei einer umfassenden Tätigkeit als beherrschende Künstlerpersönlichkeit erscheint. Die Stellung eines Ratsbau- bzw. Zimmermeisters hatte auch später ihre Bedeutung und hielt den Zusammenhang mit dem Handwerk aufrecht, wie das Beispiel von George Bähr zeigt.

c) als Architekt der neueren Zeit

Der Baumeister der neueren Zeit. Im mittelalterlichen Baumeister des Nordens vereinigte sich Wissen und Handwerk. Mit der Wandlung zum Architekten im italienischen Sinne begann sich diese Einheit im 16. Jh. zu lockern. Zwar verlangte Rivius in seiner deutschen Ausgabe des Vitruv (Nürnberg 1548) noch ausdrücklich handwerkliches Können vom Baumeister (I, f. VI v.), ohne dem nur ein Schatten, nicht die rechte vollkommene Kunst der Architektur erlangt werden könnte; was er aber nach Vitruv dazu an Wissen fordert, ist mit dem Handwerk kaum vereinbar. Außer „Malen und Reißen“ soll der B. Latein und möglichst auch Italienisch verstehen, soll Geometrie, Perspektive, Arithmetik, Astronomie, Artzney, Geschichte, Philosophie, Musik, Bau- und Wasserrecht beherrschen und ein begründetes Urteil über alle Künste haben. Auch in Deutschland trat nunmehr an erste Stelle der universale Renaissancekünstler, der sich als Architekt betätigte, ohne stets darin berufsmäßig im alten Sinne ausgebildet zu sein. An den Fürstenhöfen konnte er sich am leichtesten von der zukünftigen Bindung lösen. Der Augsburger Schreinermeister Wendel Dietrich wurde in München Hofbaumeister; daheim verbot ihm die Zunft das Bauen. Von den Regierungen wurde der Architekt planmäßig in ihrem Sinne eingesetzt und in der Stellung entsprechend gehoben. So und durch die gleichzeitige Ausübung von Stadt- und Festungsbau erklärt sich die häufige Verbindung der Offiziers- mit der Architektenlaufbahn. Diese Umwandlung zum Beamten in einem zentralisierten System vollendete sich im 18. Jh. In Wien standen Architekten wie J. B. Fischer von Erlach, J. L. Hildebrandt, und der Bildhauer M. Steinl als kaiserliche Hofingenieure an der Spitze des Bauwesens und lieferten als Inspektoren für einzelne Bezirke Pläne und Gutachten. Als fürstlicher Baumeister der Schönborn war Balthasar Neumann seit 1719 in Würzburg „premier Architekt und Baudirektor“, seit 1729 auch Festungsbaumeister in Bamberg; gleichzeitig durchlief er die militärischen Ränge bis zum Oberst (1741). In Dresden durchliefen die Architekten wie Pöppelmann eine Karriere als Bau-Conducteur, Landbaumeister und Oberlandbaumeister. Die alte Verbindung der Bildhauerei mit der Baukunst erwies sich noch immer gelegentlich fruchtbar, wenn sie auch Gefahren in sich barg, wie das tragische Geschick Schlüters zeigt. Auch die Tatsache, daß der Stukkateur besonders in Süddeutschland häufig zum B. aufstieg, erinnert an den einstigen Zusammenhang von Baukunst und Plastik im Mittelalter.

II. Im weiteren Sinne

a) als Baupfleger

Als B. im weiteren Sinne sind im Mittelalter auch rein administrative Baupfleger (rectores, procuratores, magistri fabricae, auch magistri operis) bezeichnet worden (vgl. Baubetrieb). Bei mittelalterlichen Quellennachrichten läßt es sich häufig nicht entscheiden, ob unter dem Magister ein Fachmann oder ein Verwaltungsbeamter zu verstehen ist. Auch die Bezeichnung Baumeister ist nicht eindeutig. In Prag standen im 14. Jh. zwei Geistliche, die rectores fabricae als „Aufseher, Leiter, Bewahrer und Zahlmeister des Dombaufonds“ dem Bauamt vor. Das gleiche läßt sich in Köln, Regensburg, Ulm und Basel nachweisen. In Wien war der Kirchmeister bei St. Stephan ein Laie und Mitglied des Rates, da diesem die Kirche gehörte. 1465 wurden beim Kirchbau von Seeberg in Tirol zwei „Baumeister“ eingesetzt, der jeweilige Pfarrer und Burkard von Hausen, Pfleger auf dem Schloßberg [5].

b) als Bauherr

Auch der Bauherr nimmt häufig den Titel eines B. für sich in Anspruch. Im Mittelalter sind es die Bischöfe, die nach den Quellenschriften vielfach nicht nur als Baumeister tätig gewesen sind, sondern auch mit eigener Hand gemeißelt, geschmiedet und gegossen haben sollen. Bei einzelnen wie Benno von Osnabrück sind weitgehende künstlerische wie technische Kenntnisse nicht zu bezweifeln [9]. Unter den Fürsten neuerer Zeit zeigt sich z. B. bei Kaiser Maximilian der Ehrgeiz, als Architekt zu gelten. Vom Erzherzog Ferdinand von Tirol wird berichtet, daß er das Sternschloß (1547-67) „erdacht und circuliert mit seiner tuyren rechten hant“. Joseph I. wurde von Fischer von Erlach unterrichtet, „in architectura civili et militari den vortrefflichsten Riß zu machen“. Kurfürst Lothar Franz von Schönborn schreibt 1713 an Graf Friedrich Carl, daß er bei seinen Schloßplänen von einem ovalen Saal abgekommen wäre; „meine stieg aber muß bleiben, als welche von meiner invention undt mein Meisterstück ist“ [10]. In Sanssouci entstand ausgehend von drei eigenhändigen Skizzen Friedrichs d. Gr. die vollkommenste Lösung eines „Maison de plaisance“ in Deutschland.

Literatur

1. Walther Rivius, Vitruvius Teutsch, Nürnberg 1548. 2. Anton Springer, Die Künstlermönche im MA., Mitt. Z.K. 7, 1862, 1ff. 3. Friedrich Schmidt, Die Pergamentzeichnungen der alten Bauhütte zu Wien, Mitt. Z.K. 12, 1867, 1ff. 4. Endres Tucher, Baumeisterbuch der Stadt Nürnberg, Bibl. des lit. Vereines in Stuttgart, Bd. 64, 1862. 4 a. Alfred Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer, Stuttgart 1882. 4 b. Otte II, S. 495 (Verzeichnis deutscher Baumeister). 5. David Schönherr, Die Kunstbestrebungen des Erzherzogs Sigmund von Tirol, Jb. der kunsthist. Slg. Wien 1, 1883, 189ff. 6. Max Hasak, Haben Steinmetze unsere mittelalterlichen Dome gebaut?, Berlin 1895. 7. Alwin Schulz, Die deutschen Dombaumeister des MA., in: Dohme, Kunst und Künstler Deutschlands und der Niederlande 1, 1897, 45ff. 8. Max Hauttmann, Gesch. d. kirchl. Baukunst in Bayern, Schwaben und Franken 1550-1780, München 1921. 9. Ilse Hindenberg, Benno II., Bischof von Osnabrück, als Architekt, Stud. z. dt. Kg. 215, Straßburg 1921. 10. Bruno Grimschitz, Joh. Lukas von Hildebrandts künstlerische Entwicklung bis zum Jahre 1725, Wien 1922, 13f. 11. Martin Briggs, The architect in history, Oxford 1927. 12. Nikolaus Pevsner, Zur Geschichte des Architektenberufes, Kritische Berichte zur kg. Lit., 1930/31, S. 97ff. 13. Otto Kletzl, Titel und Namen von Baumeistern deutscher Gotik, Schriften der dt. Akademie, H. 26, München 1935. 14. Karl Lohmeyer, Die Baumeister des rheinisch-fränkischen Barock, Augsburg 1931. 15. G. v. Bezold, Zur Gesch. d. roman. Baukunst in der Erzdiözese Mainz, Marburger Jb. f. Kw. 8/9, 1936.