Bart, Barttracht
englisch: Beard; französisch: Barbe; italienisch: Barba.
Paul Post, I und Hans Wentzel, II (1937)
RDK I, 1469–1478
I. Der Bart und der Wandel seines Schnitts gehören nächst dem des Haupthaars, trachtästhetisch überhaupt schwer von einander zu trennen (s. Haartracht), zu den elementarsten und zugleich wichtigsten trachtlichen Elementen, da er als Rahmen des Gesichts Erscheinung und Ausdruck der Geistigkeit seines Trägers entscheidend zu bestimmen geeignet ist. Die Barttracht ist daher mit das stärkste modische Ausdrucksmittel, und in nichts zeigt sich infolgedessen auch in der bildenden Kunst die Darstellung historischer Vorgänge vergangener Zeiten und idealer, ja selbst göttlicher Erscheinungen, wie etwa die Christi, trachtlich zeitgebundener als in der Barttracht – auch in negativer Richtung der Bartlosigkeit.
In Deutschland hat sich der Bart, der Ausdruck betonter Männlichkeit, von jeher besonderer Beliebtheit erfreut, oft auch zu Zeiten, wo in Nachbarländern Bartlosigkeit herrscht. Im allgemeinen aber sind die Wandlungen des B. von höchster Entfaltung bis zu Epochen völliger Bartlosigkeit gleichlaufend mit denen der westlichen Kulturländer und nicht selten von dort beeinflußt. Eine Darstellung des Bartschnitts und seiner Wandlungen hat mehr noch als bei anderen trachtlichen Erscheinungen den Generationsfaktor in Rechnung zu ziehen. Denn es ist z. T. biologisch begründet, daß der Bart, namentlich der entwickelte Vollbart – und darum handelt es sich im Hauptverlauf der Barttracht bis ins 19. Jh. – Kennzeichen des reifen Mannes und des Alters ist. So beansprucht ein Vermerk des Augsburger Patriziers Matthäus Schwartz in seinem bekannten Trachtenbuch (Braunschweig, Landesmuseum) Gemeingültigkeit, wenn er zu seinem vollbärtigen Bildnis im 38. Lebensjahr erklärt: „da fing ich an ein Bartt ziehen im 1538“. Die entwickelte Vollbarttracht ist also im wesentlichen eine Mode des gesetzten Mannesalters, und hieraus erklärt sich die lange Dauer einer jeweils geltenden Bartform und das zähe Festhalten namentlich älterer Männer an dem einmal gewählten Schnitt.
Der im folgenden in großen Zügen dargestellte Verlauf des Bartschnitts und seiner Wandlungen vom frühen Mittelalter (Karolingerzeit) bis zur Neuzeit (1850) gründet sich auf datierte Bildnisse, für das Mittelalter vorzugsweise auf deutsche Kaiserbildnisse als untrüglichste Zeugen. Sämtliche allerdings nur in Stichen auf uns gekommenen zeitgenössischen Bildnisse Karls des Großen (vgl. P. Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige in Bildnissen ihrer Zeit, Bd. I, Abb. 3a–c) zeigen ihn im Schmuck eines kräftigen Vollbarts; und dieser Vollbärtigkeit bleiben die deutschen Kaiser des Mittelalters im allgemeinen bis zum 12. Jh. treu. Nur gewisse Schwankungen im Bartschnitt lassen sich in großen Zeiträumen aus den Bildnissen ablesen, die vermutlich für die gesamte gleichzeitige deutsche Barttracht gelten, zum mindesten für die höfischen und trachtlich tonangebenden Gesellschaftskreise – an Bildnissen geistlicher Würdenträger ließ sich diese Übereinstimmung nachprüfen –. Bei den Nachfolgern Karls des Großen im 9. Jh. scheint allerdings zunächst gegen seinen üppigen Bartwuchs ein Rückschlag einzutreten. Karl der Kahle trägt auf einer Miniatur vom Jahre 845, dem ersten authentischen Kaiserbildnis überhaupt (Abb. 1), einen dünnen, lang ausgezogenen Lippenbart und um Kinn und Wangen einen Kranz von Barthaaren, eine Bartkrause, wie wir sie nennen wollen und wie sie im Laufe der Darstellung noch wiederholt zu Zeiten beginnender oder abklingender Vollbärtigkeit begegnen wird. Völlige Bartlosigkeit zeigen Siegelbildnisse der folgenden Kaiser von Arnulf von Kärnten (reg. 887–99) bis Heinrich I. (reg. 919–36). Es fragt sich, wieweit sich diese Bartlosigkeit aus der Jugendlichkeit der Dargestellten erklärt. Auf alle Fälle bleibt sie auf den Zeitraum etwa eines halben Jahrhunderts beschränkt, denn mit den Ottonen setzt eine umso üppigere Vollbärtigkeit ein, ein langer, oft unten ausgezackter Spitzbart mit lang herabhängendem Lippenbart (Abb. 2). Diese bis zur Mitte des 11. Jh. beibehaltene Bartform wird nur durch Heinrichs II. Bildnisse mit krausenförmigem Bart unterbrochen. Erst mit Heinrich IV. (reg. 1056–1106) setzt eine deutliche Rückbildung der Vollbarttracht ein. Die Grabplatte seines Gegenkönigs, Rudolfs von Schwaben († 1080), liefert hierfür das beste Beispiel (Abb. 3). 100 Jahre später zeigt Friedrich I. (1152–90), dessen Beiname Barbarossa seine Bärtigkeit bezeugt, einen noch kürzer geschorenen Vollbart (Abb. 4). Das Bildnis eines Grafen Sigbold von Falkenstein von 1165 (Steinberg, Die Bildnisse geistlicher und weltlicher Fürsten und Herren, Leipzig 1931, I, Abb. 75) mit schwacher Bartkrause ohne Lippenbart läßt vermuten, daß Barbarossas Vollbart nur noch ein fürstliches Attribut ist, oder zum wenigsten die Bartlosigkeit des 13. Jh. bereits vom 12. Jh. eingeleitet wird.
Diese völlige Bartlosigkeit im Jahrhundert einer auch kostümlich der klassischen Antike nahekommenden Knappheit der Motive kündet einhellig der sich verbreiternde Strom weltlicher Bildnisse, ara deutlichsten vielleicht der posthume Grabstein Heinrichs des Löwen im Braunschweiger Dom (um 1240), den sein Künstler bartlos darstellt, obwohl zeitgenössische Bildnisse vom Ende des 12. Jh. im Evangeliar des welfischen Herzogs (Gmunden) seine Vollbärtigkeit einwandfrei bezeugen.
Krausenförmige Vollbartansätze in der Manesseschen Liederhandschrift (Heidelberg) zu Beginn des 14. Jh. künden den Beginn erneuter Bärtigkeit an, die um 1335 in der Bilderhandschrift des Willehalm (Kasseler Landesbibl.) sich zu einem kurzen gespaltenen Kinnbart entwickelt hat. Die hiermit einsetzende neue Bartperiode beherrscht die zweite Hälfte des 14. Jh., klingt aber bereits um 1430 wieder ab. Entsprechend der formenfrohen Trachtentfaltung dieser spätgotischen Epoche gehen verschiedene Formen eines durchschnittlich kurz gehaltenen Vollbarts mit kräftigem Lippenbart nebeneinander her, von denen drei Haupttypen abgebildet werden: ein gerader abgeschnittener Vollbart (Abb. 5), ein gespaltener (Abb. 6) und ein zu Beginn des 15. Jh. vorwiegender, gern fein ausgezogener Spitzbart (Abb. 7). – Es folgt mit der ausklingenden Spätgotik und knappen Trachtformen wieder ein halbes Jahrhundert völliger Bartlosigkeit, bis in den neunziger Jahren neue Ansätze das bartfreudige 16. Jh. einleiten im Einklang mit der kostümlichen Üppigkeit, die mit der Renaissance ihren Höhepunkt erreicht. Albrecht Dürers gewissenhaft registrierende Hand läßt aus seinen zahlreichen datierten Selbstbildnissen zwischen 1493 und 1506 fast Jahr um Jahr das Keimen und Wachsen der neuen Barttracht in ihrem Anfangsstadium verfolgen, einem kurz geschnittenen Kinnbart mit ausrasiertem Kinn und Fliege, darüber ein schmaler, mäßig langer Lippenbart (Abb, 8). Dieser „Dürerbart“, wie er kurz genannt sei, bildet den Ausgang für zwei typische, die erste Jahrhunderthälfte beherrschende Vollbärte. Es ist dies einmal eine ausgesprochene Bartkrause (Abb. 9), die namentlich im 2. Jahrzehnt häufig begegnet und etwa bis 1555 zu verfolgen ist. Entschieden vorwaltend ist die zweite Bartform, ein breiter, kurz gehaltener, eckiger Vollbart mit lang ausgezogenem Lippenbart (Abb. 10). Sein unmittelbares Entstehen aus der Bartkrause bezeugen zwei Cranachbildnisse Friedrichs des Weisen von 1515 und 1516 (Friedländer– Rosenberg, Nr. 57, 76), hier noch mit ausrasiertem Kinn und ohne Lippenbart, der 1518 am ausgebildeten Bart zum erstenmal erscheint (Abb. 10). Seine Hauptblüte liegt in den zwanziger und dreißiger Jahren. Eine leichte Einbuchtung unter dem Kinn gliedert ihn gern in zwei Hälften, die sich in den dreißiger Jahren oft nach den Seiten, spitzig ausladend entfalten. Nach dem Ende seiner Geltungszeit zu, etwa um 1540, wird er zugleich knapper, etwa bis zur Kinnhöhe gestutzt. Neben den beschriebenen beiden Bärten geht noch ein rund geschorener, kurzer Vollbart von etwa 1515 bis 1545 einher (Abb. 11). Alle drei Bärte geben dem Antlitz einen breiten Sockel und eine klar umrissene Rahmung, wie sie der Gesamttracht der Zeit und der auf klare Gliederung bedachten Architektonik der deutschen Frührenaissance entspricht. Dem auf Dehnung der Proportionen gerichteten Manierismus trägt das Wachsen der Bärte im zweiten Jahrhundertdrittel Rechnung. Um 1530 kommt ein langwallender, in der Mitte bis zum Kinn herauf gespaltener Bart auf (Abb. 12), und etwas später um 1545 ein langer, spitz auslaufender Bart (Schaumünze Barnims XI. Herzogs von Pommern-Stettin, von Hans Kirn 1545), die beide noch die Schwelle des 16. Jh. überschreiten. Doch bereits um 1560 kündet sich ein Rückschlag an. Im Einklang mit dem Aufkommen der knappen spanischen Tracht und dem hoch geschlossenen Kragen angemessen, bürgert sich ein kurz geschorener Spitzbart ein (Abb. 13) oder in noch weitergehender Reduktion ein spitz geschnittener Knebelbart (Abb. 14), die beide seit dem letzten Jahrzehnt vorwiegen. Verbunden mit einem lang ausgezogenen oder aufgewirbelten Lippenbart repräsentieren sie im ersten Drittel des 17. Jh. den charakteristischen Bart des Barocks, dem Antlitz eine ovale Rundung gebend, und ein den kriegerischen Zeitläuften entsprechendes, keck-martialisches Aussehen. Von dem immer mehr vorherrschenden Knebelbart zweigt sich etwa seit 1605 noch eine Spielart mit gerade abgeschnittenem Knebel statt des spitzen ab (Abb. 15), der etwa bis 1645 gilt. Nur die ältere Generation hält noch etwa bis 1615, bzw. 1625 an den lang wallenden gespaltenen oder spitzen Bärten fest. Um 1630 setzt eine weitere allgemeine Rückbildung ein. Der Spitzbart überläßt dem Knebelbart das Feld und dieser erfährt etwa gleichzeitig, zunächst vereinzelt, eine weitere Reduktion in der Weise, daß das Kinn bis auf einen schmalen Bartstreifen ausrasiert wird und an der Oberlippe nur ein schmales, meist aufwärts gebürstetes Bärtchen verbleibt (Abb. 16). In der zweiten Hälfte des 16. Jh. behauptet sich allein noch dieser letzte Ausläufer der ehemaligen Spitzbarttracht mit einem mannigfach, offenbar individuell gezogenen Schnurrbärtchen, bis seit den achtziger Jahren sich fast allein dieser Lippenbart noch behauptet in Gestalt eines schmal ausrasierten, kaum mehr wahrnehmbaren Bartanflugs (Kupferstich Kurfürst Friedrichs III. v. Brandenburg, 1692, von Jean Heinzelmann). Allein ein bald schmalerer, bald breiterer, aber stets knapp gehaltener Schnurrbart erhält sich noch, vorzugsweise in militärischen Kreisen des 18. Jh., sonst herrscht im haarfeindlichen Zeitalter der Perücke folgerichtig völlige Bartlosigkeit. Erst mit der großen Revolution findet anscheinend von Frankreich her kurz nach der Jahrhundertwende eine neue Barttracht Eingang, die diesmal um 1805 ihren Ausgang von einem schmalen Schläfenbart nimmt (Abb. 17).
In den zwanziger Jahren entwickelt er sich abwärts zu einem etwas kräftigeren Wangenbart, der als typische Barttracht der Biedermeierzeit etwa bis 1845 vorherrscht. Daneben kommt Anfang der 20er Jahre vereinzelt ein kurzer Knebel- und Schnurrbart dazu (Abb. 18), der über die Jahrhundertmitte bis tief ins 19. Jh. in Geltung bleibt. In den 40er Jahren endlich entwickelt sich aus dem Biedermeierbart eine rings das Gesicht rahmende Bartkrause, wie dieser mit ausrasierter Oberlippe getragen (Abb. 19). Alle diese Bartformen zusammen bilden den Ausgangspunkt erneuter, üppiger Vollbärtigkeit in der zweiten Jahrhunderthälfte, die gegen 1850 einsetzt (Abb. 20).
II. Als Attribut. Bart und Barttracht können attributive Bedeutung haben. Vorzugsweise alttestamentarische Figuren werden bärtig dargestellt. Schon seit dem 12. Jh. gilt der B. als Gattungsattribut für Propheten, seit dem 13. Jh. auch für die Apostel, von denen nur der Evangelist Johannes (im Gegensatz zu dem stets langbärtigen Täufer) bartlos zu sein pflegt. Da der B. als Merkmal der Würde dient, ist er unbedingtes Erfordernis für die Darstellung der göttlichen Personen; und zwar trägt Gottvater den langen Vollbart, während Christus – nachdem ihn das frühe Mittelalter im Abendland vorwiegend bartlos dargestellt hatte – meist mit modisch kurz geschnittenem Backen- und Schnurrbart vorkommt.
Als Einzelattribut ist die Barttracht von Petrus und Paulus zu verstehen: seit altchristlicher Zeit hat Petrus den runden kurzgeschnittenen Backenbart und wenig Haupthaar, Paulus den langen Vollbart mit reichem Haupthaar. Bei den meisten Heiligen ist der B. als Attribut von untergeordneter Bedeutung; Einsiedler und Eremiten wie etwa der hl. Antonius pflegen stets vollbärtig dargestellt zu werden. Nur die hl. Kümmernis ist außer an dem langen Gewand und der Krone vornehmlich an ihrem B. als Attribut zu erkennen. Alleiniges Attribut ist der B. unter Umständen bei den selten dargestellten Heiligen Galla und Paula Barbata oder Franciscus de Paula. Als geistliche Tracht gilt der B. nur in der orientalisch-russischen Kirche; im Abendland wird er von manchen Orden (Kapuziner, Eremiten) getragen, im allgemeinen ist aber vom 12. Jh. ab (bis auf kurze Unterbrechungen) der Geistliche bartlos. – Bei Profanfiguren dient auf zahlreichen norddeutschen Darstellungen des späteren Mittelalters der (geflochtene) Bart zur Kennzeichnung östlicher (baltischer oder russischer) Nationen.
Zu den Abbildungen
1. Kaiser Lothar (reg. 843–855). Psalterium Lothars, Brit. Mus. Add. Ms. 37768f. 4, um 845. Nach Schramm, Die deutschen Kaiser und Könige in Bildern ihrer Zeit, Leipzig-Berlin 1928ff., Taf. 18 a.
2. Kaiser Otto II. (reg. 973–983). Elfenbeinreliquiar, Mailand, Slg. Trivulzio. Nach Schramm, Taf. 66.
3. Rudolf von Schwaben († 1080). Grabplatte im Dom zu Merseburg. Nach Schramm, Taf. 114.
4. Kaiser Friedrich I. Barbarossa (reg. 1152–1190). Fulda, Landesbibl., Hs. D 11, fol. 14 r. Nach S. H. Steinberg, Bildnisse geistl. u. welti. Fürsten u. Herren, Leipzig 1931, Abb. 86.
5. Peter Parler. Bildnisbüste an der Triforiumgalerie des Prager Doms, um 1380. Nach dem Ausstellungskatalog „Große Deutsche in Bildnissen ihrer Zeit“, Berlin 1936, Taf. 196.
6. König Artus. Vom Schönen Brunnen zu Nürnberg, um 1380. Nach Sauerlandt, Deutsche Plastik, Taf. 38.
7. Stifter vom Stiftergrabmal in der Klosterkirche Oberaltaich, 1415. Nach Deutscher Kulturatlas Bd. II, Taf. 106 f, 16.
8. Albrecht Dürer, Selbstbildnis 1498. Madrid, Prado. Nach Klassiker d. Kunst IV4, Taf. 13.
9. Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach. Von Hans v. Kulmbach, 1511. München, Pinakothek. Nach F. Stadler, Hans v. Kulmbach, Wien 1936, Taf. 19.
10. Moritz Buchner. Von Lukas Cranach d. Ä., 1518. Frankfurt a. M., Slg. Oppenheimer. Nach Friedländer-Rosenberg, Taf. 108.
11. Bildnis eines Unbekannten. Von Lukas Cranach d. Ä., 1521. Schwerin, Mus. Nach Friedländer-Rosenberg, Taf. 122.
12. Herzog Georg von Sachsen. Von Lukas Cranach d. Ä., nach 1537. München, Alte Pinakothek. Nach Friedländer-Rosenberg, Tafel 332.
13. Barth. v. Khevenhüller, Erblandsstallmeister. Schaumünze von Severin Brachmann, 1581. Nach Habich, Deutsche Medaillen Bd. II, 2, Taf. 312, 3.
14. Georg Volckamer, Nürnberger Ratsherr. Schaumünze, 1614. Nach Habich Bd. II, 1, Taf. 250, 11.
15. Julius Echter von Mespelbrunn, Bischof von Würzburg. Schaumünze von Val. Maler, 1575. Nach Habich Bd. II, 1, Taf. 271, 9.
16. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (reg. 1640–1688). Von Govert Flink, 1653. Berlin, Schloß. Nach „Große Deutsche in Bildnissen ihrer Zeit“, S. 38.
17. Philipp Otto Runge, Selbstbildnis, 1805. Hamburg, Kunsthalle. Nach „Große Deutsche in Bildnissen ihrer Zeit“, S. 330.
18. Hermann Fürst v. Pückler-Muskau. Von Franz Krüger, 1825. Gehag i. Pommern. Nach „Große Deutsche in Bildnissen ihrer Zeit“, S. 336.
19. Adolf Menzel. Von Eduard Magnus, 1837. Berlin, Nat.-Gal. Nach „Große Deutsche in Bildnissen ihrer Zeit“, S. 344.
20. Otto Speckter, Daguerreotypie, um 1850. Nach Wilh. Weimar, Die Daguerreotypie in Hamburg, Hamburg 1915.
Umzeichnungen von M. Baumann, Berlin.
Literatur
s. Attribut.
Verweise
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