Bahre, Bahrtuch, Bahrschild

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englisch: Bier, hearse-cloth, hearse-pall; französisch: Bière, poêle (drap funèbre); italienisch: Bara, coltre, stemma della bara.


Hans Wentzel (I–III) und Joseph Braun, S. J. (II) (1937)

RDK I, 1381–1388


RDK I, 1383, Abb. 1. Französische Miniatur, um 1400.
RDK I, 1385, Abb. 2. Danzig, 15. Jh.
RDK I, 1387, Lübeck, 1578.

I. Bahre

Die Bahre, auf der die Toten in der Kirche aufgebahrt und zum Grabe getragen werden, ist im allgemeinen ein schmuckloses hölzernes Gestell. Nur in einigen Gegenden des prot. Norddeutschlands kommen reicher verzierte und bunt bemalte B. vor. So finden sich Relieffiguren der Evangelisten, Engelsköpfe, Kirchenwappen und Kartuschen an den oben verbreiterten Füßen, Inschriften („Heute mier – morgen dier“, „Ach herr lafz dein lieb engelein am letzten end die seele mein in Abrahams schosz tragen“), Jahreszahlen, Kränze und Blattwerk an den Tragebalken und Putten- oder Tierköpfe an den Handgriffen (vgl. Inv. Lübeck II, S. 443; III, S. 257; IV, S. 527, 566). Meist ist die Kirche Eigentümerin der B., die gegen bestimmte Gebührensätze ausgeliehen werden. So besaß 1625 der Lübecker Dom zwei „Herren-Bylden-Bören“ und zwölf „gemene Bören“; fünf verschiedene B. von 1639 bis 1734 der Lübecker Marienkirche sind noch heute erhalten. Die Kirche von Schlutup (Holstein) besitzt außer zwei großen von 1695 und 1740 eine Kinderbahre von 1785 und eine Säuglingsbahre von 1639.

II. Bahrtuch

Bahrtuch (pannus funeralis), ein Tuch, das bei Begräbnissen und bei der Abhaltung der Exsequien, falls der Verstorbene zu diesen noch in die Kirche getragen wird, die Bahre mit der Leiche bedeckt, bei Exsequien aber, bei denen diese nicht gegenwärtig ist, sowie bei Jahrgedächtnissen die Scheinbahre (Tumba, Katafalk) verhüllt. Es ist seit alters in Gebrauch. Spätmittelalterliche Darstellungen finden sich häufig auf Miniaturen des 14. und 15. Jh., welche die Feier der Exsequien wiedergeben, zumal in illuminierten Stundenbüchern (Abb. 1). Man vergleiche auch die zahlreichen lehrreichen Beispiele bei Dearmer [4] sowie die Darstellung der Exsequien im Hortulus animae [5 S. 908], ferner die Grabtragung Mariä Sp. 794 Abb. 10.

Heute ist das B. in der Regel aus Wollstoff gemacht; im Mittelalter bestand es häufig auch aus Seidenzeug, zumal Samt. Seiner Farbe nach ist es gegenwärtig nur mehr bei Kindern, die vor erlangtem Gebrauch der Vernunft sterben, weiß; bei allen anderen Verstorbenen muß es schwarz sein. Im Mittelalter verhielt es sich auch in dieser Beziehung anders, zumal bei B., mit denen man die Bahre fürstlicher Persönlichkeiten und geistlicher Würdenträger bedeckte. Von B. aus weißem Bukassin (Wollzeug) lesen wir z. B. in einem Inventar der Kathedrale zu Cambrai von 1402; ein „sadtgrünes partuch“ verzeichnet ein Inventar der Moranduskapelle von St. Stephan zu Wien vom Jahre 1425; gelbe, grüne und rote ein Inventar des Domes zu Prag von 1387. In den Miniaturen ist das Tuch bald farbig (blau, rot, grün), bald – und zwar häufiger – schwarz. Keine Rücksicht auf die Farbe nahm man bei jenen Prachttüchern, welche im späten Mittelalter als „Seelspenden“ bei Begräbnissen geopfert, bei den Exsequien auf die Bahre, bei Anniversarien auf die Tumba gelegt und schließlich zu Paramenten verarbeitet wurden. In den Inventaren sind derartige Tücher oft in großer Zahl vermerkt, so im Inventar des Prager Domes von 1387 fünfzehn, im Inventar von St. Paul zu London von 1295 aber mehr denn fünf Dutzend. Das Tuch mit Besätzen, Randbesätzen und zwei in der Mitte angebrachten, einander überkreuzenden Besatzstreifen zu versehen, weißen, silbernen oder goldenen auf schwarzem, schwarzen auf weißem, silbernen oder goldenen auf farbigem Tuch, war nach Ausweis der Inventare und Bildwerke vielfach schon im 14. und 15. Jh. üblich (Abb. 2). Auf B. fürstlicher Persönlichkeiten brachte man deren Wappen an (vgl. eine Glasscheibe mit Grabtragung des hl. Alexius, 1515, in Berlin, Kat. Schmitz Taf. 21). Dem Tuch Totenköpfe und Totengebein aufzumalen, aufzusticken oder aufzusetzen, ein wenig angemessener Schmuck, bürgerte sich erst seit etwa dem 16. Jh. ein.

Ein Pracht-B. aus rotem Samt, das der St. Georgsbruderschaft gehörte, hat sich aus St. Marien zu Danzig erhalten (Abb. 2). Das von einer 21 cm breiten Silberborte gebildete Kreuz schließt an den Enden mit Vierpässen, die in Goldreliefstickerei die Evangelisten mit ihren Symbolen enthalten. Die Mitte des Kreuzes umzieht eine in Gold gestickte Dornenkrone, in jedem der vier von den Kreuzbalken gebildeten Feldern ist das von zwei köstlich gestickten Engeln gehaltene Wappen der Bruderschaft angebracht. Das Tuch ist 3,77 m lang und 2,22 m breit. Ein zweites einfacheres von gleichen Abmessungen in St. Marien besteht aus weiß, rot und grün gemustertem Samt. Sie sind die einzigen B., die sich aus dem Mittelalter erhalten haben.

Auch in der prot. Kirche ist das B. (Leichlaken, Bolck) bei Bestattungen in manchen Gegenden üblich. Das Material ist Samt oder Leinen mit appliziertem Atlas und Metallfransen; die Farbe ist heute durchgängig schwarz. Eigentümer ist wie bei der Bahre die Kirche, die das B. meist aus frommen Stiftungen erhält und gegen feste Gebühr ausleiht. Manche Kirchen besaßen verschiedene B.-Garnituren, so 1629 die Kirche in Travemünde 1. als bestes ein sammyten Bolick, 2. dat grothe rode sammiten Bolck, 3. dat grone sammiten Bolck, 4. dat swarthe wandes (= Leinwand) Bolck, 5. de ringe (= geringe) Bolicke, 6. dat Armen Bolck, ferner an Kinder-B., 7. dat klene swarthe sammiten Bolck, 8. dat klene rode sammiten Bolck (vgl. Inv. Lübeck IV, S. 603, auch S. 489, 526). – Während diese kirchlichen B. meistens bis auf silberne Lorbeerzweige und Stifternamen schmucklos sind, gibt es etwas aufwendigere Formen bei den B., die die Zünfte für ihre Bestattungen in Gebrauch hatten. Ein bezeichnendes Beispiel ist das B. der Zunft der Zimmerleute in Kamenz (Stadtmuseum) aus schwarzem Wollstoff mit weißen Applikationen: um ein mittleres Kreuz die Embleme der Zunft entsprechend den Bahrschildern, Psalmverse und christliche Devisen, dazu die Namen der Zunftvorsteher von 1658–1783; ein zweites (ebendort) von 1631 zeigt neben einem auf weißem Seidenkreuz in Öl aufgemalten Kruzifix die Handwerkszeichen der Fleischer, Zimmerleute, Maurer und Seiler und war bis 1900 in Gebrauch. Einfach ist das B. der Tangermünder Fischergilde von 1708 (Tangermünde, Mus., s. Inv. Provinz Sachsen III, S. 240, Taf. 166 a).

III. Bahrschild

Das B. ist ein schildartiges Zierstück, das bei Leichenbegängnissen am Bahrtuch oder an der Bahre angebracht, vor der Bestattung aber entfernt und bei den Eigentümern oder in der Kirche aufbewahrt wurde. Sie kennzeichnen den Verstorbenen als Angehörigen einer bestimmten Vereinigung oder Familie.

B. waren hauptsächlich bei den Zünften in Gebrauch. – Vorformen sind wahrscheinlich die schon im Mittelalter üblichen, bei adeligen Familien besonders Norddeutschlands aber noch im 18. Jh. verwendeten persönlichen Wappenschilde (Totenschilde), die der Bahre vorausgetragen oder neben ihr aufgestellt und nach der Beisetzung in der Kirche epitaphartig über dem Grab aufgehängt wurden. Ob einheitliche B. bei den Zünften schon im Mittelalter benutzt wurden, ist ungewiß; jedenfalls stammen die ältesten Beispiele aus der 2. H. 16. Jh. – Das Material der B. kann Silber, Blech, Zinn, Holz oder Stoff sein. Das Übliche sind B. aus bemaltem Blech; nur die reicheren Zünfte und Genossenschaften besaßen silberne Schilde. – Größe und Ausgestaltung der B. richtet sich nach ihrer Bestimmung (B. für Älterleute, Meister, Gesellen, Kinder oder entleihende Privatpersonen [1, S. 84]) und Anbringung am Bahrtuch (ein größeres B. an der Stirnseite [4, Abb. 152] oder paarweise Überhängung an Ledergurten). – Im 16. Jh. sind die B. vornehmlich rund, im 17. Jh. oval, im 18. Jh. gelegentlich kartuschenförmig. Die Art ihrer Verzierung wird ausschließlich bestimmt von dem Wappen oder Zeichen der betreffenden Organisation bzw. Familie. So führen die 16 Schilde (= 8 Paare) der Lübecker Schiffergesellschaft jeweils ein zu der Zeit übliches Handelsschiff in ihrer Mitte (Abb.), die Regensburger Fischer in Reliefstickerei den Sturm auf dem See Genezareth, einen silbernen und einen goldenen Fisch und einen roten Krebs (Regensburg, Stadt-Mus.; über gewirkte Bahrschilde der Brieger Maurerinnung von 1598 vgl. Göbel, Wandteppiche III, 2, S. 72), die Nürnburger Schuster zwei Stiefel, flankiert von Löwen usw. Außer dem Wappen kommen Engel, allegorische Figuren, christliche Embleme und heraldische Zeichen und Tiere vor. Seltener sind Inschriften; einen besonders ausführlichen Text hat das B. des Magdeburger Zimmergewerks: „Wer hob die Baukunst auf den Thron – Ein Friedrich Wilhelm und Solomon“ usw. [3 Abb. zu S. 64].

B. besitzen fast alle deutschen stadtgeschichtlichen Museen (größere Sammlungen in Augsburg, Breslau, Hamburg, Lübeck, Nürnberg usw.), das Ulmer Mus. allein von 6 verschiedenen Zünften; andernorts sind sie noch im Besitz der Vereinigungen und Genossenschaften, wenngleich sie nicht mehr in Gebrauch sein dürften (in Magdeburg läßt noch 1869 das Dachdeckergewerk neue B. herstellen, vgl. [2, S. 65]). – In pommerschen und mecklenburgischen Kirchen findet man die B. adeliger Familien häufig am Patronatsstuhl angebracht; derartige B. sind wahrscheinlich auch die gestickten Wappen der Slg. Georg Hirth, Verst. Kat. H. Helbing, München 1898, Nr. 1565–69; vgl. auch 1570, 1571, 1583.

Künstlerische Qualität besitzen im Wesentlichen nur die in Edelmetall ausgeführten B.

Zur allgemeinen Ausstattung der Bahre gehört neben dem Bahrtuch regelmäßig ein meist zinnernes Bahrkruzifix, das während der kirchlichen Feier auf dem Bahrtuch liegt (später durchgängig serienweise und kunstlos hergestellt und dann direkt auf dem Sarg befestigt), in manchen Gegenden auch eine Bahrkrone (Hamburg, Mus. f. Hamburg. Geschichte [4 Abb. 150]) und Bahrszepter [3, S. 66].

Zu den Abbildungen

1. Frankfurt a. M., Kgew.Mus. (Linel-Slg.), Heures à l’usage de Paris, f. 31, französisch um 1400. Nach G. Swarzenski und Rosy Schilling, Die illuminierten Hss. und Einzelminiaturen des M.A. und der Renaissance in Frankfurter Besitz, Frankfurt a. M. 1929, Taf. 51.

2. Danzig, Städt. Kunstsammlungen, B. aus St. Marien, 15. Jh. Roter Samt mit Silberborte und Goldstickerei. 3,77 × 2,22 m. Phot. Mus. [3.] Lübeck, Schiffergesellschaft, Bahrschild der Schifferleute, 1578, von Engelbrecht Becker († 1587). Silber, Durchm. 18 cm. Phot. St. Annen-Mus., Lübeck.

Literatur

I. 1. Jos. Braun, Die liturg. Paramente in Gegenwart und Vergangenheit, Freiburg i. Br. 19242, S. 242f. 2. Fr. Bock, Gesch. d. liturg. Gewänder III, Bonn 1871, S. 171ff. 3. Viollet-le-Duc, Mobilier I, S. 97f.

II. 4. Percy Dearmer, Fifty pictures of gothic altars, London-Oxford 1922, Taf. 11, 15, 16, 22, 26, 29, 34, 36, 41. 5. Seelengärtlein = Hortulus animae, hrsg. von Fr. Dörnhöffer, Frankfurt a. M. 1908/09.

[III.] Vgl. die gesamte Literatur zu Zunft und Zunftgeräte; charakteristische Abbildungen geben: 1. J. Warncke, Der Silberschatz der Schiffergesellschaft, Zs. d. Ver. f. Lübeckische Gesch. und Altertumskunde 18, Lübeck 1916, S. 84. 2. Adolf Häberle, Die Zunftaltertümer des Museums der Stadt Ulm, Ulm 1929, S. 65, 89, 101, 112, 122, 125. 3. Eduard Stegmann, Aus dem Volks- und Brauchtum Magdeburgs und der Börde, Magdeburg 1935, S. 64ff. 4. Karl Gröber, Alte deutsche Zunftherrlichkeit, München 1936, Abb. 150–158.

Verweise